Privater autokauf für selbständigen
Hallo!
Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.
Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?
Beste Antwort im Thema
Lasst doch einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn ihr bestenfalls über gefährliches Halbwissen verfügt. 🙄
Zitat:
Das ist wichtig! falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.
Und das ist absoluter Schwachsinn.
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Der Finanzer darf Dir keine Vorschriften machen, wie Du lebst. Wenn Du lieber Moped fährst statt Auto in Deiner Freizeit, muß er das akzeptieren. Blöd wärs nur wenn er mal an dem Geschäftswagen vorbeiläuft und drinnen Kindersitze sieht oder ihn Sonntags bei der Eisdiele mit der Famile vorfahren sieht. Dann ist die reine Geschäftsnutzung nicht mehr glaubwürdig. Also Obacht und nicht mogeln: in kleinen Orten kennt man sich und trifft sich öfters.
Wie willst Du dem FA klarmachen, dass Du alles Private mit dem Motorad erledigst? Einkaufen, Urlaubsfahrten, Familie transportieren, Im Regen oder Schnee. Alles nicht so einfach. Sowie Du als Einmannbetrieb (Umsatz 50t/Jahr, bzw. 25t Gewinn/Jahr) auch nicht einfach einen Ferrari als 100% Firmenwagen und ein Moped als privat nehmen kannst. Dann eher einen LKW kaufen, den kannst Du immer 100% als Firmenwagen angeben, sofern Du in Deiner Branche sowas auch benutzt. Also als Handelsvertreter sieht das schlecht aus!!!
Genau kauf dir einen LKW dann kannst du 100 % geschäftlich abschreiben.
Beim Kombi oder Limo oder was weis ich, wird bei jeder Betriebsprüfung genau geprüft, und dann heißt es nachzahlen ,ist nicht so schön. 😁😁
Kauf den Wagen privat und setz die KM ab,ist die sicherste und günstigste Metohde meiner Meinung nach,oder willst du lieber 1 Prozent vom Neupreis versteuern ? für eine gebrauchte Kutsche....
Verstehe allerdings auch nicht warum bei einem gebrauchten Wagen immer der Neuwert mit 1 % angesetzt und versteuert wird.
,ist richtig Beschiss von Vater Staat. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Driver82
Hallo!Ich bin selbständig, aber kann die steuer nicht direkt abziehen. Möchte den wagen privat plus geschäftlich nutzen.
Weiss jemand, ob ich bei einem privaten autokauf den preis als aufwand für das laufende jahr geltend machen kann, um weniger steuern nach der steuererklärung zahlen zu müssen?
Andersrum. Kaufe das Auto geschäftlich und mache Privatfahrten per Fahrtenbuch geltend. Damit dürftest Du besser fahren.
Wenn Du allerdings die 1% Regel wählst, zahlst Du annähernd das gleiche ans Finanzamt zurück, was Du zuvor steuerlich hast geltend machen können, durch den Firmenkauf.
Wichtig ist dabei nur, daß fürs Finanzamt nachvollziehbar ist, daß das Fahrzeug auch privat relationsgerecht genutzt und ausgewiesen ist, per Fahrtenbuch. Das ist wichtig! falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig. Das mußt Du aber mit dem Steuerberater austüfteln, wie meine Vorredner schon schrieben.
Als Selbstständiger kann Dir das Finanzamt nicht vorschreiben, daß Du jeden tag einkaufen fährst (privat), oder Mutti privat besuchen gehst.
Es kann durchaus davon ausgegangen werden, daß beide Autos überwiegend geschäftlich genutzt werden!
Ich hatte das Thema erst kürzlich bei unserem Steuerberater angeschnitten. Er erzählte mir, daß er neulich eine Steuerprüfung für einen Kunden hatte, der sein Fahrtenbuch auf Exel Tabelle gedruckt vorgelegt hatte. Sprich er hat es naträglich geschrieben- so, daß es 'passte' 😉....und selbst das ging durch!
Kommt aber wohl immer auf den Prüfer an, also wichtig: trotzdem genügend Privatfahrten eintragen!
Lasst doch einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn ihr bestenfalls über gefährliches Halbwissen verfügt. 🙄
Zitat:
Das ist wichtig! falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.
Und das ist absoluter Schwachsinn.
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Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Lasst doch einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn ihr bestenfalls über gefährliches Halbwissen verfügt. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Und das ist absoluter Schwachsinn.Zitat:
Das ist wichtig! falls das Finanzamt erkennt, daß unverhältnismäßig wenig privat gefahren worden ist, zahlst Du nach und das nicht wenig.
Danke Nr.5, ich werde es meinem Steuerberater so weitergeben, welchen ich hier nur wörtlich zitiert habe, er der es ja wohl wissen sollte, daß er ein Schwachkopf ist, weil es Nr. 5 so sieht (kopfschüttel).
Wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du dies gerne schreiben, aber doch nicht so ...😕
@berti
Ok, wenn ich den wagen gesch. kaufe, muss ich dann vom händler kaufen oder geht es auch von privat? (wg der extra ausgewiesenen mwst)
Laut deiner ausführung ist es für mich am ende immer besser fahrtenbuch zu führen. Mir hat der steuerberater zu anfang meiner selbständigkeit auch zum fahrtenbuch geraten.
Am ende des jahres sieht man dann ob man besser wegkommt, wenn der wagen gesch. läuft (dann kann ich alle kosten wie inspektion, tüv, benzin, etc. ansetzen) oder privat. Dann zahlt man alles selbst und berechnet die gesch. gemachten km mit 30 cent pro km.
Meine ursprungsfrage war jedoch, ob es bei einem neukauf eines gebrauchten autos eine möglichkeit gibt, den kaufpreis (hier ca. 15k eur) als aufwand geltend zu machen und das auto dann über 5 jahre abzuschreiben....
Alles kompliziert in germany!
Zitat:
Original geschrieben von Driver82
@berti
Ok, wenn ich den wagen gesch. kaufe, muss ich dann vom händler kaufen oder geht es auch von privat? (wg der extra ausgewiesenen mwst)Das weiß ich nicht genau. da ich in dieser Situaltion noch nicht war.
Frag hierzu Deinen Steuerberater, der weiß es.Laut deiner ausführung ist es für mich am ende immer besser fahrtenbuch zu führen. Mir hat der steuerberater zu anfang meiner selbständigkeit auch zum fahrtenbuch geraten.
Am ende des jahres sieht man dann ob man besser wegkommt, wenn der wagen gesch. läuftGanz genau, am Ende des Jahres wird geschaut, ob das Fahrtenbuch tatsächlich günstiger ist, oder ob gleich die 1% Regel angesetzt werden kann/ muß. Das ermittelt Dir Dein Steuerberater.
(dann kann ich alle kosten wie inspektion, tüv, benzin, etc. ansetzen) oder privat. Dann zahlt man alles selbst und berechnet die gesch. gemachten km mit 30 cent pro km.
Meine ursprungsfrage war jedoch, ob es bei einem neukauf eines gebrauchten autos eine möglichkeit gibt, den kaufpreis (hier ca. 15k eur) als aufwand geltend zu machen und das auto dann über 5 jahre abzuschreiben....
Auch das kann Dir nur Dein Steuerberater definitiv sagen, oder glaubst Du etwa den Halbwissenden wie mir 😉, ohne sie zu kennen, alles??
Alles kompliziert in germany!
Eben, und das Thema Geschäftsauto ist es auch, daher ab zum Steuerberater. Alles wo hinten das Finanzamt dran hängt, würde ich stets vom Fachmann absegnen lassen.
Beratungen zu diesem Thema sind übrigens kostenlos bei Deinem Steuerberater erhältlich 😉....war zumindest bei meinen letzten beiden so. Und ich gehe mal davon aus, daß Du steuerliche Beratung an Deiner Seite hast.
Grüße Berti
Zitat:
Original geschrieben von Driver82
Ok, wenn ich den wagen gesch. kaufe, muss ich dann vom händler kaufen oder geht es auch von privat? (wg der extra ausgewiesenen mwst)
Du kannst grundsätzlich auch geschäftlich einen Wagen von Privat kaufen und hast Einkommensteuerlich die Möglichkeit, ihn genauso zu behandeln als hättest du ihn von einem Händler. Der Vorsteuerabzug geht damit allerdings verloren, daher sollte man (wenn man denn vorsteuerberechtigt ist) immer mit ausgewiesener MwSt kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Driver82
Meine ursprungsfrage war jedoch, ob es bei einem neukauf eines gebrauchten autos eine möglichkeit gibt, den kaufpreis (hier ca. 15k eur) als aufwand geltend zu machen und das auto dann über 5 jahre abzuschreiben....
Es ist egal, ob der Wagen neu oder gebraucht ist. Man kann aber den Kaufpreis niemals sofort abziehen, sondern muss ihn immer über die Nutzungsdauer abschreiben. Das geht immer dann, wenn der Wagen Betriebsvermögen ist. Dann wird der Privatanteil (entweder per Fahrtenbuch oder 1%-Methode) ermittelt und als Entnahme versteuert. (Das kostet übrigens auch MwSt, was gern vergessen wird)
Wenn man den Wagen dagegen privat kauft, kann man natürlich den Kaufpreis (und alle anderen Kosten) NICHT geltend machen, da es ja ein Privatfahrzeug ist. Auch Vorsteuer kann man dann auf keine seiner Ausgaben ziehen. Dafür kann man dann 30ct pro geschäftlich gefahrenen KM als Nutzungseinlage geltend machen.
Zitat:
Original geschrieben von Driver82
@berti
Ok, wenn ich den wagen gesch. kaufe, muss ich dann vom händler kaufen oder geht es auch von privat? (wg der extra ausgewiesenen mwst)
Bei einem Privatverkauf wird kein Verkäufer die MWST ausweisen.
Macht er dies und der gewerbliche Käufer macht die ausgewiesene Steuer geltend, meldet sich das Finanzamt beim Verkäufer und fordert die ausgewiesene MWst ein. Damit verringert sich der aus dem Verkauf erzielte Erlös um 19 %.
Wenn Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, muss ja einer die Steuer abgeführt haben. Und dies ist der Verkäufer.
O.
Zitat:
Wie willst Du dem FA klarmachen, dass Du alles Private mit dem Motorad erledigst? Einkaufen, Urlaubsfahrten, Familie transportieren, Im Regen oder Schnee. Alles nicht so einfach. Sowie Du als Einmannbetrieb (Umsatz 50t/Jahr, bzw. 25t Gewinn/Jahr) auch nicht einfach einen Ferrari als 100% Firmenwagen und ein Moped als privat nehmen kannst. Dann eher einen LKW kaufen, den kannst Du immer 100% als Firmenwagen angeben, sofern Du in Deiner Branche sowas auch benutzt. Also als Handelsvertreter sieht das schlecht aus!!!
Die Führung eines Fahrtenbuchs für das Geschäftsfahrzeug reicht aus. Wenn dort ausschließlich gesch. Fahrten verzeichnet sind und der Kilometerstand übereinstimmt, trägt das Finanzamt die Beweispflicht, das das nicht stimmt. Niemand ist verpflichtet, Einkäufe, Urlaube usw. mit einem eigenen Fahrzeug zu erledigen. Von Ferrari ist auch nicht die Rede, sondern von einem üblichen größeren Kombi, z.B. Passat.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Die Führung eines Fahrtenbuchs für das Geschäftsfahrzeug reicht aus. Wenn dort ausschließlich gesch. Fahrten verzeichnet sind und der Kilometerstand übereinstimmt, trägt das Finanzamt die Beweispflicht, das das nicht stimmt. Niemand ist verpflichtet, Einkäufe, Urlaube usw. mit einem eigenen Fahrzeug zu erledigen. Von Ferrari ist auch nicht die Rede, sondern von einem üblichen größeren Kombi, z.B. Passat.Zitat:
Wie willst Du dem FA klarmachen, dass Du alles Private mit dem Motorad erledigst? Einkaufen, Urlaubsfahrten, Familie transportieren, Im Regen oder Schnee. Alles nicht so einfach. Sowie Du als Einmannbetrieb (Umsatz 50t/Jahr, bzw. 25t Gewinn/Jahr) auch nicht einfach einen Ferrari als 100% Firmenwagen und ein Moped als privat nehmen kannst. Dann eher einen LKW kaufen, den kannst Du immer 100% als Firmenwagen angeben, sofern Du in Deiner Branche sowas auch benutzt. Also als Handelsvertreter sieht das schlecht aus!!!
das erzähl mal dem Finanzamt, daß Du sämtliche Privatfahrten mit dem Auto vom Kumpel oder Vater tätigst. Ich bin da natürlich nur Laie, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß dies vom Finanzamt so akzeptiert wird. Und laut meinem Steuerberater müssen die Privatkilometer nachvollziehbar aufgelistet sein, außer natürlich bei der 1% Regel, da entfällt ja das Fahrtenbuch eh.
Ein kleiner Hinweis mal so nebenbei:
Bei der 1% Regelung wird 1% vom Bruttolistenpreis versteuert. Unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die im betreffenden Kalenderjahr angefallen sind.
Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlich angefallenen Kosten im Verhältnis der betrieblichen Fahrten zu den privaten Fahrten aufgeteilt. Je mahr Kosten also angefallen sind - Versicherung, Steuer, Benzin, Reopoaraturen ... - desto weniger lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen.
Abhängig vom persönlichen Steuersatz sollte man sich deshalb überlegen, ob man sich für "die paar Kröten" den Streß mit dem Fahrtenbuch antut.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ein kleiner Hinweis mal so nebenbei:Bei der 1% Regelung wird 1% vom Bruttolistenpreis versteuert. Unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die im betreffenden Kalenderjahr angefallen sind.
Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlich angefallenen Kosten im Verhältnis der betrieblichen Fahrten zu den privaten Fahrten aufgeteilt. Je mahr Kosten also angefallen sind - Versicherung, Steuer, Benzin, Reopoaraturen ... - desto weniger lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen.
Abhängig vom persönlichen Steuersatz sollte man sich deshalb überlegen, ob man sich für "die paar Kröten" den Streß mit dem Fahrtenbuch antut.
dem möchte ich gerne noch folgendes hinzufügen:
Auch die Höhe des Bruttolistenpreises ist natürlich entscheidend, ob ich mir den Streß mit dem Fahrtenbuch antun will,oder nicht.
Es macht schon einen Unterschied, ob ich bei einem Auto für 50.000€, 500€ im Monat ans Finanzamt bezahle, oder bei einem Auto für 10.000€, 100€ jeden Monat abdrücke. In zweiterem Falle würde ich vermutlich auch die 1% Regel anwenden, in erstem Falle würde ich versuchen sie zu umgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Die Führung eines Fahrtenbuchs für das Geschäftsfahrzeug reicht aus. Wenn dort ausschließlich gesch. Fahrten verzeichnet sind und der Kilometerstand übereinstimmt, trägt das Finanzamt die Beweispflicht, das das nicht stimmt.Zitat:
Wie willst Du dem FA klarmachen, dass Du alles Private mit dem Motorad erledigst? Einkaufen, Urlaubsfahrten, Familie transportieren, Im Regen oder Schnee. Alles nicht so einfach. Sowie Du als Einmannbetrieb (Umsatz 50t/Jahr, bzw. 25t Gewinn/Jahr) auch nicht einfach einen Ferrari als 100% Firmenwagen und ein Moped als privat nehmen kannst. Dann eher einen LKW kaufen, den kannst Du immer 100% als Firmenwagen angeben, sofern Du in Deiner Branche sowas auch benutzt. Also als Handelsvertreter sieht das schlecht aus!!!
Du musst schon beweisen, dass Du auch wirklich eine gesch. Fahrt getätigt hast. Sprich: Ich kann nicht eine Fahrt von K nach M angeben, wenn ich an dem Tag einen Gerichtstermin, Tankstopp, Werkstattstopp, Urlaub mit Blitzerfoto in B habe!!!
Wenn man (mit nur einem Auto) in der Walachei wohnt und bis zum nächsten Supermarkt, Bank, etc. zig km sind ist es sehr unglaubwürdig 0% Privatfahrten zu haben. 😉
Ich wohne mitten in einer Stadt und habe in den letzten Jahren zwischen 3 & 8 % Privatfahrten gehabt. Aber 0 noch nie!!!
Zitat:
Original geschrieben von bobbysix
Du musst schon beweisen, dass Du auch wirklich eine gesch. Fahrt getätigt hast. Sprich: Ich kann nicht eine Fahrt von K nach M angeben, wenn ich an dem Tag einen Gerichtstermin, Tankstopp, Werkstattstopp, Urlaub mit Blitzerfoto in B habe!!!Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Die Führung eines Fahrtenbuchs für das Geschäftsfahrzeug reicht aus. Wenn dort ausschließlich gesch. Fahrten verzeichnet sind und der Kilometerstand übereinstimmt, trägt das Finanzamt die Beweispflicht, das das nicht stimmt.
Wenn man (mit nur einem Auto) in der Walachei wohnt und bis zum nächsten Supermarkt, Bank, etc. zig km sind ist es sehr unglaubwürdig 0% Privatfahrten zu haben. 😉
Ich wohne mitten in einer Stadt und habe in den letzten Jahren zwischen 3 & 8 % Privatfahrten gehabt. Aber 0 noch nie!!!
Sehe ich auch so.
Da gehen die Meinungen hier anscheinend aber weit außeinander. Einige sehen es ebenso, einige anders einige bezeichnen dies als Schwachsinn.
Das beste wird wohl sein, der TE fragt seinen Steuerberater, wie er's machen soll 😉