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Auto zürückgeben vom Privat

Themenstarteram 11. Februar 2008 um 17:08

Ich habe vor 3 Tagen einen BMW gekauft. Als ich das Auto kaufte, wurde mir ein guter Zustand ohne weitere Mängel gesagt worden. Es wurde nur auf kleine mängel hingewiesen. Als ich gestern noch mal das Auto angelassen hab kamen sehr komische Geräuse als ich das Lenkrad bewegte. (quitschen)

Daraufhin bin ich heute mit dem Auto in die Werkstatt gefahren. Der Mechaniker sagte mir das das an der Servolenkung läge. Er hat mehrere Mängel festgeltstellt wie z.b Lichmaschine defekt, Auspuff verschweist Kugellager der Klima Anlage defekt und das Größte war der defekt der Servo Lenkung.(die Servo Flüssigkeit lief auch aus) Das komische war das vor Ort wo ich das Auto gekauft habe keine gräusche zu hören waren. Der Mechaniker sagte mir das dies dewegen der Fall ist weil wenn man die Flüssigkeit nachfüllt gibt es keien Gräuse. Dies war wirklich so. Nach dem er einbishen von der Flüssigkeit zugab war alles weg. Meine Frage nun kann ich das Auto zürückgeben weil mir diese Mängel verschwiegen wurden bzw weil vor allem vor ort die Flüssigkeit nachgefüllt worden sein muss damit ich es nicht merke ? Meine Garage hat jetzt auch mehrere Flecken wegen der Flüssigkeit.

Ahja beim Kaufvertrag steht drin: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

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24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

Ich habe vor 3 Tagen einen BMW gekauft. Als ich das Auto kaufte, wurde mir ein guter Zustand ohne weitere Mängel gesagt worden. Es wurde nur auf kleine mängel hingewiesen. Als ich gestern noch mal das Auto angelassen hab kamen sehr komische Geräuse als ich das Lenkrad bewegte. (quitschen)

Daraufhin bin ich heute mit dem Auto in die Werkstatt gefahren. Der Mechaniker sagte mir das das an der Servolenkung läge. Er hat mehrere Mängel festgeltstellt wie z.b Lichmaschine defekt, Auspuff verschweist Kugellager der Klima Anlage defekt und das Größte war der defekt der Servo Lenkung.(die Servo Flüssigkeit lief auch aus) Das komische war das vor Ort wo ich das Auto gekauft habe keine gräusche zu hören waren. Der Mechaniker sagte mir das dies dewegen der Fall ist weil wenn man die Flüssigkeit nachfüllt gibt es keien Gräuse. Dies war wirklich so. Nach dem er einbishen von der Flüssigkeit zugab war alles weg. Meine Frage nun kann ich das Auto zürückgeben weil mir diese Mängel verschwiegen wurden bzw weil vor allem vor ort die Flüssigkeit nachgefüllt worden sein muss damit ich es nicht merke ? Meine Garage hat jetzt auch mehrere Flecken wegen der Flüssigkeit.

Ahja beim Kaufvertrag steht drin: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

wenn du ihm nachweisen kann, dass er dir diesen mangel BEWUSST verschwiegen hat, sprich ihm nachweisen kannst, dass er davon wusste, kannst du ihn belangen.

Wie gesagt, das musst du ihm nachweisen können. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Einen Anwalt solltest du auf jeden Fall aufsuchen, und zwar schnell, denn irgendwann wirs schwierig nachzuweisen, dass der Mangel vor dem Kauf schon da war.

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

Ich habe vor 3 Tagen einen BMW gekauft. ...

... Flüssigkeit nachgefüllt worden sein muss damit ich es nicht merke ? Meine Garage hat jetzt auch mehrere Flecken wegen der Flüssigkeit.

Ahja beim Kaufvertrag steht drin: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Servus!

Kläre uns doch einmal auf:

-welches Baujahr hat das Auto?

-um welchen BMW handelt es sich genau?

-wieviele Km hat das Auto auf der Uhr?

-wie hoch war der Preis?

Gruß

weflydus

...der die noch fehlenden Angaben für recht wichtig hält... ;)

die fahrzeugdaten sind bei der fragestellung recht uninteressant. (der fahrzeugwert, gängige marktpreis etc. spielen in dem fall keine rolle)

da der verkäufer sich mit der berühmten ausschlussklausel "abgesichert" hat, bleibt nur ein punkt:

 

kann man ihm nachweisen, dass er ARGLISTIG getäuscht hat? (sprich die mängel bewußt verschwiegen hat)

 

ist dem so und man kann es nachweisen, was nicht so schwer sein sollte, da schweißarbeiten in der regel dem besitzer durchaus bekannt sind und der zeitpunkt eines defekts sich im regelfall recht gut nachweisen läßt (ist allerdings eine frage des aufwandes), muß er das auto zum vollen preis zurück nehmen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung

 

konsultiere mal einen anwalt, da dir hier niemand eine rechtsberatung geben darf und wird.

meiner meinung nach, ist der kaufvertrag nichtig, wenn arglistige täuschung nachgewiesen werden kann.

 

ist aber wie gesagt keine rechtsberatung.....

 

Moin,

wenn der "gute Zustand" im Vertrag steht, dürfte sich das um eine zugesicherte Eigenschaft handeln.

Mit der defekten LiMa (bist du damit liegengeblieben?) und der leckenden Servolenkung ist das wohl kaum erfüllt.

Aber genaueres weiß wirklich nur ein Anwalt.

am 12. Februar 2008 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

...... Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.....

... der ist gut :D:D:D.

Da meint wohl jemand, für ihn gelten die Gesetze nicht. Wenn dir vertraglich eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde, dann muss dieser Vertrag auch erfüllt werden. Da lässt sich nichts ausschließen.

 

Du schreibst nicht über das Alter des Fahrzeugs. Wenn es sich z. B. um ein 7 oder 8 Jahre altes Fahrzeug handelt, dann deutet das auch auf einen bestimmten Fahrzeugzustand hin und dann kaufst du die Mängel automatisch mit und es handelt sich dann nicht mehr um einen Sachmangel.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von heltino

die fahrzeugdaten sind bei der fragestellung recht uninteressant. (der fahrzeugwert, gängige marktpreis etc. spielen in dem fall keine rolle)

...

Servus nochmal & Leute!

Wenn das Auto 10 oder 15 Jahre alt ist & 320.000km auf der Uhr haben sollte...

Gruß

weflydus

...der die angefragten Daten für wichtig hält...

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von Asikcocuk

...... Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.....

... der ist gut :D:D:D.

Da meint wohl jemand, für ihn gelten die Gesetze nicht. Wenn dir vertraglich eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde, dann muss dieser Vertrag auch erfüllt werden. Da lässt sich nichts ausschließen.

 

Du schreibst nicht über das Alter des Fahrzeugs. Wenn es sich z. B. um ein 7 oder 8 Jahre altes Fahrzeug handelt, dann deutet das auch auf einen bestimmten Fahrzeugzustand hin und dann kaufst du die Mängel automatisch mit und es handelt sich dann nicht mehr um einen Sachmangel.

Michael

Eine Privatperson kann sehr wohl Sachmängelhaftung ausschließen. Wenn 2 Wochen nach dem Verkauf irgendewas kaputtgeht, hat er nichts mehr damit zu tun.

Anders bei Mängel, von denen er gewusst haben muss, wie z.B. die Servolenkung, bei der er immer wieder Öl nachfüllen musste.

Das mit der Lichtmaschine wird man ihm allerdings nicht nachweisen können, ebensowenig die Klimaanlage, da er argumentieren wird, dass er sie seit September nicht mehr benutzt hat, und er somit keine Ahnung hat, was damit ist.

Zitat:

Original geschrieben von weflydus

Zitat:

Original geschrieben von heltino

die fahrzeugdaten sind bei der fragestellung recht uninteressant. (der fahrzeugwert, gängige marktpreis etc. spielen in dem fall keine rolle)

...

Servus nochmal & Leute!

Wenn das Auto 10 oder 15 Jahre alt ist & 320.000km auf der Uhr haben sollte...

Gruß

weflydus

...der die angefragten Daten für wichtig hält...

Und wenn das Auto 30 Jahre alt ist und 1000000km auf der Uhr hat, ein bewusst verschwiegener Mangel bleibt ein bewusst verschwiegener Mangel.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von michael60

 

... der ist gut :D:D:D.

Da meint wohl jemand, für ihn gelten die Gesetze nicht. Wenn dir vertraglich eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde, dann muss dieser Vertrag auch erfüllt werden. Da lässt sich nichts ausschließen.

 

Du schreibst nicht über das Alter des Fahrzeugs. Wenn es sich z. B. um ein 7 oder 8 Jahre altes Fahrzeug handelt, dann deutet das auch auf einen bestimmten Fahrzeugzustand hin und dann kaufst du die Mängel automatisch mit und es handelt sich dann nicht mehr um einen Sachmangel.

Michael

Eine Privatperson kann sehr wohl Sachmängelhaftung ausschließen. Wenn 2 Wochen nach dem Verkauf irgendewas kaputtgeht, hat er nichts mehr damit zu tun.

Anders bei Mängel, von denen er gewusst haben muss, wie z.B. die Servolenkung, bei der er immer wieder Öl nachfüllen musste.

Das mit der Lichtmaschine wird man ihm allerdings nicht nachweisen können, ebensowenig die Klimaanlage, da er argumentieren wird, dass er sie seit September nicht mehr benutzt hat, und er somit keine Ahnung hat, was damit ist.

Hallo Toni,

eine Privatperson kann nach meiner Kenntnis eine Gewährleistung ausschließen. Sie kann aber keine Sachmängelhaftung ausschließen. Wenn im Vertrag eine Eigenschaft beschrieben ist (z.B. es wird beschrieben: Die Kupplung ist neu) dann muss der Vertragsgegenstand diese Eigenschaft auch haben. Wenn sich herausstellt, dass der Wagen diese Eigenschaft nicht hat (die Kupplung ist von anno Tobak), dann muss man dem Verkäufer noch nicht einmal Betrug nachweisen (Das hat eh keinen Erfolg) Er hat dann schlichtweg den Vertrag nicht erfüllt und muss damit Schadensersatz leisten.

Ich werde in diesem Jahr wohl meinen 15 Jahre alten Golf "verkaufen". Bei einem so alten Auto muss der Käufer damit rechnen, dass jederzeit (im Prinzip auch 10m von meiner Haustür entfernt) der Wagen den Geist aufgibt und für immer verstummt. Dann hat der Käufer halt Pech gehabt. Wenn ich aber sage: Der Wagen hat nur 100.000 km runter und der Käufer stellt fest, dass zwar auf dem Tacho 100.000 km steht, aber er feststellt, dass der Wagen 400.000 km runter hat (beim Golf III springt die km-Anzeige von 299.999 km auf 0) dann darf ich ihm Schadensersatz leisten - auch wenn er mir keinen Betrug nachweisen kann. Das hat nichts damit zu tun, dass ich etwas bewusst verschwiegen habe, sondern es hat etwas damit zu tun, dass eine falsche Grundlage zum Vertragsabschluss geführt hat.

Das Problem in der Praxis dürfte sein, zwischen Gewährleistung und Sachmängelhaftung zu unterscheiden

Michael

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

Zitat:

Original geschrieben von weflydus

 

Servus nochmal & Leute!

Wenn das Auto 10 oder 15 Jahre alt ist & 320.000km auf der Uhr haben sollte...

Gruß

weflydus

...der die angefragten Daten für wichtig hält...

Und wenn das Auto 30 Jahre alt ist und 1000000km auf der Uhr hat, ein bewusst verschwiegener Mangel bleibt ein bewusst verschwiegener Mangel.

..das ist ja richtig. Aber beweis doch mal, dass jemand etwas bewusst verschwiegen hat.

"Servolenkung?? Der Wagen hat eine Servolenkung?? Ich bin ja gerade mal froh, wenn ich die Tankklappe aufbekomme!!" Das wird man dir sagen und schon bist du in der Beweisnot.;)

Michael

Hy,

recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland verschiedene Dinge,

also wird wenn es kein einlenken des Verkäufers gibt wohl ein Gericht entscheiden und ich mußte mir z.B. von einem Richter sagen lassen das von einem Auto für 6500€ nicht erwartet

werden kann das die Steuerkette bei 86tkm noch in Ordnung ist, gekauft bei einem Händler

Ergo viel Glück!!!

 

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland verschiedene Dinge,

also wird wenn es kein einlenken des Verkäufers gibt wohl ein Gericht entscheiden und ich mußte mir z.B. von einem Richter sagen lassen das von einem Auto für 6500€ nicht erwartet

werden kann das die Steuerkette bei 86tkm noch in Ordnung ist, gekauft bei einem Händler

Ergo viel Glück!!!

 

Gruss

Stefan

.. und in Deutschland sind wir in der Beziehung noch gut dran. Du hast knallhart den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennengelernt. Was wirfst du dem Händler konkret vor? Hätte er dich auf Wartungsintervalle hinweisen müssen oder hätte er wissen müssen, dass die Steuerkette bald reisst?

Das blöde bei einer Steurkette ist, dass man schlagartig merkt, wenn sie defekt ist. Da kann man natürlich draus schließen, dass sie zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe noch in Ordnung war. Und damit ist der Händler aus dem Schneider.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von lemonshaker

Hy,

recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland verschiedene Dinge,

also wird wenn es kein einlenken des Verkäufers gibt wohl ein Gericht entscheiden und ich mußte mir z.B. von einem Richter sagen lassen das von einem Auto für 6500€ nicht erwartet

werden kann das die Steuerkette bei 86tkm noch in Ordnung ist, gekauft bei einem Händler

Ergo viel Glück!!!

 

Gruss

Stefan

Ähm Steuerketten sind doch wartungsfrei, zumindest bei BMW ;)

 

Und bevor ich ein Auto verkauf check ich es auch durch, huch da fehlt was Öl? Schnell was nachfüllen... na machts klick? Vielleicht hat er einfach nur vorm Verkauf gesehen dass Servoöl fehlt und es daraufhin nachgefüllt.

Und ne defekte Lima... die erkennt man an einem leuchtenden Symbol im Tacho (bei BMW). Wie biste denn damit vom Fleck gekommen? Immerhin war ja dann die Batterie leer. Oder hat die Lima etwa erst nacher den Geist aufgegeben?

Hy,

Steuerketten sind sicher Wartungsfrei aber auch wenn sich manche auf den Gefahrenübergang beziehen, mittlerweile gibt es ein BGH Urteil zu diesem Thema das besagt

das bei solchen gravierenden Motorschäden im ersten Halbjahr bei Gebrauchtkauf von einem Händler d.h. mit gesetzlicher Gewährleistung von einem Jahr davon ausgegangen wird das der Schaden schon vorher vorlag . Ich meine damit nicht Kleinkram.Urteil kam leider für mich zu spät. Ich wollte damit nur aufzeigen das man auf See und vor Gericht gänzlich alleine ist.

 

Gruss

Stefan

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