private Taxis illegal?
Hallo und frohes neues! 🙂
Kann mir jemand sagen, ob private Taxis, die man nur per Anruf bestellen kann, weder Taxischild auf dem Dach noch Taximeter im Auto haben und den Preis mit einem vorher "aushandeln" (und wie gerade bei mir passiert auch gerne mitten auf dem Weg ändern und einen zurückfahren, wenn man damit nicht einverstanden ist) eigentlich illegal sind solange sie sich "Personenbeförderung" nennen und nicht Taxi?
Beste Antwort im Thema
Hier geht ja vieles durcheinander. Also mal ganz ausführlich:
Gewerbliche Personenbeförderung ist im PBefG (Personenbeförderungsgesetz geregelt. Weitere Vorschriften sind zB in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und BO Kraft (Verordn. über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu finden.
Das PBefG unterscheidet zwei Verkehrsarten: Linien- und Gelegenheitsverkehr. Linienverkehr dürfte jedem vom städtischen ÖPNV bekannt sein. Gelegenheitsverkehr umfaßt drei Formen.
- Ausflugsfahrten (zB ein Busunternehmen bietet Fahrten zur Messe XY nach Frankfurt, kein zusammengehöriger Personenkreis, aber Einigkeit über Ziel und Ablauf der Fahrt, nämlich die Messe am Tag soundso) und Ferienzielreiseverkehr (Fahrten zu Erholungsaufenthalten mit Zusatzleistungen Unterkunft....)
- Mietomnibusverkehr (ein Mieter, zB ne Firma, ein Verein, mietet den Bus für sich, dh ein zusammengehöriger Personenkreis, der Mieter bestimmt dann auch, wann es wohin geht, zB Betriebsausflug mit der Firma mittels Reisebus)
- Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
Merkmale des TAXENVERKEHRS sind:
- Beförderung von Personen mit Pkw (d.h. maximal 8 Fahrgastplätze, alles ab 9 + Fahrer ist ein (Kraft-) Omnibus, KOM abgekürzt), die an behördlich zugelassenen Stellen (Taxistände) bereitgehalten werden und Fahrten nach Anweisung des Fahrgastes ausgeführt werden (der Fahrgast kann zB die genaue Route "befehlen"😉.
- es existiert ein sog. Pflichtfahrgebiet, festgelegt durch die Genehmigungsbehörde (Stadt, Landratsamt). Darin herrschen Beförderungspflicht (dh eine Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn es dem Fahrer unzumutbar ist, zB Gewalt, Trunkenheit nahe Koma etc, also nur heftige Sachen - ein unrentabler Kurzstrecken-Fahrauftrag ist auszuführen!) und Tarifpflicht (Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen dem örtlichen Taxitarif, der aus Grundpreis, km-Preis, Zeitpreis und Zuschlägen wie zB Großraumtaxi, Übergepäck... besteht). Liegt das Fahrziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes, kann der Fahrpreis wie beim Mietwagenverkehr frei vereinbart werden!
Ferner besteht fürs Unternehmen Betriebspflicht, dh beispielsweise bei 40° im Juli dürfen nicht alle einfach Betriebsferien machen und es gäbe keine Taxen mehr in der Stadt.
- Mietwagenverkehr heißt nicht Vermietung von Kfz an Selbstfahrer (Sixt, Europcar etc), sondern Personenbeförderung mit Pkw, bei denen der Mieter den Wagen im Ganzen anmietet und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Es gibt kein Pflichtfahrgebiet, ebensowenig die drei Taxi-Pflichten wie obig erläutert, dafür darf der Mietwagenunternehmer nur Aufträge entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz oder Wohnung des Unternehmers eingehen (dh Bürokraft einsparen und Anrufweiterleitung aufs Handy im Auto sind nicht erlaubt). Nach Absetzen des Fahrgastes muß der Wagen wieder zum Betriebssitz oder zur Unternehmerwohnung zurückkehren, es sei denn, es ist dort zwischenzeitlich ein weiterer Beförderungsauftrag eingegangen, der dann an den Fahrer durchgefunkt wird.
Taxen müssen mit einem geeichten Fahrpreisanzeiger, Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzähler ausgestattet sein (Ausnahme: es werden ausschl. feste Strecken angeboten, wo sich eine Abrechnung nach km erübrigt). Mietwagen dürfen äußerlich nicht zur Verwechslung mit Taxen geeignet sein (Wagenfarbe in hellelfenbein RAL 1015 ist aber erlaubt. In Gemeinden unter 50.000 Einwohnern kann eine Taxi- und Mietwagengenehmigung für ein und dasselbe Fahrzeug erteilt werden.
113 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Snailspeed Racing
Im Taxi ist das erlaubt, im Mietwagen nicht. Im Mietwagen muß der Beförderungsauftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Wenn z.B. die Angestellte/Sekretärin dort dann per Telefon ans Auto unterwegs den Auftrag weitergibt, ist das ok, aber der Auftrag des Kunden darf nicht direkt im Auto entgegengenommen werden. Daher braucht man jemand im Büro/zuhause, der das erledigt oder man hat halt nur den Anrufbeantworter ...
so wie snailspeed es beschreibt, kenne ich das auch nur, aus der praxis. Bin über 3 jahre mietwagen mit fahrer gefahren bis januar. wir hatten strikte anweisung nie jemand aufzusammeln, der zufällig z.B am flughafen STR stand, uns kannte und mit wollte. Der musste in der zentrale anrufen, und ich bekam dann von der zentrale, telefonisch den auftrag. erst dann durften wir die paxe mitnehmen. in der zentrale lag dann noch ein schriftlicher auftrag, der entsprechend von mir ergänzt werden musste.
mal eine allgemeine Frage... wenn der TE von diesem alten Thread private Taxis differentiert... was sind dann die anderen "gelben" ? Öffentlich ? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
mal eine allgemeine Frage... wenn der TE von diesem alten Thread private Taxis differentiert... was sind dann die anderen "gelben" ? Öffentlich ? 😕
Ich hör das oft von meinen Fahrgästen ;-)
"Bist du privat Taxi oder..ehhh.."
Ich: "oder....was?!"
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
so wie snailspeed es beschreibt, kenne ich das auch nur, aus der praxis. Bin über 3 jahre mietwagen mit fahrer gefahren bis januar. wir hatten strikte anweisung nie jemand aufzusammeln, der zufällig z.B am flughafen STR stand, uns kannte und mit wollte. Der musste in der zentrale anrufen, und ich bekam dann von der zentrale, telefonisch den auftrag. erst dann durften wir die paxe mitnehmen. in der zentrale lag dann noch ein schriftlicher auftrag, der entsprechend von mir ergänzt werden musste.Zitat:
Original geschrieben von Snailspeed Racing
Im Taxi ist das erlaubt, im Mietwagen nicht. Im Mietwagen muß der Beförderungsauftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Wenn z.B. die Angestellte/Sekretärin dort dann per Telefon ans Auto unterwegs den Auftrag weitergibt, ist das ok, aber der Auftrag des Kunden darf nicht direkt im Auto entgegengenommen werden. Daher braucht man jemand im Büro/zuhause, der das erledigt oder man hat halt nur den Anrufbeantworter ...
Klar ist es nich einem Mietwagen nicht erlaubt ohne Auftrag Fahrgäste einzuladen oder anzuwerben!
Aber ich habe eine sehr soziale Ader, die Leute möchte doch nachhause! :-)
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Zitat:
Original geschrieben von DriverHD
Klar ist es nich einem Mietwagen nicht erlaubt ohne Auftrag Fahrgäste einzuladen oder anzuwerben!Zitat:
Original geschrieben von w.boos
so wie snailspeed es beschreibt, kenne ich das auch nur, aus der praxis. Bin über 3 jahre mietwagen mit fahrer gefahren bis januar. wir hatten strikte anweisung nie jemand aufzusammeln, der zufällig z.B am flughafen STR stand, uns kannte und mit wollte. Der musste in der zentrale anrufen, und ich bekam dann von der zentrale, telefonisch den auftrag. erst dann durften wir die paxe mitnehmen. in der zentrale lag dann noch ein schriftlicher auftrag, der entsprechend von mir ergänzt werden musste.
Aber ich habe eine sehr soziale Ader, die Leute möchte doch nachhause! :-)
Es soll heute aber schon Anrufweiterschaltungen geben mit denen das Ganze kein Prob mehr ist,
nur das Lauern auf Fahrgäste an Taxiständen oder vor Einkaufszentren sollte man tunlichst unterlassen
da sich immer ein freundlicher Mitbewerber findet der eine Meldung an die Kontrollorgane absetzt
Hallo,
Fahrer von Mitwagen müssen auch einen Personenbeförderungsschein haben. Der unterscheidet sich vom Personenbeförderungsschein eines Taxifahrers in einer Ortskundeprüfung. Mietwagenfahrer brauchen keine Ortskundeprüfung zu machen, Taxifahrer müssen eine machen.
Ob das heute noch Sinn macht bei Navi-Geräten, ich weiß es nicht.
Zumindest vor Jahren war es so.
Mfg.
Wilfried
Ist aber je nach Stadt anders. Hier in Köln brauchte man den PBS auch für Mietwagen.
Habe ich was anderes geschrieben?
Zitat:
Original geschrieben von lemonshaker
Es soll heute aber schon Anrufweiterschaltungen geben mit denen das Ganze kein Prob mehr ist,Zitat:
Original geschrieben von DriverHD
Klar ist es nich einem Mietwagen nicht erlaubt ohne Auftrag Fahrgäste einzuladen oder anzuwerben!
Aber ich habe eine sehr soziale Ader, die Leute möchte doch nachhause! :-)
nur das Lauern auf Fahrgäste an Taxiständen oder vor Einkaufszentren sollte man tunlichst unterlassen
da sich immer ein freundlicher Mitbewerber findet der eine Meldung an die Kontrollorgane absetzt
Mit dem Mietwagen an Taxiständen bzw. am Bahnhof/Bahnhofsplatz würde ich mich auch nicht blicken lassen!
Wenn, dann kann man ab und zu jemanden vor Diskotheken Bars oder Clubs mitnehmen.
Aber wie du schon sagtest mit Vorsicht und Respekt vor den freundlichen Mitbewerbern.....
MfG,
DriverHD
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Ob das heute noch Sinn macht bei Navi-Geräten, ich weiß es nicht.
Das macht heute definitiv
keinenSinn mehr.
Zitat:
Original geschrieben von lemonshaker
...
Es soll heute aber schon Anrufweiterschaltungen geben mit denen das Ganze kein Prob mehr ist,
...
Erlaubt ist auch die telefonische Annahme von Fahraufträgen per Anrufweiterschaltung im Mietwagen nicht. Der Auftrag muss am Betriebssitz oder Wohnsitz des Unternehmers angenommen werden.
Ein Nachweis über einen derartigen Verstoss ist aber fast unmöglich.
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Habe ich was anderes geschrieben?
Sorry, hab mich verschrieben, sollte Ortskundeprüfung heissen, die brauchte man hier auch 🙂
ab 50000 Einwohnern in der Betriebssitzgemeinde ist die OKP Pflicht.
Gruss Deden
Hier muß wohl erst Druck von der EU kommen, bevor dieser Unsinn abgeschafft wird...
Und dann wird wieder gross rumgeheult weil Deregulierung was böses ist.