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private Taxis illegal?

Hallo und frohes neues! 🙂

Kann mir jemand sagen, ob private Taxis, die man nur per Anruf bestellen kann, weder Taxischild auf dem Dach noch Taximeter im Auto haben und den Preis mit einem vorher "aushandeln" (und wie gerade bei mir passiert auch gerne mitten auf dem Weg ändern und einen zurückfahren, wenn man damit nicht einverstanden ist) eigentlich illegal sind solange sie sich "Personenbeförderung" nennen und nicht Taxi?

Beste Antwort im Thema

Hier geht ja vieles durcheinander. Also mal ganz ausführlich:

Gewerbliche Personenbeförderung ist im PBefG (Personenbeförderungsgesetz geregelt. Weitere Vorschriften sind zB in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und BO Kraft (Verordn. über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu finden.

Das PBefG unterscheidet zwei Verkehrsarten: Linien- und Gelegenheitsverkehr. Linienverkehr dürfte jedem vom städtischen ÖPNV bekannt sein. Gelegenheitsverkehr umfaßt drei Formen.
- Ausflugsfahrten (zB ein Busunternehmen bietet Fahrten zur Messe XY nach Frankfurt, kein zusammengehöriger Personenkreis, aber Einigkeit über Ziel und Ablauf der Fahrt, nämlich die Messe am Tag soundso) und Ferienzielreiseverkehr (Fahrten zu Erholungsaufenthalten mit Zusatzleistungen Unterkunft....)

- Mietomnibusverkehr (ein Mieter, zB ne Firma, ein Verein, mietet den Bus für sich, dh ein zusammengehöriger Personenkreis, der Mieter bestimmt dann auch, wann es wohin geht, zB Betriebsausflug mit der Firma mittels Reisebus)
- Verkehr mit Taxen und Mietwagen.

Merkmale des TAXENVERKEHRS sind:

- Beförderung von Personen mit Pkw (d.h. maximal 8 Fahrgastplätze, alles ab 9 + Fahrer ist ein (Kraft-) Omnibus, KOM abgekürzt), die an behördlich zugelassenen Stellen (Taxistände) bereitgehalten werden und Fahrten nach Anweisung des Fahrgastes ausgeführt werden (der Fahrgast kann zB die genaue Route "befehlen"😉.
- es existiert ein sog. Pflichtfahrgebiet, festgelegt durch die Genehmigungsbehörde (Stadt, Landratsamt). Darin herrschen Beförderungspflicht (dh eine Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn es dem Fahrer unzumutbar ist, zB Gewalt, Trunkenheit nahe Koma etc, also nur heftige Sachen - ein unrentabler Kurzstrecken-Fahrauftrag ist auszuführen!) und Tarifpflicht (Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen dem örtlichen Taxitarif, der aus Grundpreis, km-Preis, Zeitpreis und Zuschlägen wie zB Großraumtaxi, Übergepäck... besteht). Liegt das Fahrziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes, kann der Fahrpreis wie beim Mietwagenverkehr frei vereinbart werden!
Ferner besteht fürs Unternehmen Betriebspflicht, dh beispielsweise bei 40° im Juli dürfen nicht alle einfach Betriebsferien machen und es gäbe keine Taxen mehr in der Stadt.

- Mietwagenverkehr heißt nicht Vermietung von Kfz an Selbstfahrer (Sixt, Europcar etc), sondern Personenbeförderung mit Pkw, bei denen der Mieter den Wagen im Ganzen anmietet und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Es gibt kein Pflichtfahrgebiet, ebensowenig die drei Taxi-Pflichten wie obig erläutert, dafür darf der Mietwagenunternehmer nur Aufträge entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz oder Wohnung des Unternehmers eingehen (dh Bürokraft einsparen und Anrufweiterleitung aufs Handy im Auto sind nicht erlaubt). Nach Absetzen des Fahrgastes muß der Wagen wieder zum Betriebssitz oder zur Unternehmerwohnung zurückkehren, es sei denn, es ist dort zwischenzeitlich ein weiterer Beförderungsauftrag eingegangen, der dann an den Fahrer durchgefunkt wird.

Taxen müssen mit einem geeichten Fahrpreisanzeiger, Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzähler ausgestattet sein (Ausnahme: es werden ausschl. feste Strecken angeboten, wo sich eine Abrechnung nach km erübrigt). Mietwagen dürfen äußerlich nicht zur Verwechslung mit Taxen geeignet sein (Wagenfarbe in hellelfenbein RAL 1015 ist aber erlaubt. In Gemeinden unter 50.000 Einwohnern kann eine Taxi- und Mietwagengenehmigung für ein und dasselbe Fahrzeug erteilt werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Ziwi


§ 49 PBefG Abs. 8: ...

Gibt es nicht...und es lässt sich auch keine Ausnahme im Gesetzestext erkennen, dass vom Eingang am Betriebssitz/Wohnung abgesehen werden kann...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Ziwi


§ 49 PBefG Abs. 8: ...
Gibt es nicht...und es lässt sich auch keine Ausnahme im Gesetzestext erkennen, dass vom Eingang am Betriebssitz/Wohnung abgesehen werden kann...

Ja, sorry.

Habe mich verguckt.

Habe das PBefG mit Erläuterungen zu den Gesetzestexten und das war eine Erläuterung daraus.

Wie gesagt. Bei uns funktioniert das so.

Vielleicht gibt es hier noch ein paar MIetwagenunternehmer oder Fahrer, die sagen können, wie es bei denen Abläuft.....

Gruß

Ist zwar schon etwas länger her, dass ich hier (Köln) Funkmietwagen gefahren habe.
Wir lebten ausschliesslich von Stammkunden wie Unternehmen, Gaststätten etc. Jedesmal zurück zur Zentrale sind wir aber auch nicht gefahren. Wenn ich z.B. bei nem Grosskunden in der Nähe, der relativ häufig Autos orderte, frei wurde, blieb ich dort in der Nähe (nicht vor der Adresse!) stehen. Die Aufträge wurden über Funk vergeben und man war im Nu dort. Alles andere wäre unwirtschaftlich gewesen und der Funk überflüssig.
Das war auch den Kontrolleuren vom Amt bekannt und die hatten nichts dagegen.

Zitat:

Original geschrieben von josch47cgn


Ist zwar schon etwas länger her, dass ich hier (Köln) Funkmietwagen gefahren habe.
Wir lebten ausschliesslich von Stammkunden wie Unternehmen, Gaststätten etc. Jedesmal zurück zur Zentrale sind wir aber auch nicht gefahren. Wenn ich z.B. bei nem Grosskunden in der Nähe, der relativ häufig Autos orderte, frei wurde, blieb ich dort in der Nähe (nicht vor der Adresse!) stehen. Die Aufträge wurden über Funk vergeben und man war im Nu dort. Alles andere wäre unwirtschaftlich gewesen und der Funk überflüssig.
Das war auch den Kontrolleuren vom Amt bekannt und die hatten nichts dagegen.

Genau: Der Auftrag wird am Firmensitz entgegen genommen und per Funk an die Fahrer weitergeleitet. Das ist zulässig. Nicht zulässig ist die Entgegennahme im Fahrzeug (sei es direkt auf dem Handy oder per Rufweiterleitung).

Ciao,
Sven

Zitat:

Original geschrieben von incase



Zitat:

Original geschrieben von josch47cgn


Ist zwar schon etwas länger her, dass ich hier (Köln) Funkmietwagen gefahren habe.
Wir lebten ausschliesslich von Stammkunden wie Unternehmen, Gaststätten etc. Jedesmal zurück zur Zentrale sind wir aber auch nicht gefahren. Wenn ich z.B. bei nem Grosskunden in der Nähe, der relativ häufig Autos orderte, frei wurde, blieb ich dort in der Nähe (nicht vor der Adresse!) stehen. Die Aufträge wurden über Funk vergeben und man war im Nu dort. Alles andere wäre unwirtschaftlich gewesen und der Funk überflüssig.
Das war auch den Kontrolleuren vom Amt bekannt und die hatten nichts dagegen.
Genau: Der Auftrag wird am Firmensitz entgegen genommen und per Funk an die Fahrer weitergeleitet. Das ist zulässig. Nicht zulässig ist die Entgegennahme im Fahrzeug (sei es direkt auf dem Handy oder per Rufweiterleitung).

Ciao,
Sven

Aber was macht jetzt ein Taxiunternehmer, der nur ein Taxi hat und dieses fährt. Er muss die Anrufe ja im Fahrzeug entgegen nehmen....

Zitat:

Original geschrieben von Volvo2LiterTee


Aber was macht jetzt ein Taxiunternehmer, der nur ein Taxi hat und dieses fährt. Er muss die Anrufe ja im Fahrzeug entgegen nehmen....

Warum? Das kann doch auch seine Frau oder eine andere Vertrauensperson zu Hause machen und die Info dann weiterleiten.

Zitat:

Original geschrieben von Volvo2LiterTee


Aber was macht jetzt ein Taxiunternehmer, der nur ein Taxi hat und dieses fährt. Er muss die Anrufe ja im Fahrzeug entgegen nehmen....

Im

Taxi

ist das erlaubt, im

Mietwagen

nicht. Im Mietwagen muß der Beförderungsauftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Wenn z.B. die Angestellte/Sekretärin dort dann per Telefon ans Auto unterwegs den Auftrag weitergibt, ist das ok, aber der Auftrag des Kunden darf nicht direkt im Auto entgegengenommen werden. Daher braucht man jemand im Büro/zuhause, der das erledigt oder man hat halt nur den Anrufbeantworter ...

Zitat:

Original geschrieben von Snailspeed Racing



Zitat:

Original geschrieben von Volvo2LiterTee


Aber was macht jetzt ein Taxiunternehmer, der nur ein Taxi hat und dieses fährt. Er muss die Anrufe ja im Fahrzeug entgegen nehmen....
Im Taxi ist das erlaubt, im Mietwagen nicht. Im Mietwagen muß der Beförderungsauftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Wenn z.B. die Angestellte/Sekretärin dort dann per Telefon ans Auto unterwegs den Auftrag weitergibt, ist das ok, aber der Auftrag des Kunden darf nicht direkt im Auto entgegengenommen werden. Daher braucht man jemand im Büro/zuhause, der das erledigt oder man hat halt nur den Anrufbeantworter ...

Also die Mobilbox vom Handy auf "nehme sofort jeden Anruf an, egal ob ich erreichbar bin oder nicht" stellen und das reicht dann schon?

notting

Ob eine Handy-Mobilbox als "am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers" eingegangen zählt, wäre eine Frage für die Rechtsprechung. Kann sein, daß es da Urteile gibt.

@ TE: Genau das sollte in einschlägigen Fachforen (mach mal google an) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon mal thematisiert worden sein bzw. starte es dort.

Den Fahrgast interessiert das alles überhaupt nicht.
Er will von A nach B gebracht werden, weiter nix. 

Mietwagen firmen werden immer frecher!Im Bielefeld(?) gibt es sogar Mietwagen mit Taxischilder,der heisige Rathaus tut nichts dagegen und jetzt reden alle um `Taxikrieg!`
Das grösste probleme ist das der Rathaus personnel überfordert sind,die sind nicht nur mit `taxi´probleme beschäftigt sondern mit busse und andere formen der ÖPNV.
Um eine erfolg zu erreichen mit eine anzeige gegen illegale personen transfers von Mietwagen oder Hotelbusse muss man alles genau beschreiben und eine kopie der entsprechende gesetz mitbringen.Ich habe gerade eine Hotel erfolgreich angezeigt und musste der sachbearbieter im Landratsamt fast wort für wort aus der Personenbeförderungsgesetz zitieren um Ihn zu überzeugen das was der Hotel macht falsch und illegal war!Aber,Bayern hat ein sehr gute bremse gegen illegale hoteltransfers,andere Bundesländer aber leider nicht.
Ich lege eine kopien aus eine Hotel fachzeitschrift für kollegen um zu sehen ob es hilft illegale fährten zu stoppen,und eine kopie des Pbfg wo am ende steht eine hinweis vom Herr Meissner wie sich man selbst hilfen kann!

Zitat:

Original geschrieben von taff2014


Mietwagen firmen werden immer frecher!Im Bielefeld(?) gibt es sogar Mietwagen mit Taxischilder,der heisige Rathaus tut nichts dagegen und jetzt reden alle um `Taxikrieg!`
Das grösste probleme ist das der Rathaus personnel überfordert sind,die sind nicht nur mit `taxi´probleme beschäftigt sondern mit busse und andere formen der ÖPNV.
Um eine erfolg zu erreichen mit eine anzeige gegen illegale personen transfers von Mietwagen oder Hotelbusse muss man alles genau beschreiben und eine kopie der entsprechende gesetz mitbringen.Ich habe gerade eine Hotel erfolgreich angezeigt und musste der sachbearbieter im Landratsamt fast wort für wort aus der Personenbeförderungsgesetz zitieren um Ihn zu überzeugen das was der Hotel macht falsch und illegal war!Aber,Bayern hat ein sehr gute bremse gegen illegale hoteltransfers,andere Bundesländer aber leider nicht.
Ich lege eine kopien aus eine Hotel fachzeitschrift für kollegen um zu sehen ob es hilft illegale fährten zu stoppen,und eine kopie des Pbfg wo am ende steht eine hinweis vom Herr Meissner wie sich man selbst hilfen kann!

Es gibt aber auch eine Reihe von Ausnahmen außerhalb deines Falls mit dem Hotel, z. B. für kostenlose Beförderung (auch mit Fzg. mit 8 Sitzplätzen + Fahrer) im Rahmen von Transporten seitens Kindergärten, Kirchen, Schulen uvm.

notting

Ich fahre beides! Sowohl Taxi als auch Mietwagen!
Ein Mietwagen hat auch kein Taxameter sondern einen Wegstreckenzähler! Optisch nur an der Aufschrift "Wegstreckenzähler" zu erkennen oder an der Anzeige! Der Wegstreckenzähler zeigt nur die gefahrenen KM an. Der Preis setzt sich durch KM x KM Preis + Grundgebühr zusammen.
Die meisten Unternehmer passen die Preise für die Touren mit Mietwagen an den Taxitarif an.
Andere reine MietwagenUnternehmer sind meisten etwas günstiger oder bieten oft Pauschalpreise an. z.B. Flughafentransfer

Taxiunternehmer und (reine) Mietwagenunternehmer z.B. MINICAR sind in den meisten Fällen Todfeinde.

DriverHD

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