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private Taxis illegal?

Hallo und frohes neues! 🙂

Kann mir jemand sagen, ob private Taxis, die man nur per Anruf bestellen kann, weder Taxischild auf dem Dach noch Taximeter im Auto haben und den Preis mit einem vorher "aushandeln" (und wie gerade bei mir passiert auch gerne mitten auf dem Weg ändern und einen zurückfahren, wenn man damit nicht einverstanden ist) eigentlich illegal sind solange sie sich "Personenbeförderung" nennen und nicht Taxi?

Beste Antwort im Thema

Hier geht ja vieles durcheinander. Also mal ganz ausführlich:

Gewerbliche Personenbeförderung ist im PBefG (Personenbeförderungsgesetz geregelt. Weitere Vorschriften sind zB in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und BO Kraft (Verordn. über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu finden.

Das PBefG unterscheidet zwei Verkehrsarten: Linien- und Gelegenheitsverkehr. Linienverkehr dürfte jedem vom städtischen ÖPNV bekannt sein. Gelegenheitsverkehr umfaßt drei Formen.
- Ausflugsfahrten (zB ein Busunternehmen bietet Fahrten zur Messe XY nach Frankfurt, kein zusammengehöriger Personenkreis, aber Einigkeit über Ziel und Ablauf der Fahrt, nämlich die Messe am Tag soundso) und Ferienzielreiseverkehr (Fahrten zu Erholungsaufenthalten mit Zusatzleistungen Unterkunft....)

- Mietomnibusverkehr (ein Mieter, zB ne Firma, ein Verein, mietet den Bus für sich, dh ein zusammengehöriger Personenkreis, der Mieter bestimmt dann auch, wann es wohin geht, zB Betriebsausflug mit der Firma mittels Reisebus)
- Verkehr mit Taxen und Mietwagen.

Merkmale des TAXENVERKEHRS sind:

- Beförderung von Personen mit Pkw (d.h. maximal 8 Fahrgastplätze, alles ab 9 + Fahrer ist ein (Kraft-) Omnibus, KOM abgekürzt), die an behördlich zugelassenen Stellen (Taxistände) bereitgehalten werden und Fahrten nach Anweisung des Fahrgastes ausgeführt werden (der Fahrgast kann zB die genaue Route "befehlen"😉.
- es existiert ein sog. Pflichtfahrgebiet, festgelegt durch die Genehmigungsbehörde (Stadt, Landratsamt). Darin herrschen Beförderungspflicht (dh eine Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn es dem Fahrer unzumutbar ist, zB Gewalt, Trunkenheit nahe Koma etc, also nur heftige Sachen - ein unrentabler Kurzstrecken-Fahrauftrag ist auszuführen!) und Tarifpflicht (Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen dem örtlichen Taxitarif, der aus Grundpreis, km-Preis, Zeitpreis und Zuschlägen wie zB Großraumtaxi, Übergepäck... besteht). Liegt das Fahrziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes, kann der Fahrpreis wie beim Mietwagenverkehr frei vereinbart werden!
Ferner besteht fürs Unternehmen Betriebspflicht, dh beispielsweise bei 40° im Juli dürfen nicht alle einfach Betriebsferien machen und es gäbe keine Taxen mehr in der Stadt.

- Mietwagenverkehr heißt nicht Vermietung von Kfz an Selbstfahrer (Sixt, Europcar etc), sondern Personenbeförderung mit Pkw, bei denen der Mieter den Wagen im Ganzen anmietet und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Es gibt kein Pflichtfahrgebiet, ebensowenig die drei Taxi-Pflichten wie obig erläutert, dafür darf der Mietwagenunternehmer nur Aufträge entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz oder Wohnung des Unternehmers eingehen (dh Bürokraft einsparen und Anrufweiterleitung aufs Handy im Auto sind nicht erlaubt). Nach Absetzen des Fahrgastes muß der Wagen wieder zum Betriebssitz oder zur Unternehmerwohnung zurückkehren, es sei denn, es ist dort zwischenzeitlich ein weiterer Beförderungsauftrag eingegangen, der dann an den Fahrer durchgefunkt wird.

Taxen müssen mit einem geeichten Fahrpreisanzeiger, Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzähler ausgestattet sein (Ausnahme: es werden ausschl. feste Strecken angeboten, wo sich eine Abrechnung nach km erübrigt). Mietwagen dürfen äußerlich nicht zur Verwechslung mit Taxen geeignet sein (Wagenfarbe in hellelfenbein RAL 1015 ist aber erlaubt. In Gemeinden unter 50.000 Einwohnern kann eine Taxi- und Mietwagengenehmigung für ein und dasselbe Fahrzeug erteilt werden.

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Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi


Die Konsequenz und Abzocke bei nicht eingeschalteten oder nicht vorhandenen Fahrpreisanzeigern werden viele zumindest aus dem Urlaub kennen...
so kostete vo 15 Jahren eine Fahrt aus der Altstadt Prags für meinen Einheimischen Bekannten zu unserem Hotel weniger als 120 Kronen (laut Taxameter) Der uns angebotenen Pauschalpreis lag bei 200...
Das vermeintliche Schnäppchenpauschalen sich im nachhinein als Wucher entpupopen erlebe ich mehrmals die Woche... Der Fahrpreisanzeiger steckt nicht ohne Grund im Auto!!!

und woher willste wissen das dann solche leute nicht noch was auf den normalen preis draufdrückte? ich hab schon in spanien 36€ auf der uhr gehabt und dann hat der fahrer den preis verdoppelt von wegen "na ich muss ja auch zurück fahren".

wen ich 45min mit nem taxi fahre dann mach ich BESTIMMT keinen taxameter preis. den der würde grob geschäzt 150-200€ kosten. da mach ich eben n pauschalpreis von 70 oder 100 aus und wer net will der hat schon. einer machts auf alle fälle.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Ich mache das ganz legal. Habe ein "großes" Schild in der Heckscheibe.
PAPA`s TAXI, 7 Tage die Woche, Tag und Nacht, 24 Stunden kostenlos. 😎  😁  😉
MfG aus Bremen

du kennst aber schon den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst?!???

wenn ja ist gut....

Aber Kostenlos ist bei Dir das Tanken die Werkstatt die Steuer die Versicherung der Verschleiß usw. mit Sicherheit nicht!

Deine kunden dürfen Kostenlos fahren aber Kosten entstehen trotzdem....
mit freundlichen Gruß Alex

PS ach ja ich wollte dir noch den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst erklären!
Also ganz einfach: ich bin kostenlos zur Schule gegangen und du.....

....umsonst! (Ps ist nicht persönlich)

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder



Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Ich mache das ganz legal. Habe ein "großes" Schild in der Heckscheibe.
PAPA`s TAXI, 7 Tage die Woche, Tag und Nacht, 24 Stunden kostenlos. 😎  😁  😉
MfG aus Bremen
du kennst aber schon den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst?!???
wenn ja ist gut....
Aber Kostenlos ist bei Dir das Tanken die Werkstatt die Steuer die Versicherung der Verschleiß usw. mit Sicherheit nicht!

Deine kunden dürfen Kostenlos fahren aber Kosten entstehen trotzdem....
mit freundlichen Gruß Alex

PS ach ja ich wollte dir noch den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst erklären!
Also ganz einfach: ich bin kostenlos zur Schule gegangen und du.....

....umsonst! (Ps ist nicht persönlich)

DAS posting war umsonst....sich vor allen zum larry machen weil man die ironie nicht ganz kapiert hat ->kostenlos.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



DAS posting war umsonst....sich vor allen zum larry machen weil man die ironie nicht ganz kapiert hat ->kostenlos.

hieß es an der Stelle nicht "unbezahlbar"? 😁

hallo,

habe auch einen Kunden der solche Taxis besitzt. Der hat in den großen und reichen Städten 7er BMW`s laufen alle schwarz Matt voliert, ohne Taxi schilder etc. Der kommt immer zu uns um eine Softwareoptimierung; Verbrauchsreduzierung durchzuführen, da das alle 740 diesel sind :-) Habe mich dann mal länger mit ihm unterhalten und er meinte, dass seine Fahrzeuge nicht als Taxi laufen sondern als Personentransporte etc. Da gibts anscheinend so ne Lücke. Dürfen aber kein Taxi Schild usw. am Fahrzeug anbringen. Die fahren zum großteil irgendwelche Manager, reiche Kinder und so rum :-)

aber ist ein guter Kunde :-)

Gruß Ralph

Hier geht ja vieles durcheinander. Also mal ganz ausführlich:

Gewerbliche Personenbeförderung ist im PBefG (Personenbeförderungsgesetz geregelt. Weitere Vorschriften sind zB in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und BO Kraft (Verordn. über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu finden.

Das PBefG unterscheidet zwei Verkehrsarten: Linien- und Gelegenheitsverkehr. Linienverkehr dürfte jedem vom städtischen ÖPNV bekannt sein. Gelegenheitsverkehr umfaßt drei Formen.
- Ausflugsfahrten (zB ein Busunternehmen bietet Fahrten zur Messe XY nach Frankfurt, kein zusammengehöriger Personenkreis, aber Einigkeit über Ziel und Ablauf der Fahrt, nämlich die Messe am Tag soundso) und Ferienzielreiseverkehr (Fahrten zu Erholungsaufenthalten mit Zusatzleistungen Unterkunft....)

- Mietomnibusverkehr (ein Mieter, zB ne Firma, ein Verein, mietet den Bus für sich, dh ein zusammengehöriger Personenkreis, der Mieter bestimmt dann auch, wann es wohin geht, zB Betriebsausflug mit der Firma mittels Reisebus)
- Verkehr mit Taxen und Mietwagen.

Merkmale des TAXENVERKEHRS sind:

- Beförderung von Personen mit Pkw (d.h. maximal 8 Fahrgastplätze, alles ab 9 + Fahrer ist ein (Kraft-) Omnibus, KOM abgekürzt), die an behördlich zugelassenen Stellen (Taxistände) bereitgehalten werden und Fahrten nach Anweisung des Fahrgastes ausgeführt werden (der Fahrgast kann zB die genaue Route "befehlen"😉.
- es existiert ein sog. Pflichtfahrgebiet, festgelegt durch die Genehmigungsbehörde (Stadt, Landratsamt). Darin herrschen Beförderungspflicht (dh eine Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn es dem Fahrer unzumutbar ist, zB Gewalt, Trunkenheit nahe Koma etc, also nur heftige Sachen - ein unrentabler Kurzstrecken-Fahrauftrag ist auszuführen!) und Tarifpflicht (Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes unterliegen dem örtlichen Taxitarif, der aus Grundpreis, km-Preis, Zeitpreis und Zuschlägen wie zB Großraumtaxi, Übergepäck... besteht). Liegt das Fahrziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes, kann der Fahrpreis wie beim Mietwagenverkehr frei vereinbart werden!
Ferner besteht fürs Unternehmen Betriebspflicht, dh beispielsweise bei 40° im Juli dürfen nicht alle einfach Betriebsferien machen und es gäbe keine Taxen mehr in der Stadt.

- Mietwagenverkehr heißt nicht Vermietung von Kfz an Selbstfahrer (Sixt, Europcar etc), sondern Personenbeförderung mit Pkw, bei denen der Mieter den Wagen im Ganzen anmietet und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt. Es gibt kein Pflichtfahrgebiet, ebensowenig die drei Taxi-Pflichten wie obig erläutert, dafür darf der Mietwagenunternehmer nur Aufträge entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz oder Wohnung des Unternehmers eingehen (dh Bürokraft einsparen und Anrufweiterleitung aufs Handy im Auto sind nicht erlaubt). Nach Absetzen des Fahrgastes muß der Wagen wieder zum Betriebssitz oder zur Unternehmerwohnung zurückkehren, es sei denn, es ist dort zwischenzeitlich ein weiterer Beförderungsauftrag eingegangen, der dann an den Fahrer durchgefunkt wird.

Taxen müssen mit einem geeichten Fahrpreisanzeiger, Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzähler ausgestattet sein (Ausnahme: es werden ausschl. feste Strecken angeboten, wo sich eine Abrechnung nach km erübrigt). Mietwagen dürfen äußerlich nicht zur Verwechslung mit Taxen geeignet sein (Wagenfarbe in hellelfenbein RAL 1015 ist aber erlaubt. In Gemeinden unter 50.000 Einwohnern kann eine Taxi- und Mietwagengenehmigung für ein und dasselbe Fahrzeug erteilt werden.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Was Taxizentralen sich so leisten ist eine sache für sich. Silvester haben sie für 6 Stunden das Telefon nicht bedient, und die Fahrgäste nur von Taxiständen oder der Straße aufgegabelt.

In solchen Situationen sind hier in Duisburg die außertariflichen meist schwarzen oder gelben Taksi's, oder Elfenbeinfarbene Fahrzeuge ohne Taxibeschriftung hilfreich, nur sollte man bei Anruf immer nach dem Preis fragen (bzw handeln), weil sie auch teurer sein dürften als Taxi's. In der Praxis sind die Preise zwar Sylvester etwas höher, aber sie liegen dann auf Taxi-Nirveau.

Wer deshalb nachts unterwegs ist sollte gucken, ob auf dem Wagen ein Taxi-Schild, oder ein Taksi-Schild auf dem Dach (oder nur die Farbe eines Taxis) hat. Beide Schilder sehen exakt gleich aus, nur das bei einem ein "X" und bei dem anderen ein "KS" in der Mitte steht.

Die Schilder mit Taksi signalisieren ofiziell nur, das dies ein bestelltes Auto ist. In der Praxis muss man aber eine Notlüge erfinden. Winkt man ein Taksi raus fragt der Faher immer, ob er telefonisch gerufen wurde. Sagt der passant nein fährt das Taksi (ofiziell) weiter und nimmt ihn nicht auf. Deshalb ja sagen, und einsteigen. Da hierbei nicht mit dem Preis verhandelt wurde gillt hier der Taxsipreis.

Also deshalb... guckt mal genauer hin, was so alles als Taxi ausieht, aber in Wirklichkeit gar kein richtiges ist.

Dazu gibts auch immer wieder nette artikel in der Zeitung.
http://www.derwesten.de/.../Ruede-Methoden-am-Taxistand-id795584.html

Also Dachzeichen auf Mietwagen sin sowieso verboten, und wenn dann dürften diese nur unbeleuchtet sein und nicht Taxiähnlich. Und "Taksi" .... ich glaube nicht das wir uns in der Türkei befinden, das kann ich mir auch ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen.

Zitat:

Original geschrieben von RaceSystems


hallo,

habe auch einen Kunden der solche Taxis besitzt. Der hat in den großen und reichen Städten 7er BMW`s laufen alle schwarz Matt voliert, ohne Taxi schilder etc. Der kommt immer zu uns um eine Softwareoptimierung; Verbrauchsreduzierung durchzuführen, da das alle 740 diesel sind :-) Habe mich dann mal länger mit ihm unterhalten und er meinte, dass seine Fahrzeuge nicht als Taxi laufen sondern als Personentransporte etc. Da gibts anscheinend so ne Lücke. Dürfen aber kein Taxi Schild usw. am Fahrzeug anbringen. Die fahren zum großteil irgendwelche Manager, reiche Kinder und so rum :-)

aber ist ein guter Kunde :-)

Gruß Ralph

Das ist keine Lücke, das sind stinknormale Mietwagen.... wahrscheinlich handelt es sich um einen limousinenservice.

Also SnailspeedRacing hat es perfekt formuliert! 🙂

Besser und mehr kann man dazu nicht beitragen! 😉

Anscheinend müssen das nur einige noch kapieren.......😁

@SnailspeedRacing: danke für die Auskunft. Ich vermute mal, dass die überwiegende Mehrzahl der Dienste dann illegal läuft, weil alle mir bekannten "Unternehmen" sich über Handy im Wagen ordern lassen.

Zitat:

Original geschrieben von assailant


@SnailspeedRacing: danke für die Auskunft. Ich vermute mal, dass die überwiegende Mehrzahl der Dienste dann illegal läuft, weil alle mir bekannten "Unternehmen" sich über Handy im Wagen ordern lassen.

Das ist nicht illegal.

Es heißt, dass der Beförderungsauftrag im Betriebssitz, oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen muss.

Wenn der Beförderungsauftrag auf dem Festnetztelefon eingeht und dann über Rufumleitung weiter auf ein Handy geschaltet wird, ist das kein Problem.

Gruß

Wer selten mit einem Taxi fährt sollte sich vor der Fahrt, im Internet, schlau machen was die Fahrt in seinem Heimatkreis kosten wird. Bei spontaner Taxifahrt immer eine Quittung geben lassen, dabei auf richtige Konzessionsnummer und Betriebssitz des Unternehmers achten. Dann kann man später immer noch reklamieren. Das man eine Quittung möchte, sollte man immer vor dem Fahrtantritt sagen. An der Reaktion des Fahrers merkt man sofort ob das Taxi oder der Mietwagen seriös ist.
Im Mietwagen wird der Fahrpreis mit einem geeichten Wegstreckenzähler ermittelt.

Zitat:

Original geschrieben von Ziwi


Wenn der Beförderungsauftrag auf dem Festnetztelefon eingeht und dann über Rufumleitung weiter auf ein Handy geschaltet wird, ist das kein Problem.

Das dem eben genau so NICHT ist, wurde ja weiter oben schon ausführlich und eindrucksvoll erläutert. Liest denn keiner mehr einen Thread richtig durch?? 😕

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Ziwi



Zitat:

Original geschrieben von assailant


@SnailspeedRacing: danke für die Auskunft. Ich vermute mal, dass die überwiegende Mehrzahl der Dienste dann illegal läuft, weil alle mir bekannten "Unternehmen" sich über Handy im Wagen ordern lassen.
Das ist nicht illegal.

Doch, ist es.

Zitat:

Es heißt, dass der Beförderungsauftrag im Betriebssitz, oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen muss.

FALSCH. Es heisst, der Beförderungsauftrag muss im Betriebssitz

entgegen genommen

werden. Sprich derjenige, der das Telefonat annimmt muss sich im Betriebssitz befinden. Und das muss auch dokumentiert werden (schriftlich).

Zitat:

Wenn der Beförderungsauftrag auf dem Festnetztelefon eingeht und dann über Rufumleitung weiter auf ein Handy geschaltet wird, ist das kein Problem.

Doch, ist es.

Ciao,
Sven

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Ziwi


Wenn der Beförderungsauftrag auf dem Festnetztelefon eingeht und dann über Rufumleitung weiter auf ein Handy geschaltet wird, ist das kein Problem.
Das dem eben genau so NICHT ist, wurde ja weiter oben schon ausführlich und eindrucksvoll erläutert. Liest denn keiner mehr einen Thread richtig durch?? 😕

Gruß Tecci

§ 49 PBefG Abs. 8:

"............ der Unternehmer des Autotelefons oder eines Mobilfunktelefons bedienen kann, das zur Zeit des INkrafttretens der Vorschrift noch keine geläufige Erscheinung war. Ob man es nun dem Funk oder aber - näherliegend - der Wohnung zurechnet, - man wird ihm mangels ausdrücklichen Verbots die Nutzung des technischen Fortschritts .............. nicht verwehren können. ................................

Bei uns im Landkreis ist das gängige Praxis. Die Genehmigungsbehörde hat damit auch keine Probleme.

Gruß

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