Preiserhöhung VW im Dezember
Wer einen neuen bestellen möchte sollte es vielleicht bald machen
Man munkelt das VW im Dezember die Preise erhöht.... 😠
Beste Antwort im Thema
keine preiserhöhung kann einen von einem POLO abbringen
54 Antworten
Ich habe meinen Polo im Oktober bestellt das ganze läuft über eine Finanzierung und ich habe auch schriftlich den Preis, Anzahlung und so weiter, kann sich trotzdem an dem Preis noch was ändern durch die Preiserhöhung?
Grüße
Giraffen-Polo
rein theoretisch ja, aber 1. würde das dein Händler nicht machen, und 2. dürftest du in diesem Falle vom Vertrag zurück treten!
kein Problem
hinzu kommt das die 4 Monate ja auch noch lange nicht um sind , allerdings weiß ich auch nicht wann dein lt ist
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
kein Problem
hinzu kommt das die 4 Monate ja auch noch lange nicht um sind , allerdings weiß ich auch nicht wann dein lt ist
Also dann 4 Monate ab der Preisänderung oder?
ne 4 Monate nach Kauf!
bei habe ich das nur geschrieben weil er erst im Oktober bestellt hatte und es ja sein könnte das sein Auto innerhalb von 4 Monaten kommt!
Aber macht euch keine Sorge wegen sowas wird der Preis an eurem Fahrzeug nicht erhöht werden, und nochmal selbst wenn (was sehr sehr unwahrscheinlich ist kannst du einfach sagen ne ich will das Auto nicht mehr und spätestens dann sagt der Händler eh ja ist ok sie bekommen es zum alten Preis)
Die Preiserhöhung geht dann an die Neubesteller!
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
ne 4 Monate nach Kauf!
bei habe ich das nur geschrieben weil er erst im Oktober bestellt hatte und es ja sein könnte das sein Auto innerhalb von 4 Monaten kommt!Aber macht euch keine Sorge wegen sowas wird der Preis an eurem Fahrzeug nicht erhöht werden, und nochmal selbst wenn (was sehr sehr unwahrscheinlich ist kannst du einfach sagen ne ich will das Auto nicht mehr und spätestens dann sagt der Händler eh ja ist ok sie bekommen es zum alten Preis)
Die Preiserhöhung geht dann an die Neubesteller!
.....vom Kauf zurücktreten kann man nur bei einer Erhöhung von mehr als 5 Prozent. Da wird VW schon drauf achten....! Schließlich muß noch das zusätzliche Bonusentgelt für die VW Mitarbeiter erwirtschaftet werden....
Preiserhöhung bei VW zum 29.04.2010
Sehr geehrte Kunden,
Volkswagen erhöht zum 29.04.2010 die Preise.
Aus diesem Grund können nur noch Kaufverträge bis zum 28.04.2010 zum alten UPE Preis annehmen.
Ihre KFZVERMITTLUNG24
toll erhöhen die auf meinem geb die Preise😉
bist du dir sicher mit den 5% das kommt mir was viel vor und glaube ich so auch nicht hast du ne quelle
das wäre ja bei nem a6 oder so dann über 2500 euro und so stark steigt das nie!!!
Hiho
Das schlecht :-)
Letzte woche Polo für freundin bestellt, LT: 05/2010... heißt würde voll reinfallen...
Bin gespannt.
Gruß
Markus
Zitat:
Original geschrieben von oli23
HihoDas schlecht :-)
Letzte woche Polo für freundin bestellt, LT: 05/2010... heißt würde voll reinfallen...
Bin gespannt.
Gruß
Markus
Es kommt auch darauf an was genau im Kaufvertrag steht.Wenn dort steht das der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis gilt ist es schlecht.Bei mir stand dieses aber nicht drin,bei anderen Käufern gab es diese Klausel
Bislang hat sich hier aber noch niemand gemeldet der einen höheren als den Bestellpreis bezahlt hat
@TenRon
Wenn ich ein Fahrzeug bestelle und 2 Monate später der Preis erhöht wird,dann gilt der neue Preis bei Lieferung nach Ablauf von 6 Monaten nach Bestellung
Ich habe in unserem Touran-Vertrag auch eine solche Klausel stehen, der ist allerdings schon etwas älter 😉
Singemäß: Sollte der Hersteller die Preise für das bestellte Auto inerhalb der Lieferzeit anheben so haben die genannten Preise der AB bis zu 4 Monate ihre Gültigkeit. Nach den 4 Monaten kann (muß aber nicht) der Händler diese erhöhung an seinem Kunden weiter geben...
Und du hast keine möglichkeit deshalb vom kaufvertrag zurück zutreten den du hast diese Klausel unterschrieben und sie ist damit Rechtsgültig und solange VW sich in einem "abgemessenen Rahmen" bewegt gibt es auch keine Rechtliche Grundlage auf einen Rücktritt. Im gegenteil, solltest du vom Kaufvertrag zurücktreten ohne das es dafür einen Grund gibt bzw. ohne rechtliche Relevanz ( Lieververzug, falsches Fahrzeug geliefert als bestellt) kann der Händler dir sogar 15 % des Fahrzugwertes als entschädigung in Rechnung stellen, denn auch das hast du unterschrieben, jedenfalls in unserer fassung. Du hast zwar die möglichkeit die 15 % zu drücken, mußt dem Händler aber nachweisen können das er weniger Verlust als 15 % hatte, und das mach mal 😉