Preiserhöhung schon dieses Jahr beim Tiguan?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo;

da ich nun erfahren habe daß mein Tiguan erst nach Mai/ Juni ( Mod. 2009 ) kommen wird,
frage ich mich ob man von einer Preiserhöhung betroffen ist bzw. ob es überhaupt
schon eine geben wird.

Beste Antwort im Thema

Aus Finanznachrichten: " 10. Mai. 2008 Volkswagen wird zum 29. Mai 2008 seine Pkw-Preise erhöhen. Der Autobauer erhöht die unverbindlichen Preisempfehlungen für bestimmte Modelle in Deutschland um rund 0,8 Prozent an.

Ausgenommen von dieser Preisanpassung bleiben die Modelle Golf, Golf Plus, Passat, Passat Variant und Phaeton. Die Anhebung liegt unter der allgemeinen Preissteigerung in Deutschland. "

Wenn auch beim Tiguan nur 0,8 % erhoben werden, ist die Preisteigerung die kommt von vielleicht 300 - 400 Euro doch moderat. Ich habe aber das Gerücht gehört (vielleicht bleibt es ja bei einem Gerücht), dass der Tiguan mit mehr als 0.8 % belegt wird. Ich denke man kann hier lange diskutieren und wir werden hierdurch eh nicht schlauer. Warten wir noch 2 Woche ab, dann wissen wir es doch was passiert. Nochmal an Alle die glauben, dass die Preiserhöhung durch die Anpassung bei gewissen Ausstattungselementen abgeschlossen sei. Die Preiserhöhung kommt erst noch !!!

82 weitere Antworten
82 Antworten

Hat sonst noch jemand eine Zusatzvereinbarung zugeschickt bekommen?

mfg

slider75

diese zusatzvereinbarung ist nichts anderes als die derzeit gültige rechtsprechung- unterschreib sie oder unterschreib sie nicht...die auswirkungen sind immer dieselben.

Zitat:

Original geschrieben von slider75


hallo,

heute hat mir mein Händler folgenden Brief geschickt!

Bitte lest mal meinen Anhang!!

Bei mir steht drin: Bei Preiserhöhung gilt die Preisbindung laut 4-monats Klausel.

Also wenn die Auslieferung meines bestellten Tiguans mehr als 4 Monate nach einer Preiserhöhung durch VW erfolgt, wird die Preiserhöhung mit eingerechnet. Prozentual ist bei mir garnichts schriftlich fixiert.

Tig09

Zitat:

Original geschrieben von Tig09



Bei mir steht drin: Bei Preiserhöhung gilt die Preisbindung laut 4-monats Klausel.
Also wenn die Auslieferung meines bestellten Tiguans mehr als 4 Monate nach einer Preiserhöhung durch VW erfolgt, wird die Preiserhöhung mit eingerechnet. Prozentual ist bei mir garnichts schriftlich fixiert.

Tig09

Wie ich diesen Sachverhalt verstehe, zählen die 4 Monate nicht ab Zeitpunkt der Preiserhöhung. Es ist für mein Dafürhalten vielmehr so, dass diese Klausel besagt, dass der Kaufpreis lt. Kaufvertrag lediglich 4 Monate (ab Datum des Kaufvertrages) fix ist. Wenn die Lieferung später erfolgt, darf eine zwischenzeitlich erfolgte Preisteuerung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von Tig09



Bei mir steht drin: Bei Preiserhöhung gilt die Preisbindung laut 4-monats Klausel.
Also wenn die Auslieferung meines bestellten Tiguans mehr als 4 Monate nach einer Preiserhöhung durch VW erfolgt, wird die Preiserhöhung mit eingerechnet. Prozentual ist bei mir garnichts schriftlich fixiert.

Tig09

Wie ich diesen Sachverhalt verstehe, zählen die 4 Monate nicht ab Zeitpunkt der Preiserhöhung. Es ist für mein Dafürhalten vielmehr so, dass diese Klausel besagt, dass der Kaufpreis lt. Kaufvertrag lediglich 4 Monate (ab Datum des Kaufvertrages) fix ist. Wenn die Lieferung später erfolgt, darf eine zwischenzeitlich erfolgte Preisteuerung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

😉

Genau so ist es !

Alf

Wie Ihr zwei Seiten vorher seht gilt bei mir die 4-Monatsregelung ab Erhalt der Auftragsbestätigung (diese habe ich bis heute noch nicht, bestellt 21.11.2008). Scheinbar macht jedes Autohaus eine eigene Regelung.

hallo,

habe heute mit einem Anwalt telefoniert. Dieser sagt, dass man die Zusatzvereinbarung nicht
unterschreiben muß, da im Kaufvertrag nichts von einer Preisanpassungsklausel oder einer
Zusatzvereinbarung steht. Also zählt für mich der bis jetzt ausgehandelte Preis und eine
Preiserhöhung tangiert mich nicht!!!
Der Händler hat auch kein Recht denn Kaufvertrag zu anulieren!!!!
Alf hat es ja eh schon so geschrieben. Er hatte absolut recht damit!!!!

slider75 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von slider75


Ich soll das jetzt unterschrieben zurück schicken!!

Soll ichs unterschreiben?😕

Dieser Zusatz war nicht Vereinbarung der Bestellung !
Also wird damit ein bereits gültiger Kaufvertrag ausgehebelt.
Er kann auch nicht damit argumentieren, wenn ihnen das nicht passt, dann kündigen sie halt.

Es gibt einen gültigen Vertrag !
an den beide Parteien gebunden sind, sofern in dem "Kleingedruckten" nichts über
eine Preisklausel drin steht ??

Frage mal den Händler, wie die rechtliche Lage dazu aussieht.

Ich habe einen "Hauspreis" vereinbart.
In meinem Kaufvertrag steht nichts über Preiserhöhungsklausel drin.
Alle Sonderausstattungen sind ohne einem Preis aufgeführt.

Erst am Ende dann der Gesamtpreis von XXXXXXX
Mit dem ZUsatz Hauspreis.

Eine Preiserhöhung seitens VW, trifft mich nicht.

Alf

Das hat Alf geschrieben und genau so hats der Anwalt auch gesagt!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von pakistani


Wie ich diesen Sachverhalt verstehe, zählen die 4 Monate nicht ab Zeitpunkt der Preiserhöhung. Es ist für mein Dafürhalten vielmehr so, dass diese Klausel besagt, dass der Kaufpreis lt. Kaufvertrag lediglich 4 Monate (ab Datum des Kaufvertrages) fix ist. Wenn die Lieferung später erfolgt, darf eine zwischenzeitlich erfolgte Preisteuerung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

😉

Genau so ist es !

Alf

Falsch verstanden. Mein vorläufiger Auslieferungstermin ist 01/09, das heißt wenn die Preiserhöhung im August 2008

vonstatten geht, dann muß ich bei Auslieferung in 01/09 den höheren Preis bezahlen, da ja mehr als 4 Monate nach der eventuellen Preiserhöhung vergangen sind.

Tig09

Zitat:

Original geschrieben von Tig09



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


Genau so ist es !

Alf

Falsch verstanden. Mein vorläufiger Auslieferungstermin ist 01/09, das heißt wenn die Preiserhöhung im August 2008
vonstatten geht, dann muß ich bei Auslieferung in 01/09 den höheren Preis bezahlen, da ja mehr als 4 Monate nach der eventuellen Preiserhöhung vergangen sind.

Tig09

Sofern Dein Kaufvertrag älter als vier Monate ist.

Ist der Vertrag im Sept. erst drei Monate alt, die Erhöhung beginnt im August, dann musst du nicht mehr bezahlen.

Da ja die vier Monate Preisbindung noch nicht rum sind.

Alf

Hallo Leute,

folgendes habe ich heute erfahren, ich zitiere kurz:

Volkswagen <VOW.ETR> (News/Aktienkurs) hebt in Deutschland die Preise der meisten Modelle an. Ab 29. Mai werde der Listenpreis bestimmter Modelle um rund 0,8 Prozent angehoben, teilte das Unternehmen am Freitag in Wolfsburg mit. Ausgenommen seien die Modelle Golf, Passat und Phaeton

wünsche dennoch schöne Feiertage

Zitat:

Original geschrieben von rochan


Hallo Leute,

folgendes habe ich heute erfahren, ich zitiere kurz:

Volkswagen <VOW.ETR> (News/Aktienkurs) hebt in Deutschland die Preise der meisten Modelle an. Ab 29. Mai werde der Listenpreis bestimmter Modelle um rund 0,8 Prozent angehoben, teilte das Unternehmen am Freitag in Wolfsburg mit. Ausgenommen seien die Modelle Golf, Passat und Phaeton

wünsche dennoch schöne Feiertage

Laut meinen Informationen wird der Tiguan aber rund 3 Prozent teurer werden! (Kein Wunder, bei der Nachfrage)

Viele Grüße
aachtman

🙄

Zitat:

Original geschrieben von rochan


Hallo Leute,

folgendes habe ich heute erfahren, ich zitiere kurz:

Volkswagen <VOW.ETR> (News/Aktienkurs) hebt in Deutschland die Preise der meisten Modelle an. Ab 29. Mai werde der Listenpreis bestimmter Modelle um rund 0,8 Prozent angehoben, teilte das Unternehmen am Freitag in Wolfsburg mit. Ausgenommen seien die Modelle Golf, Passat und Phaeton

wünsche dennoch schöne Feiertage

Na, da passt es doch hervorragend, dass ich meine Nr.1 aus der Signatur am 22.05. in Wolfsburg abholen werde!😁

Keine Sorge - es kann da keine Schadenfreude aufkommen, da ich mit meiner Nr. 2 mit Sicherheit dabei sein werde!🙁
Es ist wie im richtigen Leben - Wie gewonnen, so zerronnen!!!🙄🙄🙄

Unverbindlich heisst unverbidnlich, also muss man mit einer Preiserhöhung rechnen. Es sei, man hat eine
Abmachung über den Preis fest im Vertrag - *VERBINDLICH*

Zitat:

Original geschrieben von aachtman


Laut meinen Informationen wird der Tiguan aber rund 3 Prozent teurer werden! (Kein Wunder, bei der Nachfrage)

Da ich auch keinen "Festpreis" im Vertrag habe, habe ich über eine mögliche Preiserhöhung und deren Höhe auch mit meinem Händler damals diskutiert. Er meinte max. 1-2%, mehr hat es bei VW nie gegeben?!? Ich finde 3% sehr heftig und kann das auch nicht recht glauben. Woher hast Du diese Info? Erst erhöht VW die Zinssätze für die Finanzierung und dann auch noch eine Preiserhöhung? Wenn es so sein sollte, werde ich damit leben müssen, da ich das Auto unbedingt haben will und wir es für längere Zeit fahren wollen. Da relativiert sich der Mehrpreis sehr schnell. Trotzdem kann ich mir vorstellen, daß hierdurch weitere Käufer und Interessenten abspringen. Die Konkurrenz am Markt ist schliesslich groß und andere Hersteller liefern schneller und haben eine eindeutig zuverlässigere "Planung". Und wenn jetzt vielleicht viele stornieren, bekommen wir unsere vielleicht auch noch etwas früher...

Deine Antwort
Ähnliche Themen