Preiserhöhung obwohl schon bestellt?

Audi A3

Hatte heute ein Tel. mit meinem Freundlichen. Wollte mal nachfragen wegen Liefertermin etc. Dabei hat er mir erzählt, dass wenn das Auto 4 Wochen nach der im Januar anstehenden Preiserhöhung nicht gebaut wird, dass dann der Preis mit angepasst wird. Das kann doch nicht sein oder?
Wäre ja mehr als ne Frechheit..

Was meint ihr dazu?

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003


ich habe eben nochmal die agbs meines kaufvertrages durchgelesen. da steht u.a. drin, daß man sechs wochen nach überschreitung des unverbindlichen liefertermins dem vk eine angemessene frist zur leistung setzen kann. Leistet er dann nicht, befindet er sich nach fruchtlosem ablauf der frist im verzug. gruß, testsieger

Scheint ne übliche Klausel zu sein. Hab ich bei mir auch drin. Wäre tatsächlich ne Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen. Was wäre eine angemessene Frist? 4 Wochen?

Zitat:

Original geschrieben von Testsieger2003


man sechs wochen nach überschreitung des unverbindlichen liefertermins dem vk eine angemessene frist zur leistung setzen kann. Leistet er dann nicht, befindet er sich nach fruchtlosem ablauf der frist im verzug.

Irgendwie glaube ich, dass ich nen besonders cleveren Freundlichen habe. Die haben mir nämlich nen Brief geschickt und den unverbindlichen Termin von Dezember auf den 15.01.2004 verlegt..Das heißt er würde gar nicht vor der Preiserhöhung in Verzug kommen...Schrott

Warum schrott???????????????????????

Zitat:

Original geschrieben von Daniel28


Warum schrott???????????????????????

Na so wie ich das jetzt alles richtig verstanden habe, kommt man um die Erhöhung nur rum, wenn der Hndler in Verzug ist. UNd das geht dann nicht mehr, weil die Preiserhöhung ja schon ab Februar für mich gilt

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Zitat:

Original geschrieben von GSeppo


Irgendwie glaube ich, dass ich nen besonders cleveren Freundlichen habe. Die haben mir nämlich nen Brief geschickt und den unverbindlichen Termin von Dezember auf den 15.01.2004 verlegt..Das heißt er würde gar nicht vor der Preiserhöhung in Verzug kommen...Schrott

Nach Vertragsabschluss geht das natürlich nicht. Maßgeblich ist natürlich die vertragliche Vereinbarung. Wäre das nicht der Fall, würde ja der Vertragspartner nie in Verzug kommen.

Ich denk du bekommst dein wagen am 15.1. da hast du doch keine preiserhöhung.

Stimme Dir zu, Spartako. Es gilt natürlich der im Kaufvertrag angegebene unverbindliche Liefertermin. Nachträgliche Änderungen, auch wenn sie vom Freundlichen schriftlich mitgeteilt werden, sind rechtlich unerheblich. Lediglich freundlich vom Freundlichen, daß er das dann extra schriftlich mitteilt...

Als angemessen würde ich auch in etwa vier Wochen ansehen. Aber keine Sorge, ist die Frist von Dir unangemessen gewählt (zu kurz), so wird automatisch eine angemessene Frist in Gang gesetzt, nicht etwa die komplette Fristsetzung als nichtig angesehen.

Gruß, Testsieger

Zitat:

Original geschrieben von Daniel28


Ich denk du bekommst dein wagen am 15.1. da hast du doch keine preiserhöhung.

Das war nur einer von vielen genannten Terminen die nie gehalten wurden bzw werden können

Das stimmt nicht! Wenn ihr euer Auto bis zum 12.02.04 bestellt habt und es bis mitte Mai ausgeliefert wird habt ihr noch den alten Preis! hab das von einer Sicheren Quelle

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Breitenfurt


Das stimmt nicht! Wenn ihr euer Auto bis zum 12.02.04 bestellt habt und es bis mitte Mai ausgeliefert wird habt ihr noch den alten Preis! hab das von einer Sicheren Quelle

Ciao

mmmh und falls ich es brauche..kann ich mich auf diese quelle berufen?

Hi Breitenfurt,

ich denke du meinst den 12.01.2004. Ab da 4 Monate bis zum 12.05.2004

Ciao

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