Preiserhöhung obwohl schon bestellt?
Hatte heute ein Tel. mit meinem Freundlichen. Wollte mal nachfragen wegen Liefertermin etc. Dabei hat er mir erzählt, dass wenn das Auto 4 Wochen nach der im Januar anstehenden Preiserhöhung nicht gebaut wird, dass dann der Preis mit angepasst wird. Das kann doch nicht sein oder?
Wäre ja mehr als ne Frechheit..
Was meint ihr dazu?
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Testsieger2003
ich habe eben nochmal die agbs meines kaufvertrages durchgelesen. da steht u.a. drin, daß man sechs wochen nach überschreitung des unverbindlichen liefertermins dem vk eine angemessene frist zur leistung setzen kann. Leistet er dann nicht, befindet er sich nach fruchtlosem ablauf der frist im verzug. gruß, testsieger
Scheint ne übliche Klausel zu sein. Hab ich bei mir auch drin. Wäre tatsächlich ne Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen. Was wäre eine angemessene Frist? 4 Wochen?
Zitat:
Original geschrieben von Testsieger2003
man sechs wochen nach überschreitung des unverbindlichen liefertermins dem vk eine angemessene frist zur leistung setzen kann. Leistet er dann nicht, befindet er sich nach fruchtlosem ablauf der frist im verzug.
Irgendwie glaube ich, dass ich nen besonders cleveren Freundlichen habe. Die haben mir nämlich nen Brief geschickt und den unverbindlichen Termin von Dezember auf den 15.01.2004 verlegt..Das heißt er würde gar nicht vor der Preiserhöhung in Verzug kommen...Schrott
Zitat:
Original geschrieben von Daniel28
Warum schrott???????????????????????
Na so wie ich das jetzt alles richtig verstanden habe, kommt man um die Erhöhung nur rum, wenn der Hndler in Verzug ist. UNd das geht dann nicht mehr, weil die Preiserhöhung ja schon ab Februar für mich gilt
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Zitat:
Original geschrieben von GSeppo
Irgendwie glaube ich, dass ich nen besonders cleveren Freundlichen habe. Die haben mir nämlich nen Brief geschickt und den unverbindlichen Termin von Dezember auf den 15.01.2004 verlegt..Das heißt er würde gar nicht vor der Preiserhöhung in Verzug kommen...Schrott
Nach Vertragsabschluss geht das natürlich nicht. Maßgeblich ist natürlich die vertragliche Vereinbarung. Wäre das nicht der Fall, würde ja der Vertragspartner nie in Verzug kommen.
Stimme Dir zu, Spartako. Es gilt natürlich der im Kaufvertrag angegebene unverbindliche Liefertermin. Nachträgliche Änderungen, auch wenn sie vom Freundlichen schriftlich mitgeteilt werden, sind rechtlich unerheblich. Lediglich freundlich vom Freundlichen, daß er das dann extra schriftlich mitteilt...
Als angemessen würde ich auch in etwa vier Wochen ansehen. Aber keine Sorge, ist die Frist von Dir unangemessen gewählt (zu kurz), so wird automatisch eine angemessene Frist in Gang gesetzt, nicht etwa die komplette Fristsetzung als nichtig angesehen.
Gruß, Testsieger
Zitat:
Original geschrieben von Daniel28
Ich denk du bekommst dein wagen am 15.1. da hast du doch keine preiserhöhung.
Das war nur einer von vielen genannten Terminen die nie gehalten wurden bzw werden können
Das stimmt nicht! Wenn ihr euer Auto bis zum 12.02.04 bestellt habt und es bis mitte Mai ausgeliefert wird habt ihr noch den alten Preis! hab das von einer Sicheren Quelle
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von Breitenfurt
Das stimmt nicht! Wenn ihr euer Auto bis zum 12.02.04 bestellt habt und es bis mitte Mai ausgeliefert wird habt ihr noch den alten Preis! hab das von einer Sicheren Quelle
Ciao
mmmh und falls ich es brauche..kann ich mich auf diese quelle berufen?