Preiserhöhung für den TT!
Nur zur Info:
Audi erhöht ab 6. Oktober die Preise für den TT!
Nur die Preise für den A3, A4 Cab., Q5, A6 und A8 bleiben unverändert.
Macht bei einem TT 2.0 TFSI in Grundausstattung schlappe 295,-- € mehr.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von felix011
Es gilt nur für Bestellungen ab dem 06. Oktober. Für bereits bestellte gilt das nicht.Zitat:
Original geschrieben von Pyro-Bass
Wie ist das eigentlich bei laufenden Bestellungen?
Ich hab einen TTS bestellt, aber habe noch keinen unverbindlichen Liefertermin. Muss ich die Preiserhöhung nachträglich zu meinem abgeschlossenen Vertrag bezahlen?
Das ist falsch .
Es gibt da glasklare Bedingungen bezüglich der Liefertermine. Mit Annahme des Auftrages gibt es eine Preisbindung von 4 Monaten seitens Audi. Sollte die Lieferung länger dauern , ist man zur Zahlung der Preiserhöhung verpflichtet.
Sollte die Preiserhöhung > 5% ausfallen , ist man als Käufer berechtigt , binnen 5 Wochen nach Bekanntgabe , schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Steht aber alles in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag . Und der Dealer erklärt es auch gerne ... auf Nachfrage .
21 Antworten
Frag mal nach , wie viele Tiguan Käufer von diesem Passus betroffen sind .... da sind Lieferzeiten von 9 Monaten normal und Vw holt sich die Kohle ... lt. Vertrag . Ich kann nur jedem raten , bei Lieferzeiten über 12 Wochen und wenn schon länger die Preise nicht angepasst worden sind , dieses Kriterium anzusprechen und auch die Euros dafür vorzuhalten. Außerdem gibt es diese 4 monatige "Preisbindung" nicht erst seit gestern . Das war bei VW/ Audi schon 1975 so. Und ich denke , die anderen Hersteller halten das nicht anders.
Verdammt!!! Nie ist ein Tiguan Käufer bei der Hand wenn man einen bräuchte!!! :-)
I.e. es geht hier ja nicht um die Lieferzeit, sondern um das rechtliche Grundprinzip, dass von einem durch beide Vertragsparteien einvernehmlichen Leistungsziel nicht einseitig, ohne Zustimmung des Anderen abgewichen werden kann.
Dass Du vertraglich eine Lieferzeit von 9 Monaten vereinbaren kannst ist selbstverständlich.
Betreffend der Klausel der 4 monatigen "Preisbindung" kann ich mich nur wiederholen, dass ich die einschlägige Judikatur zu diesen Fällen nicht kenne, dass es m.E. aber wie gesagt sehr in Richtung "gröblich benachteiligende Nebenabrede" geht.
Aber wer weiß vielleicht gibt es dazu Jud., dass das gerade noch erlaubt ist zumal ja die Möglichkeit des Rücktritts besteht. Zumindest jedoch die Tatsache, dass dies bei (einseitigen) Kaufpreis-Änderungen bis 4% nicht möglich ist erscheint mir in Anbetracht des bereits angeführten rechtlich diskussionswürdig.
Wie es 1975 ausgesehen hat, weiß ich nicht, da könnt ich noch nichtmal über den Autokauf meines Vaters berichten :-)
Das Argument "das war schon immer so" und "das machen die Anderen aber auch so" macht ein potentielles Unrecht (das klingt jetzt dramatischer als ich es meine) nicht rechtskonformer. Wissen wir wieviele Käufer diesen Passus bereits (erfolgreich) angefochten haben?
Wie dem auch sei, lassen wir das. Wir sind hier ja (Gottseidank) nicht in einem Jus-Forum.
@ felix011
Vergiß das alles und freu Dich auf Dein neues Auto, wird schon alles passen!
MfG
Hoppla meinte Lucky_TT!
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Zitat:
Original geschrieben von greencard
Verdammt!!! Nie ist ein Tiguan Käufer bei der Hand wenn man einen bräuchte!!! :-)I.e. es geht hier ja nicht um die Lieferzeit, sondern um das rechtliche Grundprinzip, dass von einem durch beide Vertragsparteien einvernehmlichen Leistungsziel nicht einseitig, ohne Zustimmung des Anderen abgewichen werden kann.
Dass Du vertraglich eine Lieferzeit von 9 Monaten vereinbaren kannst ist selbstverständlich.Betreffend der Klausel der 4 monatigen "Preisbindung" kann ich mich nur wiederholen, dass ich die einschlägige Judikatur zu diesen Fällen nicht kenne, dass es m.E. aber wie gesagt sehr in Richtung "gröblich benachteiligende Nebenabrede" geht.
Aber wer weiß vielleicht gibt es dazu Jud., dass das gerade noch erlaubt ist zumal ja die Möglichkeit des Rücktritts besteht. Zumindest jedoch die Tatsache, dass dies bei (einseitigen) Kaufpreis-Änderungen bis 4% nicht möglich ist erscheint mir in Anbetracht des bereits angeführten rechtlich diskussionswürdig.Wie es 1975 ausgesehen hat, weiß ich nicht, da könnt ich noch nichtmal über den Autokauf meines Vaters berichten :-)
Das Argument "das war schon immer so" und "das machen die Anderen aber auch so" macht ein potentielles Unrecht (das klingt jetzt dramatischer als ich es meine) nicht rechtskonformer. Wissen wir wieviele Käufer diesen Passus bereits (erfolgreich) angefochten haben?
Wie dem auch sei, lassen wir das. Wir sind hier ja (Gottseidank) nicht in einem Jus-Forum.
@ felix011
Vergiß das alles und freu Dich auf Dein neues Auto, wird schon alles passen!
MfG
Ich studiere zwar kein Jura. Jedoch sind die 4 Monate in den AGBs aufgeführt. Meines Wissens nach fast bei jedem Hersteller. Ferner ist mir bekannt, dass die AGBs den Konsumenten nicht schlechter stellen dürfen als dies im BGB vorgesehen ist. Entgegen deiner hochgestochenen Formulierungen spricht nichts dagegen, dass diese für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung rechtens ist.
Siehe: § 309 Nr. 1 BGB
Grüsse von einem durchschnittlich intelligenten, automobilbegeisterten Menschen 😉
Zitat:
Original geschrieben von greencard
1.) Wie es 1975 ausgesehen hat, weiß ich nicht, da könnt ich noch nichtmal über den Autokauf meines Vaters berichten :-)2.) Das Argument "das war schon immer so" und "das machen die Anderen aber auch so" macht ein potentielles Unrecht (das klingt jetzt dramatischer als ich es meine) nicht rechtskonformer. Wissen wir wieviele Käufer diesen Passus bereits (erfolgreich) angefochten haben?
MfG
1.) Genau , das ist das Problem . Die Lebenserfahrung eine Gruftis läßt mich Verträge vor der Unterschrift lesen und auf meine Kohle achten . O-Ton Dagobert D. aus E. : man wird nur reich von dem , was man nicht ausgibt.
2.) AGB´s sind potentielles Unrecht oder wie meinst Du das ? Dann kann man alles andere , z.B. wegen Lieferverzug , Bezahlung , Rückgabe , Gerichtsstandort also auch locker gerichtlich niederschmettern ? Träum weiter.
Ich wünsche Dir und mir eine möglichst sonnige Woche , da inzwischen genug Wasser vom Dach abgeperlt ist 🙁 .