Preiserhöhung für den TT!
Nur zur Info:
Audi erhöht ab 6. Oktober die Preise für den TT!
Nur die Preise für den A3, A4 Cab., Q5, A6 und A8 bleiben unverändert.
Macht bei einem TT 2.0 TFSI in Grundausstattung schlappe 295,-- € mehr.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von felix011
Es gilt nur für Bestellungen ab dem 06. Oktober. Für bereits bestellte gilt das nicht.Zitat:
Original geschrieben von Pyro-Bass
Wie ist das eigentlich bei laufenden Bestellungen?
Ich hab einen TTS bestellt, aber habe noch keinen unverbindlichen Liefertermin. Muss ich die Preiserhöhung nachträglich zu meinem abgeschlossenen Vertrag bezahlen?
Das ist falsch .
Es gibt da glasklare Bedingungen bezüglich der Liefertermine. Mit Annahme des Auftrages gibt es eine Preisbindung von 4 Monaten seitens Audi. Sollte die Lieferung länger dauern , ist man zur Zahlung der Preiserhöhung verpflichtet.
Sollte die Preiserhöhung > 5% ausfallen , ist man als Käufer berechtigt , binnen 5 Wochen nach Bekanntgabe , schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Steht aber alles in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag . Und der Dealer erklärt es auch gerne ... auf Nachfrage .
21 Antworten
Wie ist das eigentlich bei laufenden Bestellungen?
Ich hab einen TTS bestellt, aber habe noch keinen unverbindlichen Liefertermin. Muss ich die Preiserhöhung nachträglich zu meinem abgeschlossenen Vertrag bezahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Pyro-Bass
Wie ist das eigentlich bei laufenden Bestellungen?
Ich hab einen TTS bestellt, aber habe noch keinen unverbindlichen Liefertermin. Muss ich die Preiserhöhung nachträglich zu meinem abgeschlossenen Vertrag bezahlen?
Es gilt nur für Bestellungen ab dem 06. Oktober. Für bereits bestellte gilt das nicht.
Hoffentlich bekommt Audi dann beim TT wenigstens mal ne gescheite Endabnahme hin !
Bei meinem im Juni in NSU abgeholten TT musste ich im Audi-Zentrum erstmal nacharbeiten lassen:
* Spaltmasse Motorhaube anpassen
* Spaltmasse Tür Fahrerseite anpassen
* Spaltmass Spiegel Fahrerseite anpassen
* Frontscheibe austauschen, da Dichtung an 2 Stellen anscheinend verrutscht war
Klasse Qualitätskontrolle haben die da im Werk im Ungarn ! Ein echter Witz war das
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Der echt Witz dabei ,das nur die wenigstens auf solche Details achten, und das wissen die auch, Zeit ist Geld.
Das wird mit einkalkuliert das ab und zu mal einer wie du die Spaltmase reklamiert. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Hans223
Hoffentlich bekommt Audi dann beim TT wenigstens mal ne gescheite Endabnahme hin !Bei meinem im Juni in NSU abgeholten TT musste ich im Audi-Zentrum erstmal nacharbeiten lassen:
* Spaltmasse Motorhaube anpassen
* Spaltmasse Tür Fahrerseite anpassen
* Spaltmass Spiegel Fahrerseite anpassen
* Frontscheibe austauschen, da Dichtung an 2 Stellen anscheinend verrutscht warKlasse Qualitätskontrolle haben die da im Werk im Ungarn ! Ein echter Witz war das
😁😁😁
Bei mir habense vergessen die Leitungen und Anschlüsse zu den Waschdüsen für
die Scheinwerfer zu LEGEN !!!😎
Wurde nachträgkich verbaut, als ich merkte dass da nix rauskommt !😁😁
Schon Geil !!😉
Zitat:
Original geschrieben von felix011
Es gilt nur für Bestellungen ab dem 06. Oktober. Für bereits bestellte gilt das nicht.Zitat:
Original geschrieben von Pyro-Bass
Wie ist das eigentlich bei laufenden Bestellungen?
Ich hab einen TTS bestellt, aber habe noch keinen unverbindlichen Liefertermin. Muss ich die Preiserhöhung nachträglich zu meinem abgeschlossenen Vertrag bezahlen?
Das ist falsch .
Es gibt da glasklare Bedingungen bezüglich der Liefertermine. Mit Annahme des Auftrages gibt es eine Preisbindung von 4 Monaten seitens Audi. Sollte die Lieferung länger dauern , ist man zur Zahlung der Preiserhöhung verpflichtet.
Sollte die Preiserhöhung > 5% ausfallen , ist man als Käufer berechtigt , binnen 5 Wochen nach Bekanntgabe , schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Steht aber alles in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag . Und der Dealer erklärt es auch gerne ... auf Nachfrage .
Zitat:
Original geschrieben von Hans223
Hoffentlich bekommt Audi dann beim TT wenigstens mal ne gescheite Endabnahme hin !Bei meinem im Juni in NSU abgeholten TT musste ich im Audi-Zentrum erstmal nacharbeiten lassen:
* Spaltmasse Motorhaube anpassen
* Spaltmasse Tür Fahrerseite anpassen
* Spaltmass Spiegel Fahrerseite anpassen
* Frontscheibe austauschen, da Dichtung an 2 Stellen anscheinend verrutscht warKlasse Qualitätskontrolle haben die da im Werk im Ungarn ! Ein echter Witz war das
habe auch schon die erfahrung gemacht, dass in NSU nicht so sehr auf genauigkeit und abgabesauberkeit geachtet wird!
habe innerhalb eines jahres 2 S3 8P direkt ab werk abgeholt. in NSU musste ich das auto im innenraum erst mal komplett grundreinigen, da es völlig unakzeptabel aussah!
mein neuen wagen hole ich definitv wieder in ING
lg, andy
also ich holte meinen TTS am 13.08 in NSU ab, und - oh wunder - der innenraum war sauber, die spaltmaße passten und es gab NICHTS zu reklamieren. 😎
das so etwas BEI JEDER AUTOMARKE immer mal wieder vorkommt steht natürlich außer frage. aber was solls, wenn sie es dann gleich noch richten...
wo menschen arbeiten passieren nun mal fehler, und wenn diese umgehend und anstandslos behoben werden ist doch letztendlich alles bestens, oder?! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ToppA75
also ich holte meinen TTS am 13.08 in NSU ab, und - oh wunder - der innenraum war sauber, die spaltmaße passten und es gab NICHTS zu reklamieren. 😎das so etwas BEI JEDER AUTOMARKE immer mal wieder vorkommt steht natürlich außer frage. aber was solls, wenn sie es dann gleich noch richten...
wo menschen arbeiten passieren nun mal fehler, und wenn diese umgehend und anstandslos behoben werden ist doch letztendlich alles bestens, oder?! 🙂
richtig !!!
und einen reisekoffer gabs dann noch dabei !😁
als entschuldigung.🙂😎
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Das ist falsch .Zitat:
Original geschrieben von felix011
Es gilt nur für Bestellungen ab dem 06. Oktober. Für bereits bestellte gilt das nicht.
Es gibt da glasklare Bedingungen bezüglich der Liefertermine. Mit Annahme des Auftrages gibt es eine Preisbindung von 4 Monaten seitens Audi. Sollte die Lieferung länger dauern , ist man zur Zahlung der Preiserhöhung verpflichtet.
Sollte die Preiserhöhung > 5% ausfallen , ist man als Käufer berechtigt , binnen 5 Wochen nach Bekanntgabe , schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Steht aber alles in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag . Und der Dealer erklärt es auch gerne ... auf Nachfrage .
in meinem Fall heist das. Mitte Mai bestellt, voraussichtlicher Liefertermin letzte September Woche. Falls mein Wagen nun etwas später komm krieg ich als Bonus für meine Wartezeit sogar noch eine Preiserhöhung.
Da kommt freude auf 😛
Zitat:
Original geschrieben von lucky tt
in meinem Fall heist das. Mitte Mai bestellt, voraussichtlicher Liefertermin letzte September Woche. Falls mein Wagen nun etwas später komm krieg ich als Bonus für meine Wartezeit sogar noch eine Preiserhöhung.Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Das ist falsch .
Es gibt da glasklare Bedingungen bezüglich der Liefertermine. Mit Annahme des Auftrages gibt es eine Preisbindung von 4 Monaten seitens Audi. Sollte die Lieferung länger dauern , ist man zur Zahlung der Preiserhöhung verpflichtet.
Sollte die Preiserhöhung > 5% ausfallen , ist man als Käufer berechtigt , binnen 5 Wochen nach Bekanntgabe , schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Steht aber alles in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag . Und der Dealer erklärt es auch gerne ... auf Nachfrage .
Da kommt freude auf 😛
Kann ich mir nicht vorstellen.
Grundsätzlich ist eine einseitige nachträgliche Änderung des bereits von beiden Seiten vertraglich determinierten Leistungsgegenstand rechtlich nicht möglich -> pacta sunt servanda
Ich kann ich auch nicht vorstellen, dass die von Zimpalazumpala angeführte Klausel hält. Klingt für mich wie eine "gröblich benachteiligende Nebenabrede" auf die vom Vertragsverfasser gesondert hingewiesen werden müßte. In Anbetracht der Tatsache, dass hier soviele User um diese Klausel nicht Bescheid wissen, gehe ich davon aus, dass darauf nicht hingewiesen wird. Eine Gültigkeit dieses Vetragsteil wäre m. E. somit trotz Unterschrift nicht gegeben.
Wie allgemein die Judikatur zu dieser Sache aussieht, oder ob es dazu überhaupt Jud. gibt weiß ich aber nicht.
MfG
Darum geht es nicht!
Bei dieser Vertragspassage handelt es sich m.E. um eine Klausel die der Vertragspartner nicht zu erwarten hat.
Hier geht's um den guten, lieben Konsumenten, der vor dem bösen, bösen Gewerbsmann geschützt werden soll...etc. blabla :-)
Das st überspitzt formuliert ähnlich wie wenn in dem Vertrag stehen würde: " im übrigen vermache ich dem Verkäufer X mein gesamtes Hab und Gut..."
MFG