Preisaufschläge auf Listenpreis Ersatzteile beim Audi Händler üblich?
Habe heute zwei Werkstattrechnungen (Inspektion für den A4/8K TDI) von zwei unterschiedlichen VW/Audi Händlern am gleichen Ort verglichen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die eine Werkstatt bei den Ersatzteilen schon mal um ca. 12% teurer ist als die andere. Nettopreise:
Ölfilter - 071 115 562C für 10,20€ statt 9,10€
Pollenfilter - 8K0 819 439A für 30,57€ statt 27,30€
Schraube mit Dichtring - N 908 132 02 für 1,46€ statt 1,30€
Luftfiltereinsatz - 8K0 133 843 E für 22,96€ statt 20,50€
Beim Öl ist der Unterschied noch krasser:
Beim Longlife Öl nach Norm 50700 war der Unterschied pro Liter knapp 10.-€.
Da zusätzlich auch noch der Arbeitspreis unterschiedlich war, kostet eine vergleichbare Inspektion beim "teuren" Händler insgesamt über 100.-€ mehr als beim anderen.
Was habt ihr für Erfahrungen bezüglich Ersatzteilpreisen bei Werkstattrechnungen gemacht? Haben eure Audi Händler auch teilweise Preisaufschläge auf den Listenpreis oder ist das eher ein Einzelfall?
Beste Antwort im Thema
Moin,
entsprechende Aufschläge scheinen ein probates Mittel zu sein, um sich bei "Rabatt-Verhandlungen" generös zu zeigen. So bleibt immer hübsch der UVP des Herstellers hängen und die Marge wird nicht angekratzt ....
Abgesehen davon müssen die Autohäuser ja von irgendwas leben, denn vom Fahrzeugverkauf, egal ob neu oder gebraucht, bleibt ja nicht genug zum Existieren. Ausserdem müssen ja irgendwie auch die Corporate Design-Paläste bezahlt werden.
Munter bleiben
T_L
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fs60
Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben einen staatlich festgelegten Preis, der in ganz Deutschland gleich ist. Er darf weder unter- noch überschritten werden.
Zum Thema Halbwissen: der Staat legt die Preise nicht fest - das machen die Hersteller, dazu kommen dann die Margen. Der Staat schreibt lediglich die Preisbindung vor, die sicherstellt, dass es die verschreibungspflichtigen Medikamente im ganzen Land zum selben Preis gibt.
Ich finde den Vergleich von CAHA_B8 zu den nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten schon zutreffend - darauf hätte man auch kommen können ohne vorher den weniger passenden Vergleich zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten zu ziehen. Der Staat schreibt Audi keine Preisbindung vor - daher passt es eben so nicht.
Ich werde beim Service der bald ansteht jedenfalls mal drauf achten. Danke für den Hinweis... Wo bekomm ich eigentlich die Listenpreise zum Vergleichen?
Grüße
333
aha ... wieder mal was gelernt 🙄
soll also heißen, dass die Hersteller die Großhandels- und Apothekenaufschläge festlegen, die Festbeträge usw. - na dann
fs60
Zitat:
Original geschrieben von fs60
aha ... wieder mal was gelernt 🙄
soll also heißen, dass die Hersteller die Großhandels- und Apothekenaufschläge festlegen, die Festbeträge usw. - na dannfs60
Ja siehste, wieder was gelernt. Hersteller legt Grundpreis fest, bei den Zwischenstationen kommen die Margen drauf, und ganz am Ende kommt das Beratungsgeld der Apotheke drauf. Der Hersteller legt die Preise also erstmal selbst fest, und nicht der Staat. Was ist daran so schwer zu verstehen, dass man es so verdrehen muss wie's grad passt? Ich mein, als Apotheker wirst Du es sicher besser wissen als ich - das will ich nicht bestreiten - aber die Behauptung der Staat legt den Gesamtpreis fest ist falsch, und daher ist es auch nicht mit dem Beispiel vom TE zu vergleichen.