Postgolf Rückleuchten, was hat es damit aufsich?
servus gemeinde,
im versandhaus mit den 4 buchstaben tauchen immer mal wieder sogenannte
postgolf rückleuchten auf. also für den 1er mit den kurzen rückleuchten.
sind sind ohne rückfahrscheinwerfer, also komplett in rot.
sind die überhaut noch zugelassen bzw. hat es die so überhaupt gegeben?
hier mal ein bild dazu
Beste Antwort im Thema
...habe noch etwas von 1974 zu den Rückfahrleuchten gefunden
Interessant die Preisgestaltung und Bestellmodalitäten
Gruß
Jeanskäfer
37 Antworten
Dodo, schaust mal in die Preisliste , für 300 DM gab es da ein Sonderausstattungspaket mit den genannten Rückleuchten und noch ein paar anderen Sachen.
Dieses Sonderausstattungspaket hatte im Verkaufsprogramm eine Bestellnummer für die Mehrausstattung in den Verkaufsprogrammen M Nummer genannt und sind glaub ich auch genauso auf den alten Datenträgern gedruckt. Sooooo und noch n Link ein M-Nummern Verzeichnis vom Golf 1 😉
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Dodo, schaust mal in die Preisliste , für 300 DM gab es da ein Sonderausstattungspaket mit den genannten Rückleuchten und noch ein paar anderen Sachen.Dieses Sonderausstattungspaket hatte im Verkaufsprogramm eine Bestellnummer für die Mehrausstattung in den Verkaufsprogrammen M Nummer genannt und sind glaub ich auch genauso auf den alten Datenträgern gedruckt. Sooooo und noch n Link ein M-Nummern Verzeichnis vom Golf 1 😉
Ok, das kann man freilich nicht anfechten. Es war halt weiter oben explizit von einem "M-Paket" die Rede und ich konnte mir halt kaum vorstellen, dass das offiziell so benannt war
...doch wurde es SO genannt. Bitte mal in den alten Verkaufsprospekten von Volkswagen nachschauen (Anfang - Mitte ´70er Jahre). M-Nummer (Für Mehrausstattungen) gibt es bei VW gefühlte Millionenmal, denn für alle Modelle gab es Mehrausstatungen, die mit dem M-Code und einer dazugehörigen Nummer bestellbar waren
Zitat:
.
Gruß
Jeanskäfer
Original geschrieben von dodo32Ok, das kann man freilich nicht anfechten. Es war halt weiter oben explizit von einem "M-Paket" die Rede und ich konnte mir halt kaum vorstellen, dass das offiziell so benannt warZitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Dodo, schaust mal in die Preisliste , für 300 DM gab es da ein Sonderausstattungspaket mit den genannten Rückleuchten und noch ein paar anderen Sachen.Dieses Sonderausstattungspaket hatte im Verkaufsprogramm eine Bestellnummer für die Mehrausstattung in den Verkaufsprogrammen M Nummer genannt und sind glaub ich auch genauso auf den alten Datenträgern gedruckt. Sooooo und noch n Link ein M-Nummern Verzeichnis vom Golf 1 😉
Eine Pflicht für das Vorhandenseins mind. eines Rückfahrscheinwerfers besteht seit dem 1. Januar 1987.
Gruß
Jeanskäfer
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Wieder was gelernt, ich dachte das M wäre immer ausgeschrieben gewesen und wurde nur umgangssprachlich M-Paket genannt. Aber egal dein Anhang ist von 76 also sogar noch vor Gründung der M-GmbH.
Aber war das damals einfach, damals hieß das Paket, hatte ne Nummer und gut so. Heute heisst das Cool and Sound, Track an Field, Drive Pack plus usw. usw. und trotzdem weiss keiner was dahinter steckt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Jeanskaefer
Eine Pflicht für das Vorhandenseins mind. eines Rückfahrscheinwerfers besteht seit dem 1. Januar 1987.Gruß
Jeanskäfer
Sicher? Das heißt ich könnte diese Leuchten nicht an mein 87er Cab schrauben?
...ich gehe mal davon aus...weil dann die Bauartgenehmigung (oder wie das heißt) verändert wird, denn es gab nie ein Golf Cabrio ohne Rückfahrscheinwerfer.
Wenn es jemand besser weiß, lasse ich mich gerne belehren.
Aber so´n paar Rückfahrleuchten sind doch auch praktisch, oder findest Du nicht?
Jeanskäfer
Zitat:
Original geschrieben von Michl 1987
Sicher? Das heißt ich könnte diese Leuchten nicht an mein 87er Cab schrauben?Zitat:
Original geschrieben von Jeanskaefer
Eine Pflicht für das Vorhandenseins mind. eines Rückfahrscheinwerfers besteht seit dem 1. Januar 1987.Gruß
Jeanskäfer
Wenn er zu den "Postrückleuchten" einen separaten (zugelassenen) Rückfahrscheinwerfer anbringt (z.B. auf/unter dem Stossfänger), wie es in den 60er/70er Jahren häufig üblich war, dann dürfte dieser Pflicht (StVZO) wieder Genüge getan sein.
Grüsse, motorina.
...na, wie sieht das denn aus?!😕 Aber ´ne andere Lösung wird es wohl nicht geben....🙁
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wenn er zu den "Postrückleuchten" einen separaten (zugelassenen) Rückfahrscheinwerfer anbringt (z.B. auf/unter dem Stossfänger), wie es in den 60er/70er Jahren häufig üblich war, dann dürfte dieser Pflicht (StVZO) wieder Genüge getan sein.Grüsse, motorina.
Zitat:
Original geschrieben von Jeanskaefer
...na, wie sieht das denn aus?!😕 Aber ´ne andere Lösung wird es wohl nicht geben....🙁
Zitat:
Original geschrieben von Jeanskaefer
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wenn er zu den "Postrückleuchten" einen separaten (zugelassenen) Rückfahrscheinwerfer anbringt (z.B. auf/unter dem Stossfänger), wie es in den 60er/70er Jahren häufig üblich war, dann dürfte dieser Pflicht (StVZO) wieder Genüge getan sein.Grüsse, motorina.
Na sch.... nicht schön sieht das aus , legal würde also nur eine Postgolf Leuchte bleiben auf der rechten Seite oder die Fifft Rückleuchten.
Die Fahrzeuge der Bundespost hatten immer eine extra fuer die behoerde zugeschnittene Sonderausstattung, z.b. das Ablagefach unter dem Beifahrersitz ;-)
Ansonsten wurden aus finanziellen Gruenden immer das Sparmodell genommen, deswegen keine Rueckfahrleuchte.
Ab 1.1. 87 wurde diese zur pflicht. Alle fahrzeuge die Spaeter als dieses datum gebaut wurden MÜSSEN diese leuchte haben.
Alle fahrzeuge die frueher gebaut wurden müssen sie nicht haben.
Vorsicht vor lasierungen!!! Leider illegal.
lg
Ich habe nicht über Schönheit oder Ästhetik geschrieben, sondern nur eine Möglichkeit aufgezeigt, falls @Michl 1987 unbedingt die Postgolfrückleuchten einbauen will (und der neuere Golf trotzdem der StVZO entsprechen soll).
Zitat:
Original geschrieben von Michl 1987
Sicher? Das heißt ich könnte diese Leuchten nicht an mein 87er Cab schrauben?Zitat:
Original geschrieben von Jeanskaefer
Eine Pflicht für das Vorhandenseins mind. eines Rückfahrscheinwerfers besteht seit dem 1. Januar 1987.Gruß
Jeanskäfer
das datum müsste man mal abchecken. es gibt aber bis heute noch jede menge bauartänderungen die beim baujahr x legal sind und beim baujahr y eben nicht.
z.b. nebelschlussleuchten sind ab 1991 (hab ich so noch im kopf) PFLICHT. ebenso ein super verwirrendes beispiel: tieferlegungen. es existiert bis heute keine vorschrift die explizit aussagt wie tief ein auto sein darf. allerdings gibt indierekte reglungen. bis ähhhh 1988 (glaub ich) kannst du machen was du lustig bist. nach 1988 muss die lichtaustrittskante am scheinwerfer 500mm vom boden weg sein. sprich ein 80er fahrwerk ist an einem 83er 2er golf zulässig und an einem 91er (obwohl es gültige papiere für gibt) eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das datum müsste man mal abchecken. es gibt aber bis heute noch jede menge bauartänderungen die beim baujahr x legal sind und beim baujahr y eben nicht.Zitat:
Original geschrieben von Michl 1987
Sicher? Das heißt ich könnte diese Leuchten nicht an mein 87er Cab schrauben?
z.b. nebelschlussleuchten sind ab 1991 (hab ich so noch im kopf) PFLICHT. ebenso ein super verwirrendes beispiel: tieferlegungen. es existiert bis heute keine vorschrift die explizit aussagt wie tief ein auto sein darf. allerdings gibt indierekte reglungen. bis ähhhh 1988 (glaub ich) kannst du machen was du lustig bist. nach 1988 muss die lichtaustrittskante am scheinwerfer 500mm vom boden weg sein. sprich ein 80er fahrwerk ist an einem 83er 2er golf zulässig und an einem 91er (obwohl es gültige papiere für gibt) eben nicht.
Richtig 🙂