Post vom Gutachter bekommen - Bitte um Hilfe
Hallo zusammen. Mir ist einer im wagen gefahren. Heute habe ich post vom Gutachter bekomm.Was soll das heisen was eingekreist ist? Mfg Sascha
Beste Antwort im Thema
😁 Dazu fällt mir was ein! Nachts ist es kälter als draussen!
18 Antworten
Delle, wenn hier einer gerade einer Müll schreibt, dann sicher nicht ich.
Es ist ein kleiner Unterschied, ob da steht, dass der Auftraggeber irgendetwas vorhat oder ob er bereits einen konkreten Auftrag erteilt hat.
Das müssen wir wohl kaum diskutieren, oder?🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Delle, wenn hier einer gerade einer Müll schreibt, dann sicher nicht ich.
Es ist ein kleiner Unterschied, ob da steht, dass der Auftraggeber irgendetwas vorhat oder ob er bereits einen konkreten Auftrag erteilt hat.
Das müssen wir wohl kaum diskutieren, oder?🙄
Doch, das müssen wir wohl.......😰
Mensch Hafi,
du suggersierst hier, dass der SV ein falsches Gutachen erstellt, wen er nicht den unterschriebenen Auftrag einsieht.
Es hat den SV überhaupt nichts anzugehen ob das so ist oder nicht. (Auch den evtl. von der der Versicherung beauftragten SV nicht).
Es ist die Werkstatt zu berücksichtigen, die der Geschädigte auf Befragen angibt. Und wenn der SV wie hier vorliegend das Auto in einer Werkstatt gesehen hat, wird das ja wohl irgendwie dahin gekommen sein, mit Wissen und Einwilligung des Fahrzeugbesitzer / Anspruchsteller.
Und dann ist es ja wohl klar wie Kloßbrühe das der SV auch diese Stundensätze zu berücksichtigen hat.
Oder willst du hier jetzt ernsthaft behaupten, der SV muss eine alternative Kalkulation mit mittleren Stundensätzen erstellen, für den Fall, das der Anspruchsteller sich dann doch anders entscheidet?
Soweit sind wir aber noch lange nicht im Schadensrecht. (Gott sei Dank)
Welche Stundensätze auch bei fiktiver Abrechnung zu berücksichtigen sind, obliegt der rechtlichen Würdigung.
Und rechtliche Würdigung ist nicht dass, wass in irgendwelchen Arbeitsanweisungen der Versicherungen steht.....😮
Sorry Hafi, da musst du jetzt durch, ich weis es ist nicht immer leicht, aber Kopf hoch, ist ja nicht dein Geld....😁
Zitat:
Original geschrieben von sascha vw golf
Im Gutachten steht drin.Es war vorbehaltlich eines Totalschadens ein Reparaturauftrag erteilt? Was soll das bitte heisen? Mfg Sascha
Du hast einen Auftrag zur Reparatur in der Werkstatt erteilt, welche im Gutachten genannt und mit deren Verrechnungssätzen im Gutachten gearbeitet wurde. Das allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Gutachter keinen Totalschaden ermittelt.
Das steht da ... warum verstehst Du das nicht, Du hast es doch selbst so ausgemacht? 😕
wer hat das gutachten denn beauftragt, du? oder die gegnerische versicherung?
Bedeutet eigentlich nur, dass obwohl nicht bekannt war ob es sich nicht auch um einen totalschaden handeln könnte, erstmal ein reparaturauftrag erteilt wurde.
hat eigentlich nichts zu bedeuten
wie hoch sind denn die brutto-rep-kosten und der wioederbeschaffungswert?
gibt es noch eine wertminderung?