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Positionslicht im Blinker erlaubt oder nicht

Harley-Davidson

Hallo Beisammen,
wurde heute von der Motorradpolizei angehalten.Sie bemängelten meine Positionsbeleuchten im Blinker.Hier wurde eine zwei Phasenbirne verbaut wobei eine Phase dauerhaft glimmt.
Ich wollte ihnen klarmachen das dies nun erlaubt sei,jedoch meinten Sie nur bei der Honda alle anderen nicht.
Was soll ich da weiter diskutieren bringt eigentlich nichts,ansonsten waren sie sehr freundlich und beliesen es bei einem Mängelbericht ohne Strafgebühren.
Jetzt meine Frage an Euch erlaubt ja oder nein und wenn ja welcher §.
Ich möchte dies gerne einem Vorlegen .
Na ja ich muß umbauen und bei einer Prüfstelle vorfahren.Wieder unnötige Kosten.
Also klärt mich auf
Klaus

Beste Antwort im Thema

Es wird schon seine Richtigkeit haben, dass die gelben Positionslichter an Motorrädern in Deutschland verboten sind.
Es könnte sonst vielleicht passieren, dass man das Motorrad mit einem in den USA oder anderen Ländern, in denen diese oftmals auffälligen Leuchten zugelassen sind, verwechseln könnte und man das Motorrad besser sieht bzw. schneller bemerkt und die Sicherheit des Benutzers ggf. sogar deutlich erhöht.
Die Folgen könnten für alle Verkehrsteilnehmer wohl kaum dramatischer sein. ;)

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nach europäischer Richtlinie 2013/60/EG sollte diese nun erlaubt sein,so Tüv Rheinland

willst du es dir schön reden ?
klar ist es erlaubt, wenn du eine Lampe + Gehäuse verbaust die dafür zugelassen ist. Was bei dir nicht der Fall ist.

Zitat:

@marco4321 schrieb am 2. Mai 2019 um 16:30:11 Uhr:


willst du es dir schön reden ?
klar ist es erlaubt, wenn du eine Lampe + Gehäuse verbaust die dafür zugelassen ist. Was bei dir nicht der Fall ist.

Gute Zusammenfassung! (ansonsten werden hier immer wieder Äpfel mit Birnen und ggfs. Bananen, o. allgem. mit in irgendwelchen Positionen, zu irgendeinem Zeitpunkt zulässigem "Leuchtobst" verglichen!!!).

Einfach:

Mit einem -für die Funktion- zugelassenen "Kellermann"/"Rizoma" und anderen ist es zulässig, mit einer 21/5W im "amerikanischen" Blinkergehäuse nicht (denn die ist erstens nur für Brems-/Rücklichter zugelassen, nicht für Blinkergehäuse, amerikanische solche, die es in zugelassenerer Ausführung für Europa gar nicht gibt, noch ev. für Abblend-/Fernlicht o. ä, falls jemand auf diese absurde Idee kommen wollte

;)

).

Grüße

Uli

ich habs verstanden und danke euch für die zahlreichen Antworten.Werde es nun geistig streichen

Zitat:

@cayenne ko 911 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:06:35 Uhr:


ich habs verstanden und danke euch für die zahlreichen Antworten.Werde es nun geistig streichen

Aber dann doch wohl in vivid black.....

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