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Positionslicht im Blinker erlaubt oder nicht

Themenstarteram 25. April 2019 um 18:49

Hallo Beisammen,

wurde heute von der Motorradpolizei angehalten.Sie bemängelten meine Positionsbeleuchten im Blinker.Hier wurde eine zwei Phasenbirne verbaut wobei eine Phase dauerhaft glimmt.

Ich wollte ihnen klarmachen das dies nun erlaubt sei,jedoch meinten Sie nur bei der Honda alle anderen nicht.

Was soll ich da weiter diskutieren bringt eigentlich nichts,ansonsten waren sie sehr freundlich und beliesen es bei einem Mängelbericht ohne Strafgebühren.

Jetzt meine Frage an Euch erlaubt ja oder nein und wenn ja welcher §.

Ich möchte dies gerne einem Vorlegen .

Na ja ich muß umbauen und bei einer Prüfstelle vorfahren.Wieder unnötige Kosten.

Also klärt mich auf

Klaus

Beste Antwort im Thema

Es wird schon seine Richtigkeit haben, dass die gelben Positionslichter an Motorrädern in Deutschland verboten sind.

Es könnte sonst vielleicht passieren, dass man das Motorrad mit einem in den USA oder anderen Ländern, in denen diese oftmals auffälligen Leuchten zugelassen sind, verwechseln könnte und man das Motorrad besser sieht bzw. schneller bemerkt und die Sicherheit des Benutzers ggf. sogar deutlich erhöht.

Die Folgen könnten für alle Verkehrsteilnehmer wohl kaum dramatischer sein. ;)

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Wenn du zugelassene Blinker mit Positionsleuchte hast, dann hast du ein paar richtige „Dummbeutel“ erwischt. Entweder überklebst du dein Harley Schild mit einem Honda Aufkleber und fährst wieder vor und sagst, so jetzt ist’s ne Honda und alles ist gut. Oder aber.....

https://www.shin-yo.de/.../

https://www.kellermann-online.com/.../micro-1000-pl?c=38

Wenn du natürlich was selbstgefrickeltes dran hast....

Hoffentlich geht’s nicht so aus.....

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Der TE erwähnt im Beitrag eine "zwei Phasenbirne" ;). Gemeint ist sicher eine "Zweifaden Lampe". Sowas ist in amerikanischen Blinkern üblich, vorn!, nur bei uns nicht zulässig. Die Zweifaden Leuchte hat mit 100%iger Sicherheit kein Prüfzeichen aus der EU, o. D, und ist allein deswegen nicht zulässig. Das gleiche dürfte auf das Blinkerglas der amerikanischen Blinker zutreffen (es sei denn, sie wären gegen solche mit Exxx-Kennzeichnung ausgetauscht worden, oder solche mit "Wellenlinie", falls es die denn gibt. Schlussendlich bleibt aber selbst dann das nicht zugelassene Leuchtmittel im Blinker.

Also ganz sicher keine "Dummbeutel"!

Grüße

Uli

Zweifadenleuchtmittel sind seit Jahrzehnten im Einsatz, denke schon das diese zugelassen sind. Mit der Aussage nur bei Honda erlaubt, dann aber doch schon Dummbeutel oder von vorgestern....

Zitat:

@bestesht schrieb am 25. April 2019 um 21:47:19 Uhr:

Zweifadenleuchtmittel sind seit Jahrzehnten im Einsatz, denke schon das diese zugelassen sind. Mit der Aussage nur bei Honda erlaubt, dann aber doch schon Dummbeutel oder von vorgestern....

Die in Harleys (amerikanischen Blinkern) verwendeten Leuchtmittel haben definitiv keine Zulassung bei uns, somit sind sie nicht zulässig (wonach normalerweise kein Hahn kräht, wenn nur der Blinkerfaden betrieben wird, nicht aber der "Positionsfaden"). Zudem haben diese Maschinen keine EU o. D Zulassung mit diesen Blinkern, ergo sind sie nicht zulässig, auch wenn das auf eine so zugelassene Honda nicht zutrifft. Vergleichbar ist etwa die Zulassung von zwei gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfern an einer Triumph (die wurde so zugelassen!), während gleiches bei einer Harley Dyna Fatbob nicht zulässig ist, denn der fehlt, mal abgesehen von der Ausführung der Scheinwerfer, dafür einfach die Zulassung! Sie ist eben nur mit einem Abblendlicht zugelassen, und mit einem Fernlicht, nicht aber mit zwei jeweils gleichzeitig leuchtenden(wobei das Abblendlicht der Fatbob auch weiterhin leuchten darf, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird -was nur eine kleine Änderung im Kabelbaum erfordert, denn das ist wiederum zulässig, auch wenn's nicht ab Werk so zugelassen wurde). Muss man nicht verstehen, einfaches "Hinnehmen" hilft, o. ggfs., wie bei den Blinkern, Ersatz durch geeignete, mit E-Prüfung versehene Teile.

Grüße

Uli

Grüße

Uli

Meine Dicke ist ein Direktimport und hat somit auch die Zweifadenlampen.

 

Um die TÜV-Abnahme zu erhalten, musste der 5W-Kontakt isoliert werden.

 

In Deutschland ist gelbes dauerhaft brennendes Licht in Fahrtrichtung verboten.

 

Also, einfach ein Stück Isolierband auf den 5W Kontakt geklebt und schon sind die Herren von der Rennleitung zufrieden.

 

Grüße

Rolf

am 26. April 2019 um 7:27

Zitat:

@Chopper09 schrieb am 25. April 2019 um 23:34:12 Uhr:

 

In Deutschland ist gelbes dauerhaft brennendes Licht in Fahrtrichtung verboten.

 

Grüße

Rolf

Das stimmt so nicht. Siehe Kellermann und Honda. Diese Aussage ist schlichtweg falsch.

@Uli

Du hast Dir aus dem Text „Harley und zweifaden LM“ das amerikanisches Modell „zusammengereimt“, im Eingangspost wird es aber nicht explizit benannt. Diese Zweifaden-LM haben in D/EU keine Zulassung, das stimmt. Zweifaden-LM z.Bsp. 21/5W für Rück-/Bremsleuchten aber schon.

Somit schließt sich der Kreis.... genauer wird es gleich, wenn man im Eröffnungspost Butter bei die Fische gibt und gleich alles schreibt. So wie der Threatstarter das Bike gefahren ist, ging es nicht durch die 21er Abnahme oder vor 20 Jahren oder nem blinden Prüfer. Somit bist du doch mit der Mängelkarte gut bedient, änders ab und gut ist’s.

Das ganze Konstrukt aus Leuchte und Glühobst muss als Positionslicht bauartgeprüft und abgenommen sein, was bei den Harley Standardblinkern einfach nicht der Fall ist. Also haben die Jungs Recht.

Ob es notwendig und im Sinne der Verkehrssicherheit ist, das tatsächlich zu bemängeln, ist eine andere Frage. Ich habe in meiner RK den (zugelassenen) Harley LED-Scheinwerfer verbaut, der bei Tageslicht sehr schlecht zu sehen ist. Ich werde meine Blinker wieder auf Dauerlicht klemmen, wenn ich das nächste Mal den Tank runter habe. Fühle mich damit wohler. Ansonsten müsste ich meine Zusatzscheinwerfer mit leuchten lassen.

Themenstarteram 26. April 2019 um 9:14

Also nicht erlaubt,war immer der Meinung das aufgrund der vielen Tagfahrleuchten der Autos die Scheinwerfer der Motorräder im Lichtermeer untergingen und somit die neue Zulässigkeit aufkam um sich abzuheben.

Ich habe an meinem EU Modell eine 5/21W Birne verbaut und wägte mich auf der sicheren Seite.

Na ja ich ändere es wieder ab und warte bis es eine gesetzliche Regelung gibt.Erinnere mich noch sehr gut als das 3.Bremslicht am Auto verboten war und heute.Deutschland war halt gegenüber den USA schon immer hinterher,man sagte mal 50Jahr

Zitat:

@MontyW163 schrieb am 26. April 2019 um 09:27:26 Uhr:

Zitat:

@Chopper09 schrieb am 25. April 2019 um 23:34:12 Uhr:

 

In Deutschland ist gelbes dauerhaft brennendes Licht in Fahrtrichtung verboten.

Grüße

Rolf

Das stimmt so nicht. Siehe Kellermann und Honda. Diese Aussage ist schlichtweg falsch.

Das stimmt schon!

Positionslicht, z.B. an meinen BL1000PL sind weiß und dürfen dauerhaft leuchten.

Micha

Leute!

Es geht bei dem Thema um GELBE Posi-Lights. Und die sind in der BRD VERBOTEN. Ohne wenn und aber.

Greetz

Svenny

Einer der es versteht:)

am 26. April 2019 um 11:02

Ihr habt recht, ich hab meine ruh.

am 26. April 2019 um 11:06

https://www.auto.de/.../

Lest mal hier nach.

Kellermann hat unter anderem auch solche leuchtmittel im angebot.

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