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Positionslicht Honda CB500f

Honda CB 500
Themenstarteram 29. März 2020 um 9:29

Guten Morgen,

 

Ich habe mir für meine Honda Cb500f BJ 2016 Blinker mit Positionslicht besorgt. Um nicht unnötig an dem Kabelbaum des Mopeds zu pfuschen habe ich mir Adapter für die Blinker gekauft (+)(-).

 

Allerdings soll das Positionslicht ja durchgehend Leuchten sobald das Zündschloss schaltet. Und die Honda hat von Werk aus kein Positionslicht.

 

Hat jemand von euch eine Idee wo ich am besten das Positionslicht anklemmen soll? Hinter dem Zündschloss abgreifen oder vom Scheinwerfer vorne?

 

IMG_20200329_112037.jpg
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13 Antworten

Vom Standlicht im Scheinwerfer.

Das Standlicht musst du dafür dann eh totlegen.

Beides ist nicht erlaubt.

Wobei du prüfen solltest ob das zulässig ist.

Wenn das Motorrad mit Standlicht homologiert wurde, habe ich bedenken ob man das dann einfach auf Positionslicht umbauen darf.

Gruß

Wenn das Standlicht als Quelle herhält, darf dort auch kein Leuchtmittel verbaut sein.

Alles was verbaut ist, muss auch funktionieren. Darf es aber nicht, also raus...

Themenstarteram 29. März 2020 um 11:02

Danke habe ich natürlich nicht gewusst und nur auf die E-Nummer geschaut. Dann kann ich mir ja getrost die Mühe mit den Positionslichter sparen.

Sind die Blinkerkabel vorne nicht 3 polig?

Hab die CBR5000r 2016 und ich habe vorne 3 pol.

Habe aber nie gemessen was an dem 3pol anliegt.

Sollte das so sein dann hat Honda eventuell dafür als positions Licht eine Zulassung lediglich nur Geld bei etwas schöneren Blinker gespart.

Themenstarteram 30. März 2020 um 6:02

Ja hat es. Allerdings liegt da kein Potential an, habe ich schon gemessen.

am 30. März 2020 um 6:51

Die Positionslichter dürfen nicht einfach gegen Standlicht getauscht werden. Ob es - wie bei Dir - andersrum geht, weiß ich nicht. Am Besten rufst Du beim Tüv an und fragst nach. Die können Dir auch sagen ob Du das Standlicht einfach stilllegen darfst/mußt/kannst oder nicht.

Anrufen, nachfragen, schlauer sein (Zitat eines unserer Prüfer, nachdem wir wieder mal was unzulässiges gebastelt hatten).

Moin Moin !

Zitat:

Blinker mit Positionslicht besorgt

So etwas gibt es nicht. Jedenfalls nicht legal. Oder meinst "mit Begrenzungsleuchten" ? dann müssen die Gläser zusätzlich zum Blinkerprüfzeichen das Prüfzeichen "A" enthalten.

Zitat:

Allerdings soll das Positionslicht ja durchgehend Leuchten sobald das Zündschloss schaltet

Nein , die müssen zusammen mit dem Rücklicht leuchten.

Zitat:

Vom Standlicht im Scheinwerfer.

Das Standlicht musst du dafür dann eh totlegen.

Beides ist nicht erlaubt

Richtig !

davon abgesehen, da hat unser Verkehrsminister nahtlos die Fehlentscheidungen seiner Vorgänger und Parteigenossen weitergeführt , nach meiner Meinung ist diese Änderung der StVZO nicht nur so überflüssig wie Fusspilz , sondern zudem noch brandgefährlich! Zu Recht ist die amerikanische Version der Blinker mit 2 Helligkeiten verboten , es gab nun wirklich keinen Grund , dieses Verbot für Motorräder aufzuheben . Da hat sich Honda einfach durchgesetzt (aus wirtschaftlichen Interessen) . Verkehrstote aufgrund der Honda-Konstruktion interessieren weder Honda noch unseren Verkehrsminister.

Ich kann nur an jeden appellieren , Umbauten auf diese Version zu unterlassen und beim Kauf einer neuen Honda den Kauf davon abhängig zu machen , dass eine herkömmliche (weisse) Begrenzungsleuchte eingebaut wird.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Zitat:

Blinker mit Positionslicht besorgt

So etwas gibt es nicht. Jedenfalls nicht legal. Oder meinst "mit Begrenzungsleuchten" ? dann müssen die Gläser zusätzlich zum Blinkerprüfzeichen das Prüfzeichen "A" enthalten.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Zitat:

Allerdings soll das Positionslicht ja durchgehend Leuchten sobald das Zündschloss schaltet

Nein , die müssen zusammen mit dem Rücklicht leuchten.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Zitat:

Vom Standlicht im Scheinwerfer.

Das Standlicht musst du dafür dann eh totlegen.

Beides ist nicht erlaubt

Richtig !

davon abgesehen, da hat unser Verkehrsminister nahtlos die Fehlentscheidungen seiner Vorgänger und Parteigenossen weitergeführt , nach meiner Meinung ist diese Änderung der StVZO nicht nur so überflüssig wie Fusspilz , sondern zudem noch brandgefährlich! Zu Recht ist die amerikanische Version der Blinker mit 2 Helligkeiten verboten , es gab nun wirklich keinen Grund , dieses Verbot für Motorräder aufzuheben . Da hat sich Honda einfach durchgesetzt (aus wirtschaftlichen Interessen) . Verkehrstote aufgrund der Honda-Konstruktion interessieren weder Honda noch unseren Verkehrsminister.

Ich kann nur an jeden appellieren , Umbauten auf diese Version zu unterlassen und beim Kauf einer neuen Honda den Kauf davon abhängig zu machen , dass eine herkömmliche (weisse) Begrenzungsleuchte eingebaut wird.

MfG Volker

@Schreyhalz

Weil es dir nicht gefällt soll es kein anderer haben, wie bist du den drauf

am 30. März 2020 um 15:02

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Zitat:

Blinker mit Positionslicht besorgt

So etwas gibt es nicht. Jedenfalls nicht legal. Oder meinst "mit Begrenzungsleuchten" ? dann müssen die Gläser zusätzlich zum Blinkerprüfzeichen das Prüfzeichen "A" enthalten.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Zitat:

Allerdings soll das Positionslicht ja durchgehend Leuchten sobald das Zündschloss schaltet

Nein , die müssen zusammen mit dem Rücklicht leuchten.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. März 2020 um 15:53:47 Uhr:

Zitat:

Vom Standlicht im Scheinwerfer.

Das Standlicht musst du dafür dann eh totlegen.

Beides ist nicht erlaubt

Richtig !

davon abgesehen, da hat unser Verkehrsminister nahtlos die Fehlentscheidungen seiner Vorgänger und Parteigenossen weitergeführt , nach meiner Meinung ist diese Änderung der StVZO nicht nur so überflüssig wie Fusspilz , sondern zudem noch brandgefährlich! Zu Recht ist die amerikanische Version der Blinker mit 2 Helligkeiten verboten , es gab nun wirklich keinen Grund , dieses Verbot für Motorräder aufzuheben . Da hat sich Honda einfach durchgesetzt (aus wirtschaftlichen Interessen) . Verkehrstote aufgrund der Honda-Konstruktion interessieren weder Honda noch unseren Verkehrsminister.

Ich kann nur an jeden appellieren , Umbauten auf diese Version zu unterlassen und beim Kauf einer neuen Honda den Kauf davon abhängig zu machen , dass eine herkömmliche (weisse) Begrenzungsleuchte eingebaut wird.

MfG Volker

Was für ein Unsinn. Gbt es seit 2013 nach EU-Recht.

Weiterbildung lohnt!

Prüftechnik A habe ich auf den Blinker nicht gefunden.

Ich habe eine CB125R eine CB650R und eine Africa Twin mit positionsleuchten. Jetzt eine cb500f ohne, die Blinkerglässer sind bei allen gleich beschriftet mit 1,3 w und 3,6 w und 13,6 v das würde für mich bedeuten du darfst das mit positionsleuchten anschließen.

am 4. Juni 2021 um 15:27

Zitat:

@Stephangrenz schrieb am 3. Juni 2021 um 20:56:15 Uhr:

das würde für mich bedeuten du darfst das mit positionsleuchten anschließen.

Mit solchen Aussagen wäre ich extrem vorsichtig. Da hab ich beim TüV schon die besten Überraschungen erlebt. Wie gesagt, erst mal beim TüV anrufen oder vorbeifahren. Nur das zählt. Auf Gefühl und Ähnliches kann man nix geben.

Zum Beispiel darf man die Positionslichter - wenn sie zum Fahrzeugtyp gehören - nicht wieder wegmachen. Auch wenn sie nicht Pflicht sind. Erklär das mal mit Gefühl oder Bedeutung.

am 4. Juni 2021 um 16:48

Es kommt halt auf die Abnahme des Baumusters an. Änderungen de Lichtanlage sind immer kritisch.

Moin Moin !

Hier sind zahlreiche und vor allem richtige Beiträge verschwunden und nur noch wirre bzw. Beiträge mit falschen Beitragsinhalten geblieben.

MfG Volker

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