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Positionsleuchten Honda CB 650 R

Honda CB 650
Themenstarteram 11. Januar 2019 um 19:44

Hallo Motorradfreunde,

ich habe heute beim Händler einen ersten Blick auf die neue Honda CB650R erhalten und habe dabei auch meine gewünschten Änderungen angesprochen. Ich möchte u.a. Lenkerendenspiegel mit Blinkern haben.

Nun meinte er, dass dies u.U. Probleme mit dem TÜV oder der Polizei geben könnte, da die Nachrüstblinker im Spiegel nicht die Funktion als Positionsleuchte, wie die originalen Blinker, aufweisen können. Zur Erklärung: Als Positionsleuchten sind die Blinker nicht so leuchtstark und leuchten vorn beide, bei der Blinkerfunktion leuchtet der entsprechende Blinker leuchtstärker. Das geht irgendwie technisch nicht bei den Nachrüstlösungen umzusetzen.

Meine Frage, sind die Positionsleuchten denn Pflicht? Gerade die CB650R hat ja ein recht ausdrucksstarkes Tagfahrlicht mit dem LED Hauptscheinwerfer und dem LED Ring drin.

Vielleicht kann mich wer aufklären.

Beste Antwort im Thema
am 17. Januar 2019 um 18:07

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 16. Januar 2019 um 20:36:23 Uhr:

 

@alle anderen hier: Ich weiß, es ist unklug sich immer wieder auf solche Streits einzulassen, aber ich mag es einfach nicht, wenn in Foren falsche Antworten auf Fragen stehen. Hinzu kommt natürlich noch, dass ich mich nicht gerne beleidigen lasse. Klar, mir wurde schon häufiger geraten, dumme Antworten/Postings einfach zu ignorieren, aber für mich fühlt sich das immer ein wenig nach passiver Zustimmung an und die möchte ich natürlich auf keinen Fall. Also auch wenn mich der eine oder andere nun für einen Spinner oder eine Nervensäge halten mag, muss ich damit leben, aber ich fühle mich besser, wenn die Antworten richtig und kein dumes Gelaber sind.

In Foren werden immer auch falsche Antworten stehen. Das kannst Du nicht verhindern. Und genau das ist Dein Problem, dass die Wahrheit nicht immer nur schwarz und weiß ist. Es fällt Dir schwer zu akzeptieren, dass andere Leute andere Erfahrungen gemacht haben. Und ja, ich weiß auch, wo ich einen TÜV - Stempel für eine Rostlaube bekomme, obwohl es das nach dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich nicht geben dürfte. Deutschland ist groß und vielfältig. Was in Passau üblich ist, muss in Oldenburg lange nicht gehen. Und im wilden Osten leben andere Menschen als am Rhein. Und alle treffen sich bei MT im Biker-Treff. Deine Überempfindlichkeit führt letztendlich nur dazu, dass es eine riesengroße Freude bereitet, Dich mal wieder an den Rand des Wahnsinns getrieben zu haben. Geil.

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Aha, der TÜVler Softail-88s Vertrauen hat also bestätigt, was ich seit dem 11. Januar bereits mehrfach schrieb. Na ja fast: Mit der Betriebsanleitung hat das eher nichts zu tun, da hat Softail-88 den guten Mann wohl falsch zitiert. *lach* Die Honda ist mit dieser Ausstattung nach europäischem Recht typgeprüft und deshalb müssen auch alle Beleuchtungseinrichtungen dran bleiben. Wer andere Beleuchtungseinrichtungen haben möchte muss vergleichbare typgeprüfte Leuchten verwenden (= mit ABE), siehe z. B. hier.

Das Problem ist, dass es meines Wissens reine Begrenzungsleuchten noch nicht als Aftermarket-Teile mit ABE gibt. Die könnte man zusätzlich zu den gewünschten Spiegelblinkern montieren und hätte eine legale Beleuchtung.

 

Gruß Michael

am 15. Januar 2019 um 23:55

Ach neee -der Herr hat immer noch Probleme mit den Buchstaben? Wenn dem so wäre wie Du das interpretierst, warum geht es dann bei der Harley problemlos??? Übrigens habe ich keine Probleme mit den Ohren, ich hab da nix falsch zitiert und verbitte mir diese Unterstellungen.

Außerdem hab ich nicht geschrieben daß es nicht geht, ich hab geschrieben daß es auf den Einzelfall ankommt und der TE zum TüV muß um das für sein Bike festzustellen. Soviel zum Thema lesen können.

am 16. Januar 2019 um 7:22

Einigt Euch beide doch bitte darauf, dass ihr Euch in der Sache nicht einigen werdet und gut ist.

Übrigens kann man sich zum Idioten machen, obwohl man recht hat :rolleyes:

Ist doch offensichtlich ein Vertipper oder Autokorrekturfalle... statt "Betriebsanleitung" war sicherlich "Betriebserlaubnis" gemeint.

Hauptsache mal gestichelt... :rolleyes:

am 16. Januar 2019 um 15:14

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 16. Januar 2019 um 16:00:53 Uhr:

Ist doch offensichtlich ein Vertipper oder Autokorrekturfalle... statt "Betriebsanleitung" war sicherlich "Betriebserlaubnis" gemeint.

Hauptsache mal gestichelt... :rolleyes:

Da hast Du völlig Recht. Das müßte Betriebserlaubnis heißen. Danke für die Korrektur.

Mich ärgert nur, wenn ich mir hier div. Mühen mache, im Internet recherchiere und sogar einen TüVler befrage, und dann einer meint, er könnte mit falschen Informationen wie Tagfahrlicht etc. kontern. Sowas bringt den TE durcheinander und schadet der Sache enorm. Ich kann mich noch gut an meine ersten Schritte im Customizing erinnern. Ich hab - speziell in Sachen TüV und Regelkonformität - einiges an Lehrgeld bezahlt und einige bittere Erfahrungen diesbezüglich machen müssen. Wenn man dann dem begabten Nachwuchs helfen will und auf sowas trifft, dann darf einem mal der Hut hochgehen, finde ich. Es tut mir leid für die anderen, aber ich wollte den TE nicht einfach mit Halbwahrheiten und Irrtümern im Regen stehen lassen.

Ganz ehrlich, so langsam platzt mir der Kragen: Du schreibst in einer Tour hanebüchenen Unsinn, biegst Dir die Welt so zusammen wie es Dir gerade in den Kram passt(1) und bist nicht in der Lage im Interesse aller User mal ein ganz klein wenig sachlich zu sein.

Als selbsternannter superschlauer Obercustomizer solltest Du Dich besser mit dem Thema auskennen, etwa wie das mit den Typprüfungen nach deutschem und europäischem Recht funktioniert. Zumindest von den Grundprinzipien der Regelwerke solltest Du eine ungefähre Vorstellung haben. Hast Du aber nicht und postest lieber in kindlicher Rechthaberei absoluten Stuss.

Ich versuche seit dem 11.01.19, dem TE sachlich richtige (!) und möglichst hilfreiche Antworten zu geben und damit natürlich auch den Usern, die später einmal per Suche auf so einen Thread stoßen könnten. Nur leider sabotierst Du das als Besserwisser, der offensichtlich absolut keinen Schimmer von der Materie hat.

Ich finde es zum Kotzen, wie Du hier ohne Rücksicht auf Verluste(2) mit vollkommen unangemessener Aggressivität und enormer Inkompetenz den großen Zampano gibst. Wenn auf einen Menschen und eine Situation das bekannte Zitat von Dieter Nuhr passt, dann auf Dich in diesem Thread.

@alle anderen hier: Ich weiß, es ist unklug sich immer wieder auf solche Streits einzulassen, aber ich mag es einfach nicht, wenn in Foren falsche Antworten auf Fragen stehen. Hinzu kommt natürlich noch, dass ich mich nicht gerne beleidigen lasse. Klar, mir wurde schon häufiger geraten, dumme Antworten/Postings einfach zu ignorieren, aber für mich fühlt sich das immer ein wenig nach passiver Zustimmung an und die möchte ich natürlich auf keinen Fall. Also auch wenn mich der eine oder andere nun für einen Spinner oder eine Nervensäge halten mag, muss ich damit leben, aber ich fühle mich besser, wenn die Antworten richtig und kein dumes Gelaber sind.

 

Gruß Michael

 

(1) Wenn ich das mit der Betriebsanleitung als offensichtlichen, unproblematischen Fehler locker sehe - dass der TÜV-Mann das nicht gesagt haben wird, war ja offensichtlich; das Zitat war also falsch, genau wie ich es schrieb; von Absicht oder schlechtem Hören oder sonstwas habe ich kein Wort geschrieben -, kommst Du mit Deinen Beleidigungsorgien und unterstreichst dass Du wirklich "Betriebsanleitung" meintest, indem Du mir unterstellst nicht lesen zu können. 15 Stunden später ist es nach Deiner Bestätigung dann doch ein falsches Zitat. Ja was denn nun? Warum reisst Du dann um 0.55 Uhr Dein Maul so auf? Darauf gibt es nur eine plausible Antwort: Um 0.55 Uhr hattest Du Deinen Fehler selber noch nicht erkannt. Was Deine Oberflächlichkeit überdeutlich belegt; die Fakten sind Dir völlig egal.

(2)= Verwirrung der nach Informationen suchenden Leute mit völligem Mumpitz, der hinten und vorne nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Gesetzeslage zu tun hat.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 19:37

Hallo Leute,

vielen Dank für die Beiträge. Das wäre für mich nun auch nachvollziehbar. Bei der Honda müssen Positionslichter bei einem Umbau irgendwie auch realisiert werden, da sie mit Positionslichtern in Deutschland/der EU homologiert wurde.

Also wäre eine Lösung, ein xy Lenkerendenspiegel ohne Blinker in Kombination mit z.B. Kellermann Bullet 1000 PL oder ein Lenkerendenspiegel mit Blinker in Kombination mit z.B. Kellermann Atto WL Dark. Habe ich es verstanden?

Das würde ja ein gangbarer Kompromiss für die von mir gewünschte aufgeräumtere Front der CB 650 R sein. Damit könnte ich leben.

Wenn es das war, muss ich nur noch das Heck aufräumen um den hässlichen Nummernschildträger weg zubekommen :)

Ich danke Euch.

In dem von mir irgendwo weiter oben schon verlinkten Dokument von der TÜV Hanse GmbH heißt es dazu:

Zitat:

Begrenzungsleuchten /Standlicht:

- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig

- Anzahl: 1, nach EG auch 2

Wenn Du irgendwo ein Standlicht oder kleine Begrenzungsleuchten mit ABE bekommst, kannst Du jede Blinkleuchte mit ABE benutzen - also natürlich auch welche im Spiegel. Mir sind bisher nur leider weder Standlichter, noch Begrenzungsleuchten in typgeprüfter Ausführung begegnet. Obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass es so etwas gibt.

 

Gruß Michael

am 17. Januar 2019 um 9:08

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 16. Januar 2019 um 20:52:19 Uhr:

 

Wenn Du irgendwo ein Standlicht oder kleine Begrenzungsleuchten mit ABE bekommst, kannst Du jede Blinkleuchte mit ABE benutzen - also natürlich auch welche im Spiegel.

Aber das ist doch genau das, was mein TüVler eben negiert hat. Genau das würde ja bedeuten, daß man mit einem Standlicht die Positionsleuchte ersetzen kann.

Können wir uns darauf einigen, daß ein Standlicht die kleine Birne im Hauptscheinwerfer ist, die man auch ohne Zündung anmachen kann? Z.B. beim Parken? Ich glaube, dann wäre die Hauptsache unseres Streits erledigt.

Es gibt doch mittlerweile auch Nachrüstblinker mit der Positions-Licht-funktion.

Die sollten doch dann einfach Austauschbar sein ohne Abnahme.

https://m.louis.de/.../10033955

Zitat:

@PuntoFlame schrieb am 17. Januar 2019 um 12:43:53 Uhr:

Es gibt doch mittlerweile auch Nachrüstblinker mit der Positions-Licht-funktion.

Die sollten doch dann einfach Austauschbar sein ohne Abnahme.

https://m.louis.de/.../10033955

Schon, aber will ja Blinker in den Spiegeln haben.

Und da gibt's wohl noch keine mit Pos-Leuchten.

Ah sorry, es geht um eine Kombination mit Lenkerendenspiegel.

Das hatte ich nicht auf dem Schirm.

Zitat:

@aqpa schrieb am 16. Januar 2019 um 20:37:05 Uhr:

 

Wenn es das war, muss ich nur noch das Heck aufräumen um den hässlichen Nummernschildträger weg zubekommen :)

Ich werd sowas nie verstehen..

Wieso kauft man sich ein Motorrad das einem vorne und hinten buchstäblich nicht gefällt??

Ok es is ne Honda, da stand „Schön“ sowieso noch nie im Lastenheft aber warum nicht gleich ein Bike kaufen das gefällt? :confused:

Nur eine Vermutung: Es geht nicht so sehr um die Schönheit an sich, es geht eher darum, dass das eigene Moped nicht genauso aussehen soll wie das des anderen. Individualität ist das worauf es den meisten Mopedfahrern ankommt.

 

Gruß Michael

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