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Positionsleuchten Honda CB 650 R

Honda CB 650
Themenstarteram 11. Januar 2019 um 19:44

Hallo Motorradfreunde,

ich habe heute beim Händler einen ersten Blick auf die neue Honda CB650R erhalten und habe dabei auch meine gewünschten Änderungen angesprochen. Ich möchte u.a. Lenkerendenspiegel mit Blinkern haben.

Nun meinte er, dass dies u.U. Probleme mit dem TÜV oder der Polizei geben könnte, da die Nachrüstblinker im Spiegel nicht die Funktion als Positionsleuchte, wie die originalen Blinker, aufweisen können. Zur Erklärung: Als Positionsleuchten sind die Blinker nicht so leuchtstark und leuchten vorn beide, bei der Blinkerfunktion leuchtet der entsprechende Blinker leuchtstärker. Das geht irgendwie technisch nicht bei den Nachrüstlösungen umzusetzen.

Meine Frage, sind die Positionsleuchten denn Pflicht? Gerade die CB650R hat ja ein recht ausdrucksstarkes Tagfahrlicht mit dem LED Hauptscheinwerfer und dem LED Ring drin.

Vielleicht kann mich wer aufklären.

Beste Antwort im Thema
am 17. Januar 2019 um 18:07

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 16. Januar 2019 um 20:36:23 Uhr:

 

@alle anderen hier: Ich weiß, es ist unklug sich immer wieder auf solche Streits einzulassen, aber ich mag es einfach nicht, wenn in Foren falsche Antworten auf Fragen stehen. Hinzu kommt natürlich noch, dass ich mich nicht gerne beleidigen lasse. Klar, mir wurde schon häufiger geraten, dumme Antworten/Postings einfach zu ignorieren, aber für mich fühlt sich das immer ein wenig nach passiver Zustimmung an und die möchte ich natürlich auf keinen Fall. Also auch wenn mich der eine oder andere nun für einen Spinner oder eine Nervensäge halten mag, muss ich damit leben, aber ich fühle mich besser, wenn die Antworten richtig und kein dumes Gelaber sind.

In Foren werden immer auch falsche Antworten stehen. Das kannst Du nicht verhindern. Und genau das ist Dein Problem, dass die Wahrheit nicht immer nur schwarz und weiß ist. Es fällt Dir schwer zu akzeptieren, dass andere Leute andere Erfahrungen gemacht haben. Und ja, ich weiß auch, wo ich einen TÜV - Stempel für eine Rostlaube bekomme, obwohl es das nach dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich nicht geben dürfte. Deutschland ist groß und vielfältig. Was in Passau üblich ist, muss in Oldenburg lange nicht gehen. Und im wilden Osten leben andere Menschen als am Rhein. Und alle treffen sich bei MT im Biker-Treff. Deine Überempfindlichkeit führt letztendlich nur dazu, dass es eine riesengroße Freude bereitet, Dich mal wieder an den Rand des Wahnsinns getrieben zu haben. Geil.

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77 Antworten
am 17. Januar 2019 um 18:07

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 16. Januar 2019 um 20:36:23 Uhr:

 

@alle anderen hier: Ich weiß, es ist unklug sich immer wieder auf solche Streits einzulassen, aber ich mag es einfach nicht, wenn in Foren falsche Antworten auf Fragen stehen. Hinzu kommt natürlich noch, dass ich mich nicht gerne beleidigen lasse. Klar, mir wurde schon häufiger geraten, dumme Antworten/Postings einfach zu ignorieren, aber für mich fühlt sich das immer ein wenig nach passiver Zustimmung an und die möchte ich natürlich auf keinen Fall. Also auch wenn mich der eine oder andere nun für einen Spinner oder eine Nervensäge halten mag, muss ich damit leben, aber ich fühle mich besser, wenn die Antworten richtig und kein dumes Gelaber sind.

In Foren werden immer auch falsche Antworten stehen. Das kannst Du nicht verhindern. Und genau das ist Dein Problem, dass die Wahrheit nicht immer nur schwarz und weiß ist. Es fällt Dir schwer zu akzeptieren, dass andere Leute andere Erfahrungen gemacht haben. Und ja, ich weiß auch, wo ich einen TÜV - Stempel für eine Rostlaube bekomme, obwohl es das nach dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich nicht geben dürfte. Deutschland ist groß und vielfältig. Was in Passau üblich ist, muss in Oldenburg lange nicht gehen. Und im wilden Osten leben andere Menschen als am Rhein. Und alle treffen sich bei MT im Biker-Treff. Deine Überempfindlichkeit führt letztendlich nur dazu, dass es eine riesengroße Freude bereitet, Dich mal wieder an den Rand des Wahnsinns getrieben zu haben. Geil.

am 17. Januar 2019 um 19:06

Um cng-lpg zu beruhigen: Ich gebe gerne zu, daß ich mich in einem Punkt granatenmäßig getäuscht habe: Ich war - nicht zuletzt aufgrund der zitierten Rechtslage - der Meinung, daß man ENTWEDER Positionsleuchten ODER ein Standlicht benötigt. Was ja auch logisch wäre. Damit daß das plötzlich BEIDES nötig ist, hab ich nicht gerechnet. Es ist m.E. auch weder logisch noch juristisch nachvollziehbar, aber das kommt vor. Zusätzlich war ich der Meinung, da Standlichter vorgeschrieben sind könne man die Positionsleuchten problemlos "entsorgen".

Die Betonung liegt aber auf BEIDES. Mit anderen Worten: Man kann die Positionsleuchten nur durch andere Positionsleuchten ersetzen (außer bei Harleys). Und ob es die außerhalb der Blinker geben kann, weiß ich nicht (wußte mein TüVler übrigens auch nicht, den Fall hatte er noch nie). Und man kann sie eben nicht durch Standlichter ersetzen.

So. Zufrieden? Mich hat vor allem der Kuddelmuddel mit Standlichtern etc. etwas aufgeregt. Das sind einfach 2 Paar Stiefel, und mich hat geärgert daß Du das immer wieder miteinander vermixt. (Zu meiner Ehrenrettung: es SIND 2 Paar Stiefel).

Ich würde an Stelle des TE einfach mal abwarten: Der After-Market läßt sich das Geschäft nicht entgehen. Es ist wohl nur eine Frage vom nächsten Katalog, bis es die ganzen Nachrüst-Blinker auch mit Positionsleuchten gibt. Das halbe Jahr kann man auch warten.... und dann gehts ohne Probleme.

Ich muss zugeben das mich dieses Thema auch sehr interessiert, u. a. auch wegen der amüsanten zickereien hier :D.

Meine Honda hat auch die blinker mit Positionslicht.

Ein einzelnes Standlicht hat die aber nicht.

Im Scheinwerfer ist nur das LED Abblendlicht.

Der ist zwar immer an sobald die Zündung an ist, aber ein Standlicht an sich ist das ja auch nicht.

Also muss man jetzt unterscheiden ob ein Motorrad Standlicht oder Positionslicht hat?

Da hat wohl der Fortschritt wieder die Paragraphen an ihr Limit gebracht :D

am 19. Januar 2019 um 5:38

Kannst Du die Positionslichter dann ohne eingeschaltete Zündung anmachen? Wie beim Auto mit dem Blinker zum Beispiel? Oder wie läuft das dann, wenn Du auf einer dunklen Straße stehen bleibst?

Nein.

Ein Parklicht habe ich nicht.

Das Zündschloss hat keine Position nach der Lenkersperre wo dann noch Licht dazu kommt.

Meine bisherigen Motorräder hatten das zwar, aber gebraucht habe ich das noch nie.

Standlicht und Positionslicht ist nur ein anderer Ausdruck für die gleiche Funktion. Beim Motorrad ist es mitlerweile selten geworden, dass man Licht ohne Zündung anschalten kann. Bei meiner CBF konnte man den Warnblinker mit Zündung an einschalten und dann die Zündung ausschalten und den Schlüssel abziehen...

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 19:00

Zitat:

@Desmo 748 schrieb am 17. Januar 2019 um 17:42:24 Uhr:

Zitat:

@aqpa schrieb am 16. Januar 2019 um 20:37:05 Uhr:

 

Wenn es das war, muss ich nur noch das Heck aufräumen um den hässlichen Nummernschildträger weg zubekommen :)

Ich werd sowas nie verstehen..

Wieso kauft man sich ein Motorrad das einem vorne und hinten buchstäblich nicht gefällt??

Ok es is ne Honda, da stand „Schön“ sowieso noch nie im Lastenheft aber warum nicht gleich ein Bike kaufen das gefällt? :confused:

Ja die Welt ist bunt und es gibt viele Ansichten. Der Bike ist "saugeil" und gefällt mir. Nur die Blinkerstangen und der Kennzeichenträger nicht. Wäre auch so bei jedem anderen Nakedbike auf der Welt das ich kenne. Sachen gibts ...

Kann ja nicht so schlimm sein, sonst wär kein kauf zustande gekommen:p

am 19. Januar 2019 um 20:24

Ich hab so langsam das Gefühl, das Gesetz ist so gemeint: Man braucht entweder Standlicht oder Positionsleuchten, aber Dank der übertriebenen Regulierungswut div. Beamter kann man eben nicht wählen. So wie es gebaut wurde, das muß man haben.

Das wäre zwar dumm, nicht nachvollziehbar und unlogisch, würde aber bestens zu unseren EU-Bürokraten passen.

Übrigens, PP, genau das hab ich doch mit dem TüVler geklärt. Standlicht und Positionslicht ist NICHT das gleiche. Sonst könnte man es ja gegenseitig ersetzen. Wäre zwar logisch, aber s.o.

Gott sei Dank fahr ich Oldtimer. Da ist alles viel einfacher. Aber Dein Tipp mit der Warnblinke war goldig. Da braucht man natürlich keine Parkleuchte mehr für div. Ausfälle auf der Landstraße. Ich war damals heilfroh, daß das Standlicht noch funzte. Warnblinker kam später.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. Januar 2019 um 19:40:30 Uhr:

Beim ausgangspost war nach meiner Ansicht keine bastellösung gewünscht...?!

Beim montieren von Blinkern mit Positionslicht muss mindestens ein Kabel pro Spiegel angebastelt werden ......

Heute bei der HU mit meiner Honda mit originalen Positionslichtern.

Prüfer: Leuchten die während der Fahrt?

Ich: ja

Prüfer: Dann kannst Du wieder fahren, das gibt nichts.

Ich: Aber das ist original...

Nach kurzer Überzeugungsarbeit hat er sich drauf eingelassen und ist sein Büro verschwunden.

Als er raus kam meinte er, wieder was gelernt... :D

Auch nach sechs Jahren ist das wohl noch nicht bei allen Prüfern angekommen ??

Jetzt habe ich wieder für zwei Jahre freie Fahrt.

Naja, nun musst du ja auch in der prüfstelle erstmal leute haben, die mit einer neuen karre ankommen, wo sowas verbaut ist...

am 26. März 2019 um 7:34

Es ist jedenfalls beruhigend zu wissen, daß ich nicht der einzige bin, der da nicht mehr durchblickt.

Interessant wäre ja, ob der Prüfer auch die Blinker begutachtet hat, ob das Prüfzeichen korrekt ist.

Ja, das ganze ist sehr komplex geworden seit TFL und Co. durch die Industrie durchgesetzt wurden. Reiht sich aber auch nur in den ganzen anderen Kram ein, wenn man am Serienfahrzeug modifikationen machen will...

Mit Standlicht habe ich bei meinem TÜVler auch erstmal für Ratlosigkeit gesorgt. Ich will meine Spiegel am Motorrad ersetzen, da nach 20 Jahren die Kugelgelenke dem Fahrtwind nicht mehr so recht standhalten. Bei Louis waren welche mit "Positionslicht" im Angebot (https://www.louis.de/.../10028572?...), die ich gerne montieren möchte.

Erstmal kamen wir mit den Begrifflichkeiten nicht klar. Positionslichter sind die Leuchten an Flugzeugen und Schiffen in rot/weiß/grün. Handelt es sich vielleicht um "Begrenzungsleuchten"? Darauf ließe das Prüfzeichen "A" schließen. Die gibt es ja auch an besonders breiten/hohen KFZ in weiß/orange/rot (je nach Richtung). Dafür würde auch sprechen, dass 2 vorhanden sein müssen, und an den Spiegeln würden sie das Fahrzeug seitlich "begrenzen". Also die ECE Regelungen aufgeschlagen. Im Englischen heißt es "position light" und im Deutschen "Begrenzungsleuchte". Aha!

Die Spiegel mit Positionslicht Begrenzungsleuchte sind also erstmal grundsätzlich zulässig. Mein Hauptscheinwerfer hat aber ein klassisches Standlicht direkt im Reflektor. Erste Vermutung: das muss weg, weil es quasi dieselbe Funktion wie eine Begrenzungsleuchte hat (und genauso geschaltet wird: geht mit der Zündung an und aus) und damit 3 Begrenzungsleuchten vorhanden wären. Nach ECE geht aber nur entweder ein Leuchtenpaar oder eine zentrale Leuchte im Scheinwerfer.

Dann aber der Einwand: was vorhanden ist, muss funktionieren. Das W5W Birnchen zu entfernen geht also nicht. Also die ganze Fassung rausziehen (ein Gummistopfen mit Fassung, der das Loch im Reflektor/Einsatz stopft)? Ist das dann nicht eine nicht erlaubte Veränderung der vorhandenen Beleuchtungseinrichtung? Schließlich ist der Scheinwerfer mit dem Standlicht geprüft und zugelassen. Muss ich jetzt einen Hauptscheinwerfer besorgen, der nur Fern- und Abblendlicht hat?

Die Plakette gäbe es wohl in jedem Fall. Aber was kann im schlimmsten Fall (Verkehrskontrolle, Unfall) passieren? Betriebserlaubnis erloschen, weil nicht zulassungsfähige Beleuchtung?

Am anderen Ende des Motorrads ist dann noch die Frage aufgekommen, ob zwei Leuchtmittel hinter einer Plastikscheibe (2x P21/W5 als Rückleuchte, Bremsleuchte, und Kennzeichenleuchte) als eine oder zwei Leuchten zu werten sind... ein andermal vielleicht.

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