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Positionsleuchten Honda CB 650 R

Honda CB 650
Themenstarteram 11. Januar 2019 um 19:44

Hallo Motorradfreunde,

ich habe heute beim Händler einen ersten Blick auf die neue Honda CB650R erhalten und habe dabei auch meine gewünschten Änderungen angesprochen. Ich möchte u.a. Lenkerendenspiegel mit Blinkern haben.

Nun meinte er, dass dies u.U. Probleme mit dem TÜV oder der Polizei geben könnte, da die Nachrüstblinker im Spiegel nicht die Funktion als Positionsleuchte, wie die originalen Blinker, aufweisen können. Zur Erklärung: Als Positionsleuchten sind die Blinker nicht so leuchtstark und leuchten vorn beide, bei der Blinkerfunktion leuchtet der entsprechende Blinker leuchtstärker. Das geht irgendwie technisch nicht bei den Nachrüstlösungen umzusetzen.

Meine Frage, sind die Positionsleuchten denn Pflicht? Gerade die CB650R hat ja ein recht ausdrucksstarkes Tagfahrlicht mit dem LED Hauptscheinwerfer und dem LED Ring drin.

Vielleicht kann mich wer aufklären.

Beste Antwort im Thema
am 17. Januar 2019 um 18:07

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 16. Januar 2019 um 20:36:23 Uhr:

 

@alle anderen hier: Ich weiß, es ist unklug sich immer wieder auf solche Streits einzulassen, aber ich mag es einfach nicht, wenn in Foren falsche Antworten auf Fragen stehen. Hinzu kommt natürlich noch, dass ich mich nicht gerne beleidigen lasse. Klar, mir wurde schon häufiger geraten, dumme Antworten/Postings einfach zu ignorieren, aber für mich fühlt sich das immer ein wenig nach passiver Zustimmung an und die möchte ich natürlich auf keinen Fall. Also auch wenn mich der eine oder andere nun für einen Spinner oder eine Nervensäge halten mag, muss ich damit leben, aber ich fühle mich besser, wenn die Antworten richtig und kein dumes Gelaber sind.

In Foren werden immer auch falsche Antworten stehen. Das kannst Du nicht verhindern. Und genau das ist Dein Problem, dass die Wahrheit nicht immer nur schwarz und weiß ist. Es fällt Dir schwer zu akzeptieren, dass andere Leute andere Erfahrungen gemacht haben. Und ja, ich weiß auch, wo ich einen TÜV - Stempel für eine Rostlaube bekomme, obwohl es das nach dem Buchstaben des Gesetzes eigentlich nicht geben dürfte. Deutschland ist groß und vielfältig. Was in Passau üblich ist, muss in Oldenburg lange nicht gehen. Und im wilden Osten leben andere Menschen als am Rhein. Und alle treffen sich bei MT im Biker-Treff. Deine Überempfindlichkeit führt letztendlich nur dazu, dass es eine riesengroße Freude bereitet, Dich mal wieder an den Rand des Wahnsinns getrieben zu haben. Geil.

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Dir ist aber schon klar, dass es Mopeds gibt, die die geltenden Vorschriften erfüllen und welche, die das nicht tun? Ich darf mal den TE zitieren:

Zitat:

Nun meinte er, dass dies u.U. Probleme mit dem TÜV oder der Polizei geben könnte, da die Nachrüstblinker im Spiegel nicht die Funktion als Positionsleuchte, wie die originalen Blinker, aufweisen können.

Dem TE ging es also um eine legale Beleuchtung, nicht um irgendein legal-illegal-scheißegal-Hinterhofgaragen-Customizing.

 

Gruß Michael

am 12. Januar 2019 um 23:11

Es geht um POSITIONSLEUCHTEN. Punkt. Nicht um Standlichter, nicht um Tagfahrlichter, nicht um Wasweißich was Du da alles reinphantasierst, sondern um POSITIONSLEUCHTEN. Die Frage lautet ob man etwas, das DEFINITIV NICHT VORGESCHRIEBEN ist, entfernen darf. Die Antwort lautet ja, aber wenn sie eingetragen sind, muß man sie austragen lassen.

Vielleicht liest Du Dir das alles mal durch wenn Du wieder nüchtern bist. Du schreibst gerade einen Blödsinn daß es Gott erbarmt.

Ich habe keinen Nerv auf die ganzen Beleidigungen, soll Softail-88 doch glauben was er will.

 

Gruß Michael

am 13. Januar 2019 um 12:25

Softail ist seit über 20 Jahren in der Customizer-Szene (Harley) und hat mindestens 10 Jahre lang bei einem Kumpel Autos zum TüV vorgeführt. Ich fürchte, ich weiß was ich rede. Im Gegensatz zu Leuten, die Positionsleuchten für das Standlicht oder Tagfahrleuchten halten - trotz verlinktem Artikel, der das Gegenteil beschreibt.

Dir ist bei Deinen Beleidigungen und Besserwissereien nur leider entgangen, dass sich das Regelwerk in den letzten Jahren verändert hat.

 

Gruß Michael

am 13. Januar 2019 um 14:55

Ach? Du meinst also, daß Blinker inzwischen Tagfahrlichter heißen und Positionslichter Standlichter sind? Ehrlich? Nun, das wäre mir in der Tat neu. Ich halte es zwar für warscheinlicher, daß Du ein lächerlicher Besserwisser bist, der nicht die Größe hat, einen Fehler einzugestehen. Aber um wirklich, wirklich sicher zu gehen werde ich am Dienstag einen mir bekannten TüVler fragen, ob das so ist. Ich fürchte nur, daß Du dann immer noch der Meinung bist, daß Du Recht hast und der Tüvler einen Fehler gemacht hat. So wie Du ja anscheinend der Meinung bist, daß die Redaktion des von mir verlinkten Artikels zu blöd ist um zu wissen, daß Positionslicher eine Mischung aus Stand- und Tagfahrlichter sind und doch glatt behaupten, die wären in den Blinkern.

Übrigens bin ich immer noch aktiv - von wegen "in den letzten Jahren".

Ich habe einen Fehler gemacht, der überdeutlich ist: Ich habe den ungenauen Begriff "Positionsleuchten" aus der Überschrift übernommen. Das ist eine Diskussion um einen "Zollstock", den seit Jahrhunderten niemand mehr benutzt oder jeder, je nach persönlicher Sichtweise.

Trotzdem braucht auch die nach dem europäischen Regelwerk typgeprüfte CB 650 R vorne eine oder zwei Leuchten, die das machen, was die seit Jahrzehnten als Standlicht bekannten Leuchten tun. Und auf diese darf man entgegen Deiner Behauptung nicht ersatzlos verzichten, sie sind nicht überflüssig.

Natürlich kann man die Funktion auch mit anderen Leuchten vorschriftsgemäß erfüllen, aber das ist ein "Ersetzen" oder "stattdessen" oder wie man das auch immer nennen will, nur das einfache Weglassen ist entgegen Deiner Behauptung nicht erlaubt.

Übrigens solltest Du dringend an Deinem unterirdischen Diskussionsstil und Deiner Wortwahl mit den zahllosen persönlichen Beleidigungen arbeiten. Mit twindance haben wir zwar einen sehr besonnenen und ruhigen Moderator (was ich positiv finde, damit das nicht falsch rüber kommt), aber Deine Beleidigungsorgien sind werder mit Anstand, noch mit Benehmen oder der Netiquette zu vereinbaren.

 

Gruß Michael

am 13. Januar 2019 um 17:32

Sag mal - das Prinzip mit den schwarzen Teilen hast Du aber schon begriffen? Das sind BUCHSTABEN, die kann man LESEN. Mach das bitte endlich mal mit dem Text, den ich verlinkt habe, oder such Dir jemanden, der ihn Dir vorliest. Vielleicht bist Du dann in der Lage, das Problem zu erkennen.

Ich hab nie behauptet, daß man ohne Standlicht fahren darf. Nur - da die Positionslampen kein Standlicht sind und dessen Funktion nicht ersetzen, berührt diese Aussage das Problem des TE überhaupt nicht. Das Teil muß ZUSÄTZLICH zu den Positionsleuchten vorhanden sein, und ich könnte mir vorstellen, daß Honda das weiß. Können wir uns auf die Formeln "Standlicht vorne = 1 x weiß, Positionsleuchten vorne = 2 x gelb" einigen? Ähnliches gilt für hinten, nur ist da das Standlicht rot. Dann würden wir endlich mal vom gleichen reden.

am 13. Januar 2019 um 17:50

Ratet mal, wer hier meine Sympathie hat. Geil.

Themenstarteram 13. Januar 2019 um 19:27

Öhm, einen Streit wollte ich ja nun nicht initiieren...... Aber ganz klar scheint die Thematik nicht zu sein

Ich werde in den kommenden Tagen den Kontakt zu Herstellern von Blinkern suchen und nachfragen, ob die das Thema kennen und wie sie damit umgehen. Sicher könnte Honda selbst auch weiter helfen. Ich bleibe am Ball.

Meine Motivation noch zum Verständnis – ich finde die Blinker bei Naked Bikes oder auch klassischen Motorrädern an den "Stangen" unglaublich hässlich – vorn und hinten. Dies muss ja nicht jedem so gehen. Aber ich möchte das umbauen.

Welcher Lenkerendenspiegel mit Blinker es nun werden soll ist für das Thema, glaube ich, doch egal. Das Thema mit den Positionsleuchten betrifft ja dann alle Anbieter – wenn es denn ein Thema ist.

Mein Honda Werkstatt montiert am Vorführer gerade "Ochsenaugen" Blinker. Hersteller muss ich beim ihm mal erfragen, da scheint das Problem ja auch gelöst worden zu sein. Sonst wäre sein Hinweis bei meinem Ansinnen ja Unsinn.

Ich bleibe dran....

Bin aber auch an weiteren Hinweisen interessiert.

am 14. Januar 2019 um 7:47

Zitat:

@aqpa schrieb am 13. Januar 2019 um 20:27:56 Uhr:

Öhm, einen Streit wollte ich ja nun nicht initiieren...... Aber ganz klar scheint die Thematik nicht zu sein

Ich werde in den kommenden Tagen den Kontakt zu Herstellern von Blinkern suchen und nachfragen, ob die das Thema kennen und wie sie damit umgehen. Sicher könnte Honda selbst auch weiter helfen. Ich bleibe am Ball.

Du kannst auch bis Mittwoch warten. Das mit dem TüV-Prüfer morgen war ernst gemeint. Ich werd ihn aber garantiert nicht nach Standlichtern fragen, da ginge mein guter Ruf bei ihm flöten... Aber ob man die Dinger eintragen muß oder nicht, das ist die Frage. Wenn nicht, kannst Du die Dinger einfach wegmachen und nehmen, was Du willst. Ansonsten nur über eine Austragung beim Tüv.

am 14. Januar 2019 um 8:17

In Donzdorf ist ein Haus explodiert. Du warst es aber nicht?

am 14. Januar 2019 um 15:21

Doch! Ich hatte kolossale Blähungen...... blöde Gas-Explosionen.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. Januar 2019 um 19:40:30 Uhr:

Beim ausgangspost war nach meiner Ansicht keine bastellösung gewünscht...?!

Uppps .....

am 15. Januar 2019 um 19:42

So, Kinners, ich hab mit dem TüVler meines Vertrauens gesprochen.... und die Antwort war so eindeutig wie das Orakel von Delphi, einfach wie die Relativitätstheorie und klar wie eine Betonwand.

Die gute Nachricht: Bei den Harleys (und nur bei denen) ist es so, wie ich gedacht habe: Wem´s nicht gefällt, der macht es weg und gut ist.

Nicht so bei den Japanesen. Die waren - zumindest teilweise - so blöd und haben die Positionsleuchten in die Betriebsanleitung eingetragen. Und damit stehen die drin und kommen nicht wieder raus. Mit anderen Worten: Man kann die Blinker jederzeit gegen andere MIT Positions-Funktion tauschen, aber nicht gegen welche ohne.

Ansonsten wollte er, ohne den präzisen Einzelfall zu kennen, keine Empfehlung abgeben. Mit anderen Worten: Es wird aqpa nichts anderes übrig bleiben, als mit den Papieren zum TüV seines Vertrauens zu wackeln und sich dort exakt beraten zu lassen. Da scheint doch einiges vom Einzelfall abzuhängen. Und vielleicht vom Prüfer.

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