Porsche Cayenne - Motor Problem

Porsche

Hallo an alle Ich bin neu hier und habe ein kleines Problem mit meinem Porsche

sollte das Thema hier Falsch sein bitte verschieben 🙂

Ich habe mir vor ca. zwei Monaten einen Porsche Cayenne s BJ: 2006 mit 199.990 Km gekauft direkt bei der Heimfahrt riss der Kühlwasser schlauch was der Händler sofort richten lassen hat und damit war für mich alles ok

Schnell haben wir dann festgestellt das bei dem Fahrzeug eine rot ölige flüssigkeit ständig in manchmal großem aber manchmal auch kleinen mengen ausläuft und nach jedem halt ein fleck unter dem Auto war

das haben wir dann mal auf rat des händlers auf die zu beobachten liste gepackt da wir vermuteten das es vill durch den gerissenen schlauch den Unterboden durchgespühlt hat und es halt alten schmutz gelöst hat

irgendwann haben wir es dann nicht mehr sonderlich beachtet motoröl war dann mal leer das haben wir aufgefüllt und der stand ist immer noch genau richtig

Jetzt kommt aber das eigentliche Problem es fing dann damit an das manchmal das fahrzeug beim nochmaligen beschleunigen irgendwie die Gänge nicht gefunden hat und quasi im leerlauf hochgedreht ist bis es einen schlag tat und einen kleinen satz nach vorne und der gang drin war das hat mich dann stutzig gemacht aber wir haben es auch einfach mal beobachtet

dann steigerte sich das ganze aber nochmals und es häuft sich nun jetzt macht er es fast bei jedem kurzen stop an der Ampel das er wie im leerlauf hochdreht und ich erstmal von D auf N oder R schalten muss damit er wieder anfährt noch dazu wird in meinem Display auch permanent D angezeigt also die Anzeigen für M1 M2 etc. kommt gar nicht mehr es steht nur noch D oben drin egal ob er schaltet oder ich sonst hat es sich sobald ich die Tiptronic benutzt habe immer sofort auf M1 oder so verstellt aber nun nicht mehr

zusätzlich hatte ich dann vor kurzem das Problem beim Rückwärtsgang und vorhin sogar bei der Ersten fahrt nach zwei Tagen direkt am Anfang und bin nur nach vorne gerollt

Ich habe langsam echt Angst mit dem Fahrzeug zu fahren da ich zb ganz normal fahre er dann schaltet und dann plötzlich nicht mehr

Zusätzlich kam vor kurzem dann die Motorkontrollleuchte dazu diese verschwand dann wieder aber ist nun Permanent an

Ich weis das die Werkstatt das beste wäre aber wegen weihnachten kann ich mir das nicht wirklich leisten im moment da es nicht kalkuliert war

hat jemand vill eine Ahnung was da auf mich zukommen könnte da es halt echt ärgerlich ist habe erst vor zwei monaten meinen CLA45AMG verkauft diesen hatte ich 4 Jahre und da musste ich schon eine Stange geld investieren und bei Porsche wird das sicher nicht günstiger

ich hoffe auf ein Paar antworten und bedanke mich schonmal bei jedem fürs Lesen

Beste Antwort im Thema

Zitat
Wer als Privatmann ein Fahrzeug vom Händler kauft, hat den Vorteil, dass dieser strenger haftet als beim Privatverkauf.

Der Händler kann die Mängelhaftung für einen an eine Privatperson (Verbraucher) verkauften Gebrauchtwagen dann nicht gänzlich ausschließen. Er muss mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie Gekauft wie gesehen oder Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft sind unwirksam.
Zitat Ende.

Der gewiefte Pferdehändler, äh Gebrauchtwagenhändler umgeht diese Probleme gerne, indem er den Wagen im Kundenauftrag verkauft. Die ganz schlitzorigen machen es so, dass als Verkäufer nicht der Händler sondern eine Privatperson im Vertrag vermerkt ist - das fällt vielen Käufern gar nicht auf - und schon ist es ein Verkauf von Privat umd man wird die letzte Grotte noch ohne Probelme los.

Kurzform: Ab zum anwalt und beraten lassen.

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Da du anscheinend beratungsresistend bist, wird dir in einem Auto-Forum niemand weiterhelfen können. Der Verkäufer hat dich übers Ohr gehauen - fertig. Das du dir - wie sich jetzt herausstellt - dieses Fahrzeug per se nicht leisten kannst, weißt du selbst. Wende dich umgehend (schriftlich!!) an den Verkäufer und biete ihm - unter Angabe der rechtsunwirksamen Klausel bzgl. des Ausschlusses der Gewährleistung - Rückabwicklung Zug um Zug (Auto gegen Geld) in Erfüllung einer z. B. 2 wöchigen Frist an. In diesem Schreiben erwähnst du gleichzeitig, dass du zeitgleich deinen Anwalt einschalten wirst. Reagiert der Händler darauf und erfüllt deine Bedingungen - Glück gehabt. Musst du tatsächlich einen Anwalt einschalten und Klage erheben, bereite dich auf einen (evtl. mehrjährigen) Prozessverlauf vor.
Verstehst du nichts von meinem Post - schalte zuerst tatsächlich einen Rechtsanwalt ein.

@Prowlermike danke für die Antwort

Es ist nicht so das ich mir das Fahrzeug nicht leisten kann vielmehr geht es mir darum das ich es unverschämt finde Tausende von Euro in ein Fahrzeug stecken zu müssen nach zwei Monaten (wie Bereits erwähnt meinen CLA45 bin ich Jahrelang gefahren und da sind auch große Kosten auf mich zu gekommen aber da stand es wenigstens im Verhältnis

Ich denke so werde ich es machen vielen dank nochmals für die Antwort

@deadlands3 Es ist eben so das dein Cayenne generell ein Problemfahrzeug ist, besonders in dem Alter und mit der Laufleistung. Zudem war Porsche fahren noch nie günstig. Und der CLA45 ist auch dafür bekannt, dass gerne Mal der Turbo oder das Getriebe hops geht, bei der Literleistung nicht verwunderlich. Nicht umsonst klebt da normalerweise der Aufkleber an der Windschutzscheibe, dass das Auto penibelst warmgefahren werden muss. Über sowas sollte man sich deshalb vorher im klaren sein, außer man möchte weiter Geld verbrennen. Deshalb: Augen auf beim Autokauf!

Bevor die Diskussion sich hier erhitzt, sei eine ausgewogene Darstellung der Situation erlaubt:

Der TE hat ein 12 Jahre altes Fahrzeug mit 200.000 km Laufleistung erworben. Im Schnitt wandern in Deutschland Fahrzeuge nach 18 Jahren oder 180.000 km zum Schrottplatz, da der Verschleiss dessen Leben ein natürliches Ende setzt. Diese Abnutzung durch Verschleiss ist im Verkaufspreis auch eingerechnet, welcher knapp 7% der ursprünglichen Neupreis darstellte.

Natürlich hat der Käufer trotzdem Anspruch auf ein mangelfreies Auto. Den Ausschluss der Gewährleistung halte ich ebenfalls für unwirksam. Die Gretchenfrage ist, ob wir hier von normalen, alters- und laufleistungsbedingten Verschleiss reden, oder von einem echten Sachmangel.

Die Rechtsprechung ist hier nicht nicht unbedingt zu Gunsten des TE; siehe: https://www.adac.de/.../

Als Kläger würde der TE unweigerlich die Kosten des gerichtlichen Gutachters als Pfand vorstrecken müssen. Und dessen Ergebnis ist unklar - siehe Link oben.

Erschwerend kommt hinzu, dass Fahrzeuge dieser Alterskategorie in der Regel nicht von seriösen Händlern vertrieben werden, da das Risiko nicht abschätzbar ist. Lediglich Händler mit einer gewissen Neigung zur Spekulation lassen sich auf dieses Risiko ein.

Aus diesem Grund würde ich in diesem Fall zu einer aussergerichtlichen Einigung raten. Dazu gehört jedoch, dass von einer unabhängigen Stelle der Schaden diagnostiziert und der Aufwand der Reparatur bewertet wird.

Mein persönlicher Rat (welcher für den TE leider zu spät kommt): Finger weg von solchen Autos. Ausser man kann das Risiko ganz genau einschätzen und bewerten. Ein Fahrzeug für 7% des Neupreises stellt kein Schnäppchen dar sondern ein unkalkulierbares Risiko. Lieber das Geld beim Roulette auf rot oder schwarz setzen.

Fred.

P.S. Natürlich NICHT weiterfahren. Des besteht die Pflicht zur Schadensminderung. Und wenn bei einem Auto irgendwelche Flüssigkeiten auslaufen und/oder die Mechanik offensichtlich fehlerhaft ist, darf man nicht so lange weiter fahren, bis es endgültig defekt ist oder gar Folgeschäden auftreten.

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Im Grunde genommen sind es doch für den TE gute Ansatzpunkte bzw. Ideen wie er jetzt weiter vorgeht! Wie ich auch schon sagte,nicht mehr großartig weiterfahren (max. nächstes PZ um dort mal den Rochen auslesen zulassen) und sich dann mit dem Händler irgendwie einigen.
Ich persönlich würde versuchen vom Händler den einen oder anderen Tausender wieder zu bekommen und den Rest bei Ebaykleinanzeigen (mit Hinweis auf den Schaden) zu verkaufen!
Bei dieser Geschichte wirst du mit Sicherheit "Nasse" machen, aber besser ein Ende mit Schrecken,als Schrecken ohne Ende!!
Dieses Durchreparieren lohnt einfach nicht mehr bei diesem Bj und dieser Kilometerleistung. Erst Recht nicht,wenn das Budget begrenzt ist.

Zitat:

@xgyurix schrieb am 28. Dezember 2018 um 09:43:17 Uhr:


Gewährleistung! Ist dein gesetzliches Recht. Lass keine Fristen verstreichen, melde die Mängel und bitte um umgehende Beseitigung. Das ist Dein Recht. Wenn der Händler anzweifelt, dass der Mangel schon vorlag, muß ER das am Gerichtsweg mittels Gutachter beweisen!!! Das gilt innerhalb der ersten 6 Monate. Danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Also jetzt gleich Mängelbeseitigung fordern! Fristen setzen! Schriftlich festhalten!

Alles was danach geschrieben wurde ändert nix an obigen.

Bemerkung: Schriftform heisst nicht Whatsapp

@deadlands3 ich verstehe gar nichts. Der TE hat Rechte die er leider immer noch nicht wahrgenommen hat und schon wieder 10 Tage verloren hat. In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Nachweispflicht und somit auch ggf. die Gutachten zu veranlassen.
Der Käufer hat aber auch Pflichten die da wären:
1) Schadensbegrenzung, die angezweifelt werden könnte, wenn er mit mutmaßlichem Getriebeschaden herumfährt.
2) Ansprüche mit Fristen sind IMMER schriftlich, am besten mit Einschreiben, anzumelden. WhatsApp ist kein Rechtsmittel!!!! Der Händler löscht sein Account und weg ist alles.

Was ist denn jetzt aus dieser Geschichte geworden? Reparatur,Gewandelt, oder........??

Also das Fahrzeug befindet sich in einer Werkstatt und ich habe den Händler Kontaktiert er würde es zurück kaufen natürlich für weit weniger als ich bezahlt habe

Als Alternative habe ich Ihm genannt ich lasse Ihn reparieren (Kosten ca. 3.000 - 4.000 €) und er übernimmt die Hälfte der Reparatur da ich natürlich auch ein Fahrzeug brauche

für was er sich nun entscheidet keine Ahnung ich denke halt vom Gefühl her mit der 50:50 Lösung würden doch beide am besten Abschneiden oder ?

Ein bekannter der Anwalt ist meinte zu mir das wäre das beste da es theoretisch mehrere Schuldige gibt 1. der Händler 2. Verschleiß 3.Schicksal

Der händler müsste aber in diesem Zeitraum für Gutachten etc. aufkommen da er in der Beweispflicht ist und das ganze würde sich im Falle einer Klage sehr sehr lange ziehen

deshalb meinte er es wäre am besten so eine Lösung zb. 50:50 zu finden das wäre für alle beteiligten die günstigste Lösung

@deadlands3 Lass dich ruhig von so einem unseriösen Händler abzocken... Der hat genau gewusst was Sache ist und versucht dich jetzt nochmals abzuziehen. Blende bitte aus, dass du ja unbedingt ein Fahrzeug brauchst und seh es ein, dass das Auto ein Fass ohne Boden ist und dich in Zukunft noch einiges mehr kosten wird...

Zitat:

@deadlands3 schrieb am 27. Dezember 2018 um 23:49:27 Uhr:



Schnell haben wir dann festgestellt das bei dem Fahrzeug eine rot ölige flüssigkeit ständig in manchmal großem aber manchmal auch kleinen mengen ausläuft und nach jedem halt ein fleck unter dem Auto war

Das ist nicht Motoröl, sondern Getriebeöl. Daher sind Getriebeprobleme vorprogrammiert. Wenn dein Ölstand im Getriebe zu wenig ist, kannst du leicht das Getriebe zerstören.

Wobei der Anwalt mit dieser Klagegeschichte nicht ganz Unrecht hat,da die Gerichte (z.B in Bremen) total überlastet sind!

Zitat:

@deadlands3 schrieb am 18. Januar 2019 um 21:55:34 Uhr:


Der händler müsste aber in diesem Zeitraum für Gutachten etc. aufkommen da er in der Beweispflicht ist und das ganze würde sich im Falle einer Klage sehr sehr lange ziehen

deshalb meinte er es wäre am besten so eine Lösung zb. 50:50 zu finden das wäre für alle beteiligten die günstigste Lösung

Der Kläger (in diesem Fall Du) muss alle Kosten für das Gutachten vorstrecken. Der Beklagte muss gar nichts beweisen, denn er wird auf altersgerechten Verschleiß plädieren. Der Richter entscheidet: Mangel oder Verschleiss. Wenn Du verlierst, trägst Du alle Kosten. Wenn Du gewinnst, umgekehrt.

Und ja, es dauert lang. Und nein, das Ergebnis kann niemand vorhersagen.

Alternative: weg im der Karre. Die kann ein Fass ohne Boden werden. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und die Lehre daraus: niemals wieder so ein Auto kaufen.

Zitat:

@fred95 schrieb am 19. Januar 2019 um 12:11:33 Uhr:



Zitat:

Der Kläger (in diesem Fall Du) muss alle Kosten für das Gutachten vorstrecken. Der Beklagte muss gar nichts beweisen, denn er wird auf altersgerechten Verschleiß plädieren.

Falsch!
Kauf B2C, hier greift die gesetzliche Gewährleistung. Der Gewährleistende hat allenfalls den Beweis zu führen.
Dies gilt bis zur Beweislastumkehr, deshalb Fristen wahren!

Du musst jetzt ganz stark sein, denn ich raube Dir Deine Illusionen.

Du hast ja Recht. Aber wie willst Du Dein Recht durchsetzen, wenn der Andere „ich will nicht“ sagt?

Selbstjustiz haben wir vor ein paar Jahren abgeschafft.

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