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Polnische zulassung

Hallo ich habe da eine kleine Frage, ich bin Deutscher und habe einen Deutschen Führerschein.
Meine Freundin ist halb Pole und hat einen polnischen Führerschein.
Da wir einen Großen Hund haben brauchen wir ein großes Auto, da leider große Autos meist in der versicherung sehr teuer und wir auch noch sehr Jung sind überlegen wir den Wagen in Polen anzumelden.

Mir geht es nicht um tuning irgendwie bei mir muss schon alles ordentlich sein.
Frage ist nur was muss ich beachten muss ich mein Auto nach Polen überführen und wen ja was kostet mich das?
Den was kann auf mich zu kommen wen ich angehalten Werde, schließlich hab ich einen Deutschen Führerschein.

Bitte kommt mir nicht mit du Steuerhinterzieher oder so um die 150 oder 200 Euro steuern geht es mir nicht mir geht nur um die versicherung.

MFG

RB

Beste Antwort im Thema

ich kann nicht mehr... da könnte ich schon wieder mein mittagessen durch den kopf gehen lassen und wieder ans tageslicht befördern.

Irgendwo müssen auch mal grenzen sein.
In meinem Bekanntenkreis gibt es einen dem ein Deutsch-Polnisches Auto die Vorfahrt genommen hat... Das war vor 6 Monaten und bis heute ist der Schaden nicht reguliert....

Mensch Junge denk doch mal nach. Wenns Geld nicht reicht dann gibts eben kein Auto.
Entweder Auto regulär anmelden hier in Deutschland oder bleiben lassen.

Mich kotzt die Steuerbelastung und die Versicherungsprämien auch an...

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22 Antworten

nicht so schnell bitte, weil eine frage hätte ich auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Was passiert wenn die Polizei dich anhält?
Untersagung der Weiterfahrt & Einleiten eines Strafverfahrens ist das Mindeste.

was ist denn, wenn mich meine verwandten/freunde (einziger/fester wohnsitz im eu-ausland)

für ein paar tage

besuchen und ich (ws in D) mit deren kfz mal kurz brötchen/zigaretten/bier holen fahre?

ich meine einen fall, der sich tatsächlich so darstellt, wie beschrieben...

darfst du genausowenig - als Deutscher mit Wohnsitz hier, darfst du kein KFZ mit ausländischen Kennzeichen fahren - nicht mal umparken.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


nicht so schnell bitte, weil eine frage hätte ich auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Was passiert wenn die Polizei dich anhält?
Untersagung der Weiterfahrt & Einleiten eines Strafverfahrens ist das Mindeste.
was ist denn, wenn mich meine verwandten/freunde (einziger/fester wohnsitz im eu-ausland) für ein paar tage besuchen und ich (ws in D) mit deren kfz mal kurz brötchen/zigaretten/bier holen fahre?

ich meine einen fall, der sich tatsächlich so darstellt, wie beschrieben...

Dann bist du - theoretisch - genauso dran. Aber bei einer "Kurzfahrt" wird wohl niemand ein Fass aufmachen (vor allem, wenn du Zigaretten/Brötchen/Bier für den Halter holst, der wegem seinem verstauchten Knöchel nicht selber fahren kann).

Amen

Hallo,

@Amen:
Den einzigen nicht sachdienlichen Hinweis hier, nämlich einen, der die unterstellte Nutzung rechtfertigt, sehe ich von dir im vorhergehenden Post.

Der Rest - und dies war so gewollt - zeigt, dass diese Nutzung eben nicht zulässig ist.

Also mal wieder runterkommen und den Thread dann, wenn er Dir nicht passt, in der Versenkung verschwinden lassen - dies geschieht inm übrigen automatisch wenn niemand antwortet...

Grüße
Schreddi

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hallo,

@Amen:
Den einzigen nicht sachdienlichen Hinweis hier, nämlich einen, der die unterstellte Nutzung rechtfertigt, sehe ich von dir im vorhergehenden Post.

Der Rest - und dies war so gewollt - zeigt, dass diese Nutzung eben nicht zulässig ist.

Also mal wieder runterkommen und den Thread dann, wenn er Dir nicht passt, in der Versenkung verschwinden lassen - dies geschieht inm übrigen automatisch wenn niemand antwortet...

Grüße
Schreddi

Amen hat doch in einem seiner vorhergehenden Beiträge die Quelle ("Zoll"😉 genannt, nach der kleine Fahrten unter gewissen Bedingungen erlaubt sind.

Ich zitiere daraus:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten."

Wer hat denn jetzt eine zutreffende Antwort auf die aufgeworfene Frage gegeben?

O.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hallo,

@Amen:
Den einzigen nicht sachdienlichen Hinweis hier, nämlich einen, der die unterstellte Nutzung rechtfertigt, sehe ich von dir im vorhergehenden Post.

Der Rest - und dies war so gewollt - zeigt, dass diese Nutzung eben nicht zulässig ist.

Also mal wieder runterkommen und den Thread dann, wenn er Dir nicht passt, in der Versenkung verschwinden lassen - dies geschieht inm übrigen automatisch wenn niemand antwortet...

Grüße
Schreddi

Er ging mir darum, dass die vermeintliche Unsachlichkeit der ersten zwei Antworten weniger Intervention verlangt hätte als die tatsächliche Illegalität des Eingansposts. Und das aus meiner Sicht mit diesen immer wiederkehrenden Steuer/Versicherungsthreads wie mit illegalem Xenon etc. pp umgegangen werden sollte. Und da gibt es nichts "runterzukommen", denn ich bin nirgendwo "oben" gewesen.

Nur kurz:

Zitat:

Original geschrieben von rb42


Bitte kommt mir nicht mit du Steuerhinterzieher oder so um die 150 oder 200 Euro steuern geht es mir nicht mir geht nur um die versicherung.

Dem TE war das Illegale seines Tuns bekannt.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von rb42


Bitte kommt mir nicht mit du Steuerhinterzieher oder so um die 150 oder 200 Euro steuern geht es mir nicht mir geht nur um die versicherung.
Dem TE war das Illegale seines Tuns bekannt.

Amen

Blah...

Er hat wohl eher Reaktionen wie die deine befürchtet. Man *kann* die Rechtmäßigkeit bzw. Legalität einer Sache diskutieren, ohne gleich ein Verbrechen zu planen. Tun ja die Jura-Studenten das ganze Studium lang...

noch eine frage:

innerhalb meiner (in D lebenden) familie sollen demnächst zwei neue gebrauchte angeschafft und beide auf denjenigen, der die günstigsten "prozente" hat, versichert werden.

fahrzeug 1 - nichts aussergewöhnliches - wird vom versicherungsnehmer selbst gefahren.

fahrzeug 2 - leistungsstärker und ich denke in der versicherung teurer - wird von mir bewegt werden.

ich gehe davon aus, dass fahrzeug 2 eine wesentlich höhere km-leistung/jahr haben wird - ist es trotzdem zulässig, dieses als "zweitwagen" zu versichern?

...und spielt es eine rolle auf wen es zugelassen wird?

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