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LKW-Zulassung

Themenstarteram 17. September 2001 um 14:46

ich weiß hier gehört der beitrag eigentlich nicht rein, weil's 'ne steuerliche sache ist, aber es gehört genau wie die versicherung zu den unvermeidbaren nebenkosten ;) nun zu meinem eigentlichen anliegen: ich bin dabei mir zu überlegen einen vw - Transporter Kombi, kurzer Radst., gebraucht zuzulegen. In der Anzeige heißt es nun "Scheibenbus mit LKW-Zulassung......" ist das denn grundsätzlich möglich? Nach meiner Information müssen doch die Scheiben mindestens undurchsichtig gemacht werden, wenn nicht ganz entfernt. Für mehr Informationen zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar

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14 Antworten

Moin!

Ein Kumpel von mir hat 'nen '88er Golf Diesel zum LKW umgebaut und abnehmen lassen.

Der Prüfer forderte den Ausbau der hinteren Bank und der Gurte sowie das Unbrauchbarmachen der Befestigungspunkte dafür (Schrauben in die Löcher gedreht und angepunktet). Außerdem sollte eine Trennung zwischen Laderaum und Fahrgastraum vorgenommen werden. Entweder über eine Trennwand oder ein Fanggitter.

Die hinteren Seitenscheiben durften so bleiben wie sie sind. Der Prüfer meinte, das wäre wegen der besseren Rundumsicht ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Das Zuschweißen wäre Quatsch und nicht nötig.

Gekostet hat das etwa 140 DM. Allerdings war das auch der 3. Prüfer, den wir konsultiert hatten. Alle hatten andere Ansichten. Einer forderte das Zuschweißen der hinteren Seitenscheiben und den Einbau einer massiven Trennwand hinter den Sitzen sowie einen ebenen Laderaumboden.

Transportiert wird in diesem LKW seit dem der Hund des Besitzers. Und alles bei sehr angenehmen Unterhaltskosten...

 

Gruß aus Brandenburg! Janek.

lkw

 

achtung! du kannst dir einiges ersparen!

laste deinen wagen auf!

 

also...das mit der lkw-zulassung ist ja gar nicht das eigentliche problem....

das zuständige finanzamt muss davon überzeugt werden, dass dein auto ein laster ist! (der lkw-eintrag in den fahrzeugpapieren vom TÜV ist steuerrechtlich relativ egal)

....und das ist überall etwas anders.(frag am besten bei "deinem" finanzamt nach - lass es dir besser schriftlich geben )

bei uns in flensburg sieht es z.b. so aus:

-das kfz muss eine baulich getrennte ladezone haben (ein gitter hinter den sitzen trennt da schon ausreichend) und die ladezone darf keine sitze,gurte oder deren befestigungspunkte haben.

-die seitenfenster der ladezone müssen dauerhaft "verschlossen" verden (heckscheibe ist egal). dieses kann auch mit stabilen gittern realisiert werden. es soll verhindert werden, dass ladung bei schnellen kurvenfahrten herausfallen kann...(ist ja klar...weil man ja grad mit vollgeladenem fahrzeug dauernd wie bescheuert um die ecken flitzt und dann die sachen die fenster durchschlagen...naja...)

als "baulich" oder "dauerhaft" gilt, wenn die umrüst-teile verschweisst sind (der duchschnittliche gesetzgeber ist sich über die funktion einer flex nicht im klaren....macht ja nix)

der ganze hokuspokus ist nötig, weil lkw UNTER 2800kg zul.ges.gew. grundsätzlich beim finanzamt vorgeführt werden müssen. entsprechen sie nicht den richtlienien, werden sie als pkw versteuert!!!

....so nun das gute zuletzt:

pkw über 2800kg zul.ges.gew. können grungsätzlich als lkw versteuert werden! ohne weiteren umbau! (alle fenster und sitze bleiben erhalten)

für z.b. vw-bus t4 kurz gilt: auflastung durch andere federn und andere reifen (kann eigentlich jede vag-werkstatt machen)

das kostet etwa 500 € (macht sich schnell bezahlt)

für viele andere:

http://www.sk-handels-ag.de

...dort kann man auflast-sätze für viele fahzeuge bekommen! (sogar nissan patrol 160 kurz)

...und nun lasst uns alle beten, damit das alles lange so bleibt....

am 3. Februar 2003 um 19:40

Hallo

Ich habe meinen T3 Fensterbus als LKW umgebaut und vom Tüv den Segen bekommen! Sitzbank und Gurte raus, Befestigungslöcher zugeschweißt fertig 

Doch dann kam das Finanzamt und meinte die hinteren Seitenfenster müssen Zugeschweißt werden sonst bleibt er ein PKW fürs Finanzamt 

Es gibt auch die Möglichkeit auf 2,801 Tonnen doch dafür hatte der Mann vom Tüv keine unterlagen.

Gruß an alle Bullifahrer

CarstenChr@gmx.de

ja genau

 

beim tüv ist alles ganz einfach...

wie oben schon beschrieben, muss ausgeschlossen werden, dass ladung durch die seitenscheiben fliegen kann. also zuschweissen...

aber ein kollege hat das ganze dadurch realisiert, indem er (statt scheiben raus und bleche rein) die fenster von innen vergittert hat. dadurch bleibt eine bessere sicht aus dem fahrzeug erhalten. das bedeutet ein riesen plus zur fahrsicherheit. (wichtiges argument)

es sind stahlrahmen mit stabilem welldrahtgitter.

damit ist die ladung für unser finazamt ausreichend sicher.

(zum glück gibt es finanzbeamte mit technischem verständnis...grosses lob an dieser stelle)

bei nachbauten solcher art, sollte man sicherheitshalber beim

"eigenen" finanzamt nachfragen.

leider hab ich noch keine infos zu einem mustergutachten für die auflastung des T3-bullys (es giebt aber leute, die das versuchen)

wer mehr weiss möge schreiben :)

am 12. Juli 2005 um 12:19

Mein Bulli muss zum Finanzamt

 

Hallo.....

Ich muss Donnerstag mit meinem T3 zum Finanzamt. Zum Vorführen...Habe nen Steuerbescheid über 600€ bekommen...

Is nen bißchen viel...

Habe den Karren auch schon umgebaut...

Ich melde mich wenn ich beim Finazmat war und dann schreibe ich mal die Auflagen vom Finazamt HERFORD....

Wenn jemand Fotos oder nen paar Tips haben will soll er mir ne e-mail schreiben.....(droemi@web.de)

Bis denn dann

am 13. Juli 2005 um 11:09

Im Augenblick ist die Situation hier so, daß zwar Dekra und TÜV Umbauten zum LKW abnehmen, die zuständigen Finanzämter eine Anerkennung als LKW aber überwiegend ablehnen.

 

Forderungspunkte meines Finanzamtes wären für einen Umbau:

- eindeutige Ausrichtung des Kfz als Nutzfahrzeug, also ebene Ladefläche von mind. 1x1 m sowie die Lademöglichkeit bis 1 m Höhe

- Zuladung des Kfz muß die Beladung mit Transportgut in diesem Maß (z. B. Ölfässer) hergeben

- massive Abtrennung zwischen Fahrgastraum und Ladefläche durch Trennwand, Gitter oder Fangnetz

- Einbau von Verzurrpunkten zur Ladungssicherung

- Sicherung einer eventuell vorhandenen Verglasung durch Gitter bzw. Austausch der Scheiben gegen Bleche

- nachweisbare gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung des LKWs durch den Antragsteller

- der Umbau darf nicht den Anschein erwecken, daß hier ein PKW nur aus Gründen der Steuerersparnis umgebaut wurde

- der Umbau ist dem Finanzamt vorzuführen, danach von Dekra oder TÜV abzunehmen

Die Anerkennung eines Umbaus durch das Finanzamt ist eine Einzelfallentscheidung. Das Berufen auf eventuell früher abgenommene Umbauten hat keinen Einfluß auf die Entscheidungsfindung des Finanzamtes. Diese Aussage ist allerdings anfechtbar, da sie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aus dem Grundgesetz kollidiert.

Die Umrüstung eines T3-Busses auf ~2,8t, so dass eine Besteuerung als LKW mit ~180 Euro anstandslos möglich ist, sollte mit nicht ganz so vielen Hürden verbunden sein, wie von Suppentriesel beschrieben.

Tips dazu wird es am besten im Fahrzeug-spezifischen Unterforum geben.

Ansonsten gibt es immer noch andere Möglichkeiten bei VW-Bussen, z.B. der Umbau zum "Sonder-Kfz Büro-Fz" o.ä.

Btw: Dieser Thread hat sich von 2001 über 2002 bis nach 2003 geschleppt - man könnte ihn auch einfach mal ruhen lassen.

Hallo,

ich suche gerade einen G, (evtl. G 230)

viele die angeboten werden haben eine LKW Zulassung,

welche Vor und Nachteile hat das ?

Auch in anbetracht der Versicherung.

Von den Steuern her würde ich mir lieber einen Benziner kaufen als nen Diesel.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

am 17. August 2006 um 18:19

Zur Versicherung kann ich dir leider nix sagen. Aber man sollte Bedenken, dass man mit Lkw-zulassung Sonntags keinen Hänger ziehen darf Ist meiner Meinung ein Nachteil.

Gruß Monsterdriver

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

am 18. August 2006 um 8:43

darf man solche pkw dann nur noch ab fs-kl. C1 fahren, oder wie läuft das eigentlich?

 

gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

von der steuer her ist ein Geländewagen mit LKW Zulassung natürlich sehr günstig. (Ich zahle 170€ pro Jahr für meinen LR Defender 110 Hardtop; LKW ab Werk).

Die Versicherung dürfte aber teuerer sein, als für nen PKW.

Es sei denn, man bekommt das Teil (wie ich) als Wohnmobil durch. Das wäre dann die günstigste Lösung. WoMo Versicherungen sind recht günstig...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

Vorteile:

-besteuerung nach gewicht (=billig, besonders fuer grossvolumige dieselmotoren/ oder nicht schadstoffarme motoren)

 

Nachteile:

-teurere versicherung (der schadensfreiheitrabatt geht auch nicht soweit nach unten wie beim pkw)

-kein haenger an sonntagen

-nur 2/3 sitze (keine ruecksitze)

 

Fuehrerschein geht nach zul. gesamtgewicht, unabhaengig von der zul. art:

pkw und lkw unter 3500kg = kl. B

pkw und lkw ueber 3500kg und unter 7500kg = kl. C1

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Wickie2

Nachteile:

-teurere versicherung (der schadensfreiheitrabatt geht auch nicht soweit nach unten wie beim pkw)

(keine ruecksitze)

QUOTE]

Hallo

das ist kein Nachteil sondern ein Vorteil durch die kurze SF-Staffel, bei vielen Versicherungen nur bis SF 3, ist man schneller in den tiefen Prozent Regionen, bei LKW´s bis 1 to Nutzlast können in der Regel die SF-Klasse vom PKW übernommen werden.

Gruß Christof

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

Hallo,

ich würde derzeit keine Klimmzüge hinsichtlich LKW oder so hinsichtlich der Zulassungen machen, eher würde ich drauf achten, das der Geländewagen die Kriterien der M1AF-Zulassung erfüllt und dieses auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist, dann beim Steuerbescheid, der dieses nicht berücksichtigt, eine Stundung bis zur endgültigen Kfz-Steuer-Berichtigung beantragen und mich nicht abwimmeln lassen, das eine Stundung nicht machbar ist, da haben bereits Gerichte anders geurteilt.

Nordjoe

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorteile LKW Zulassung?' überführt.]

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