Polizisten meinen ich wär von Rot gefahren, ich alleine, die zuzweit, was tun

hallo

bin seit 7 tagen nichtmehr in probezeit.

das ereignis ist vor 6 tagen passiert!

lage:

straße mit 2 spuren,

ampel wird gelb, ich fahr durch, hätte ich vollbremse gemacht wär einer hinter mir reingefahren

dannach verfolgten mich die beamten und meinten ich wär von rot gefahren

ich hab denen meine lage erklärt, doch sie sagen immernoch ich bin von rot gefahren. sie standen nichtmal hinter, neben, vor mir ...

hab leider keine zeugen.

das würd mich 3 punkte + 90eur kosten denk ich aber. soll ich zum anwalt oder soll ichs sein lassen, was meint ihr?

danke

Beste Antwort im Thema

Zunächst: Aufgrund biophysikalischer und räumlicher Gegebenheiten halte ich Polizisten bei der Bewertung eines Rotlichtverstoßes 😉 für weit fehlbarer als einen Torrichter bei der Einschätzung eines Fußballtores im letzten Spiel der Ukraine in der letzten EM.

(Wer´s nicht weiß: Torrichter stehen direkt neben dem Tor, mit Blick seitlich auf die Torpfosten- und nehmen u.U. dennoch nicht wahr, wenn ein Ball sich hinter den Pfosten befindet. Dabei spielt hierbei der Zeitpunkt keine Rolle- nur der räumliche Aspekt ist entscheidend. Polizisten aber glaubt man allgemein, sie könnten aus jeder räumlichen Position heraus den Ort (Ampellinie) und die Zeit (Wechsel von Gelb auf Rot) gleichzeitig sicher überwachen. Naja, als Bürger hat man dies hinzunehmen- Polizisten sind schließlich geschultes Personal und haben trainiert, ihre Augen unabhägig voneinander zugleich auf zwei Objekte (Auto und Ampel) zu richten... Seufz.)

Dem TE wünsche ich daher einen fähigen Anwalt und einen nachsichtigen Richter. Nachsichtig nicht, weil ich glaube, der TE wäre bei Rot gefahren (SO nachsichtig wird auch kein Richter sein), sondern weil ich weiß, wieviel weniger seine Aussage vor Gericht gilt im Vergleich zu den Stimmen zweier Polizisten. Und wenn er sagt, er sei bei gelb gefahren, so glaube ich ihm.

Die Polizisten mögen das anders gesehen haben- doch auch Polizisten sind fehlbar, haben meist einen anderen Blickwinkel (wenn sie nicht im Täterfahrzeug sitzen, was eher unwahrscheinlich ist), können niemals zwei Dinge GLEICHZEITIG beobachten (Auto UND Ampel) und verzapfen mitunter größten Blödsinn, um dann aber auf ihrerm Recht Kraft ihrer Authorität zu beharren.

Ein Beispiel für Blödsinn (OT, daher nur kurz): Ein Polizist droht wegen unnötigen Laufenlassens des Motors mit Anzeige, obwohl es bei der "Tat" um Starthilfe für einen Dieselpassat ging, dessen Batterie tiefentladen war. WTF?! (Ich weiß, ein Besserwisser könnte nach dieser verknappten Beschreibung auch hier Gründe aufzählen, die die polizeilichen Vorwürfe verständlich machen würden. Er sei versichert: Kein Motor lief auch nur eine Sekunde unnötig.)

Merke: Polizei = auch nur Mensch = kleines Würstchen unter Millionen anderer kleiner Würstchen.

Weil dem TE mit der Empfehlung des Gangs zum Fachanwalt schon geholfen wurde, widme ich mich nun kurz einer kleinen Analyse zum Thema Besserwisser (folgend "BW" genannt), welches auch Gegenstand dieses Threads ist und weil man gerade im V&S permant über BW stolpert.

Ich verwende "BW" im Folgenden nicht als Schimpfwort, sondern schlicht als Umschreibung des Tuns einer Person.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


immer noch sinnvoller, als Deine unnötige Besserwisserei, die dem TE bei seiner Fragestellung gewiß nicht weiterhilft...🙄
Was hier Besserwisserei sein soll, erschließt sich mir überhaupt nicht - [...]

Mir schon. Wer Fragen beantwortet, die keiner gestellt hat, darf sich nicht wundern, für einen BW gehalten zu werden. MT ist voll von BWn, welche es so mühsam machen, klare Antworten auf klare Fragen zu erhalten. Die Frage des TE ist eindeutig, mit der Antwort, daß er vor der Linie bei Gelb hätte halten können, stellt sich Speedpiet...

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


[...]
Eine Gelbphase ist übrigens lang genug um völlig gefahrlos sein Auto vor der Linie zum Stillstand zu bringen. Wenn eine Vollbremsung nötig wird, hat man sich schon vorher verschätzt.

... ganz allein in die Ecke des BWs. Aber dort steht er nicht allein, denn Du mußt (keiner kennt die Beweggründe) bekräftigen, was der TE überhaupt nicht nachgefragt hat:

Zitat:

[...] Im übrigen hat SpeedPiet doch völlig Recht (Anm. d. Verf.: Sicher hat er recht. Hätte er unrecht, stünde der BW vollends dumm da.): Wer nur mit Vollbremsung noch vor der roten Ampel zum Stehen kommen kann, war darüber hinaus auch noch zu schnell und kann froh sein, dass nicht auch noch ein weiteres Bußgeld auf ihn zukommt. Bzgl. einer spätere Aussage der Polizisten ggf. vor Gericht war diese Bemerkung auch nicht unbedingt hilfreich, by the way...

Es ist nicht neu aber bezeichnend, daß andere BW sich angegriffen fühlen, wenn einer von Ihnen schlicht als das bezeichnet wird, was er ist.

Dieses Vorgehen zieht sich doch durch alle Bereiche des Lebens:
Dieb? Stiehlt.
Mörder? Mordet.
Lügner? Lügt.
Besserwisser? Wie alle genannten Bereiche ist auch dieser Bereich vielschichtig (siehe Wikipedia), doch kann ich nicht erkennen, daß dieser Begriff in diesem Thread einmal falsch verwendet wurde. Es sollte sich folglich keiner angegriffen fühlen, wird er seines offensichtlichen Tuns entsprechend bezeichnet.

Er kann jedoch beim nächsten Mal einfach die Finger von der Tastatur lassen, statt seine Besserwisserei raushängen zu lassen, sich moralisch höher und andere niedriger zu stellen und die Sachlichkeit von Diskussionen zu torpedieren.

Im Namen aller Opfer von Besserwissern: Danke.

81 weitere Antworten
81 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


1) Nein der TE ist sicher nicht automatisch unschuldig,

2) allerdings ist der Rat zum Fachanwalt für Verkehrsrecht zu gehen immer noch sinnvoller, als Deine unnötige Besserwisserei,

3)die dem TE bei seiner Fragestellung gewiß nicht weiterhilft...🙄

1) Dann sollte das auch nicht so dargestellt werden. Aber Rudiger kann das von seinem PC aus bestimmt besser einschätzen als die Beamten vor Ort.

Genauso wie DU mit Sicherheit einschätzen kannst das die Gelbphase grundsätzlich bei jeder Ampel, bezogen auf jede erdenkliche Situation, lang genug ist, um sein Fahrzeug sicher zum stehen zu bringen, nicht wahr...?🙄 So viel zur Besserwisserei...

Im übrigen können wir was die konkrete Situation angeht, hier alle nur im Nebel stochern, da uns die konkreten Angaben fehlen; u.a. auch deshalb ist der Rat mit dem Fachanwalt, der einzig sinnvolle.

Die Kosten-Nutzenabwägung (RV wäre selbstverständlich ideal) diesbezüglich, sei dann auch bitte dem TE überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Bastian, Einspruch eingeben.
Wo sollen die Polizisten gestanden haben? Hinter Dir hergefahren? Dann mussen die bei ROT durch. SeitenStrasse? Auch bei Rot durch.
Lass mal den Bescheid kommen, dann zum Anwalt und Einsprucheinlegen.
Rudiger

Und warum sollte das vermutete über-Rot-fahren der Polizei irgendwelche Auswirkungen auf das Verfahren haben? Zumal die Polizei sogar völlig legal auch ohne Sondersignal bei Rot fahren darf, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist. Und das Verfolgen und Anhalten eines Rotlichtsünders

ist

solch eine Aufgabe...

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Genauso wie DU mit Sicherheit einschätzen kannst das die Gelbphase grundsätzlich bei jeder Ampel, bezogen auf jede erdenkliche Situation, lang genug ist, um sein Fahrzeug sicher zum stehen zu bringen, nicht wahr...?🙄 So viel zur Besserwisserei...

Mir wäre keine Ampel bekannt, bei der die Gelbphase beim (einigermaßen) Einhalten des Tempolimits und der notwendigen Aufmerksamkeit

nicht

lang genug zum Anhalten wäre. Dicht auffahrende Hintermänner wären bei mir übrigens kein Grund, nicht anzuhalten. Mein punktefreies Konto ist mir wichtiger als der Schadensfreiheitsrabatt des Hintermannes, von der deutlich höheren Gefahr beim Überfahren einer roten Ampel ganz zu schweigen...

wen der videowagen mit 200 durch die baustelle dir hinterher brettert dann "darf der das" eben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Genauso wie DU mit Sicherheit einschätzen kannst das die Gelbphase grundsätzlich bei jeder Ampel, bezogen auf jede erdenkliche Situation, lang genug ist, um sein Fahrzeug sicher zum stehen zu bringen, nicht wahr...?

Ja, das ist sie allerdings - das ist gesetzlich geregelt. Höchstens bei Glatteis und Aquaplaning ist der Bremsweg u.U. nicht ausreichend - aber selbst da gilt die Sorgfaltspflicht des Verkehrsteilnehmers, rechtzeitig zum Stand zu kommen; notfalls muss man eben langsam an die Ampel heranfahren.

Das Argument der vermiedenen Vollbremsung ist wirklich das Dümmste, was man zur eigenen Entlastung anbringen kann.

Zitat:

Genauso wie DU mit Sicherheit einschätzen kannst das die Gelbphase grundsätzlich bei jeder Ampel, bezogen auf jede erdenkliche Situation, lang genug ist, um sein Fahrzeug sicher zum stehen zu bringen, nicht wahr...?🙄 So viel zur Besserwisserei...

Das ist sie.

Wenn man bei 50 km/h ca. 40m von der Ampel entfernt ist, reichen die 3 Sekunden Gelbphase aus um sowohl noch bei Gelb durchzufahren, als auch mit 1 Sekunde Reaktionszeit den Wagen mit 4m/s² (vgl. Gefahrbremsung auf Asphalt ca. 9 m/s²) sanft zum stehen zu bringen.

Der Bremsweg würde nur bei Extrembedingungen (Eis/Schnee) nicht ausreichen, aber da muss man allgemein langsamer fahren.

Wer das Fahrzeug bei wohl trockener Fahrbahn nur mit Gefahrbremsung vor der Ampel zum stehen bringen kann hat sich entweder vorher verschätzt oder die halbe Gelbphase verpennt.

Ich meine auch, du solltest dir besser rechtlichen Beistand im real life holen, als dir hier die klugen Einzelmeinungen reinzuziehen. Man kann bei Gelb jederzeit anhalten - wenn ich das schon lese.. 🙄

Vielleicht wird es ja im Endeffekt nur:

Zitat:

Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
10,-- EUR Verwarngeld

Klingt besser als 3 Punkte u 90.-

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Ich meine auch, du solltest dir besser rechtlichen Beistand im real life holen, als dir hier die klugen Einzelmeinungen reinzuziehen. Man kann bei Gelb jederzeit anhalten - wenn ich das schon lese.. 🙄

warum? soooo falsch is die aussage auch net. entweder es war schon ne weile gelb dann reichts eben net, oder es reicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Ich meine auch, du solltest dir besser rechtlichen Beistand im real life holen, als dir hier die klugen Einzelmeinungen reinzuziehen. Man kann bei Gelb jederzeit anhalten - wenn ich das schon lese.. 🙄
warum? soooo falsch is die aussage auch net. entweder es war schon ne weile gelb dann reichts eben net, oder es reicht.

Kommt drauf an wie nah man an der Ampel ist, wenn sie auf Gelb schaltet und wie schnell man fährt. Kann man nicht gefahrlos anhalten, darf man noch drüber. So steht es geschrieben - so macht es Sinn.

Äh ich darf nur daran erinnern, dass Gelb "Achtung, anhalten!" bedeutet und nicht "da kannst du noch drüber".

Bereits bei Gelb ist unverzüglich zu stoppen, wenn Geschwindigkeit und Entfernung zur Ampel es zulassen. Nur in Fällen, in denen ein gefahrloses Anhalten nicht mehr möglich ist, darf die Ampel bei Gelb überquert werden.

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Kommt drauf an wie nah man an der Ampel ist, wenn sie auf Gelb schaltet und wie schnell man fährt. Kann man nicht gefahrlos anhalten, darf man noch drüber. So steht es geschrieben - so macht es Sinn.

wen schon nah genug dran bist dann wirds aber net rot 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Kommt drauf an wie nah man an der Ampel ist, wenn sie auf Gelb schaltet und wie schnell man fährt. Kann man nicht gefahrlos anhalten, darf man noch drüber. So steht es geschrieben - so macht es Sinn.
wen schon nah genug dran bist dann wirds aber net rot 😉

Aber dass es Rotlicht war ist strittig.. 😉

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



warum? soooo falsch is die aussage auch net. entweder es war schon ne weile gelb dann reichts eben net, oder es reicht.
Kommt drauf an wie nah man an der Ampel ist, wenn sie auf Gelb schaltet und wie schnell man fährt. Kann man nicht gefahrlos anhalten, darf man noch drüber. So steht es geschrieben - so macht es Sinn.

Wenn aus dem 10-Euro-Gelblichtverstoß aber ein Rotlichtverstoß wird, war man entweder zu schnell oder man hat gepennt. Darum geht es, nicht um den Gelblichtverstoß. Ich kenne auch niemanden, der mal wegen eines Gelblichtverstoßes hätte zahlen müssen...

Zitat:

hätte ich vollbremse gemacht wär einer hinter mir reingefahren

sollte aber so nicht dein Problem sein....

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen schon nah genug dran bist dann wirds aber net rot 😉

Aber dass es Rotlicht war ist strittig.. 😉

da lässt sich in der tat drüber streiten 😉

ich will ja hier jetzt auch niemanden verurteilen, aber die polizei wird vielleicht nicht unbedingt gründe haben jemanden anzuhalten der mal eben so bei orange durchschlüpft. ja ich weiss nicht jeder beamter ist frei von fehlern...aber welche motivation hätten die den? die lustige streifen abbrechen um sich jede menge papier kram aufzuhalsen? oder doch lieber wieder im streifenwagen vor dem bäcker abgammeln? 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen