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Polizisten meinen ich wär von Rot gefahren, ich alleine, die zuzweit, was tun

Themenstarteram 4. Juli 2012 um 4:47

hallo

bin seit 7 tagen nichtmehr in probezeit.

das ereignis ist vor 6 tagen passiert!

lage:

straße mit 2 spuren,

ampel wird gelb, ich fahr durch, hätte ich vollbremse gemacht wär einer hinter mir reingefahren

dannach verfolgten mich die beamten und meinten ich wär von rot gefahren

ich hab denen meine lage erklärt, doch sie sagen immernoch ich bin von rot gefahren. sie standen nichtmal hinter, neben, vor mir ...

hab leider keine zeugen.

das würd mich 3 punkte + 90eur kosten denk ich aber. soll ich zum anwalt oder soll ichs sein lassen, was meint ihr?

danke

Beste Antwort im Thema

Zunächst: Aufgrund biophysikalischer und räumlicher Gegebenheiten halte ich Polizisten bei der Bewertung eines Rotlichtverstoßes ;) für weit fehlbarer als einen Torrichter bei der Einschätzung eines Fußballtores im letzten Spiel der Ukraine in der letzten EM.

(Wer´s nicht weiß: Torrichter stehen direkt neben dem Tor, mit Blick seitlich auf die Torpfosten- und nehmen u.U. dennoch nicht wahr, wenn ein Ball sich hinter den Pfosten befindet. Dabei spielt hierbei der Zeitpunkt keine Rolle- nur der räumliche Aspekt ist entscheidend. Polizisten aber glaubt man allgemein, sie könnten aus jeder räumlichen Position heraus den Ort (Ampellinie) und die Zeit (Wechsel von Gelb auf Rot) gleichzeitig sicher überwachen. Naja, als Bürger hat man dies hinzunehmen- Polizisten sind schließlich geschultes Personal und haben trainiert, ihre Augen unabhägig voneinander zugleich auf zwei Objekte (Auto und Ampel) zu richten... Seufz.)

Dem TE wünsche ich daher einen fähigen Anwalt und einen nachsichtigen Richter. Nachsichtig nicht, weil ich glaube, der TE wäre bei Rot gefahren (SO nachsichtig wird auch kein Richter sein), sondern weil ich weiß, wieviel weniger seine Aussage vor Gericht gilt im Vergleich zu den Stimmen zweier Polizisten. Und wenn er sagt, er sei bei gelb gefahren, so glaube ich ihm.

Die Polizisten mögen das anders gesehen haben- doch auch Polizisten sind fehlbar, haben meist einen anderen Blickwinkel (wenn sie nicht im Täterfahrzeug sitzen, was eher unwahrscheinlich ist), können niemals zwei Dinge GLEICHZEITIG beobachten (Auto UND Ampel) und verzapfen mitunter größten Blödsinn, um dann aber auf ihrerm Recht Kraft ihrer Authorität zu beharren.

Ein Beispiel für Blödsinn (OT, daher nur kurz): Ein Polizist droht wegen unnötigen Laufenlassens des Motors mit Anzeige, obwohl es bei der "Tat" um Starthilfe für einen Dieselpassat ging, dessen Batterie tiefentladen war. WTF?! (Ich weiß, ein Besserwisser könnte nach dieser verknappten Beschreibung auch hier Gründe aufzählen, die die polizeilichen Vorwürfe verständlich machen würden. Er sei versichert: Kein Motor lief auch nur eine Sekunde unnötig.)

Merke: Polizei = auch nur Mensch = kleines Würstchen unter Millionen anderer kleiner Würstchen.

Weil dem TE mit der Empfehlung des Gangs zum Fachanwalt schon geholfen wurde, widme ich mich nun kurz einer kleinen Analyse zum Thema Besserwisser (folgend "BW" genannt), welches auch Gegenstand dieses Threads ist und weil man gerade im V&S permant über BW stolpert.

Ich verwende "BW" im Folgenden nicht als Schimpfwort, sondern schlicht als Umschreibung des Tuns einer Person.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

immer noch sinnvoller, als Deine unnötige Besserwisserei, die dem TE bei seiner Fragestellung gewiß nicht weiterhilft...:rolleyes:

Was hier Besserwisserei sein soll, erschließt sich mir überhaupt nicht - [...]

Mir schon. Wer Fragen beantwortet, die keiner gestellt hat, darf sich nicht wundern, für einen BW gehalten zu werden. MT ist voll von BWn, welche es so mühsam machen, klare Antworten auf klare Fragen zu erhalten. Die Frage des TE ist eindeutig, mit der Antwort, daß er vor der Linie bei Gelb hätte halten können, stellt sich Speedpiet...

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

[...]

Eine Gelbphase ist übrigens lang genug um völlig gefahrlos sein Auto vor der Linie zum Stillstand zu bringen. Wenn eine Vollbremsung nötig wird, hat man sich schon vorher verschätzt.

... ganz allein in die Ecke des BWs. Aber dort steht er nicht allein, denn Du mußt (keiner kennt die Beweggründe) bekräftigen, was der TE überhaupt nicht nachgefragt hat:

Zitat:

[...] Im übrigen hat SpeedPiet doch völlig Recht (Anm. d. Verf.: Sicher hat er recht. Hätte er unrecht, stünde der BW vollends dumm da.): Wer nur mit Vollbremsung noch vor der roten Ampel zum Stehen kommen kann, war darüber hinaus auch noch zu schnell und kann froh sein, dass nicht auch noch ein weiteres Bußgeld auf ihn zukommt. Bzgl. einer spätere Aussage der Polizisten ggf. vor Gericht war diese Bemerkung auch nicht unbedingt hilfreich, by the way...

Es ist nicht neu aber bezeichnend, daß andere BW sich angegriffen fühlen, wenn einer von Ihnen schlicht als das bezeichnet wird, was er ist.

Dieses Vorgehen zieht sich doch durch alle Bereiche des Lebens:

Dieb? Stiehlt.

Mörder? Mordet.

Lügner? Lügt.

Besserwisser? Wie alle genannten Bereiche ist auch dieser Bereich vielschichtig (siehe Wikipedia), doch kann ich nicht erkennen, daß dieser Begriff in diesem Thread einmal falsch verwendet wurde. Es sollte sich folglich keiner angegriffen fühlen, wird er seines offensichtlichen Tuns entsprechend bezeichnet.

Er kann jedoch beim nächsten Mal einfach die Finger von der Tastatur lassen, statt seine Besserwisserei raushängen zu lassen, sich moralisch höher und andere niedriger zu stellen und die Sachlichkeit von Diskussionen zu torpedieren.

Im Namen aller Opfer von Besserwissern: Danke.

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am 6. Juli 2012 um 7:18

Darf ich in aller Bescheidenheit noch mal darauf hinweisen, dass der TE wohl als Fahranfänger einzustufen ist, der zudem Polizeiunerfahren ist?

Alle wohlmeindenden Ratschläge hin oder auch her ... DIE nützen ihm nix, solange er nichts konkretes in der Hand hat. Alles andere ist Vermutung bis hin zur Spekulation und helfen in keinster Weise weiter und tragen höchstens zur totalen Verunsicherung des TE bei.

Einerseits wäre es sicherlich sinnvoll sich einem FACH-Anwalt anzuvertrauen. Nur OHNE Bescheid macht der auch nix ... Erst wenn ein Bußgeldbescheid auf dem Tisch liegt, kann ein Anwalt tätig werden. Bis dahin ist abwarten angesagt.

IN dem Bußgeldbescheid müßen die Polizisten ja auch als Zeugen angegeben werden. DA kann ein Anwalt ansetzen und hinterfragen WO sie gestanden haben, ob es einen Hintermann gegeben hat etc.

Bei einer 2 spurigen Straße kann es auch sein, das der Hintermann überholt hat und tatsächlich noch bei gelb über die Linie kam.

Auch wenn ich, wie so einige hier, über ein wenig Erfahrung beim Automobilen verfüge, habe ich auch ein wenig Muffe, wenn ich an eine Ampel heranfahre, die auf GELB umspringt. Dann habe ich den Hintermann im Auge und bin darauf vorbereitet auch bei ROT noch weiter zu fahren um einem Crash zu entgehen. Zumal wenn es sich um einen LKW handelt. Den brauche ich nicht unbedingt kennen zu lernen.

Wenn der mir im Kofferraum hängt ist es für's Kennenlernen u.U. zu spät.

FAZIT: Es bleibt nix anderes zu tun als einen irgendwie gearteten Bescheid abzuwarten. Bis dahin können wir ja noch ein paar Seiten mit Mutmassungen und Annahmen und Ich-Fahr-Noch-Bei-Gelb Beiträgen füllen.

Nochmal der Hinweis: Der TE hate gerade seine Probezeit hinter sich ... WER war denn da schon perfekt und kannte sich aus im Umgang mit Polizisten?

@TE:

ja, warten wir auf den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen (falls das mit der Polizei noch nicht als Anhörung gilt). Bitte dann auch die § die darauf stehen posten, dann sehen wir ob über 1 Sekunde oder unter 1 Sekunde vorgeworfen wird.

 

Und für die Zukunft, man sagt doch nicht von sich aus, daß man zu schnell war. :)

 

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von reom35

Wenn zwei Polizisten sagen das du über Rot gefahren bist,und du alleine warst,dann hast du ganz schlechte Karten. In der Regel wird der Polente geglaubt.:(

Warum :(?

 

Der TE muss sich nicht selber beschuldigen, die Polizisten aber haben einen Amtseid abgelegt. Das "der Polizei wird geglaubt" ist keine Willkür gegen den Bürger.

 

Amen

Ein Richter wird sich immer fragen weswegen die Polizisten jemanden falsch beschuldigen sollen. Vor allem bei einem Massendelikt wie eine Rote Ampel muß man eh nicht nach Verstößen suchen, die finden in einer Masse statt die eher dazu führt das man ungeschoren davonkommt als das man erwischt wird.

 

Dazu kommt das sich ein Polizist beruflich und finanziell auf verdammt dünnem Eis bewegt wenn er dabei erwischt wird das er jemanden falsch beschuldigt, dann könnte es aus sein mit der Karriere und das wegen einem Allerweltsdelikt?

vorallem:

warum hat man die jungens nicht gleich an ort und stelle gefragt, von wo aus sie das denn gesehen haben.

wenn MICH die polizei urplötzlich aus dem nichts anhält und mich wegen etwas beschuldigt, dann frage ich mich doch schon: WO kommen DIE denn aufeinmal her???

und dann frage ich die halt, denn nur wer fragt bekommt antworten,und jetzt hier im trüben zu fischen bringt wie gesagt GAR NIX

am 6. Juli 2012 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von Amen

 

Warum :(?

Der TE muss sich nicht selber beschuldigen, die Polizisten aber haben einen Amtseid abgelegt. Das "der Polizei wird geglaubt" ist keine Willkür gegen den Bürger.

Amen

Ein Richter wird sich immer fragen weswegen die Polizisten jemanden falsch beschuldigen sollen. Vor allem bei einem Massendelikt wie eine Rote Ampel muß man eh nicht nach Verstößen suchen, die finden in einer Masse statt die eher dazu führt das man ungeschoren davonkommt als das man erwischt wird.

Dazu kommt das sich ein Polizist beruflich und finanziell auf verdammt dünnem Eis bewegt wenn er dabei erwischt wird das er jemanden falsch beschuldigt, dann könnte es aus sein mit der Karriere und das wegen einem Allerweltsdelikt?

Sag ich doch :confused:.

Amen

am 6. Juli 2012 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ein Richter wird sich immer fragen weswegen die Polizisten jemanden falsch beschuldigen sollen. Vor allem bei einem Massendelikt wie eine Rote Ampel muß man eh nicht nach Verstößen suchen, die finden in einer Masse statt die eher dazu führt das man ungeschoren davonkommt als das man erwischt wird.

Was soll eigentlich der Unfug mit dem "falsch Beschuldigen"? Niemand wirft den Beamten vor, sie würden absichtlich eine falsche Beschuldigung erheben. Es wurde aber bereits darauf hingewiesen, daß auch beamtete Staatsdiener nicht unfehlbar sind. Das kann sich vielleicht nicht jeder vorstellen, aber es ist trotzdem so. Nur weil ein Polizist glaubt etwas gesehen zu haben, muß das nicht zwangsläufig wirklich so gewesen sein.

Vor Gericht ist es daher auch nicht die Aufgabe des Anwalts, den Beamten Böswilligkeit zu unterstellen, sondern nur deren Wahrnehmung in Zweifel zu ziehen. Wenn das einigermaßen gelingt, dh das Gericht zu der Überzeugung gelangt, daß sie sich geirrt haben KÖNNTEN, dann ist der Angeklagte freizusprechen.

Da so mancher Delinqient eisern bezeugt das er noch bei Grün oder schlimmstenfalls Hellgelb aber nie und nimmer bei Rot über die Ampel fuhr wäre es eine falsche Beschuldigung wenn die Polizei  eine Anzeige schreiben würde wenn es noch eindeutig Gelb oder gar Grün gewesen wäre und wenn man ihnen dann was nachweisen könnte würde es ihnen teuer zu stehen kommen, was die meisten Polizisten wohl davon abhalten wird grenzwertige Anzeigen zu schreiben. Wer allzu grenzwertig Anzeigt dürfte so oft vor Gericht verlieren das er sich irgenwann nicht mehr die Mühe macht einen sinnlosen Papierkrieg zu führen und nur noch anzeigen was nachvollziebar und eindeutig zu belegen ist, zb wenn eine Querstrasse schon Grün hatte usw. Wer bestimmte Ampeln oft genug passiert hat irgendwann seine Punkte an denen er eine ungefähre Zeitdauer ermitteln die in der es schon Rot war

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