Polizisten behaupten ich hätte während der Fahrt telefoniert

Hallo zusammen,

letzte Woche fuhr ich abends mit meiner Frau vom Essen nach Hause, da kam mir eine Streife entgegen (wir hatten beide etwa 70 drauf), dann hielten wir noch an der Tankstelle um etwas zu besorgen. Da stand dann plötzlich die Streife hinter uns und fragte mich nachdem ich ausstieg und reingehen wollte, ob ich wisse warum sie mich jetzt anhalten. Ich sagte natürlich „nein“, bin ja auch nicht zu schnell gefahren oder irgendwas anderes. „Wir haben sie vorhin beim Fahren mit dem Handy in der Hand telefonieren sehen“, meinte einer von denen dann, was natürlich absolut nicht stimmt. „Wir haben es beide 100%ig gesehen“, ergänzte er dann noch. Ich verneinte wiederum und bot ihm an die Anrufliste einzusehen Diese wollte er nicht sehen, da das jetzt auch nichts mehr bringen würde. Meine Frau bestätigte auch meine Aussage dass ich nicht telefoniert habe. Ich habe ja auch eine Freisprecheinrichtung im Auto. Tja, änderte nichts.
Sie nahmen dann die Personalien auf und ich hab den Verstoß dann selbstverständlich NICHT zugegeben. Ich soll dann in zwei Wochen Post bekommen. Es stand sinngemäß drin dass ich mit der linken Hand am linken Ohr telefoniert haben soll. Wie das Handy ausgesehen haben soll stand nicht drin.

Wie soll ich hierzu am Besten vorgehen?
Widerspruch einlegen ist klar, soll ich dabei auf etwas achten?
Wie geht’s dann nach dem Widerspruch weiter?
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Habe auch schon über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachgedacht, weil sowas ja eigentlich nicht angehen kann.

Meine Frau kann das Ganze natürlich bezeugen.
Glücklicherweise lief die Dashcam mit und ich hab die Aufnahmen schon gesichert. Darauf sieht man mich zwar nicht, aber am Ton hört man dass nicht telefoniert worden ist, das Radio lief und ich mit Frau ein paar Worte wechselte. Man sieht sogar schön die Streife als sie mir mit beiden heruntergeklappten Sonnenblenden und blendender Abendsonne entgegenkam. Das Video geht von Abfahrt bis Tankstelle.

Danke schon mal für eure Tipps!

Gruß
Robert

166 Antworten

Zitat:

@RB26 schrieb am 4. August 2020 um 10:58:00 Uhr:



Zitat:

@McFlyHH schrieb am 4. August 2020 um 10:54:35 Uhr:


Nein, wäre so oder so kein Beweis weil nicht nur das Telefonieren sondern die Benutzung des Handys während der Fahrt verboten ist.

Außerdem könnte man ja ein anderes Handy oder eine andere SIM (Dualsim) verwendet haben.

Ok. Diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen.

Wenn der Aufwand nicht allzu groß ist, würde ich mir die Liste trotzdem besorgen und ggf. vorlegen. Die Einwände müssten dann erst mal von der Behörde gebracht werden.

Auf der anderen Seite ist noch längst nicht gesagt, dass die Sache weiter verfolgt wird. Abwarten ist erst einmal zu raten.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 4. August 2020 um 10:44:51 Uhr:


Blöde Frage, hast du deinen Kopf zufällig mit der linken Hand abgestützt? Das könnte missinterpretiert worden sein, als telefonieren.

Wenn du dann noch Rechtshänder bist würdest du wohl eher mit rechts telefonieren....

Von außen ist bei einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht zu unterscheiden, ob jemand telefoniert, oder nur seinen Kopf abstützt. Wenn die Sonne tief steht erst recht nicht.

Ganz genau so war es. Da die Armlehne in der Tür links im Sharan für mich etwas zu tief ist, nehme ich oft unbewusst den Arm hoch und hab die Hand dann am Kopf. Natürlich nur dann wenn es kaum Lenkarbeit gibt. Sehe ich auch sehr oft bei vielen anderen Fahrern.
Es war aber egal was ich erzählt habe, man merkte schon eindeutig dass die Geschichte nicht anders ausgehen wird.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. August 2020 um 11:16:42 Uhr:



Zitat:

@RB26 schrieb am 4. August 2020 um 10:58:00 Uhr:


Außerdem könnte man ja ein anderes Handy oder eine andere SIM (Dualsim) verwendet haben.

Ok. Diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen.

Dennoch sind die Polizisten verpflichtet, auch entlastende Beweise zu suchen und aufzunehmen. Was oft nicht gemacht wird.

@TE Wie schon mehrfach geschrieben hast Du bisher alles richtig gemacht. Der Weg wird höchstwahrscheinlich wie folgt sein: Du bekommst zeitnah einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und der Gelegenheit, Dich dazu zu äußern.
Das kannst Du denn auch tun, aber genau so auch lassen, weil es meiner Erfahrung nach nichts bringt, den Verstoß nicht zuzugeben. Natürlich kannst Du dann Deine ganze Sichtweise mit Dashcam, Frau als Zeugin usw. alles schön darstellen, in aller Regel und je nach Laune der Sachbearbeiterin bei der Behörde geben die das dann ohnehin ans Gericht ab, und dieses entscheidet dann, ob es zur Entscheidung kommt oder ob sie es einstellen.

Sollte es dann wirklich eine mündliche Verhandlung geben, dann kannst Du Deine Argumente vortragen und bist dann von der Entscheidung des Gerichts abhängig.

Man wird Dir vorhalten, das war bei mir zumindest der Fall, dass die Beamten keinerlei persönliches Interesse daran haben, gegen Dich falsches Zeugnis abzugeben, weil sie nichts davon haben außer Schreibkram.

Die Staatsanwaltschaft muss ihrerseits Dein Vergehen nachweisen, also alle die Ratschläge hier im Forum mit Beschaffung eines Einzelverbindungsnachweises, einer Funkzellen auskunft und was weiß ich noch alles ist nicht Dein Bier, hier in D muss man Dir Dein Vergehen nachweisen, Du musst Deine Unschuld nicht beweisen.

Um gleich mit einer zweiten, immer wieder gern zitierten Stammtischparole aufzuräumen: Die Aussage zweier Polizisten wiegt vor Gericht keineswegs mehr als Deine einzelne Aussage, also wie gern genommen "zwei gegen eins" ist juristischer Blödsinn.

Sage im Vorfeld am besten nichts, und dann wird es vor Gericht in aller Regel eine glatte Sache für Dich.

Viel Erfolg.

Gardiner

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Danke für den Input. Ich werde dann sehen was kommt.

Zitat:

@gardiner schrieb am 4. August 2020 um 12:05:16 Uhr:


Um gleich mit einer zweiten, immer wieder gern zitierten Stammtischparole aufzuräumen: Die Aussage zweier Polizisten wiegt vor Gericht keineswegs mehr als Deine einzelne Aussage, also wie gern genommen "zwei gegen eins" ist juristischer Blödsinn.

Stimmt. Der Richter kann Dich auch aufgrund der Aussage eines Polizisten verurteilen, wenn Du 5 Gegenzeugen hast. Die Aussage eines Polizisten reicht als Beweis, wenn der Richter dieser Glauben schenkt.

Es ist korrekt, dass beim Abstützen des Kopfes während der Fahrt es für einen Anderen so aussieht als würde man telefonieren.
Mir selbst passiert, an einer Ampel klopfte plötzlich ein Motorradpolizist an meine halb geöffnete Scheibe auf der Beifahrerseite und fragte mich freundlich ob er meine Hand sehen dürfe. Die zeigte ich ihm. Er sagte mir dass es so aussah als würde ich telefonieren.
Wir grüßten uns dann und ich durfte weiterfahren.

Ich hatte aber auch schon das Vergnügen gegen einen Polizisten vor Gericht zu ziehen und verlor, weil der Richter dem Polizisten mehr Glauben schenkte als mir mit zwei Zeugen. War aber ne ganz andere Geschichte.

Wenn du es aber beweisen kannst, nicht telefoniert zu haben, würde ich auf jeden Fall dagegen angehen. Und ich mache sowas generell nur mit Anwalt.

Zitat:

@Blue346L schrieb am 4. August 2020 um 12:45:37 Uhr:



Zitat:

@gardiner schrieb am 4. August 2020 um 12:05:16 Uhr:


Um gleich mit einer zweiten, immer wieder gern zitierten Stammtischparole aufzuräumen: Die Aussage zweier Polizisten wiegt vor Gericht keineswegs mehr als Deine einzelne Aussage, also wie gern genommen "zwei gegen eins" ist juristischer Blödsinn.

Stimmt. Der Richter kann Dich auch aufgrund der Aussage eines Polizisten verurteilen, wenn Du 5 Gegenzeugen hast. Die Aussage eines Polizisten reicht als Beweis, wenn der Richter dieser Glauben schenkt.

5 gegen 1 Polizisten??
Nie und nimmer, es sei denn, die sind alle von Habitus her derart unglaubwürdig oder widersprechen sich in einer Tour, dass man denen nicht mal das Wetter draußen abnimmt.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 4. August 2020 um 14:02:27 Uhr:



bei 5 Gegenzeugen?? Nie und nimmer, es sei denn, die sind alle von Habitus her derart unglaubwürdig oder verhaspeln sich in einer Tour, dass man denen nicht mal das Wetter draußen abnimmt.

Doch das geht.
Ich denke auch es kommt auf den Fall an.
Bei mir ging es um einen zeitlichen Ablauf.
Ich hatte zwei Zeugen die alles korrekt und wahrheitsgemäß wiedergegeben haben.
Dem Polizist, der einen anderen Ablauf aus seinem Büchle vorgelesen hatte, wurde geglaubt.
Die Zeugen waren meine Frau und mein Bruder.

Es ist also möglich.

Seitdem weiß ich sehr wohl, dass es zwar eine 0,5 ‰ Grenze in D gibt, wenn man dennoch ein Bierchen trinkt gleich das Auto stehen zu lassen oder mindestens eine Stunde zu warten bevor man sich wieder ans Steuer setzt.
Ich sah das damals vor 12 Jahren, glaube ich, zu locker.

Zitat:

@Blue346L schrieb am 4. August 2020 um 12:45:37 Uhr:



Zitat:

@gardiner schrieb am 4. August 2020 um 12:05:16 Uhr:


Um gleich mit einer zweiten, immer wieder gern zitierten Stammtischparole aufzuräumen: Die Aussage zweier Polizisten wiegt vor Gericht keineswegs mehr als Deine einzelne Aussage, also wie gern genommen "zwei gegen eins" ist juristischer Blödsinn.

Stimmt. Der Richter kann Dich auch aufgrund der Aussage eines Polizisten verurteilen, wenn Du 5 Gegenzeugen hast. Die Aussage eines Polizisten reicht als Beweis, wenn der Richter dieser Glauben schenkt.

Ganz genau so ist es.
Besonders eben halt, wenn du allein bist.
Passiert einer guten Freundin von mir.
Sie soll bei Rot über die Ampel einer Schranke.
Gesehen von 2 Polizisten, in ihrem Auto stehend in einer Seitenstraße.
Ist sie aber nicht. Trotzdem hatte sie nicht den Hauch einer Chance.

Da sie nicht irgendetwas bieten konnte, außer ihr Wort, hat selbst ein Anwalt ihre Chance gleich null eingestuft. Sie durfte 4 Wochen zu Fuss gehen, und entsprechend die Strafe dazu.

Man könnte natürlich die Frage stellen ob sie lügt.
Aber ihr Mann hat ihr die Frage mehrfach gestellt, sie hatte, besonders nach dem Urteil, keinen Grund zu lügen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 4. August 2020 um 14:07:15 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 4. August 2020 um 14:02:27 Uhr:



bei 5 Gegenzeugen?? Nie und nimmer, es sei denn, die sind alle von Habitus her derart unglaubwürdig oder verhaspeln sich in einer Tour, dass man denen nicht mal das Wetter draußen abnimmt.

Ich denke auch es kommt auf den Fall an.

... eben und die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Ohne einen wasserdichten Beweis ist es meiner Meinung nach nicht einfach gegen die Aussage eines Polizisten vorzugehen.

Ich sage ja auch, es kommt auf den Fall an.

Wenn der TE lediglich mit einem Zeugen auftritt, hat er keine Chance.

In meinem Fall spielte Alkohol eine Rolle. Da wird es noch etwas brisanter. Ich fühlte mich aber im Recht.
Konnte es aber nicht beweisen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 4. August 2020 um 14:21:40 Uhr:



Zitat:

@Blue346L schrieb am 4. August 2020 um 12:45:37 Uhr:


Stimmt. Der Richter kann Dich auch aufgrund der Aussage eines Polizisten verurteilen, wenn Du 5 Gegenzeugen hast. Die Aussage eines Polizisten reicht als Beweis, wenn der Richter dieser Glauben schenkt.

Ganz genau so ist es.
Besonders eben halt, wenn du allein bist.
Passiert einer guten Freundin von mir.
Sie soll bei Rot über die Ampel einer Schranke.
Gesehen von 2 Polizisten, in ihrem Auto stehend in einer Seitenstraße.
Ist sie aber nicht. Trotzdem hatte sie hatte nicht den Hauch einer Chance.

ja sicher, erwartet jemand was anderes?
1 gegen 2 Polizisten.
Völlig andere Situation... also überhaupt nicht vergleichbar.

Ich würde den Polizisten im Fall des TE jetzt auch nicht unterstellen dass die lügen.
Vielleicht haben die das wirklich so gesehen. Wer weiß wie es aufgrund der Sonne aussah.

Die zwei Beamten sind der Meinung dass so gesehen zu haben. Und es ist deren Job das zu ahnden.

Wenn der TE das Gegenteil beweisen kann, dann los. Das bedeutet nicht dass es Beamtenwillkür war. Sondern die haben sich einfach verguckt.
Das ist menschlich.

Wie oft sehe ich auf dem Arbeitsweg in Stuttgart Fahrzeuge Zickzack fahren und dann entdecke ich dass die am Handy sind... da wünsche ich mir gern einen flinken Polizisten her der das sieht.

Ich kenn auch jemanden der gerne aufbrausend ist, er telefoniert mit Freisprecheinrichtung, Polizei zieht in raus er hatte das Handy am Ohr.
Da kam es auch vor Gericht.
Als Zeuge kam dan der angerufen weil er alles mitgehört hat.
Dan sagt der Zeuge und mein Bekannter das Sie sachlich am Auto diskutiert haben der Polizist hat aber leider genau dan gesagt das es mocht stimmt das die anderen voll sauer geworden sind und der am Telefon das und das gesagt hat.
Die Richterin hat nur noch den Polizisten gefragt wie er das so genau ohne Freisprechanlage hören konnte .

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