Polizeikontrolle

VW Derby 86

Hallo,

meine Frau ist heut mit ihren Polo 86c angehalten worden....

Bis auf den neuen Einarmwischer ist auch alles eingetragen!

Aber der Herr von der Polizei meinte, der Polo wäre mit seinem 60/40 Fahrwerk zu tief...! Ist eingetragen....hat den Mac Lite test gemacht - und durchgefallen, weil weniger als 80mm Bodenfreiheit.

Jetzt hat sie eine Mängelkarte bekommen, wo Einarmwischer nicht eingetragen, Batterie lose und Bodenfreiheit <80mm....

Sie würde jetzt ne Anzeige bekommen mit 80 Euro u 3 Punkte.....

Was kann man dagegen machen?????
Einsehen kann ich ja, das es Strafe wegen dem EAW gibt, oder viell für die lose Batterie, aber doch nicht doch für ein Fahrwerk, das vom TÜV eingetragen wurde....

Vielleicht kann mir ja einer helfen hier....

Vielen Dank im voraus......

34 Antworten

Hallo,

wie schon erwähnt, gibt es keinen Paragraphen der eine bestimmte Bodenfreiheit vorschreibt, aber es gibt genügend andere Paragraphen, die ein eingetragenes Fahrwerk dennoch für ungültig erklären können (!).

Angefangen (wie ebenfalls bereits erwähnt) der §50 "Scheinwerferhöhe" und §10 "Kennzeichenhöhe"

Erfüllt man diese Auflagen, scheint man auf der sicheren Seite zu sein.....ist man aber nicht....!

Denn es gibt Paragraphen wie der §1 "Grundregeln" und §30 "Beschaffenheit der Fahrzeuge" und da kann man (bzw die Polizei/das Gericht) sehr wohl einem einen Strick draus drehen und die Eintragung für ungültig erklären....!

Zusammengefasst:

§50 : Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm betragen.

§10 : Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.

§1 : Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§30: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

LG

die oben genannten paragraphen und ihre ausführung ist aber doch die aufgabe des tüvs der es einträgt, er prüft ja genau dass das fahrzeug "strassenschonend" und und und ist und trägt daraufhin fahrwerk, felgen etc. ein. so steht es auch im tüvbericht nach eintragungen "verminderte bodenfreiheit beachten" etc.

also ich verstehe das mit dem EAW, und die polizei hört wahrscheinlich bei jedem zweiten der erwischt wird das er ja grade zufällig auf dem weg zum tüv ist. das soll jetzt nicht heissen das ich dir das nicht glaube, aber in der hinsicht bist du dann wirklich in der beweispflicht... sprich: schriftlich geben lassen das du danach da warst...

aber das mit dem fahrwerk das dir das bemängelt wird ist der hammer: nochmal, die polizei hat möglichkeiten dir einen strick daraus zu drehen, aber eingetragen bedeutet auf diese paragraphen hin geprüft und für in ordnung befunden, daher kann er dir eigentlich nichts tun.

ich hab auch son problem gehabt, meine felgen sind im schein eingetragen, im teilegutachten der felgen stehen die zusätzlich mitgelieferten adapterplatten. ohne diese platten können diese felgen nicht montiert werden. die wurden aber im laufe der einigen eintragungen irgendwann weggelassen (passiert laut aussage des polizisten öfters beim amt beim neudrucken) und so stehen bei mir nurnoch die felgen drin aber nicht mehr die adapterplatten. das ende vom lied ist das ich 119 euro zahlen musste und 3 punkte bekam, und das alles nur weil im schein was wichtiges untern tisch gefallen ist... die ließen dann auch nicht mehr mit sich reden

Zitat:

Original geschrieben von L300+G40


aber das mit dem fahrwerk das dir das bemängelt wird ist der hammer: nochmal, die polizei hat möglichkeiten dir einen strick daraus zu drehen, aber eingetragen bedeutet auf diese paragraphen hin geprüft und für in ordnung befunden, daher kann er dir eigentlich nichts tun.

Wenn ein vom Tüv beauftragter Prüfer der Meinung ist das das Fahrwerk die Auflagen nicht erfüllt bringt die Eintragung gar nix.

Es ist leider so das eine Eintragung keine 100% Rechtssicherheit bietet.

Wenn ihr das Fahrwerk aber selbst bei einer ganz normalen TÜV Stelle abgenommen habt sollte alles passen.
Wenn ihr aber net wißt von wem und wie das Fahrwerk eintragen worden ist kann es schon mal Probleme geben. Wenn der Vorbesitzer z.B. einen "Freund" beim TÜV hat werden schon mal sachen eingetragen die net ganz korrekt sind.

Gruß Tobias

Zitat:

die oben genannten paragraphen und ihre ausführung ist aber doch die aufgabe des tüvs der es einträgt

Zitat:

aber eingetragen bedeutet auf diese paragraphen hin geprüft und für in ordnung befunden

Dann schau mal bei den Unterlagen der Eintragung die Du damals vom Tüv mitbekommen hast. Da steht immer so ein Satz dabei wie: "Ihr Fahrzeug entspricht zum

Zeitpunkt der Begutachtung

insoweit den geltenden Vorschriften."

Das kann z.B. ein paar Monate später schon anders sein....! Die Federn könnten sich gesetzt haben, das Fahrwerk "ausgenudelt" sein bzw nachträglich könnten die Federn vom Fahrzeughalter gepresst/gekürzt worden sein usw....!

Mein Prüfer meinte damals, dass er nichts von mir hören will, wenn ich mal angehalten werde und dort die "Scheinwerferhöhe" gemessen wird. Er selbst würde bei Nachfrage angeben, dass die Dinger bei seiner Abnahme (!) den gesetzlichen 50cm entsprochen haben....tja, und dann müsste ich selbst schauen wie ich wieder zu den 50cm kommen würde und somit das Fahrwerk weiter legal fahren dürfte....!

So würde jeder Prüfer argumentieren, wenn man ihm die Eintragung noch nachweisen kann (was schwierig wird, wenn man keine Unterlagen mehr darüber hat). Kein Prüfer (der seinen Job noch ne Weile machen will) wird angeben, dass die Eintragung damals schon nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach....!

Des Weiteren, §1 und ein Teil aus §30 ist nicht die Aufgabe vom Prüfer selbiges zu prüfen! Da ist definitiv nur der Fahrzeugführer/halter gefragt dem nachzukommen....und das wird "etwas" schwierig mit einem "zu tiefen" Auto.

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Eingetragen bedeutet nicht dass einem bei einer Kontrolle nix mehr passieren kann. In der Vergangenheit wurden viele Sachen eingetragen obwohl sie nicht zulässig sind, gab einige schwarze Schaafe unter den Prüfern. Das sollte allerdings der Vergangenheit angehören da Prüfer inzwischen jederzeit mit einer Überprüfung Ihrer Arbeit rechnen müssen(bzw alles intern überwacht wird. Werkennt sie nicht die Geschichten wo man für das nötige Geld so ziemlich alles eingetragen bekommen hat, bei speziellen Prüfern.

Außerdem kann es zu Änderungen in den Bestimmungen kommen, wie Natucki schon geschrieben hat.

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