Polizeikontrolle
Hallo,
meine Frau ist heut mit ihren Polo 86c angehalten worden....
Bis auf den neuen Einarmwischer ist auch alles eingetragen!
Aber der Herr von der Polizei meinte, der Polo wäre mit seinem 60/40 Fahrwerk zu tief...! Ist eingetragen....hat den Mac Lite test gemacht - und durchgefallen, weil weniger als 80mm Bodenfreiheit.
Jetzt hat sie eine Mängelkarte bekommen, wo Einarmwischer nicht eingetragen, Batterie lose und Bodenfreiheit <80mm....
Sie würde jetzt ne Anzeige bekommen mit 80 Euro u 3 Punkte.....
Was kann man dagegen machen?????
Einsehen kann ich ja, das es Strafe wegen dem EAW gibt, oder viell für die lose Batterie, aber doch nicht doch für ein Fahrwerk, das vom TÜV eingetragen wurde....
Vielleicht kann mir ja einer helfen hier....
Vielen Dank im voraus......
34 Antworten
11 cm: So viel Freiheit muss sein
Bodenfreiheit bei Tieferlegung
In der Straßenverkehrsordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
Beim verkehrsüblichen Fahrbetrieb, auch beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht beschädigt werden.
Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt 751) vor:Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne austretende Öl auf der Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
der dekra bericht erklärt alles oder ?
Zitat:
Original geschrieben von Thoms87
11 cm: So viel Freiheit muss sein
Bodenfreiheit bei Tieferlegung
In der Straßenverkehrsordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
Beim verkehrsüblichen Fahrbetrieb, auch beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht beschädigt werden.
Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt 751) vor:Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne austretende Öl auf der Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
der dekra bericht erklärt alles oder ?
Aber eingetragen ist doch eingetragen????!!!
Und die Aussage, das FW würd sich mit der Zeit noch setzen... soll ich jetzt alle paar Monate ein neues kaufen und einbauen, damit es bei den 60/40 bleibt????
Hi,
eine Eintragung die nicht der STVO entspricht ist auch net gültig. Allerdings gibt es soweit ich weiß keine vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit.
Probleme könntest du beim Polo mit der Lichtaustrittskante der Schweinwerfer geben. Da gibt es einen festen wert der nicht unterschritten werden darf.
Der nicht eingetragene Scheibenwischer würde schon für 80€ Strafe und die 3 Punkte reichen,da könnte ihr also kaum was gegen tun.
Gruß Tobias
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was heißt denn nicht gültig??? Ist doch vom TÜV eingetragen worden, also ist es auch eingetragen???
Der Herr Polizist lag fast unterm Auto, hat alle Seiten genau angeguckt....
Mal langsam Sven,
die Polizei darf nur erstmal aufnehmen, aber keine Beurteilung abgeben.
Wenn alles ordnungsgemäß eingetragen ist, dann keine Sorge.
Kommt ein Bescheid dann ab zum Anwalt und Einspruch erheben, daß habe ich jahrelang mit einem umgebauten
Opel Rekord gemacht.
Habe immer Recht bekommen, aber es war auch alles legal.
Also überlegen, ist alles korrekt oder nicht eingetragen, dann handeln.
auszug wikipedia:
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
ob das bußgeld des 60/40 nichtig ist weiß ich nicht, wenn du eine rechtschutzversicherung hast setzt dich mal mit dem freundlichen etwas auseinander 🙂 oder mit dem verkehrsrechtabteilung der bundespolizei
aber wenn ich den wischer grad vorher erst eingebaut habe, u zum tüv fahren wollte zum eintragen??? kann den ja schlecht auf dem hof vom tüv einbauen.....
Hi,
in diesem Fall macht man sich einen Termin beim Tüv und den kann man sich hinterher schriftlich bestätigen lassen.
Allerdings darf man dann auch nur auf dem direktem Weg zum Tüv sein.
Gruß Tobias
Dann bist Du auch im Recht, da Du dann direkt zum Eintragen gefahren wärst,
und das ist erlaubt.
termine braucht man bei unserem tüv hier nicht, da kann man einfach hin fahren, der hat bis 18 uhr auf in der woche.....
Hi,
es geht ja net um dem Termin,sonder darum das man nachweisen kann das man wirklich auf dem Weg zum Tüv ist. Die Beweispflicht liegt nämlich im Zweifel bei dir.
Kommt halt auch drauf an wo die Kontrolle wahr,wenn die Tüv Stelle von eurem Wohnort komplett in die andere Richtung liegt habt ihr immer noch ein Problem.
Gruß Tobias
ihr habt aber eine ernste polizei. unsre kümmern sich sonst wie drum, selbst verkehrskontrollen vermiss ich hier, wenn stehen die nur da und blitzen. ich hasse starre blitzer bekomm immer fast in infakt wenn mich solche 2 großen schwarzen kullern angucken, denk ich immer die fressen mich auf obwohl ich nicht zu schnell fahre das ich geblitzt werde :/ wir machen manchmal auch mist wenn wir mit mehreren karrn fahren aber sonst noch nichts passiert *edit*
stimmt schon du brauchst die beweißsplicht!, stand nur das fahrwerk und die batta drauf oder noch das einarmwischerdingensbumsen ?
Hi Sven,
nochmal: wenn alles eingetragen war, bist Du erst einmal im Recht.
Alles andere müssen dann die beweisen, die Dich anklagen.
Mach Dir deshalb nicht mehr Gedanken als notwendig🙂🙂