ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Polizeifahrzeug mit Blaulicht entgegen der Einbahnstraße

Polizeifahrzeug mit Blaulicht entgegen der Einbahnstraße

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 12:36

Hallo zusammen.

Folgende Frage.

Meiner Frau kam diese Woche ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht in der Einbahnstraße entgegen. Ich bin in soweit informiert das sie das lt. §35 StVO dürfen, aber wie sieht es aus, wenn ich beim ausweichen auf den Bordstein (andere Möglichkeit gab es nicht) mein Fahrzeug beschädige? Wer kommt für mögliche Schäden auf?

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2018 um 12:44

Ruhig ausweichen. Es nutzt nichts, wenn durch Hektik ein Unfall passiert, der dann alles nur noch mehr aufhält.

Wer dafür aufkommt? Der Verursacher. Also der, der im Fahrzeug am Lenkrad sitzt. Es sein denn das Fahrzeug mit Sondersignal ist direkt beteiligt oder hat eine sehr hektische Reaktion provoziert.

76 weitere Antworten
Ähnliche Themen
76 Antworten
am 2. Dezember 2018 um 12:44

Ruhig ausweichen. Es nutzt nichts, wenn durch Hektik ein Unfall passiert, der dann alles nur noch mehr aufhält.

Wer dafür aufkommt? Der Verursacher. Also der, der im Fahrzeug am Lenkrad sitzt. Es sein denn das Fahrzeug mit Sondersignal ist direkt beteiligt oder hat eine sehr hektische Reaktion provoziert.

Theoretisch ist es denkbar den in die Haftung zu nehmen, in dessen Interesse der Blaulichteinsatz stattgefunden hat. Einziges Problem dabei ist, eben diese Person herausufinden.

Wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Notfalls müssen sich die Beamten im Rückwärtsgang zurückziehen.

Man ist verpflichtet, Platz zu machen, aber nicht verpflichtet, dabei sein Fahrzeug zu beschädigen.

Wobei ich denke, je nach Bundesland wird das vom Polizeiverwaltungsamt eher unbürokratisch geregelt, etwa durch Reparatur in der Polizeiwerkstatt. Einfach mal zum Revier und nachfragen schadet nicht.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:09:38 Uhr:

Man ist verpflichtet, Platz zu machen, aber nicht verpflichtet, dabei sein Fahrzeug zu beschädigen.

Genauer betrachtet ist man nur verpflichtet Platz zu machen, wenn Blaulicht und Sondersignal eingeschaltet sind.

Denn erst dann nimmt ein BOS-Fahrzeug das Wegerecht nach §38 STVO wahr.

Ist das Einsatzfahrzeug bzw. der Fahrer also am Schaden eines anderen Fahrzeugs beteiligt, bzw. hatte Einfluß darauf, sind sie auch für den Schaden haftbar.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:33:07 Uhr:

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:09:38 Uhr:

Man ist verpflichtet, Platz zu machen, aber nicht verpflichtet, dabei sein Fahrzeug zu beschädigen.

Genauer betrachtet ist man nur verpflichtet Platz zu machen, wenn Blaulicht und Sondersignal eingeschaltet sind.

Denn erst dann nimmt ein BOS-Fahrzeug das Wegerecht nach §38 STVO wahr.

Ist das Einsatzfahrzeug bzw. der Fahrer also am Schaden eines anderen Fahrzeugs beteiligt, bzw. hatte Einfluß darauf, sind sie auch für den Schaden haftbar.

Dann muss der Schaden aber, aus welchen Gründen auch immer, unvermeidlich gewesen sein. Wer aus Hektik den Bordstein hochrammelt und dabe den reifen oder die Felge beschädigt, ist selbst schuld. Sonst zahlt die Polizei nachher noch den Schaden, wenn der Ausweichende die nächste Häuserwand rammt?

 

Aber wir können jetzt hier auf den nächsten 100 Seiten gerne noch jede Menge abstruser Beispielfälle durchspielen.

 

Grüße vom Ostelch

am 2. Dezember 2018 um 15:31

Manche knallen den Bordstein hoch - und das Schmerzfrei...wobei es meistens gar nicht nötig ist.

Gelegentlich besuche ich Freunde in unterschiedlichen Krankenhäusern...das Bild ist eigentlich oft gleich.

Es wird hektisch mit Blaulicht gefahren - aber beim ausladen des Patienten hat man Zeit.

Da wird gequatscht....als hätte man alle Zeit der Welt...

Ich denke es geht eher drum den Patienten abzuliefern,und das so schnell wie möglich. Ob es notwendig war den Verkehr zu stören...steht auf einem anderen Blatt...

Grüße

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:09:38 Uhr:

Man ist verpflichtet, Platz zu machen, aber nicht verpflichtet, dabei sein Fahrzeug zu beschädigen.

Wobei ich denke, je nach Bundesland wird das vom Polizeiverwaltungsamt eher unbürokratisch geregelt, etwa durch Reparatur in der Polizeiwerkstatt. Einfach mal zum Revier und nachfragen schadet nicht.

DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!! :eek:

Zitat:

@rambonaut schrieb am 2. Dezember 2018 um 16:31:42 Uhr:

 

Gelegentlich besuche ich Freunde in unterschiedlichen Krankenhäusern...das Bild ist eigentlich oft gleich.

Es wird hektisch mit Blaulicht gefahren - aber beim ausladen des Patienten hat man Zeit.

Da wird gequatscht....als hätte man alle Zeit der Welt...

Nennt sich in der Regel Patientenübergabe und patientenschonenden Transport. Solltest du ja natürlich wissen wenn deine Freunde so oft in irgendwelchen Kliniken liegen ;-) Man kann die Patienten natürlich auch einfach abkippen und weiter fahren. Sollen halt die Ärzte kucken was ihnnen vor die Tür gekippt wurde und die komplette Anamnese einfach nochmal machen.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 2. Dezember 2018 um 16:31:42 Uhr:

Ich denke es geht eher drum den Patienten abzuliefern,und das so schnell wie möglich. Ob es notwendig war den Verkehr zu stören...steht auf einem anderen Blatt...

Selsbtverständlich ! Schnell, schonend und qualifiziert. Und, Achtung Polemik: Ja, natürlich kann es durchaus Fälle geben wo schon ein dringlicher Folge-Einsatz vorliegt und eben nicht genüg Rettungsmittel in entsprechender zeit zur Verfügung stehen. Liegt vielleicht daran dass der gemeine Deutsche sich eher an neuen Alus aufgeilt anstatt bereit ist 50 EUR mehr an Krankenkassenbeitrag zu zahlen :-)

Zitat:

@rambonaut schrieb am 2. Dezember 2018 um 16:31:42 Uhr:

Ob es notwendig war den Verkehr zu stören...steht auf einem anderen Blatt...

Natürlich war es, wenn es sich immer so zuträgt wie von dir beobachtet, notwenig den armen Verkehr zu stören. Abgesehen von gesetzgeberischen Dingen die das festlegen und die Entscheidungskompetenzen regeln sitzt da auch qualifiziertes Personal welches es bedeutend besser weiß als der Möchtegern-Arzt der scheinbar in manchen von uns schlummert aber von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und dementsprechend zu denen gehört die wegen einer triefenden Nase Samstags abends in der Notaufnahme sitzen.

 

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. Dezember 2018 um 14:38:27 Uhr:

 

Aber wir können jetzt hier auf den nächsten 100 Seiten gerne noch jede Menge abstruser Beispielfälle durchspielen.

 

Grüße vom Ostelch

Genau so wird es kommen. Der Thread hat richtig Potential (oder wird nach 20 Seiten zugemacht)

 

Mein Beitrag: habe das vor ein paar Jahren mal mit einem Polizisten aus der Nachbarschaft besprochen (ohne die Einbahnstraße). Er sagte: Pech, verantwortlich ist der Fahrzeugführer.

 

(Extremsituationen haben wir nicht besprochen)

 

So wie bei meinen Felgen führt jeder Bordsteinkontakt unter einem gewissen Winkel unvermeidlich zu einer Beschädigung an den Felgen. Also keinen Platz machen, wenn man dabei Gefahr läuft seine Felgen zu beschädigen, da man diese ansonsten nicht ersetzt bekommt?

Antwort Nr.2

Die jedoch von anderen Antworten abweichend ist. Ich kann doch nicht jemanden verrecken lassen, da ich erstmal 100m zurücksetzen muss und den rückwärtigen Verkehr auch davon überzeugen muss, nur da ich mir sonst eine Felge demoliere, andererseits möchte ich dann nicht auf den Schaden sitzen bleiben. Von daher fände ich eine belegte Antwort interessant.

Manchmal kann man einfach mal vertrauen. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Polizeifahrzeug mit Blaulicht entgegen der Einbahnstraße