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Parken in Einbahnstraße - einseitiges Halteverbot

Themenstarteram 18. Mai 2023 um 14:45

Das habe ich doch richtig verstanden, dass man hier links parken dürfte oder?

Es gibt auch kein Schild für eine Spielstraße, die das parken verbieten würde.

Solange man sich nicht vor die abgesenkten Bordsteine stellt sollte es okay sein?

Die Straße ist seit ein paar Wochen neu, es traut sich bisher niemand dort zu parken, auch wenn die Straße daneben bis zum letzten Parkplatz voll ist. ;)

edit: man sieht es nicht auf dem Foto, aber die Straße wäre noch weit über 3,05m breit wenn man dort parkt.

Einbahnstraße
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26 Antworten

Sieht so aus, als dürfte man links parken.

Das Schild mit dem eingeschränkten Halteverbot hast du aber gesehen?

 

Dort darf für maximal 3 Min gehalten werden.

Geparkt darf dort nicht werden.

Weder Links noch Rechts, es gilt für die gesamte Straße in deren Fahrtrichtung.

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 18. Mai 2023 um 17:53:55 Uhr:

Das Schild mit dem eingeschränkten Halteverbot hast du aber gesehen?

Warum reagieren die, die selbst falsch liegen immer so entsetzt und lassen indirekt durchblicken, andere haben keine Ahnung? :(

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 18. Mai 2023 um 17:53:55 Uhr:

Geparkt darf dort nicht werden.

Weder Links noch Rechts, es gilt für die gesamte Straße in deren Fahrtrichtung.

Ge- oder Verbot

1. Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

(Quelle)

Kai seine Antwort ist also korrekt, deine hingegen nicht.

 

Gruß

Uwe

Steht wo? Halteverbote gelten immer nur auf der Straßenseite, auf der die Beschilderung angebracht ist.

Die Leute scheuen sich wahrscheinlich nur dort zu parken, weil die Baumaschinen noch rumstehen. Die wollen die Arbeiter/Gärtner nicht behindern.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. Mai 2023 um 18:16:38 Uhr:

Warum reagieren die, die selbst falsch liegen immer so entsetzt und lassen indirekt durchblicken, andere haben keine Ahnung? ??

Es war von mir als ganz normale Frage gemeint, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Bloß stellen war keines Falls eine Absicht von mir.

 

Vermutlich parkt dort niemand, weil alle die Interpretation des Schildes so sehen wie ich es gedacht habe, nämlich dass es für den gesamten Straßenabschnitt gilt.

 

Ich würde da nicht parken, für wäre in diese Richtung auf beiden Seiten Parkverbot. Kann sein das ich hier falsch liege.

Darf man in einer Einbahnstraße überhaupt so einfach auf beiden Seiten parken ?

Warum sollte hier gerade rechts Parkverbot sein und nicht links ?

Warum liest man nicht die vorherigen Antworten durch, ehe man postet?

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 18. Mai 2023 um 18:45:26 Uhr:

 

Es war von mir als ganz normale Frage gemeint, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Bloß stellen war keines Falls eine Absicht von mir.

Du hast niemanden bloß gestellt. Außer dich selber :D:D:D

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 18. Mai 2023 um 18:45:26 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. Mai 2023 um 18:16:38 Uhr:

Warum reagieren die, die selbst falsch liegen immer so entsetzt und lassen indirekt durchblicken, andere haben keine Ahnung? ??

Es war von mir als ganz normale Frage gemeint, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Bloß stellen war keines Falls eine Absicht von mir.

 

Vermutlich parkt dort niemand, weil alle die Interpretation des Schildes so sehen wie ich es gedacht habe, nämlich dass es für den gesamten Straßenabschnitt gilt.

Einfach das nächste mal nur schreiben wenn man es weiß und eine Ahnung nicht als Fakt verkaufen. Oder einfach mitteilen dass man es nur ahnt.

Ein netter Ton heute wieder hier.

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Mai 2023 um 19:14:13 Uhr:

Warum liest man nicht die vorherigen Antworten durch, ehe man postet?

Ich habe alles gelesen, gehe nur nicht so ganz mit was da geschrieben wurde. Wollte eine Diskussion anregen wie unter normalen Menschen. Das Ergebnis von Uwe war ja richtig, die Begründung aber unvollständig, denn grundsätzlich ist rechts parken vorgeschrieben, aber…

Zitat:

Gemäß § 12 Absatz 4 Satz 4 StVO dürfen Sie ein Kraftfahrzeug in einer Einbahnstraße auch links parken, vorausgesetzt hier gilt aus anderen Gründen kein Halte- bzw. Parkverbot (Beschilderung, Zufahrtswege, Engstellen).

Ich würde da trotzdem nicht parken.

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. Mai 2023 um 19:31:04 Uhr:

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 18. Mai 2023 um 18:45:26 Uhr:

 

 

Es war von mir als ganz normale Frage gemeint, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Bloß stellen war keines Falls eine Absicht von mir.

 

Vermutlich parkt dort niemand, weil alle die Interpretation des Schildes so sehen wie ich es gedacht habe, nämlich dass es für den gesamten Straßenabschnitt gilt.

Einfach das nächste mal nur schreiben wenn man es weiß und eine Ahnung nicht als Fakt verkaufen. Oder einfach mitteilen dass man es nur ahnt.

Scheinbar sehen andere Autofahrer das genauso, sonst würden die Leute bereits dort parken...

Wenn dort Halten und Parken verboten wäre müsste ein Schild auf der linken Seite stehen.

Somit wäre dort Halten und Parken erlaubt.

https://www.fuehrerscheine.de/.../

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