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Polizeifahrzeug mit Blaulicht entgegen der Einbahnstraße

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 12:36

Hallo zusammen.

Folgende Frage.

Meiner Frau kam diese Woche ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht in der Einbahnstraße entgegen. Ich bin in soweit informiert das sie das lt. §35 StVO dürfen, aber wie sieht es aus, wenn ich beim ausweichen auf den Bordstein (andere Möglichkeit gab es nicht) mein Fahrzeug beschädige? Wer kommt für mögliche Schäden auf?

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2018 um 12:44

Ruhig ausweichen. Es nutzt nichts, wenn durch Hektik ein Unfall passiert, der dann alles nur noch mehr aufhält.

Wer dafür aufkommt? Der Verursacher. Also der, der im Fahrzeug am Lenkrad sitzt. Es sein denn das Fahrzeug mit Sondersignal ist direkt beteiligt oder hat eine sehr hektische Reaktion provoziert.

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Zitat:

@rambonaut schrieb am 2. Dezember 2018 um 16:31:42 Uhr:

Gelegentlich besuche ich Freunde in unterschiedlichen Krankenhäusern...das Bild ist eigentlich oft gleich.

Es wird hektisch mit Blaulicht gefahren - aber beim ausladen des Patienten hat man Zeit.

Da wird gequatscht....als hätte man alle Zeit der Welt...

Ich denke, Du siehst zweierlei Situationen und versuchst, diese irgendwie in einen logischen Bezug zueinander zu bringen. Das funktioniert ohne Insiderwissen allerdings nicht. Das scheitert vermutlich schon daran, daß Du einen Rettungswagen nicht von einem Krankenwagen unterscheiden kannst.

Die Rettungswägen, die mit Blaulicht und Martinshorn "hektisch" durch die Gegend fahren, befinden sich in 99% der Fälle auf der Anfahrt ZU einem Notfall. Da zählt dann in der Regel nicht jede einzelne Sekunde, aber das weiß man halt immer erst, wenn man den Patient dann tatsächlich vor Augen hat. Das ist die EINE Situation.

Die ANDERE Situation ist die Ankunft am Krankenhaus MIT Patient. Da ist der liebe Mensch dann schon erstversorgt und stabilisiert (wobei das nicht bedeutet, daß man nicht auch solche Leute verkehrsbedingt mit Sondersignal fahren kann und das auch Sinn macht). Diese Klinikübergabe darf dann auch weniger hektisch sein.

Und DIE Patienten, bei denen es auch bei der Übergabe in der Klinik auf jede Sekunde ankommt, bekommst Du als Besucher eh nicht zu Gesicht.

Und jetzt bitte nicht nur über den Rettungsdienst herziehen sondern auch die Story von den Polizisten zum Besten geben, die ihre Currypommes mit Blaulicht abholen :D

Gruss

Jürgen

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 03. Dez. 2018 um 20:19:06 Uhr:

Manchmal kann man einfach mal vertrauen. ??

Aber wem soll ich denn vertrauen?

 

Sprich, falls mal sowas sein sollte, dann den genauen Ort und die Zeit und wenn möglich das Kennzeichen notieren, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen? Idealerweise per Foto dokumentieren.

Wenn irgendwie möglich, genau das. :)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. Dezember 2018 um 20:42:28 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 03. Dez. 2018 um 20:19:06 Uhr:

Manchmal kann man einfach mal vertrauen. ??

Aber wem soll ich denn vertrauen?

Sprich, falls mal sowas sein sollte, dann den genauen Ort und die Zeit und wenn möglich das Kennzeichen notieren, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen? Idealerweise per Foto dokumentieren.

@Schubbie , ich würde einfach, wenn ich an deiner Stelle wäre, meine Felgen schonen und das Einsatzfahrzeug behindern. Das macht besonders viel Sinn bei den Kollegen von der Trachtentruppe. Nur könnte dann eine höhere Rechnung von der Staatskasse kommen, inklusive einem Sonderbonus bei der Sparkasse in Flensburg. Die legen deine ereichen Punkte sicher gerne an.

Oh man, ko..... mich solche Typen an. Wenn Einsatzfahrzeug mit der schönen blauen Beleuchtung und der lieblichen und wohlklingenden Musik unterwegs sind, dann wird das schon einen Grund haben.

Und immer daran Denken, es kann auch immer einen selbst treffen oder die eigene Brut.

Nur einmal so zum Nachdenken !!!

MIFIA4

@MiFiA4

Dir ist schon bewusst, dass man zwar alles mögliche unternehmen "muss", Platz zu schaffen, man aber sich selbst weder schädigen, geschweige denn in Gefahr bringen muss?

Man darf sich im höheren Interesse schädigen und Ersatz von demjenigen Verlangen, in dessen wohlverstandenem Interesse das geschah. Stichworte sind Nothilfe und GoA. ;)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:56:02 Uhr:

@MiFiA4

Dir ist schon bewusst, dass man zwar alles mögliche unternehmen "muss", Platz zu schaffen, man aber sich selbst weder schädigen, geschweige denn in Gefahr bringen muss?

Habe ich das geschrieben ? Nein. Nur zur Info, ich bin seit über 20 Jahre hauptamtlich im Rettungsdienst, und ich glaube schon, das ich weiß von was ich rede. ;)

Tante Edit: nur müssen wir das auch nicht.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 03. Dez. 2018 um 22:2:33 Uhr:

Habe ich das geschrieben?

Du hast dich darüber aufgeregt, dass Schubbie nicht den Randstein hochfährt, wenn er dadurch seine Felgen beschädigen muss.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:01:44 Uhr:

Man darf sich im höheren Interesse schädigen und Ersatz von demjenigen Verlangen, in dessen wohlverstandenen Interesse das geschah. Stichworte sind Nothilfe und GoA. ;)

§2, Satz 2 in diesem Thread nicht vergessen¡

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:33:05 Uhr:

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 03. Dez. 2018 um 22:2:33 Uhr:

Habe ich das geschrieben?

Du hast dich darüber aufgeregt, dass Schubbie nicht den Randstein hochfährt, wenn er dadurch seine Felgen beschädigen muss.

Ach so er muß dadurch seine Felgen beschädigen. :eek::confused: Ach ja, ich habe auch Alufelgen und beim Auffahren auf einen Randstein ist mir noch keine Felge kaput gegangen. Aber beim Parken geht es, oder wie. Ich meine das auf den Randstein fahren ?;)

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 03. Dez. 2018 um 22:40:19 Uhr:

Ach ja, ich habe auch Alufelgen und beim Auffahren auf einen Randstein ist mir noch keine Felge kaputt gegangen. Aber beim Parken geht es, oder wie. Ich meine das auf den Randstein fahren?

Du fährst zum Parken Randsteine hoch? Dann bist also du derjenige, der regelmäßig den Fußgängern den Gehweg zuparkt?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:44:49 Uhr:

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 03. Dez. 2018 um 22:40:19 Uhr:

Ach ja, ich habe auch Alufelgen und beim Auffahren auf einen Randstein ist mir noch keine Felge kaputt gegangen. Aber beim Parken geht es, oder wie. Ich meine das auf den Randstein fahren?

Du fährst zum Parken Randsteine hoch? Dann bist also du derjenige, der regelmäßig den Fußgängern den Gehweg zuparkt?

Es so?l an manchen Stellen sogar erlaubt und erwünscht sein. Es gibt sogar extra ein Schild dafür.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:40:19 Uhr:

Ach ja, ich habe auch Alufelgen und beim Auffahren auf einen Randstein ist mir noch keine Felge kaput gegangen.

Es gibt Alufelgen mit Serie 60 Reifen und welche mit Serie 20 Reifen. Es gibt Reifen mit Felgenschutzleiste und ohne. Es gibt Felgen, die nur kaum über den Reifen hinaus stehen, und solche, die viel breiter sind.

Nur, weil es bei Dir geht, muss es noch lange nicht bei allen gehen. Es gibt auch genügend (auch serienmäßige) Fahrzeuge, die mit dem Frontspoiler nicht über eine normal hohe Gehsteigkante kommen.

Edit: Und wo Parken halb auf dem Gehsteig erlaubt ist, ist so gut wie immer die Bordsteinkante niedrig und abgerundet.

Herrlich, wie sich wieder ein Thema verselbständigt hat.

 

Grüße vom Ostelch

Und noch nicht mal Seite 3. :)

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