Polizei: Wo kommen Sie denn her?

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.
Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.
Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.
Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.
Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.
Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.
Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?
Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.
Eine Antwort habe ich nicht bekommen.
Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.
Eine wichtige Sache würde übersehen🙂 dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.
Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.
Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?
Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.
Was soll der Blödsinn?
Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.
Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.
Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.
Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.
Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.
Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.
Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?
Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.
Eine Antwort habe ich nicht bekommen.
Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.
Eine wichtige Sache würde übersehen🙂 dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.
Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.
Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?
Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.
Was soll der Blödsinn?
Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

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Ja, das machen die. So läuft das. Es gibt hierfür extra sowas wie Rufbereitschaft bei der Staatsanwaltschaft.

Zitat:

@Dr.Cyanide schrieb am 29. Februar 2016 um 16:20:03 Uhr:


Ja, das machen die. So läuft das. Es gibt hierfür extra sowas wie Rufbereitschaft bei der Staatsanwaltschaft.

Gut okay wenn es so sein sollte dann sorry für die "falsche" Aussage, zwar nie davon was gehört aber okay.

Zitat:

@Bressco schrieb am 29. Februar 2016 um 16:07:07 Uhr:


Da brauchen die schon die Zustimmung vom Richter und das dauert halt seine Tage und bis Dato wird auch vom Richter nichts mehr kommen da er selber weiß was Sache ist.

Is klar, hoffentlich spricht sich das nicht rum daß man mit 3 Promille einfach verweigern muß und dann 3 Tage später zur Blutentnahme muß. 😁😁😁😁😁

Edit: Wurde ja schon aufgeklärt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bressco schrieb am 29. Februar 2016 um 16:09:32 Uhr:



Zitat:

@Thraciel schrieb am 29. Februar 2016 um 16:07:13 Uhr:


Der einzige der hier Mimimi macht bist ja wohl du 😁
Wenn die Beamten einen ausreichenden Verdacht begründen können wirst du getestet. Entweder räumst du freiwillig den Verdacht aus oder aber du wirst dazu motiviert und darfst zudem noch ein Taxi zurück zu deinem Auto zahlen 😉

Und was ist ein ausreichender Verdacht?

Willkommen in der deutschen Juristerei. Die Hürden dir einen Test per Alkomat anzubieten sind relativ gering, das kann man im Prinzip ohne Anfangsverdacht machen.
Hat man den Verdacht (Mundgeruch, Verhalten, etc.) und zusätzlich wird der Pustetest verweigert wird der StA idR zustimmen.

Übrigens kommen die Beamten (wenn sie sich sehr sicher sind) sogar ohne die Zustimmung des StA aus - da Verdunkelungsgefahr besteht könnte man auch so eine Blutentnahme rechtfertigen. Kommt dann 0,0 raus haben die Beamten allerdings ein Problem - wenn du dagegen vorgehst. Was es jemandem bringt gegen einen entlastenden Bluttest vorzugehen der vermeintlich zu Unrecht vollzogen worden ist sei dabei dahingestellt.

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Zitat:

@Bressco schrieb am 29. Februar 2016 um 16:07:07 Uhr:


Nicht mal ne Blutabnahme dürfen die einfach so, selbst wenn die einen Verdacht haben können die einfach so nichts.
Da brauchen die schon die Zustimmung vom Richter und das dauert halt seine Tage und bis Dato wird auch vom Richter nichts mehr kommen da er selber weiß was Sache ist.

Zeig mir halt ne Quelle wo die angeblich das machen dürfen was du da sagst.

"Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“

Wenn du da mal nicht gewaltig auf dem Holzweg bist.
(Und erspare uns jetzt bitte beglaubigende Tatsachenberichte, á la "das habe ich schon durch" oder "der Schwager meines Bruders sein Neffe..."😉

Zitat:

@Bressco schrieb am 29. Februar 2016 um 16:18:28 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 16:16:27 Uhr:



Bingo
Du hast es, wenn auch unbewusst, erraten. Zuerst wird ein Staatsanwalt und dann ein Richter angerufen.

Wo steht das?
Denkst du die rufen um 3 Uhr Nachts irgendwelche Staatsanwälte an um dann den Kopf vom Richter zu....?
Zeig mir halt wo das steht und ich bin leise & entschuldige mich.

OK

Das ist überall anders geregelt. Bei uns besteht für solch "kleine" Sachen ein Bereitschaftsdienst der StA bis zu einer bestimmten Uhrzeit. Dort wird vorgesprochen, der Sachverhalt geschildert und man holt sich die Anordnung bzw. den Antrag auf die Entnahme der Blutprobe telefonisch. Danach wird der Richter kontaktiert und ordnet dann an oder nicht. Das ist aber wie gesagt regional verschieden geregelt. Es gibt auch Städte, da ist die Bereitschaft durchgehend zu erreichen. Und es gibt teilweise Absprachen der Polizeibehörden mit den einzelnen Staatsanwaltschaften.

Wenn der Bereitschaftsdienst nicht zu erreichen ist, liegt die Entscheidungskompetenz beim Beamten.

Der ordnet dann als Hilfsbeamter der StA die Blutprobe an.

Ich spreche jetzt für einen bestimmten Bezirk in NRW. In anderen Ländern/Städten ist es vielleicht anders geregelt. Der Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe gilt natürlich überall.

Glaub mir das oder nicht.

Edit:
Hätte ich den Post von Dr. Cyanide gesehen früher gesehen, hätte ich mir meine Ausführung erspart.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. Februar 2016 um 11:55:21 Uhr:


Hallo, Thraciel,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. Februar 2016 um 11:55:21 Uhr:



Zitat:

@Thraciel [url=http://www.motor-talk.de/.../...i-wo-kommen-sie-denn-her-t4709235.html
...

...
Unbestritten: Die Waldformel gilt natürlich auch für Polizeibeamte und ein höflicher, aber bestimmter Polizeibeamter hat mit Sicherheit kaum mal die Probleme, die aktuell in diesem Thread hochkommen.

Hallo, Bressco,

hast Du Dir mal den § 36 StVO genau durchgelesen?

Polizeibeamte dürfen Fahrzeuglenker anhalten, um u. a. die Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen.

Wenn Du als Fahrer nicht bereit bist, nachzuweisen, dass Du fahrtauglich bist, kann es sein, dass Dir schlicht und ergreifend die Weiterfahrt untersagt wird, bis Du den Beweis erbracht hast.

Es gibt zwar keine verbindlichen Tests oder Vorgaben, was Du machen musst,

Bedenke: Es ist keine Schikane von Seiten der Polizei, solche Kontrollen durchzuführen, sondern dient der Sicherheit und möglicherweise rettet es sogar mal Dein Leben oder Deine Gesundheit, wenn die Polizei einen nicht fahrtauglichen Fahrzeuglenker aus dem Verkehr zieht.

Viele Grüße,

Nachteule

Na ja.
Mein Sohn geriet vor Jahren kurz vor dem Erreichen eines großen Rockfestivals in eine Verkehrskontrolle. Junger Mann, altes Auto, Bart. Der Polizist stellte ein paar Fragen und leuchtete ihm mit einer Taschenlampe in die Augen. "Pupillenreaktion nicht ausreichend". Mein Sohn, der im Leben noch nicht mal eine Zigarette geraucht hat, beantworte alle. "Wir haben einen !" sprach der Polizist ins Funkgerät und mein Sohn musste den FS abgeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde er über die Konsequenzen des Fahrens unter Betäubungsmitteln informiert.

Dann der Urintest, der sich schwierig gestaltete, weil er kurz zuvor bereits auf Toilette war. Was ihm nicht geglaubt wurde.

Dann das Ergebnis: 0,00 alles einwandfrei. Dann musste der FS wieder hervorgebracht werden, der offensichtlich schon zur Sicherstellung vorbereitet worden war.

Und es war die Polizei, die ihn ihm wortlos überreichte und seinen Gruß nicht erwiderte.

Das mit dem zitieren üben wir aber nochmal. 🙂
Was war jetzt von dir? 😁

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 29. Februar 2016 um 20:46:17 Uhr:


Das mit dem zitieren üben wir aber nochmal. 🙂
Was war jetzt von dir? 😁

Wieso ? ;-) Ich habe eben die UHU-Schrift gelassen, ist doch mal was anderes :-))

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 20:43:22 Uhr:


]

Na ja.
Mein Sohn geriet vor Jahren kurz vor dem Erreichen eines großen Rockfestivals in eine Verkehrskontrolle. Junger Mann, altes Auto, Bart. Der Polizist stellte ein paar Fragen und leuchtete ihm mit einer Taschenlampe in die Augen. "Pupillenreaktion nicht ausreichend". Mein Sohn, der im Leben noch nicht mal eine Zigarette geraucht hat, beantworte alle. "Wir haben einen !" sprach der Polizist ins Funkgerät und mein Sohn musste den FS abgeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde er über die Konsequenzen des Fahrens unter Betäubungsmitteln informiert.

Dann der Urintest, der sich schwierig gestaltete, weil er kurz zuvor bereits auf Toilette war. Was ihm nicht geglaubt wurde.

Dann das Ergebnis: 0,00 alles einwandfrei. Dann musste der FS wieder hervorgebracht werden, der offensichtlich schon zur Sicherstellung vorbereitet worden war.

Und es war die Polizei, die ihn ihm wortlos überreichte und seinen Gruß nicht erwiderte.

Du warst bestimmt nicht dabei, oder?
Ich wäre mit den Schilderungen der jungen Leute vorsichtig.
Komisch ist das mit dem Führerschein. Das Fahren unter BTM ist eine Ordnungswidrigkeit, die keine Sicherstellung des Füherscheines zur Folge hat.
Ich kann aber auch beim besten Willen nichts negatives am Ablauf der von dir geschilderten Kontrolle finden. Ok. Den Spruch "Wir haben einen", hätte man sich klemmen können, wenn er dann so gebracht wurde.
Dass es für deinen Sohn unangenehm war und er sich natürlich falsch behandelt fühlte, kann man nachvollziehen. Mit derartigen Kontrollen muss man im Rahmen solcher Veranstaltungen rechnen. Und die sind auch sinnvoll. Dass auch "Unschuldige" angehalten werden, liegt in der Natur der Sache.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 21:25:31 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 20:43:22 Uhr:


]

Na ja.
Mein Sohn geriet vor Jahren kurz vor dem Erreichen eines großen Rockfestivals in eine Verkehrskontrolle. Junger Mann, altes Auto, Bart. Der Polizist stellte ein paar Fragen und leuchtete ihm mit einer Taschenlampe in die Augen. "Pupillenreaktion nicht ausreichend". Mein Sohn, der im Leben noch nicht mal eine Zigarette geraucht hat, beantworte alle. "Wir haben einen !" sprach der Polizist ins Funkgerät und mein Sohn musste den FS abgeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde er über die Konsequenzen des Fahrens unter Betäubungsmitteln informiert.

Dann der Urintest, der sich schwierig gestaltete, weil er kurz zuvor bereits auf Toilette war. Was ihm nicht geglaubt wurde.

Dann das Ergebnis: 0,00 alles einwandfrei. Dann musste der FS wieder hervorgebracht werden, der offensichtlich schon zur Sicherstellung vorbereitet worden war.

Und es war die Polizei, die ihn ihm wortlos überreichte und seinen Gruß nicht erwiderte.

Du warst bestimmt nicht dabei, oder?
Ich wäre mit den Schilderungen der jungen Leute vorsichtig.

Du hast aber ein Vertrauen zu deinen Kindern oder Angehörigen.😰

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 20:43:22 Uhr:


Na ja.
Mein Sohn geriet vor Jahren kurz vor dem Erreichen eines großen Rockfestivals in eine Verkehrskontrolle. Junger Mann, altes Auto, Bart. Der Polizist stellte ein paar Fragen und leuchtete ihm mit einer Taschenlampe in die Augen. "Pupillenreaktion nicht ausreichend". Mein Sohn, der im Leben noch nicht mal eine Zigarette geraucht hat, beantworte alle. "Wir haben einen !" sprach der Polizist ins Funkgerät und mein Sohn musste den FS abgeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde er über die Konsequenzen des Fahrens unter Betäubungsmitteln informiert.

Soweit so richtig, die Belehrung ist sicher nicht verkehrt. Ich vermag nichts falsches zu erkennen bisher. (Man Bedenke wie viele Leute durch eine solche Kontrolle geschleust werden. Dass man den 7000sten nicht mehr freudestrahlend begrüßt oder der Beamte einfach entnervt war - gibts alles)

Dass der FS zur Abfrage mitgenommen wird ist nicht weiter ungewöhnlich.

Zitat:

Dann der Urintest, der sich schwierig gestaltete, weil er kurz zuvor bereits auf Toilette war. Was ihm nicht geglaubt wurde.

Ärgerlich aber idR zu lösen. Dass das als Schutzbehauptung ausgelegt wird ist erstmal verständlich oder?

Zitat:

Dann das Ergebnis: 0,00 alles einwandfrei. Dann musste der FS wieder hervorgebracht werden, der offensichtlich schon zur Sicherstellung vorbereitet worden war.

Und es war die Polizei, die ihn ihm wortlos überreichte und seinen Gruß nicht erwiderte.

Also alles gut, nix passiert und den FS gabs wieder. Was gibts da jetzt zu bemängeln? Das Beantworten der Fragen hat jedenfalls nicht geschadet.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 29. Februar 2016 um 21:31:44 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 21:25:31 Uhr:


Du warst bestimmt nicht dabei, oder?
Ich wäre mit den Schilderungen der jungen Leute vorsichtig.

Du hast aber ein Vertrauen zu deinen Kindern oder Angehörigen.😰

Was hat das damit zu tun. Alles blind zu glauben ist einfach nur naiv.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es ist ja auch allseits bekannt, dass in solchen Sachen nie übertrieben und immer die ganze Wahrheit erzählt wird. Jeder weiß ja, dass gerade Kinder ihren Eltern immer die Wahrheit erzählen. Egal was passiert ist.

@Manitoba Star

Das war jetzt allgemein gemeint und nicht auf deinen Sohn gemünzt

Aber wie ich schon sagte, ich kann an dem Ablauf der Kontrolle nichts negatives finden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 21:51:52 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 29. Februar 2016 um 21:31:44 Uhr:


Du hast aber ein Vertrauen zu deinen Kindern oder Angehörigen.😰


Was hat das damit zu tun. Alles blind zu glauben ist einfach nur naiv.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es ist ja auch allseits bekannt, dass in solchen Sachen nie übertrieben und immer die ganze Wahrheit erzählt wird. Jeder weiß ja, dass gerade Kinder ihren Eltern immer die Wahrheit erzählen. Egal was passiert ist.

Das hat sehr viel damit zu tun.
Ein soziales miteinander funktioniert nur auf dieser Basis.
Deine "Kontrolle ist besser Einstellung" schürt nur missgunst.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 29. Februar 2016 um 22:00:23 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 21:51:52 Uhr:



Was hat das damit zu tun. Alles blind zu glauben ist einfach nur naiv.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Es ist ja auch allseits bekannt, dass in solchen Sachen nie übertrieben und immer die ganze Wahrheit erzählt wird. Jeder weiß ja, dass gerade Kinder ihren Eltern immer die Wahrheit erzählen. Egal was passiert ist.

Das hat sehr viel damit zu tun.
Ein soziales miteinander funktioniert nur auf dieser Basis.
Deine "Kontrolle ist besser Einstellung" schürt nur missgunst.

Ich glaub wir schweifen vom Thema ab. Ich werde jetzt hier nicht über soziales Miteinander diskutieren.🙂

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