Polizei- Wie ist die Anrede?

Wie soll ich einen Polizisten/Polizistin anreden ohne ihn zu degradieren oder gar zu beleidigen?

Herr Wachtmeister?
Herr Polizist?
Herr Polizeikomissaranwärter?
...

Grund: Habe nämlich keine Lust erst nach dem Dienstgrad zu fragen!

Was meint ihr?

Ich würde einfach Wachtmeister sagen, aber gibt bestimmt einige die sich dann wichtig tun wollen und sagen:

"ich bin kein Wachtmeister, sondern Herr Oberkomissar..."

also wie ist die korrekte Anrede für alle?

Beste Antwort im Thema

ganz einfach nur Guten Tag. sonst gar nichts. da hat man die wenigsten probleme.

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Das ist ja mal geil.....
Was getrunken ?
Ey Leute, ich bin sowas von voll, ich kann kaum noch stehen ...... Aber damit verarscht man die, und ob die es als Spaß hinnehmen, weiß man vorher nie.

Ich stimme voll zu, dass die mehr und mehr Gewinnorientiert werden. Blitzer bringen schön viel Geld, deshalb kontrollieren die auch an den unmöglichsten Ecken. warum kümmern die sich auf der Bahn so wenig um Drängler und welche, die das Rechtsfahrgebot missachten ? Das will nicht in meinen Kopf rein.

Und wenn die einem einreden wollen, wir blitzen, wegen Sicherheit im Verkehr und so, dann kann man das argument bringen, und warum sind Blitzerwarner in den Navis verboten ? Wenn es um die Sicherheit gehen würde, wären die erlaubt, weil dann würde jeder, der ein Navi hat, da mit vorgeschriebener Geschwindigkeit durchfahren !!!
So siehts nämlich aus !

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Magirus, ich habe jedes Verständnis der Welt dafür dass sie nicht immer das Blaulicht etc. anmachen können, Stichwort stille Anfahrt.

Wofür ich aber kein Verständnis habe, ist wenn es nichts schadet, man es aber weglässt und dieses ohne Konsequenzen sein soll.
Was spricht denn gegen "Wenn es nichts "Taktisches" stört, muss es an sein".
So dumm wäre so ein Gesetz nicht, sehe keine Nachteile daraus.

volle zustimmung....

ABER mir geht es darum, dass es leute (hier) gibt die nunmal keine ahnung von dem thema haben, den unterschied zwischen sonder- & wegerechten NICHT kennen und dann auch noch mitreden wollen (und genau wegen solchen leuten wird wie weiter oben schon genannt bei der feuerwehr gelehrt "inanspruchnahme von sonderrechten NUR mit sondersignal" weil es sonst böse endet!)....

dass man die inanspruchnahme von sonderrechten mit sondersignal kenntlich machen sollte, stelle ich NICHT in frage! lediglich den umstand, dass einige hier im glauben leben, dass diese fahrzeuge auch nur dann, wenn sie das blaulicht und das martinshorn anhaben, diese sonderrechte genißen...was nunmal schlichtweg falsch ist!

da wird guten tag und guten weg gesagt und nix weiter....

oder spricht der dich mit herr industriekaufmann oder was auch immer dein beruf ist an....!!?????!

Zitat:

Original geschrieben von venschla


Das ist ja mal geil.....
Was getrunken ?
Ey Leute, ich bin sowas von voll, ich kann kaum noch stehen ...... Aber damit verarscht man die, und ob die es als Spaß hinnehmen, weiß man vorher nie.

Ich stimme voll zu, dass die mehr und mehr Gewinnorientiert werden. Blitzer bringen schön viel Geld, deshalb kontrollieren die auch an den unmöglichsten Ecken. warum kümmern die sich auf der Bahn so wenig um Drängler und welche, die das Rechtsfahrgebot missachten ? Das will nicht in meinen Kopf rein.

Und wenn die einem einreden wollen, wir blitzen, wegen Sicherheit im Verkehr und so, dann kann man das argument bringen, und warum sind Blitzerwarner in den Navis verboten ? Wenn es um die Sicherheit gehen würde, wären die erlaubt, weil dann würde jeder, der ein Navi hat, da mit vorgeschriebener Geschwindigkeit durchfahren !!!
So siehts nämlich aus !

so ist es! Bei uns blitzen Sie immer an der gleichen Stelle. Man geht da schon automatisch auf die Bremse. Auch wenn sie garnicht da sind.

Dafür fahren Sie aber nie bei uns durchs Dorf, was auch mal toll sein würde. Von mir aus können sie die dicksten Autos fahren und wenn ihnen kalt ist auch den motor laufen lassen. Aber Sie sollen verdammt nochmal ihrer Pflicht nachkommen und eine flächendeckende Sicherheit gewährleisten.

Die Anrede Officer gefällt mir übrigens auch sehr gut. Einmal hab ich sogar mal zu einer Fuß-Streife gesagt: "Oh die Carabinieri". Die Reaktion war ein Schmunzeln auf beiden Seiten 😉

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sag einfach Herr Flottenadmiral, im lallenden Ton und kippe dann seitlich aus der Fahrertür.... :-) ;-)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ums zusammenzufassen: zur inanspruchnahme von sonderrechten (jegliche übertretung der stvo) ist KEIN blaulicht, KEIN martinshorn und auch NICHT die kombination aus beidem erforderlich (und das gilt für polizei und feuerwehr....gleichermaßen)....

martinshorn und blaulicht bedeuted lediglich, das die vorrausfahrenden verkehrsteilnehmer bei nächster gelegenheit die straßen zu räumen haben (auch als "wegerecht" bekannt)

Will mich nicht unbedingt selbst zitieren, aber § 35 StVO und die entsprechende Verwaltungsvorschrift sowie einschlägige Gerichtsurteile sagen etwas anderes.

Beim Wegerecht nach § 38 StVO ist dessen Inanspruchnahme in der Tat immer zwingend durch Blaulicht und Einsatzhorn zu kennzeichnen. Das Wegerecht soll im Einsatzfall schließlich für "freie Bahn" sorgen und verpflichtet die anderen Verkehrsteilnehmer dazu, die Straße nach Möglichkeit zu räumen - Wegerecht heißt allerdings nicht automatisches Vorfahrtsrecht.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StvO sieht zunächst keine besondere Kennzeichnung vor. Soweit richtig. Sonderrecht bedeutet, sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen zu können, sofern zur Erfüllung hoheitsrechtlicher Aufgaben zwingend erforderlich, sprich im Einsatzfall . Dabei kann es jedoch zur Gefährdung "nichtsahnender" Verkehrsteilnehmer kommen. Deshalb besagt die Verwaltungsvorschrift zu § 35, dass auch die Inanspruchnahme der Sonderrechte durch Blaulicht und Einsatzhorn kenntlich gemacht werden soll. Soll heißt muss wenn kann, im Regelfall also immer dann, wenn das Einsatzfahrzeug über eine entsprechende Ausrüstung verfügt und es nicht dem Zweck des Einsatzes entgegen steht. Daraus resultiert, dass für Fahrzeuge ohne solche Ausrüstung - zum Beispiel die Privatfahrzeuge von Feuerwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus nach Alarmierung - zwar auch die Sonderrechte gelten, aber nur in einem äußerst begrenzten Umfang, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen im verhältnismäßigen Rahmen. Eben weil sie ihre Sonderrechte nicht kenntlich machen können.

Das hat man mir übrigens nicht nur bei der Feuerwehr erzählt. Das steht auch in den Büchern zum Gefahrenabwehrrecht, die mich seit 10 Jahren beruflich beschäftigen.

Zitat:

Original geschrieben von Filter305



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ums zusammenzufassen: zur inanspruchnahme von sonderrechten (jegliche übertretung der stvo) ist KEIN blaulicht, KEIN martinshorn und auch NICHT die kombination aus beidem erforderlich (und das gilt für polizei und feuerwehr....gleichermaßen)....

martinshorn und blaulicht bedeuted lediglich, das die vorrausfahrenden verkehrsteilnehmer bei nächster gelegenheit die straßen zu räumen haben (auch als "wegerecht" bekannt)

Will mich nicht unbedingt selbst zitieren, aber § 35 StVO und die entsprechende Verwaltungsvorschrift sowie einschlägige Gerichtsurteile sagen etwas anderes.

Beim Wegerecht nach § 38 StVO ist dessen Inanspruchnahme in der Tat immer zwingend durch Blaulicht und Einsatzhorn zu kennzeichnen. Das Wegerecht soll im Einsatzfall schließlich für "freie Bahn" sorgen und verpflichtet die anderen Verkehrsteilnehmer dazu, die Straße nach Möglichkeit zu räumen - Wegerecht heißt allerdings nicht automatisches Vorfahrtsrecht.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StvO sieht zunächst keine besondere Kennzeichnung vor. Soweit richtig. Sonderrecht bedeutet, sich über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen zu können, sofern zur Erfüllung hoheitsrechtlicher Aufgaben zwingend erforderlich, sprich im Einsatzfall . Dabei kann es jedoch zur Gefährdung "nichtsahnender" Verkehrsteilnehmer kommen. Deshalb besagt die Verwaltungsvorschrift zu § 35, dass auch die Inanspruchnahme der Sonderrechte durch Blaulicht und Einsatzhorn kenntlich gemacht werden soll. Soll heißt muss wenn kann, im Regelfall also immer dann, wenn das Einsatzfahrzeug über eine entsprechende Ausrüstung verfügt und es nicht dem Zweck des Einsatzes entgegen steht. Daraus resultiert, dass für Fahrzeuge ohne solche Ausrüstung - zum Beispiel die Privatfahrzeuge von Feuerwehrleuten auf dem Weg zum Gerätehaus nach Alarmierung - zwar auch die Sonderrechte gelten, aber nur in einem äußerst begrenzten Umfang, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen im verhältnismäßigen Rahmen. Eben weil sie ihre Sonderrechte nicht kenntlich machen können.

Das hat man mir übrigens nicht nur bei der Feuerwehr erzählt. Das steht auch in den Büchern zum Gefahrenabwehrrecht, die mich seit 10 Jahren beruflich beschäftigen.

Genauso siehts aus!

Wie in jedem Threat, in dem es um die Polizei geht. Kaum jemand, der hier schreibt, hat auch nur den Hauch von Ahnung was Sonder- und/oder Wegerechte angeht. Das ist kaum zum Aushalten. Lest im Gesetz nach und ihr wisst es. Und noch weniger Ahnung haben einige, wo Ermächtigungen in Bezug auf Blutentnahmen - lest hier in der StPO nach und auch dann wisst ihr Bescheid. Allein das Ablehnen eines Alco-Test rechtferigt in keinster Weise eine Blutprobe. Aber all das ist hier sinnloses OT. Daher werde ich MOD-Alarm starten und hoffen, dass der Threat geschlossen wird. Es kommt hier leider imer seltener vor, dass man anständig und mit Fach- und Sachverstand diskutieren kann! So long

Spielverderber... Oberlehrer!

"Lest im Gesetz nach" ist doch der Beweis, dass DU keinerlei Ahnung von diesen Dingen hast.
Viel wichtiger sind nämlich die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Erläuterungen sowie passende Gerichtsurteile.

Aber du hast Recht: Völlig OT.

OT ist es schon nach den 3. Beitrag oder so gewesen. Stört dich das so dermaßen, dass wir hier mal ein bisschen OT schnacken ? Ok, wegen Wegerechte und bla und blub...

Aber wenn du was darüber weißt, und dich auskennst, warum beteiligst du dich nicht an diesem schönen Fred ?

OT oder nicht, interessant war es bis jetzt auf jeden Fall.

Mein DANKE geht an alle, die sich daran beteiligt haben!

Grüße aus Baden,
Thobe

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Wie in jedem Threat, in dem es um die Polizei geht. Kaum jemand, der hier schreibt, hat auch nur den Hauch von Ahnung was Sonder- und/oder Wegerechte angeht. Das ist kaum zum Aushalten. Lest im Gesetz nach und ihr wisst es. Und noch weniger Ahnung haben einige, wo Ermächtigungen in Bezug auf Blutentnahmen - lest hier in der StPO nach und auch dann wisst ihr Bescheid. Allein das Ablehnen eines Alco-Test rechtferigt in keinster Weise eine Blutprobe. Aber all das ist hier sinnloses OT. Daher werde ich MOD-Alarm starten und hoffen, dass der Threat geschlossen wird. Es kommt hier leider imer seltener vor, dass man anständig und mit Fach- und Sachverstand diskutieren kann! So long

den einwurf verstehe ich jetzt nicht!

es geht nicht nur darum, was die legislative sagt, sondern vorallem darum, was die judikative daraus macht! also lies du erstmal in musterurteilen!

Ross und Reiter ... sicherlich erweckt die Polzei bei den Bürgern zunehmend den Eindruck, Kassenwart zu sein, anstatt in aller Breite dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung zu tragen - eine Konfrontationssituation entsteht. Nur, machen das die Roadmarshalls aus Eigenantrieb oder kann es sein, dass sie dazu "befehligt" werden und es tendenziell auch nicht anders beurteilen, als wir? 😉
Sprich, die Kritik gehört an eine andere Adresse...
 
Naja.. und die paar persönlich eigenmotivierten Jäger des zu lauten Auspuffs... wenn das ihr ganzer Berufsethos und ihr Lebensziel ist/ihnen langt... gibts halt auch. Ich denk mir da immer "Du arme Wurst..." 😛
 
Öh... scheisse.... schnell noch was zum Topic... sonst gibts ein Knöllchen vom Skymarshall auf virtuellem Einsatzflug (bitte Wegerecht usw. beachten!)... hmpf *verzweifeltguck* ... aaah, ja genau: Herr Waldmeister ist ein alter Gag, wenn wieder mal Plopp, Stolizei ansteht 🙂
 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Ross und Reiter ... sicherlich erweckt die Polzei bei den Bürgern zunehmend den Eindruck, Kassenwart zu sein, anstatt in aller Breite dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung zu tragen - eine Konfrontationssituation entsteht. Nur, machen das die Roadmarshalls aus Eigenantrieb oder kann es sein, dass sie dazu "befehligt" werden und es tendenziell auch nicht anders beurteilen, als wir? 😉
Sprich, die Kritik gehört an eine andere Adresse...

Naja.. und die paar persönlich eigenmotivierten Jäger des zu lauten Auspuffs... wenn das ihr ganzer Berufsethos und ihr Lebensziel ist/ihnen langt... gibts halt auch. Ich denk mir da immer "Du arme Wurst..." 😛

Öh... scheisse.... schnell noch was zum Topic... sonst gibts ein Knöllchen vom Skymarshall auf virtuellem Einsatzflug (bitte Wegerecht usw. beachten!)... hmpf *verzweifeltguck* ... aaah, ja genau: Herr Waldmeister ist ein alter Gag, wenn wieder mal Plopp, Stolizei ansteht 🙂

Falls du dich auf meinen post beziehst, dann muss ich sagen, dass ich das nicht gemeint hatte! mir ging es um dasss, was die judikative (gerichte) daraus machen und nicht, was die exekutive draus macht!

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