Polizei- Wie ist die Anrede?

Wie soll ich einen Polizisten/Polizistin anreden ohne ihn zu degradieren oder gar zu beleidigen?

Herr Wachtmeister?
Herr Polizist?
Herr Polizeikomissaranwärter?
...

Grund: Habe nämlich keine Lust erst nach dem Dienstgrad zu fragen!

Was meint ihr?

Ich würde einfach Wachtmeister sagen, aber gibt bestimmt einige die sich dann wichtig tun wollen und sagen:

"ich bin kein Wachtmeister, sondern Herr Oberkomissar..."

also wie ist die korrekte Anrede für alle?

Beste Antwort im Thema

ganz einfach nur Guten Tag. sonst gar nichts. da hat man die wenigsten probleme.

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@zipfeklatscher:

Ich will mich jetzt daran nicht beteiligen - nur soviel:

Ich bin seit 23 Jahren Polizeibeamter. Habe meine Ausbildung im mittleren Dienst begonnen und - nachdem ich entsprechende Eignungen nachgewiesen habe - mein Studium für den gehobenen Dienst absolviert. Und das wahrlich nicht als Schlechtester. Ich bin mittlerweile ich einer gesicherten Führungsposition im polizeilichen Einzeldienst. Also bitte: erzähl Du mir nichts darüber, was in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften steht. Wenn Du einen kleinen Rechtsexkurs bezüglich der hier OT-Themen haben möchtest, dann bitte PN. Ich bin gern bereit, Dir etwas über Befugnisse, Ermächtigungen, Formvorschriften und - in den bisher hier genannten - völlig unausschlaggebenden Verwaltungsvorschriften zu erzählen!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


@zipfeklatscher:

Ich will mich jetzt daran nicht beteiligen - nur soviel:

Ich bin seit 23 Jahren Polizeibeamter. Habe meine Ausbildung im mittleren Dienst begonnen und - nachdem ich entsprechende Eignungen nachgewiesen habe - mein Studium für den gehobenen Dienst absolviert. Und das wahrlich nicht als Schlechtester. Ich bin mittlerweile ich einer gesicherten Führungsposition im polizeilichen Einzeldienst. Also bitte: erzähl Du mir nichts darüber, was in Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften steht. Wenn Du einen kleinen Rechtsexkurs bezüglich der hier OT-Themen haben möchtest, dann bitte PN. Ich bin gern bereit, Dir etwas über Befugnisse, Ermächtigungen, Formvorschriften und - in den bisher hier genannten - völlig unausschlaggebenden Verwaltungsvorschriften zu erzählen!

Genau dass ist hier immer das Problem.... viele haben keine ahnung und keinerlei quali, und die wenigen, die wirklich nichtnur meinen etwas gehört zu haben, sondern, die was wissen, die werden einfach übergangen....

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Es geht im Übrigen nicht darum, Freitag Nachmittag in der Innenstadt über ne rote Ampel zu fahren, ohne sich bemerkbar zu machen, sondern eher um Sonntag Nacht, wo man das einzige Fahrende Fahrzeug weit und breit ist.
Wenn jemand in der Nähe ist: Blaulicht. Wenn nicht,wozu dann?

Sagt ja auch keiner. Ich blink beim Abbiegen ja auch nicht, wenn ich mutterseelenallein auf der Straße bin und wenn ich nachts ebenso allein an der roten Baustellenampel stehe und das andere Ende sehen kann, juckts schon gewaltig im Gasfuß. Da hält mich nur das drohende Fahrverbot ab, falls ihr doch irgendwo um die Ecke steht. Und wenn ihr bei den üblichen Kontrollfahrten das Tempolimit im Verwarngeldbereich überschreitet, macht ihr auch nichts anderes, als so ziemlich jeder andere Verkehrsteilnehmer. Bagatelle und außerdem, wo kein Kläger ...

Gerieben hatte ich mich an deiner Kontrollfahrt mit 120 kmh bei vorgeschriebenen 100 kmh, um zu gucken, wer noch schneller ist. Zum einen: Vorbildsfunktion? Wenn ihr in der Minna euch schon nicht an die Begrenzung haltet, ohne offensichtlich im "Sonderrechte-Einsatz" zu sein, warum sollte das dann der andere Verkehrsteilnehmer tun? Zum anderen, und das schrieb ich schon, eigentlich provoziert ihr damit den hinter euch Fahrenden regelrecht, sich "ranzuhängen". Überholt er auch noch, ist er natürlich selbst Schuld. Ich persönlich hab manchmal so die Vorstellung, der Drängler in der Baustelle hinter mir könnte die Autobahnpolizei in zivil sein, die nur darauf wartet, dass ich jetzt ordentlich Gas gebe. Deine Äußerung ist nicht dazu geeignet, das als völlig abwegig hinzunehmen. ;->

Das kam vermutlich falsch rüber. Denn das "etwas" schneller fahren ist ja nicht dazu gedacht, Geschwindigkeitssünder dranzukriegen.
Aich ist damit nicht gemeint, dass wir da durch irgenwelhce Baustelle fliegen, um jemanden mit 4 Wochen TÜV-fälligkeit zu erwischen.
Es ist zum Verzweifeln. Man schwimmt halt im Verkehr mit. Nur halt leicht schneller, um quasi von hinten zu kommen.
Aber es wird ja einem gleich jedes Wort im Mund umgedreht.

Und warum Leute, die nach eigenen Angabe ja ach so qualifiziert sind nicht sachlich antworten können, wird mir ein Rätsel bleiben.

Selbstverständlich HAT die die Polizei UND GERADE die Polizei sich an Recht und Gesetz zu halten. Darum gehts ja auch garnicht.
Leute mit Verstand wissen, was gemeint ist.

*edit*

Ich weiß auch garnicht, warum hier manche gleich voll am Rad drehen.
Ich sage nur, dass die Polizei Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, OHNE Blaulicht und Signalhorn einzuschalten.
Vielleicht waren meine Beispiele nicht bildlich genug, aber mehr sollte eigentlich garnicht gesagt werden.
Und GERADE jemand, der im mittleren Dienst gesehen hat, wie Polizei WIRKLICH geht, sollte doch wissen, dass das so ist und was im Rahmen ist.

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Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Selbstverständlich HAT die die Polizei UND GERADE die Polizei sich an Recht und Gesetz zu halten. Darum gehts ja auch garnicht.
Leute mit Verstand wissen, was gemeint ist.

Nicht nur die Polizei; denn der Gesetzmäßigkeitsgrundsatz - wie Du ja mit Sicherheit wissen wirst (abgeleitet aus Art. 1 III und Art. 20 III GG) gilt für für Judikative, Legislative und Exekutive! Und mir meinen Verstand absprechen zu wollen, ist ja schon fast dekandent. Aber was kratzt es eine deutsche Eiche, wenn sich.........

@ Winjen66: Welche Funktion haben Verwaltungsvorschriften? Außer der bindenden Wirkung, spätestens wenns vor Gericht geht? Es geht nicht darum, was draussen in der Realität passiert und wie lange es gut geht. Ich weiß selbst, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird und wie eben schon geschrieben, wo kein Kläger.... Die Frage ist doch, für wie unausschlaggebend der Richter besagte Verwaltungsvorschrift befindet, wenn du dich für einen Unfall verantworten musst, der bei Kenntlichmachung der Sonderrechte vielleicht vermeidbar gewesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66



Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Selbstverständlich HAT die die Polizei UND GERADE die Polizei sich an Recht und Gesetz zu halten. Darum gehts ja auch garnicht.
Leute mit Verstand wissen, was gemeint ist.
Nicht nur die Polizei; denn der Gesetzmäßigkeitsgrundsatz - wie Du ja mit Sicherheit wissen wirst (abgeleitet aus Art. 1 III und Art. 20 III GG) gilt für für Judikative, Legislative und Exekutive! Und mir meinen Verstand absprechen zu wollen, ist ja schon fast dekandent. Aber was kratzt es eine deutsche Eiche, wenn sich.........

Wie gesagt:

Antworte sachlich, dann wirds interessant.
Warum du hier mit Artikel des GG um dich wirfst, weiß ich auch nicht, weil das nie Thema war oder bestritten wurde, dass die Polizei (Und um die geht es hier) an Recht und GEsetz gebunden ist.

Lies meinen Zusatz oben, vielleicht entspannst du dich dann wieder.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Leute mit Verstand wissen, was gemeint ist.

winjen66, damit warst eigentlich du gemeint.

Und zwar im positiven Sinne.

Es gibt, gerade bezüglich der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten (den Unterschied erläutere ich hier nicht mehr) genug gerichtlich gesprochenes Recht. Aber Rechtsprechung hat nichts mit Verwaltungsvorschriften zu tun. Rein gar nichts. Aber gerade den brisanten Bereich der Sonder- und Wegerechte hat man allein gesetzlich schon akribisch geregelt. Wenn es knallt, dann sieht man(n) zumeist alt aus. Ein paar Beiträge weiter oben wird fälschlicherweise geschrieben, dass man Sonderrechte nur bei entsprechender Kenntlichmachung in Anspruch nehmen darf. Da hast Du ja passend geantwortet. Denn Sonderrechte hat zum Beispiel auch der Müllwagen der Stadt; wenn er - zum Zwecke seiner Aufgabenwahrnehmung - auf dem Gehweg steht. Oder die Post, die im Halteverbot Briefe verteilt! Hat schonmal jemand einen Postwagen mit Blaulicht gesehen? Nein! Und gerade die Polizei (und andere, die eilige hoheitliche Aufgaben jeder Art wahrnehmen) nehmen regelmässig Sonderrechte in Anspruch, ohne irgendein Signal. Wenn ich mich Dir gegenüber im Ton vergriffen habe, dann tut es mir leid. Es kotzt mich nur an, wenn notorische Auto-Bild-Leser der Meinung sind, der Wachtmeister sei nicht im Dienst, weil er keine Mütze trägt (sinngemäß). Früher war es vielleicht mal anders (an solche Zeiten kann ich mich auch noch erinnern), da hat der Schutzmann vielleicht oft ohne den nötigen Sachverstand und die Rechtskenntnis gehandelt. Heute geht das nicht mehr. Ich muss mich ständig für alles, was wir tun, irgendjemandem gegenüber rechtfertigen. Und allein deshalb wird schon (kaum) noch etwas allein aus dem Bauch heraus gemacht.

Keine Sorge. War ein Missverständnis.

BtT:

"Herr Wachtmeister" ist in Schleswig-Holstein übrigens völlig üblich.
Wenn auch nicht von den jungen Leuten. Da ich mit 29 aber auch noch eher zu den jungen zähle und man sich ja dem Bürger gegenüber offen Verhält (je nach Situation), sagt der eine halt Herr Wachtmeister und der andere sagt Officer (selten aber cool, bei mir gibts dafür PLuspunkte... 😉)
Wichtig ist, dass man wenn die Situation sachlichkeit verlangt, eben erkennt, dass nicht der Beamte nicht Beaufort T.Justice ist und die Maßnahmen aus Jux durchführt.

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Hallo???? Wir sind doch auch nur Menschen!!! Damit beantwortet sich die Frage doch von selbst. Sprecht uns so an, wie ihr auch angespochen werden wollt. Kommt aber wirklich auch immer auf die Situation an. Ich will nett sein (meistens) - dann sollte es der andere auch. Wir sind doch nicht nur die Anscheisser! Ich sehe mich als das Gegenteil an! Der Bürger bezahlt mich und hat damit auch ein Recht darauf, von mir eine Leistung zu erwarten. In vielfältigster Form.

In diesem Sinne

POK aus Aurich. Lach!

Da gebe ich recht.Aber manchmal reicht euch das Geld nicht.Mußt auch schon mal wegen Gurt kassieren.Ist meine Meinung.

MfG
Scarrface

Zitat:

Original geschrieben von Scarrface



Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Hallo???? Wir sind doch auch nur Menschen!!! Damit beantwortet sich die Frage doch von selbst. Sprecht uns so an, wie ihr auch angespochen werden wollt. Kommt aber wirklich auch immer auf die Situation an. Ich will nett sein (meistens) - dann sollte es der andere auch. Wir sind doch nicht nur die Anscheisser! Ich sehe mich als das Gegenteil an! Der Bürger bezahlt mich und hat damit auch ein Recht darauf, von mir eine Leistung zu erwarten. In vielfältigster Form.

In diesem Sinne

POK aus Aurich. Lach!

Da gebe ich recht.Aber manchmal reicht euch das Geld nicht.Mußt auch schon mal wegen Gurt kassieren.Ist meine Meinung.

MfG
Scarrface

Das meinst du jetzt aber nicht ganz Ernst, oder?

Glaubst du, wir arbeiten auf Provision???

Um nun nochmal auf das Thema zurückzukommen:

Mir ist es echt wumpe, was man zu mir sagt. Solange es den Rahmen dessen nicht sprengt, wie denn das Gegenüber auch angesprochen werden möchte. In Ostfriesland ist man eben "Schgandaam". Das ist hier eben so. Und es stört mich nicht. Jeder erwartet doch nur den normalen Umgang miteinander. Oder sagt jemand von Euch zu einem Schornsteinfeger "Dreckbürster". Kein Mensch! Anstand und gut ist! Mein Dienstgrad ist mir egal. Entscheidend ist doch das, was am Anfang des Monats auf das Konto kommt. In Niedersachsen ist - mit Einführung der neuen Uniform - übrigens ein Namensschild obligatorisch. Ich habe nichts zu verbergen und fände es gut, wenn man mich einfach mit meinem Namen anspricht!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



Selbstverständlich HAT die die Polizei UND GERADE die Polizei sich an Recht und Gesetz zu halten. Darum gehts ja auch garnicht.

Guter Satz. Dann mal eine Frage dazu:

Eine Zivilstreife fährt mit 80km/h bei erlaubten 120km/h auf der linken Spur obwohl kein Verkehr ist. Meine Frage: Wieso das? Das nötigt einen eigentlich rechts zu überholen, was ja nicht erlaubt ist. Und wenn das gemacht wird, kommt die entsprechende Person dran.

Ich mir nicht passiert, aber gabs auch schon...

Für mich fällt das unter Moral und Ethik. Schwarze Schafe gibts in jedem Berufsstand, aber dennoch...
Was empfiehlt ihr in einer solchen Situation zu machen. Anständig hinterherfahren und Anzeige erstatten?

Zitat:

Eine Zivilstreife fährt mit 80km/h bei erlaubten 120km/h auf der linken Spur obwohl kein Verkehr ist. Meine Frage: Wieso das? Das nötigt einen eigentlich rechts zu überholen, was ja nicht erlaubt ist. Und wenn das gemacht wird, kommt die entsprechende Person dran.

Ich mir nicht passiert, aber gabs auch schon...

Für mich fällt das unter Moral und Ethik. Schwarze Schafe gibts in jedem Berufsstand, aber dennoch...
Was empfiehlt ihr in einer solchen Situation zu machen. Anständig hinterherfahren und Anzeige erstatten?

Irgendeinen Grund hat es gehabt. Vielleicht hat ein Verkehrsteilnehmer einen Gegenstand auf der linken Spur gemeldet!

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