Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller
Guten Abend,
mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.
Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.
Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen
Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.
Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.
Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.
Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.
Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.
Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.
Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.
164 Antworten
Hi Kai, vielleicht kannst du es mir erklären.
Ordnungsbeamte stellen zwei abgemeldete Roller fest. Aber anstatt wie üblich ein Verfahren nach dem OwiG wegen nicht zugelassener Fahrzeuge einzuleiten machen Sie ein Strafverfahren daraus. Was magst du als Grund vermuten?
Sie werden sich gedacht haben, dass die Roller nicht mehr nutzbar, also Abfall waren. Offensichtlich haben sie sich geirrt, denn sie waren ja noch nutzbar.
Wenn der TE cool ist fährt er mit einem der Roller bei Gericht vor, dann dauert die Verhandlung 5 min.
Jetzt gehen wir einmal zum Begreifen um was es geht von den Fahrzeugen weg, bleiben aber im Strafrecht.
Du begehst eine schwere Sachbeschädigung und wirst erwischt, angezeigt und bekommst deshalb einen Strafbefehl. Mittlerweile hast du dafür gesorgt, das der von dir angerichtete Schaden repariert wurde und hast die Kosten dafür getragen.
Ist deswegen die schwere Sachbeschädigung nicht geschehen?
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 15. Juli 2017 um 18:35:26 Uhr:
Jetzt gehen wir einmal zum Begreifen um was es geht von den Fahrzeugen weg, bleiben aber im Strafrecht.Du begehst eine schwere Sachbeschädigung und wirst erwischt, angezeigt und bekommst deshalb einen Strafbefehl. Mittlerweile hast du dafür gesorgt, das der von dir angerichtete Schaden repariert wurde und hast die Kosten dafür getragen.
Ist deswegen die schwere Sachbeschädigung nicht geschehen?
Was ist eine schwere Sachbeschädigung?😕
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Mein Freund AS60 wieder als Korintenkacker unterwegs. Dann lass halt das Schwere weg, hast du immer noch eine Straftat.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 15. Juli 2017 um 20:10:58 Uhr:
Mein Freund AS60 wieder als Korintenkacker unterwegs. Dann lass halt das Schwere weg, hast du immer noch eine Straftat.
Wir sind Freunde?😕
Wusste ich gar nicht.
Sollte aber mehr Spaß sein.😉 Und was heißt hier Korintenkacker nur weil ich genau lese. Und warum mal wieder?
Aber zu deiner Frage, falls die überhaupt ernst gemeint war. Die Straftat bleibt auch nach Ersetzung des Schadens. Die Regulierung wirkt sich dann eventuell auf das Strafmaß aus.
Was einige nicht verstehen ist, dass die Abfalldefinition auf die mögliche Verwendung und nicht auf den Zustand abstellt. Und da ist halt viel Grauzone dabei. So lange der TE plausibel darstellen kann, dass die Roller zu ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung da standen, fällt jeder Vorwurf der illegalen Abfallentsorgung in sich zusammen. Die Tatsache, dass die Roller heute wieder laufen, ist ein starkes Indiz.
Genau lesen sollte man im juristischen Umfeld vielleicht tatsächlich und nicht Fantasie-Tatbestände konstruieren.
Hi AS60,
wir sind uns schon in einigen Threads begegnet. Und du gehst immer auf die unwichtigen Kleinigkeiten.
Die Frage war zwar nicht für dich, aber dennoch danke für die Antwort. Hier versuche ich Kai zu erklären, das es auf den Zeitpunkt der Straftat ankommt und nicht auf das davor und danach und man wenn man Widerspruch einlegt die Beweise entkräften muss.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 15. Juli 2017 um 20:35:28 Uhr:
Die Frage war zwar nicht für dich, aber dennoch danke für die Antwort. Hier versuche ich Kai zu erklären, das es auf den Zeitpunkt der Straftat ankommt und nicht auf das davor und danach und man wenn man Widerspruch einlegt die Beweise entkräften muss.
Und Du begehst dabei gleich zwei Denkfehler. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt an, wenn gar keine Straftat geschehen ist. Die Roller waren zu keinem Zeitpunkt Abfall, weil es nie eine Absicht gab sie zu entsorgen und auch nie eine Verpflichtung dazu. Und eine Straftat beweisen muss immer noch der Staatsanwalt. Zweifel gehen zu Gunsten des Beschuldigten.
Hallo Frank 170664
Kenne mich in diesem Metier nicht so gut aus, deswegen habe ich ausnahmsweise mal gegoogelt und folgendes gefunden
http://www.verkehrsportal.de/.../abschleppen_07.php?output=text
Hieraus geht klar hervor, dass Kai auf dem richtigen Weg ist.
Zitat:"Eine Lagerung von Abfall liegt dann nicht vor, wenn das Fahrzeug noch benutzt wird, zugelassen und fahrbereit ist, selbst wenn Mängel bestehen, die dessen Verkehrsunsicherheit bedingen und nicht mehr behoben werden können (BayObLG, GewArch. 1984,243).
Vielleicht sollte man sich vorher doch erst schlau machen, bevor man dann andere als Korintenkacker bezeichnet, nur weil sie etwas genauer lesen als z.B. du.
Der Haufen war nicht zugelassen. Und er stand so lange draußen rum, dass er auseinandergefallen ist. Da fällt nicht einfach ein bisserl von ab, weil mal ein Regen kommt. Die standen wochenlang dort rum, ohne Zulassung, möglicherweise ohne Betriebsstoffe. Ohne Möglichkeit direkt den Besitzer ausfindig zu machen. Genauso steht auch Abfall rum.