Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller

Guten Abend,

mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.

Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.

Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen

Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.

Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.

Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.

Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.

Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.

Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.

Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.

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Da bestätigt sich mal wieder meine Meinung: Wenn man als Beschuldigter überhaupt keine Ahnung hat, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen. Der hätte das ganze für wenig Geld in die richtige Richtung gelenkt.
Da nützt es auch nichts, wenn viele Hobby-Juristen gefragt werden. Das verwirrt dann umso mehr, da letztenendes hier wohl keiner Fachanwalt ist und jeder sein eigenes gefährliches Halbwissen postet.
Das Ding ist auf jeden Fall in den Brunnen gefallen. Jetzt nach so lange Zeit mit einen Einspruch zu kommen, dürte das Ganze auch nicht groß ändern. Schlimmstenfalls fühlt sich der Richter verarscht. Der TE hatte genügend Zeit, aus der Sache rauszukommen.

Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.

Schade ist der Vorgang in vieler Weise.

Es ist schade, dass es immer noch Zeitgenossen gibt, die öffentliche Verkehrsräume als Stauflächen für Dinge zu missbrauchen, die sie nicht auf ihrem eigenen Grund und Boden unterkriegen.

Es ist schade, dass unsere ohnehin schon malträtierte Umwelt damit nicht physisch sondern auch optisch noch weiter belastet wird.

Es ist schade, dass sich Polizei, Ordnungsbehörden und Gerichte überhaupt mit solchen Dingen beschäftigen müssen.

Es ist schade, dass bestrafte Verursacher sich immer noch ungerecht behandelt fühlen, dennoch sich um nichts kümmern und uneinsichtig bleiben.

Und es ist besonders schade, dass mit vermeintlich juristischem Fachwissen á la "Der kleine Rechtsanwalt: Leicht gemachtes Fachwissen am Küchentisch" Ratschläge erteilt werden, wie man entsprechende Strafen mindert oder sogar umgeht.

Begrüßenswert ist dagegen der Entschluss des TE, Widerspruch gegen seine Strafe einzulegen. Dadurch ist wenigstens eine Aufarbeitung mit weiter nach sich ziehenden Konsequenzen absehbar, die ihn -so die Hoffnung- vielleicht doch zu einem sorgsameren Umgang mit seiner Umwelt veranlassen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Juli 2017 um 10:12:21 Uhr:


Begrüßenswert ist dagegen der Entschluss des TE, Widerspruch gegen seine Strafe einzulegen. Dadurch ist wenigstens eine Aufarbeitung mit weiter nach sich ziehenden Konsequenzen absehbar, die ihn -so die Hoffnung- vielleicht doch zu einem sorgsameren Umgang mit seiner Umwelt veranlassen.

Das glaube ich offen gesagt weniger.
Denn Ziel des TE ist ja nicht die Aufarbeitung seines (Fehl-)Verhaltens, sondern das unbedingte Vermeiden von dessen Konsequenzen (Bestrafung), mit welchen Mitteln auch immer.

Ob da nun der Nachbar bezeugen soll, dass alle Betriebsmittel abgelassen waren, ob das Wetter herhalten muss, das alle Planen zerrissen haben soll oder ob panisches Zulassen "beweisen" soll dass es kein Müll war:
Dient keineswegs der Einsicht, sondern der Entziehung vor den Konsequenzen.

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Das Bußgeld, das nach der Einstellung der Sache als Strafsache und Überleitung ins Owi-Verfahren stehen wird, das wird er schon bezahlen. 😉

es ist schade, dass hier mal wieder jeder meint, seinen moralinsauren Quark absondern zu müssen. Der TE wurde zu Unrecht einer Straftat beschuldigt, da er die Roller zu nutzen gedenkt und damit sind sie kein Abfall. Aus einer angeblichen Straftat wird eine kleine Ordnungswidrigkeit - das Abstellen im Straßenverkehr.

Es ist doch wohl nur normal und sein gutes Recht, sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren. Deswegen hat er hier gefragt, nicht um noch nichtsnutzige Hinweise a la "selber schuld" zu bekommen.

... sagte der Küchentisch-Anwalt.

Aber Du kannst mir sicherlich auch helfen: Mein alter Wohnwagen ist seit 6 Jahren abgemeldet und steht neben der Scheune. Eigentlich wollte ich den wieder neu aufbauen, denn zum Verschrotten ist er mir zu schade. Es fehlen zwar Tür, Fenster und ein Rücklicht, was sich aber ganz schnell wieder montieren lässt. Jetzt steht mir das Teil aber im Weg herum. Darf ich den bitte vor Deinem Haus abstellen? Ich könnte ja noch ne Plane drüberwerfen...

sag mir wo Dein Wohnwagen steht, ich schicke Dir dann die Umweltbehörde auf den Hals. Als Abfall darf er nämlich auch auf Deinem Privatgrund nicht stehen - Du bist verpflichtet, ihn ordnungsgemäß zu entsorgen.

Im Übrigen haben die Roller im Straßenverkehr natürlich nichts verloren. Das ist ordnungswidrig und selbstverständlich hätte die Stadt auch den roten Zettel anbringen und sie dann abschleppen lassen können. Das Problem des TE ist aber ein Anderes, ihm wird illegale Abfallentsorgung, also eine Straftat, vorgeworfen - was hier nur viele nicht verstehen. Dazu braucht man auch kein Anwalt zu sein. Rudimentäres Rechtsverständnis und ein bisschen Lektüre einschlägiger Fachzeitschriften vermitteln einem dieses Wissen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Juli 2017 um 10:28:25 Uhr:


es ist schade, dass hier mal wieder jeder meint, seinen moralinsauren Quark absondern zu müssen. Der TE wurde zu Unrecht einer Straftat beschuldigt, da er die Roller zu nutzen gedenkt und damit sind sie kein Abfall. Aus einer angeblichen Straftat wird eine kleine Ordnungswidrigkeit - das Abstellen im Straßenverkehr.

Es ist doch wohl nur normal und sein gutes Recht, sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren. Deswegen hat er hier gefragt, nicht um noch nichtsnutzige Hinweise a la "selber schuld" zu bekommen.

Doof ist aber, wenn solche genialen Ratschläge erteilt werden, möglichst inkooperativ mit den Behörden zusammenzuarbeiten, sprich auf eine einfache Aufklärung des Sachverhaltes verzichtet wird. Ja, ich schätze auch, dass am Ende ein Bußeld zu bezahlen sein wird, wobei ich hoffe, dass der obere Strafrahmen ausgeschöpft wird, damit der Lerneffekt richtig zum Tragen kommt.

@ Kai R.

Hä?

Warum bezeichnest Du meinen Hänger als Abfall? Der lässt sich auch wieder instand setzen. Und weil er mir selbst wertvoll ist, braucht er auch nicht entsorgt zu werden.

Laut Deiner Ansicht sind die Roller ja nicht als Abfall anzusehen, nach meiner Ansicht mein Wohnwagen also auch nicht. Also kann ihn doch vor die Tür stellen, denn illegale Abfallentsorgung wäre das ja nach Deiner Definition keine.

Also warum wehrst Du Dich denn jetzt so? Hast Du Dich bei Deiner einschlägigen Fachzeitschrift verblättert?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Juli 2017 um 11:07:24 Uhr:


Laut Deiner Ansicht sind die Roller ja nicht als Abfall anzusehen, nach meiner Ansicht mein Wohnwagen also auch nicht.

da bin ich ja froh, dass wir uns darauf einigen können

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Juli 2017 um 11:07:24 Uhr:


Also kann ihn doch vor die Tür stellen,

ja, mach

Gerne, wenn´s Dir gefällt. 😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Juli 2017 um 10:28:25 Uhr:


es ist schade, dass hier mal wieder jeder meint, seinen moralinsauren Quark absondern zu müssen. Der TE wurde zu Unrecht einer Straftat beschuldigt, da er die Roller zu nutzen gedenkt und damit sind sie kein Abfall. Aus einer angeblichen Straftat wird eine kleine Ordnungswidrigkeit - das Abstellen im Straßenverkehr.

Es ist doch wohl nur normal und sein gutes Recht, sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren. Deswegen hat er hier gefragt, nicht um noch nichtsnutzige Hinweise a la "selber schuld" zu bekommen.

Schade ist, dass es offenbar erst des Strafverfahrens bedurfte damit der TE einsieht, dass man seinen Kram nicht einfach auf der Straße stehen lassen kann. Das war nämlich nicht sein gutes Recht. Und bei diesem Hinweis bin ich auch gerne moralinsauer, weil es genau dieses bewusste oder gedankenlose asoziale Verhalten ist, was uns alle täglich nervt. Warum die örtliche Behörde den Strafrechtshammer ausgepackt hat und es nicht beim Owi-Verfahren hat bewenden lassen, wissen wir nicht, weil wir die Vorgeschichte nicht kennen.
Es wäre auch sein gutes Recht gewesen, bereits im Ermittlungsverfahren den Sachverhalt aus seiner Sicht darzulegen und damit einen völlig überflüssigen Aufwand bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu vermeiden. Mit solchem Mist werden Ressourcen vergeudet, die für Wichtigeres fehlen. Nur bleibt den Behörden ja nichts anderes übrig als ihre wertvolle Zeit auch für so etwas einzusetzen wenn der Betroffene meint, er müsse sich um nichts scheren. Der TE setzt in meinen Augen sein Verhalten, was er mit dem Abstellen der Roller auf der Straße gezeigt hat, auch auf der nächsten Stufe fort. Das ist nicht sein "gutes Recht."

Grüße vom Ostelch

Es ist wie es eben ist. Dafür bekommt er dann den Bußgeldbescheid und der Drops ist gelutscht. Das Strafverfahren hat nicht der TE eröffnet. Diesen Teil des unnützen Aufwands hat sich die Behörde selbst aufgehalst.

es wäre doch auch anders gegangen: rote Zettel dran, nach der Frist abschleppen, den Aufwand an den Halter weiterbelasten oder die Roller verwerten um die Kosten zu decken.

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