Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?

Hallo zusammen hier im MT,

Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.

Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?

Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.

was meint ihr..

Danke euch....

Beste Antwort im Thema

Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.

Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden 🙂

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Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 14:07:08 Uhr:


5 Posts und schon ein Gutachten über mich erstellt. 😁

Den eigenen Datenschutz mit Leib und Seele gegen Leute verteidigen, die eh nichts damit anfangen wollen/können... sich aber vom Staat bis in Arschloch durchleuchten lassen.

Du liest deinen Mist aber schon bevor du auf Antwort erstellen klickst.😕

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 13:38:08 Uhr:


Wieso antwortes Du nicht konkret auf die Frage?

Der Polizist fragt den Autofahrer ob er getrunken hat. Der Autofahrer verneint es. Du bietet einen Test an. Der Autofahrer möchte aber nicht. Dann nimmst der Polizist den Autofahrer mit auf die Wache. Es wird der Arzt gerufen und eine Blutkontrolle durchgeführt. Dieser fällt zugunsten des Autofahrer aus. 0,0. Und jetzt?

Leute: Jeder Maßnahme widersprechen. Auch der Blutkontrolle.

Was soll da passieren? Da ich vorher entweder von der Rufbereitschaft der StA oder dem Richter das go bekommen habe oder eben - wenn das nicht möglich war - Gefahr in Verzug begründet habe, pack ich dich ein und ruf den Doc, nach dem zapfen wirst du wieder entlassen, zwei bis drei Wochen später kommt vom Labor das Ergebnis der Blutanalyse auf die Dienststelle, ich lad dich vor oder ruf dich an und teile dir das Ergebnis mit, schreib was dazu und schließe den Vorgang. Kosten trägt in diesem Fall das Land. Nix weiter passiert da.

Zitat:

t1502451.html?page=7#post43795319]schrieb am 21. Mai 2015 um 14:09:53 Uhr[/url]:

Gerne mit Zwang, darauf würde ich nur warten. Und ihr wisst es eben nicht besser, sieht und hört man überall.

Okay, wie du meinst. Ich spreche hier nur für mich, nicht für alle. "Überall..." 🙄 😁

Also ich bin in den letzten 20 Jahren 1x in eine AVK gekommen (habe gleich mein eines V+ zugegeben, das war OK für die Damen und Herren 🙂 und wurde vor vier oder fünf Jahren einmal gelasert (20 Euro).

In den 12 Jahren davor vielleicht zwei oder drei Kontrollen.

Hier bei uns sieht man vielleicht 1x im Monat einen Streifenwagen. Den Dorfpolizisten (ja, so was haben wir, sehr netter Mann) etwas häufiger.

7 Jahre Führerschein und über 190.000 Kilometer unterwegs gewesen. Wurde jedoch nur 1x erwischt: 800 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ich habe die Strafe angenommen, obwohl ich nicht zu schnell war. Im normalen Stadtverkehr wurde ich anscheinend mit 140 km/h geblitzt in 50er Zone. Gerade da hat mich ein schwarzer Audi links überholt, da ich grad mal 40 gefahren bin, ich hatte anhänger hinten dran mit Granitsteinen ca. 2 tonnen. Die im Amt sind aber nicht schlau genug um zu wissen, dass ein 2 liter motor und 2 tonnen hinten granit im anhänger keine 140 km/h schafft in der schafft und das innerhalb 500 m. aber was solls.

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Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 14:19:41 Uhr:



Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 13:38:08 Uhr:


Wieso antwortes Du nicht konkret auf die Frage?

Der Polizist fragt den Autofahrer ob er getrunken hat. Der Autofahrer verneint es. Du bietet einen Test an. Der Autofahrer möchte aber nicht. Dann nimmst der Polizist den Autofahrer mit auf die Wache. Es wird der Arzt gerufen und eine Blutkontrolle durchgeführt. Dieser fällt zugunsten des Autofahrer aus. 0,0. Und jetzt?

Leute: Jeder Maßnahme widersprechen. Auch der Blutkontrolle.

Was soll da passieren? Da ich vorher entweder von der Rufbereitschaft der StA oder dem Richter das go bekommen habe oder eben - wenn das nicht möglich war - Gefahr in Verzug begründet habe, pack ich dich ein und ruf den Doc, nach dem zapfen wirst du wieder entlassen, zwei bis drei Wochen später kommt vom Labor das Ergebnis der Blutanalyse auf die Dienststelle, ich lad dich vor oder ruf dich an und teile dir das Ergebnis mit, schreib was dazu und schließe den Vorgang. Kosten trägt in diesem Fall das Land. Nix weiter passiert da.

t1502451.html?page=7#post43795319]schrieb am 21. Mai 2015 um 14:09:53 Uhr[/url]:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 14:19:41 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Mai 2015 um 13:26:44 Uhr:


Hatten wir das nicht schon einmal diskutiert?

Hör zu, es steht dir frei, das so zu machen. ICH biete das nur an, wenn ich einen Verdacht habe und den auch begründen kann. Habe ich den nicht oder kann das nicht begründen, biete ich den Vortest gar nicht erst an.
Und dann machst du entweder zu DEINER Entlastung den angebotenen freiwilligen Atemalkoholtest oder es geht zum zapfen und das ganze notfalls auch mit Zwang. ICH hatte damit noch nie Probleme und kenne im Kollegenkreis niemanden, bei dem diese Verfahrensweise im Nachgang als rechtswidrig festgestellt wurde - weil das bei uns so gelehrt wurde/wird und rechtsfest ist. Und glaubs mir oder tu es nicht, da ist bei mehr als einem Bürger, der sich mit seinem Widerstand im Recht wähnte, im Nachgang noch eine Verurteilung nach §113 StGB bei rumgekommen - weil WIR es in der Regel eben doch besser wissen.

Gerne mit Zwang, darauf würde ich nur warten. Und ihr wisst es eben nicht besser, sieht und hört man überall.
[/quote

Okay, wie du meinst. Ich spreche hier nur für mich, nicht für alle. "Überall..." 🙄 😁

Dann beantworte doch meine Frage, du bemängelst wohl auch einen abgelaufenen Verbandkasten? Wenn ja, dann hat sich jede Diskussion erledigt.

Und dieses abartige, mir kann man nichts, ich rechtfertige alles, widert mich richtig an.

@BMWR6Z
LOL

@AS60

Der 2. Absatz war an alle "ich mache bei allem mit" Menschen unter uns...

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

Die Polizei nutzt leider die Unwissenheit der Bürger und Bürgerinnen aus.

Vielleicht wird dir meine Haltung mit folgendem Absatz klar:

Zitat:

Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient der Atemalkoholtest der Verdachtsgewinnung gegen Willi Brause. „Der Test dient doch nur Ihrer Entlastung.“, meinte der Polizeibeamte. Diese Aussage ist falsch, weil auch für unseren Willi Brause immer die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde.

@cornerbackX24

Das machst Du dann mit 0,0 wie oft?

Mein Verbandskasten ist schon seit 8 jahren abgelaufen und ist trotzdem durch den tüv gekommen.

Zitat:

@BMWR6Z schrieb am 21. Mai 2015 um 14:29:28 Uhr:


Mein Verbandskasten ist schon seit 8 jahren abgelaufen und ist trotzdem durch den tüv gekommen.

Pah, meiner war schon 15 Jahre abgelaufen und halb leer. Kam auch immer durch (hab' jetzt zwei Neue).

Mein Verbandskasten war teilweise schon an die 15 Jahre abgeluafen und offenbar auch nie ein Problem, da er immer noch drin ist 😁
Wobei dass ja auch zu 95% Geldmacherei ist. -Klar kann es sein dass ein Pflaster nicht mehr klebt, aber Druckverband, etc (was nach dem auspacken auch nicht mehr steril ist)ist weiterhin möglich und das rettet leben.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 14:28:58 Uhr:


@AS60

Der 2. Absatz war an alle "ich mache bei allem mit" Menschen unter uns...

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

Die Polizei nutzt leider die Unwissenheit der Bürger und Bürgerinnen aus.

Vielleicht wird dir meine Haltung mit folgendem Absatz klar:

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 21. Mai 2015 um 14:28:58 Uhr:



Zitat:

Trotz gesetzlicher Unschuldsvermutung dient der Atemalkoholtest der Verdachtsgewinnung gegen Willi Brause. „Der Test dient doch nur Ihrer Entlastung.“, meinte der Polizeibeamte. Diese Aussage ist falsch, weil auch für unseren Willi Brause immer die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde.

@cornerbackX24

Das machst Du dann mit 0,0 wie oft?

Das ist genau die Seite, auf die ich noch als Argument gewartet habe, die schon gefühlte drölfundneunzig Mal als Unsinn entlarvt wurde. Aber manche merken es halt erst als Letztes. Das sind die Leute, die einer richterlichen Anordnung, nämlich der Blutentnahme, widersprechen. Auch wenn das für einige in ihrem Boykottwahn neu sein dürfte, aber die Polizei führt die BE nicht selbst und nicht auf eigene Verantwortung durch...da gibt's noch ein bisschen was dazwischen. Und da hilft auch kein 24/7-Anwalt weiter, denn der 24/7-Richter ist da Trumpf...

Ich glaube ja eher, manch Anwalt nutzt da die Unwissenheit seines Mandanten aus. Aber okay, wäre ich Anwalt und hätte so jemand Beratungsresistenten in meinem Kundenstamm, den würde ich mir auch warmhalten...

Wenn das jetzt ohne diesen triumphierenden Unterton gekommen wäre...

So wirkt es wie "Ätsch, ist gar keine Polizeiwillkür, ist Richterwillkür!"

Wobei ich persönlich immer den Weg des geringsten Widerstandes (pusten) gehen würde. Geht einfach schneller.

Gibt es eigentlich keine internen Probleme für Polizeibeamte, wenn der Blutkontrollierte genau 0,0 Alkohol im Blut hat? Wie oft kann/darf das vorkommen? Oder gibt es doch was auf die Mütze?

Zitat:

Und da hilft auch kein 24/7-Anwalt weiter, denn der 24/7-Richter ist da Trumpf...

Wie kommst Du eigentlich darauf, dass ich bei einer Blutalkoholkontrolle meinen Anwalt rufen würde?

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 21. Mai 2015 um 14:49:33 Uhr:


Wenn das jetzt ohne diesen triumphierenden Unterton gekommen wäre...

Gibt wohl immer noch Menschen die sich einen Polizeistaat wünschen.

Wenn man nichts getrunken hat, braucht man auch keine Angst zu haben, das man sich durch einen Test selber belastet,- so einfach ist das 😉

Ich trinke nie...

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