Polizei Kontrolle Fahrwerk und Bereifung/Felgen

Hallo, heute hatt ein Polizist zu mir gemeint das mein Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist .... *lach*

Er sagt das mein Fahrwerk und die Reifen eine extra Prüfung ZUSAMMEN brauchen da sie nur EINZELN abgenommen sind... fahrwerk war zu erst danach die reifen bzw felgen die sind größer.

Der witz.... es ist schon seit 2001 eingetragen und er will mir sagen das etwas passieren kann ....

Brauch man für jeden schrott noch extra TÜV berichte ? das sie in verbindung mit Fahrwerk und reifen zusammen abgenommen werden müssen.

Und mein Auspuff er wäre lauter als 80 dB das sagt er mir mit der Hör Probe... ich hatte nun schon ~10 Kontrollen dieses Jahr und jetzt will mir einer sagen ich darf nich mehr weiterfahren??? Was ich natürlich auf eigene gefahr tue !!! Haben die nix besseres zu tun?

Mfg

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Wenn ich ein Auto haette mit dem ich 10 mal pro Jahr kontrolliert werde, wuerde ich was aendern. Entweder das Auto oder mich. 😉

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Wo ist das Problem ? Es gibt doch "nur" Serienteile oder Teile mit ABE oder mit TÜV-Gutachten, bei dem dann eine TÜV-Abnahme erforderlich ist und wenn alles i.O. ist wird der Kram eingetragen und ist damit regelgerecht. Ich habe seit Freitag neue Alu-Felgen auf meinem Auto und darum die ABE sowie das Gutachten im Fahrzeug. Dann kann doch die Rennleitung kommen, aber sie kann nichts machen ! :-)

Immer schön an "die Regeln halten" und Papiere dabei, dann kannst Du mit einem Formelrenner auf die Strasse !
Nur so als Beispiel:
http://www.google.de/imgres?...

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...n-zum-eis-holen-7655587.html

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Oktober 2014 um 21:32:41 Uhr:


Natürlich müssen Fahrwerk und Räder zusammen abgenommen sein. …

Ist das wirklich so? Ich habe Räder eingetragen (vom A4), ganz ohne Hinweis darauf, dass die nur zusammen mit einem bestimmten Fahrwerk betrieben werden dürfen.

Mal logisch Nachdenken...

Tiefes Fahrwerk und dann dicke Walzen die irgendwo angehen...

Es hat schon seinen Grund warum die grünen das bemängelt haben...

Wäre interessant zu wissen, wer Hersteller der Walzen ist. Vielleicht so eine chinesische Nobelmarke für kleines Geld?

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Zitat:

@Chris492 schrieb am 26. Oktober 2014 um 12:11:38 Uhr:


Mal logisch Nachdenken...

Tiefes Fahrwerk und dann dicke Walzen die irgendwo angehen...

Es hat schon seinen Grund warum die grünen das bemängelt haben...

Deswegen frag ich ja. Es gibt sicher Fahrwerke, mit denen meine eingetragenen Räder nicht zulässig wären. Es steht aber keine Einschränkung im Schein, daher zweifle ich die Aussage "Räder und Fahrwerk müssen zusammen abgenommen werden" an. Bei meiner Karre wurden eben die Räder nicht zusammen mit dem Fahrwerk abgenommen. Auch wenn ein Serienfahrwerk verbaut ist, müsste eurer Meinung nach doch "nur mit Serienfahrwerk" o.ä. eingetragen werden. Ist es aber eben nicht.

Also bei unseren Federn und auch bei den Alus stand immer drin das die ABE nur in Verbindung mit den jeweiligen Serienteilen gültig ist...Bei den Federn also nur mit Serien Felgen und Reifen,bei den Alus nur mit dem Serienfahrwerk. Bei der Kombination bei uns von Tieferlegungsfedern,Zubehöralus und dem Sportlenkrad war eine Abnahme notwendig.....bei den neuen Alus wären sogar Karrosserieanpassungen notwendig,weswegen die Federn nun wieder rausfliegen.

Da wird einem schnell klar, warum manche Reifen drauf haben, die ne schmalere Fläche als die Felge haben. Damit sie nicht die Innenkotflügel weißglühend rubbeln!

ABE´s sind immer nur dann gültig wenn der Rest am Fahrzeug dem Serienzustand entspricht!
Heisst im Klartext: Fahrwerk mit ABE und nicht Originale Fahrzeugfelgen mit ABE = beide ABE´s NICHTIG!
Es ist eine Überprüfung von einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA etc) durchzuführen!

Das ganze steht aber auch in absolut jeder ABE drin! Man muss sie nur lesen...

So ist es

Es geht doch aber nicht um ABEs, sondern um Eintragungen, aka Einzelabnahmen. Und dabei gibt es ja keine ABE, also kann auch keine hinfällig sein. Und wenn bei der Einzelabnahme keine Einschränkung wie z.B. "nur mit Serienfahrwerk" vermerkt ist, müsst sie ja allgemeingültig sein.

Nein muss sie nicht!
Eine Einzelabnahme ist die Bewertung des IST-Zustandes und wenn dieser Zustand in Ordnung ist wird das so eingetragen.
Jegliche weitere Änderung danach (dazu zählen auch andere Felgen/Reifen) erfordert eine neue Bewertung und somit Einzelabnahme...

Ich werd mal dem TÜV Vorschlagen das er den Leuten ein Merkblatt mitgibt wo das noch mal alles haarklein beschrieben ist.
Schade das sowas nötig ist und einem das nicht schon der gesunde Menschenverstand sagt...

Der gesunde Menschenverstand endet genau dort, wo du in der Polizeikontrolle stehst. Für alles andere gibt es Vorschriften, die von beiden Seiten gerne mal ausgereizt werden. Wo ist das Problem?

Einzelabnahme ist nicht immer eine Einzelabnahme...
Fall 1: Radreifenkombi zuerst eingetragen , später das Fahrwerk (oder andersrum) sollte konform sein, weil bei der 2. Eintragung war ein Teil schon vorhanden und die Kombination damit zusammen geprüft. Oder der TÜVer hat gepennt...

Fall 2: Bei der 2. Eintragung wurde das Fahrwerk oder Radreifenkombi im Serienzustand zurückversetzt und geprüft (der TÜVer hat dann aber auch gepennt weil da eine Eintrgaung im Schein war, die ausgetragen werden müsste ) . Dann ist die Verwendung von Beiden Komponenten nicht geprüft worden.

Genau das ist das Problem … wenn ich beispielweise mit meinen 195er Ballonreifen zum TÜV fahr und ein Fahrwerk eintragne lass, dann kann der TÜV nicht prüfen, ob das zusammen mit den auch eingetragenen, aber gerade nicht montierten, 235ern ebenfalls passt. Manche tragen es dann eben ein, dann ist es theoretisch zulässig, die nicht explizit eingetragene Kombi aus Fahrwerk und 235ern zu fahren. Auch wenn’s physikalisch nicht passt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 26. Oktober 2014 um 20:44:39 Uhr:


Manche tragen es dann eben ein, dann ist es theoretisch zulässig, die nicht explizit eingetragene Kombi aus Fahrwerk und 235ern zu fahren.

Eintragen werden das vermutlich alle, ohne die Sonderbereifung zu löschen.

Der Eintrag "iVm", oder auch "(zulässig) in Verbindung mit" fehlt jedoch dann. Beides ist zulässig, allerdings ohne iVm nicht gleichzeitig.

Habe ich regelmäßig, wenn ich zur Winterzeit ein Fahrwerk mit schmalen Winterreifen in Seriengröße eintragen lassen und dann im Frühjahr mit der Sommer-Sonderbereifung dann noch mal hin muss, um auch das iVm zu bekommen.

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