Polizei fährt unverhältnismässig
Hallo Gemeinde,
letzte Woche war ich mit einem Leihwagen (leider nicht mit meinem Dicken) unterwegs von einem Kundenbesuch nach Hause.
Nach dem AK Stuttgart Richtung Ulm (120 km/h erlaubt) bin ich mit Tempomant (laut Tacho 125 km/h) auf die linke Spur ausgeschert und habe drei langsamer fahrende Fahrzeuge überholt.
Beim zweiten Fahrzeug hatte ich dann zwei Polizeimotorräder neben mir die parallel auf der gleichen Spur gefahren sind.
Dem einen ging es nicht schnell genug und Er hat dann als ich beim letzten Fahrzeug auf gleicher Höhe war den Abstand so verringert, dass maximal zwei Meter Platz zwischen Motorrad und meinem Wagen war. Auch hatte Er den Blinker links gesetzt um anzuzeigen, dass Er vorbei will.
Blaulicht oder Martinshorn gab es nicht.
Als Er dann (endlich) vorbei war habe ich nur ein Kopfschütteln geerntet.
Normal hätte ich es dem Fahrer gleich getan (und es bei einem kopfschütteln belassen) aber bei den anderen Autos vor mir ging es ähnlich zu inkl. rechts überholen.
ein paar Kilometer später habe die beiden sich dann voneinander verabschiedet und der "Drängler" ist dann eine Abfahrt später von der Autobahn als der erste.
Meine Frage jetzt: so ein Verhalten kann doch keine Vorbildsfunktion sein? Sollte man nicht gegen so etwas vorgehen? Die meisten werden es wohl nicht tun da sie denken: ich war allein im Auto und die zu zweit also habe ich keine Chance.
Kennzeichen habe ich mir jedenfalls gemerkt und ich hab mir auch schwerlich überlegt ob ich nicht das Gespräch mit dem suchen soll. Problem ist einfach nur, dass man zuviel "Angst" vor der Polizei hat denke ich.
Grüsse
jk
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JediKnightDE
Meine Frage jetzt: so ein Verhalten kann doch keine Vorbildsfunktion sein? Sollte man nicht gegen so etwas vorgehen? Die meisten werden es wohl nicht tun da sie denken: ich war allein im Auto und die zu zweit also habe ich keine Chance.
=> Du warst definitiv zu langsam ... sowas hätte mich auch aufgeregt ... 125 laut Tacho ist mit Glück 122 real gefahrene km/h ...
Du bist auf jeden Fall ein ziemlich hartnäckiger Linksblockierer, wenn Dich nicht mal die Grünen aus der Ruhe bringen ... 😉
250 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Martin P. H.
Wie schnell fuhren denn die Fahrzeuge rechts? Denn wenn die z. B. 120 gefahren sind und Du 125 ist die Geschwindigkeitsdifferenz definitiv zu gering (siehe z. B.Zitat:
Original geschrieben von JediKnightDE
Nach dem AK Stuttgart Richtung Ulm (120 km/h erlaubt) bin ich mit Tempomant (laut Tacho 125 km/h) auf die linke Spur ausgeschert und habe drei langsamer fahrende Fahrzeuge überholt.
http://www.deubner-recht.de/.../...holen-auf-der-Autobahn-3751592.html ).
Hallo,
das von Dir verlinkte Urteil bezieht sich auf Autobahnabschnitte ohne Geschwindigkeitsbeschränkung oder für langsamere Fahrezeuge wie LKWs.
Wenn aber 120 km/h erlaubt sind und es auf der rechten Spur nur mit 119 km/h vorangeht, ist der Überholvorgang auf der linken Spur mit 120 km/h durchaus legitim.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Ich habe echt keine Lust mehr.
Na, dann fahr doch einfach nicht mehr, wenn dich die Realitäten im Straßenverkehr so furchtbar stressen.
Und jetzt hau mich nicht, ich mein's nur gut.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Martin P. H.
Wie schnell fuhren denn die Fahrzeuge rechts? Denn wenn die z. B. 120 gefahren sind und Du 125 ist die Geschwindigkeitsdifferenz definitiv zu gering (siehe z. B.
http://www.deubner-recht.de/.../...holen-auf-der-Autobahn-3751592.html ).das von Dir verlinkte Urteil bezieht sich auf Autobahnabschnitte ohne Geschwindigkeitsbeschränkung oder für langsamere Fahrezeuge wie LKWs.
Wenn aber 120 km/h erlaubt sind und es auf der rechten Spur nur mit 119 km/h vorangeht, ist der Überholvorgang auf der linken Spur mit 120 km/h durchaus legitim.
Grüße,
diezge
NEIN.
Wenn du schon so genau bist.
Dann dürfte gar keiner überholen.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Na, dann fahr doch einfach nicht mehr, wenn dich die Realitäten im Straßenverkehr so furchtbar stressen.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Ich habe echt keine Lust mehr.Und jetzt hau mich nicht, ich mein's nur gut.
Mal ehrlich.
Wie komme ich dazu ununterbrochen rechts nachzulassen nur dass ich nicht auf den nächsten LKW auflaufe?
Und das alles nur weil links bei mir wieder!!! vorbeigeschlichen werden muss.
Mich darf jeder überholen aber so dass ich nicht ununterbrochen mit meiner v wieder runtergehen muss.
Soviel miteinander verlange ich schon.
Wenn das nicht bald funktioniert pfeif ich auch bald auf das Rechtsfahrgebot
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Zitat:
Original geschrieben von JediKnightDE
....
Nach dem AK Stuttgart Richtung Ulm (120 km/h erlaubt) bin ich mit Tempomant (laut Tacho 125 km/h) auf die linke Spur ausgeschert und habe drei langsamer fahrende Fahrzeuge überholt.Beim zweiten Fahrzeug hatte ich dann zwei Polizeimotorräder neben mir die parallel auf der gleichen Spur gefahren sind.
Dem einen ging es nicht schnell genug ...Als Er dann (endlich) vorbei war habe ich nur ein Kopfschütteln geerntet.
Hier haben wir ein völliges Mißverstehen der Situation.
Der "Bulle" dachte sich, ein Audi, sind dafür bekannt zu "rasen", dem verpaß ich jetzt mal ein Knöllchen. Dumm nur, daß Du ihm den Gefallen nicht getan hast.
Da erntet man halt ein Kopfschütteln.
😁
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
NEIN.Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
das von Dir verlinkte Urteil bezieht sich auf Autobahnabschnitte ohne Geschwindigkeitsbeschränkung oder für langsamere Fahrezeuge wie LKWs.
Wenn aber 120 km/h erlaubt sind und es auf der rechten Spur nur mit 119 km/h vorangeht, ist der Überholvorgang auf der linken Spur mit 120 km/h durchaus legitim.
Grüße,
diezge
Wenn du schon so genau bist.
Dann dürfte gar keiner überholen.
Hallo,
in diesem Fall ist es sogar gewollt, dass sich der Verkehr auf alle Fahrspuren verteilt um möglichst viele Fahrzeuge pro Strecke unterzubringen. Sonst wird der berühmte Stau aus dem Nichts umso schneller geboren. In diesem Fall müssen sich diejenigen, die da mit >140 km/h durchbrettern wollen, einfach in Geduld üben.
Wer bei erlaubten 120 km/h links genau 120 km/h zu fahren und nur geringfügig schneller als die rechte Spur fährt, bewegt sich absolut im Bereich der Legalität. Derjenige, der schneller fahren möchte, allerdings nicht. Wenn sich rechts allerdings eine dementsprechende Lücke auftut, sollte man diese auch sofort aufsuchen.
Grüße,
diezge
Daß das Überholen auf geschwindigkeitsbeschränkten AB-Abschnitten auch mit an sich zu niedrigen (< 10 km/h) Differenzgeschwindigkeiten erlaubt ist, solange der Überholende die geltende zHg ausnutzt, sollte sich schon aus der Anwendung der im oben genannten Link angeführten Begründung ergeben:
"Eine Ahndung komme deshalb nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss tatsächlich unangemessen behindert werde."
Das ist aber hier genau nicht der Fall, da sowieso niemand regelkonform schneller fahren kann. Und ich will jetzt keine Bemerkungen à la "Oberlehrer" und "Hilfssheriff" hören. Daß jemand hier vielleicht schneller fahren möchte, weil er für sich selbst beschlossen hat, die zHg nicht einzuhalten, kann ja durchaus sein. Daß derjenige sich dann ggf. durch einen sich etwas länger hinziehenden Überholvorgang des Vordermanns genervt fühlt, ist aber ganz allein sein Problem. Ansprüche rechtlicher Art wird's daraus nicht geben.
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
NEIN.
Wenn du schon so genau bist.
Dann dürfte gar keiner überholen.in diesem Fall ist es sogar gewollt, dass sich der Verkehr auf alle Fahrspuren verteilt um möglichst viele Fahrzeuge pro Strecke unterzubringen. Sonst wird der berühmte Stau aus dem Nichts umso schneller geboren. In diesem Fall müssen sich diejenigen, die da mit >140 km/h durchbrettern wollen, einfach in Geduld üben.
Wer bei erlaubten 120 km/h links genau 120 km/h zu fahren und nur geringfügig schneller als die rechte Spur fährt, bewegt sich absolut im Bereich der Legalität. Derjenige, der schneller fahren möchte, allerdings nicht. Wenn sich rechts allerdings eine dementsprechende Lücke auftut, sollte man diese auch sofort aufsuchen.Grüße,
diezge
OK betrachten wir es jetzt mal emotionslos.
Also 119km/h in der Mitte einer überholt mit 120km/h.
Bei 119km/h darf der 120 Fahrer erst 60m vor dem 119 Fahrer rüberwechseln.
So 1km/H vdiff.
das sind 0,277m/sek
Jetzt braucht dieser 120 Fahrer für einen 119km/h Fahrer also nur für den einen Überholvorgang sage und schreibe.
60m + 5m+ 60m
125m/0,2777m/s=451sek
7min!!!
Ah, die beliebte Methode "wir betrachten einen selbst gewählten Extremfall und weisen damit nach, daß die These falsch ist". Na nee, so richtig erwachsenes Diskussionsverhalten ist das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
OK betrachten wir es jetzt mal emotionslos.Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
in diesem Fall ist es sogar gewollt, dass sich der Verkehr auf alle Fahrspuren verteilt um möglichst viele Fahrzeuge pro Strecke unterzubringen. Sonst wird der berühmte Stau aus dem Nichts umso schneller geboren. In diesem Fall müssen sich diejenigen, die da mit >140 km/h durchbrettern wollen, einfach in Geduld üben.
Wer bei erlaubten 120 km/h links genau 120 km/h zu fahren und nur geringfügig schneller als die rechte Spur fährt, bewegt sich absolut im Bereich der Legalität. Derjenige, der schneller fahren möchte, allerdings nicht. Wenn sich rechts allerdings eine dementsprechende Lücke auftut, sollte man diese auch sofort aufsuchen.Grüße,
diezge
Also 119 in der Mitte einer überholt mit 120.
Bei 119km/h darf der 120 Fahrer erst 60m vor dem 119 Fahrer rüberwechseln.So 1km/H vdiff.
das sind 0,277m/sekJetzt braucht dieser 120 Fahrer für einen 119km/h Fahrer also nur für den einen Überholvorgang sage und schreibe.
60m + 5m+ 60m
125m/0,2777m/s=451sek7min!!!
Hallo,
du hast's erfasst. 7 Minuten in Geduld üben.
In diesem Fall:
Überholen mit 140 km/h (Vdiff = 21 km/h) ---> verboten!
Überholen mit 120 km/h (Vdiff = 1 km/h) und 7 Minuten dazu benötigen ---> erlaubt!
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ah, die beliebte Methode "wir betrachten einen selbst gewählten Extremfall und weisen damit nach, daß die These falsch ist". Na nee, so richtig erwachsenes Diskussionsverhalten ist das nicht.
Ich denke kaum dass der Polizist den Kopf geschüttelt hätte wenn er mit 125 jemanden mit 100km/h oder 105kmh überholt hätte.
Bevor ich jetzt den Taschenrechner vorm Ueberholen raushole, fahr ich einfach Auto. 😉 Sollte was von hinten sich naehern geb ich auch mal was Gas damit ich nicht ewig brauch fuer den anderen. Kommt nix von hinten bleibt die vom Tempomat eingestellte Geschwindigkeit. Und wenns 2 min dauert. Wenn ich keinen Behinder ist es egal.
Kommt einer bei TL schneller als erlaubt, dann geb ich auch kurz Gas damit ich vorbei komm und Platz machen kann. Ich bin nicht dafuer da anderen beizubringen was TL heisst. Soll er schnell fahren wie er will. Verkehrserziehung koennen andere geben.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Bevor ich jetzt den Taschenrechner vorm Ueberholen raushole, fahr ich einfach Auto. 😉 Sollte was von hinten sich naehern geb ich auch mal was Gas damit ich nicht ewig brauch fuer den anderen. Kommt nix von hinten bleibt die vom Tempomat eingestellte Geschwindigkeit. Und wenns 2 min dauert. Wenn ich keinen Behinder ist es egal.
Kommt einer bei TL schneller als erlaubt, dann geb ich auch kurz Gas damit ich vorbei komm und Platz machen kann. Ich bin nicht dafuer da anderen beizubringen was TL heisst. Soll er schnell fahren wie er will. Verkehrserziehung koennen andere geben.
Tja wie du siehst 120 heissen 120.
Braucht man sich bei dieser Denkweise noch wundern dass nix mehr läuft?
Ich denke nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Das ist aber hier genau nicht der Fall, da sowieso niemand regelkonform schneller fahren kann. Und ich will jetzt keine Bemerkungen à la "Oberlehrer" und "Hilfssheriff" hören.
Sorry - aber die einzigen Personen, denen es zusteht, solche Regeln zu überwachen und ggf. durchzusetzen, haben blaue Lichter auf ihren Autos und einen Dienstausweis in der Tasche.
Warum bist Du der Meinung, dass es dir zusteht, andere auf Regeln hinzuweisen?
Eine solche Einstellung klingt nicht sehr erwachsen...
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
...
Das ist aber hier genau nicht der Fall, da sowieso niemand regelkonform schneller fahren kann.
...
Genau so ist es.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
...
Aber seit neuestem muss man ja links strich 120 fahren.
Und wir hinten rechts dürfen mit 100 oder 80 hinten nacheiern.
Nicht erst seit neuestem ...
Wenn da TL 120 ist, gilt das (sofern z. B. eine Schilderbrücke nichts anderes anzeigt) für alle Fahrspuren.
Sobald sich die Möglichkeit ergibt, nach rechts in eine ausreichend große Lücke auszuweichen, um einem schnelleren Verkehrsteilnehmer die Weiterfahrt zu ermöglichen, sollte man das tun.
Aber hilf mir bitte auf die Sprünge: Welcher (sonstige) Bereich der StVO zwingt mich als Vorausfahrender (und am TL fahrender), das TL zu überschreiten, nur um jemand anderem das schneller fahren zu ermöglichen?