Polizei fährt unverhältnismässig

Hallo Gemeinde,

letzte Woche war ich mit einem Leihwagen (leider nicht mit meinem Dicken) unterwegs von einem Kundenbesuch nach Hause.
Nach dem AK Stuttgart Richtung Ulm (120 km/h erlaubt) bin ich mit Tempomant (laut Tacho 125 km/h) auf die linke Spur ausgeschert und habe drei langsamer fahrende Fahrzeuge überholt.

Beim zweiten Fahrzeug hatte ich dann zwei Polizeimotorräder neben mir die parallel auf der gleichen Spur gefahren sind.
Dem einen ging es nicht schnell genug und Er hat dann als ich beim letzten Fahrzeug auf gleicher Höhe war den Abstand so verringert, dass maximal zwei Meter Platz zwischen Motorrad und meinem Wagen war. Auch hatte Er den Blinker links gesetzt um anzuzeigen, dass Er vorbei will.
Blaulicht oder Martinshorn gab es nicht.

Als Er dann (endlich) vorbei war habe ich nur ein Kopfschütteln geerntet.
Normal hätte ich es dem Fahrer gleich getan (und es bei einem kopfschütteln belassen) aber bei den anderen Autos vor mir ging es ähnlich zu inkl. rechts überholen.

ein paar Kilometer später habe die beiden sich dann voneinander verabschiedet und der "Drängler" ist dann eine Abfahrt später von der Autobahn als der erste.

Meine Frage jetzt: so ein Verhalten kann doch keine Vorbildsfunktion sein? Sollte man nicht gegen so etwas vorgehen? Die meisten werden es wohl nicht tun da sie denken: ich war allein im Auto und die zu zweit also habe ich keine Chance.
Kennzeichen habe ich mir jedenfalls gemerkt und ich hab mir auch schwerlich überlegt ob ich nicht das Gespräch mit dem suchen soll. Problem ist einfach nur, dass man zuviel "Angst" vor der Polizei hat denke ich.

Grüsse
jk

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JediKnightDE



Meine Frage jetzt: so ein Verhalten kann doch keine Vorbildsfunktion sein? Sollte man nicht gegen so etwas vorgehen? Die meisten werden es wohl nicht tun da sie denken: ich war allein im Auto und die zu zweit also habe ich keine Chance.

=> Du warst definitiv zu langsam ... sowas hätte mich auch aufgeregt ... 125 laut Tacho ist mit Glück 122 real gefahrene km/h ...

Du bist auf jeden Fall ein ziemlich hartnäckiger Linksblockierer, wenn Dich nicht mal die Grünen aus der Ruhe bringen ... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


(...)

In allen anderen denkbaren Fällen ist Drängeln verboten, es ist Nötigung, also eine Straftat.

Rumeiern und andere behindern auch.
Das wird immer gerne vergessen.
Und nur solche trifft es bei mir.

Nö. Lies man

§ 240 StGB

genau.

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Kurzzeitiges Auffahren, beim Abbremsen sowie kurze Lichthupe, noch bevor man den Sicherheitsabstand unterschreitet ist sicher weder Drängeln noch Nötigung sondern das Anzeigen der Überholabsicht.

Ja, ich weiß, dass die STVO das Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Nur hat sich mir noch nie die Notwendigkeit dazu erschlossen. Diese Absicht ergibt sich doch schon allein aus der höheren Geschwindigkeit. Warum sind die Lichthupennutzer nicht wenigstens so ehrlich zuzugeben, dass sie damit den Vordermann schlicht und einfach aus dem Weg haben wollen?

Ich bin einfach mal so ehrlich und sage, dass ich die Lichthupe dann einsetze, wenn jemand vor mir mehrere gute Möglichkeiten ausgelassen hat, nach rechts zu wechseln. Und in dieser Situation soll es vorkommen, dass ich den Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten. Nein, das ist nicht zulässig und nicht nett, aber es ist wenigstens nicht so verlogen.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Kurzzeitiges Auffahren, beim Abbremsen sowie kurze Lichthupe, noch bevor man den Sicherheitsabstand unterschreitet ist sicher weder Drängeln noch Nötigung sondern das Anzeigen der Überholabsicht.
Ja, ich weiß, dass die STVO das Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Nur hat sich mir noch nie die Notwendigkeit dazu erschlossen. Diese Absicht ergibt sich doch schon allein aus der höheren Geschwindigkeit. Warum sind die Lichthupennutzer nicht wenigstens so ehrlich zuzugeben, dass sie damit den Vordermann schlicht und einfach aus dem Weg haben wollen?
Ich bin einfach mal so ehrlich und sage, dass ich die Lichthupe dann einsetze, wenn jemand vor mir mehrere gute Möglichkeiten ausgelassen hat, nach rechts zu wechseln. Und in dieser Situation soll es vorkommen, dass ich den Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten. Nein, das ist nicht zulässig und nicht nett, aber es ist wenigstens nicht so verlogen.

Also gut folgende Situation.

Die AB ist relativ leer.

Und dann siehst du vor dir wieder so einen Pulk Wagen die sich schneckenmässig überholen.
Ja da gibt es von mir schon von weitem Lichthupe.

Das soll schlicht bedeuten auseinander ich will von euch nicht aufgehalten werden.

Rechtlich auch gedeckt würden sie nämlich zügig überholen gebe es dann gar keine Pulks.

Gilt jetzt wirklich für PKW.
Ich sehe nicht ein das sich manche Rennen liefern müsse.

Wenn dass dann noch so mit 120 zu 122 passiert dann ist schlicht der Punkt erreicht wo ich mir das nicht mehr gefallen lasse.

Oder so Typen ich komme gemütlich mit 160 und plötzlich kommt man rechts drauf ich will auch 160.

Und da kann jemand sagen ich bin der Rächer vom Dienst.
Ist mir wurscht aber irgendwann langts.

Wenn die Polizei mal rigoros das Langsamüberholen ahnden würde hätten wir viele Probleme nicht.
Da käme viel Geld rein.

Die meisten Drängelfälle würden sich auch in Luft auflösen.

Ausser die Hardcoredrängler die sich sagen "was nur 40v diff?" das geht schneller.

Lichthupe als Bedeutung:

Zitat:

Das soll schlicht bedeuten auseinander ich will von euch nicht aufgehalten werden.

kannst Du nach StVO knicken. Das gibt es da nicht. Wenn die sich überholen, ist für Dich hinten anstellen angesagt. Was Du willst, ist im Straßenverkehr völlig Wayne. Da gelten harte Fakten wie die §§ dazu.

Zitat:

Wenn das die Polizei mal rigoros das Langsamüberholen ahnden würde hätten wir viele Probleme nicht.

Wer ist in Deinen Augen ein Langsamüberholer? Und was ist da Ahndenswürdig? Bitte mit Belegen aus StVO und / oder Urteilen.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Lichthupe als Bedeutung:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Das soll schlicht bedeuten auseinander ich will von euch nicht aufgehalten werden.

kannst Du nach StVO knicken. Das gibt es da nicht. Wenn die sich überholen, ist für Dich hinten anstellen angesagt. Was Du willst, ist im Straßenverkehr völlig Wayne. Da gelten harte Fakten wie die §§ dazu.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Wenn das die Polizei mal rigoros das Langsamüberholen ahnden würde hätten wir viele Probleme nicht.

Wer ist in Deinen Augen ein Langsamüberholer? Und was ist da Ahndenswürdig? Bitte mit Belegen aus StVO und / oder Urteilen.

Alles unter 15km/h v diff.

LKW dürfen 10km/h

Noch etwas auf die 90 bei LKWs darfst du dich auch nicht hundertprozentig verlassen.
Gestern ein Pole mit 40 Tonner mit sicher zackigen echten 95km/h bis 100km/h.
Der hatte den Begrenzer sicher draussen.

Also solche sollte man schon mit 120 bis 130 überholen.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Wer ist in Deinen Augen ein Langsamüberholer? Und was ist da Ahndenswürdig? Bitte mit Belegen aus StVO und / oder Urteilen.
Alles unter 15km/h v diff.
LKW dürfen 10km/h

Noch etwas auf die 90 bei LKWs darfst du dich auch nicht hundertprozentig verlassen.
Gestern ein Pole mit 40 Tonner mit sicher zackigen echten 95km/h bis 100km/h.
Der hatte den Begrenzer sicher draussen.

Also solche sollte man schon mit 120 bis 130 überholen.

Also noch keine belastbaren Fakten. Dass nicht alle LKWs einen Begrenzer korrekt drin haben, ist für mich nichts Neues.

Das leben ist so einfach 😉
Mal ein Beispiel zum ,,langsam Ueberholen`` wie es nicht sein sollte. Man faehrt z.b. konstant 130 km/h und Ueberholt gerade einen Lkw. Vor dem LKW faehrt ein PKW z.b. mit 100 km/h und laeuft langsam auf den naechsten LKW auf. Im Spiegel sieht er das der Hintermann etwas schneller ist. Viele ziehen jetzt raus und halten das Tempo welches sie die ganze Zeit fahren. Warum nicht einfach kurz mal Gas geben und zuegiger ueberholen? Mach ich auch wenn ich sehe das der Hintermann kein zu grossen Geschwindigkeitsueberschuss hat. Ist er viel schneller bleib ich drin und geh vom Gas, ist er nur etwas schneller als ich geb ich kurz Gas und ueberhole zuegig und mach dem schnelleren Platz in dem ich wieder nach rechts wechsel nach dem ueberholen und mein altes Tempo weiter fahr. Miteinander auf der Bahn koennte so einfach sein.
Auch wenn ich sehe das einer auf einen LKW auflaeuft und ich bin links nicht all zu schnell, ermoegliche ich ihm das Ueberholen in dem ich mal das Gas kurz wegnehm. Wenn der andere das sieht, kurz mal auch sein Gas benutzt, ist doch alles in Butter.
Dumm ist nur wenn jeder auf des Tempo pocht was er faehrt und dieses als Gesetz sieht 😉

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Kurzzeitiges Auffahren, beim Abbremsen sowie kurze Lichthupe, noch bevor man den Sicherheitsabstand unterschreitet ist sicher weder Drängeln noch Nötigung sondern das Anzeigen der Überholabsicht.
Ja, ich weiß, dass die STVO das Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Nur hat sich mir noch nie die Notwendigkeit dazu erschlossen. Diese Absicht ergibt sich doch schon allein aus der höheren Geschwindigkeit. Warum sind die Lichthupennutzer nicht wenigstens so ehrlich zuzugeben, dass sie damit den Vordermann schlicht und einfach aus dem Weg haben wollen?
Ich bin einfach mal so ehrlich und sage, dass ich die Lichthupe dann einsetze, wenn jemand vor mir mehrere gute Möglichkeiten ausgelassen hat, nach rechts zu wechseln. Und in dieser Situation soll es vorkommen, dass ich den Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten. Nein, das ist nicht zulässig und nicht nett, aber es ist wenigstens nicht so verlogen.

Was bitteschön ist der Unterschied zwischen "Überholabsicht anzeigen" und "den Vordermann aus dem Weg haben wollen"?

Verlogen ist einzig und alleine Dein Statement => Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten ... naja, wenn Du Dich damit besser fühlst🙄

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Was bitteschön ist der Unterschied zwischen "Überholabsicht anzeigen" und "den Vordermann aus dem Weg haben wollen"?

Verlogen ist einzig und alleine Dein Statement => Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten ... naja, wenn Du Dich damit besser fühlst🙄

Den Unterschied macht eben der Abstand aus. Die von dir beschriebene Situation lässt sich ganz einfach auflösen, indem man den Fuß kurz vom Gas nimmt und dem Uberholer damit mehr Zeit gibt.

Wann wird denn auf der Autobahn üblicherweise die Lichthupe eingesetzt? Das passiert doch nicht bei großem Abstand und moderater Annäherungsgeschwindigkeit, sondern bei deutlich unterschrittenem Sicherheitsabstand, um dem Vordermann ganz deutlich zu zeigen, dass er verschwinden soll. Und genau diese Situation habe ich mit dem" hauchzart" beschrieben. Die darin steckende Ironie hat wohl jeder ausser dir verstanden.

Die Lichthupe zeigt an das ich deutlich schneller bin. Dies soll den Vordermann auch erleichtern mein Tempo einzuschaetzen. Nun kann er selbst entscheiden Gas zu geben oder das ueberholen sein zu lassen. Ignoranten und Verkehrserzieher schalten dann meist im Hirn natuerlich auf Stur und meinen ,, jetzt erst recht!''

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Was bitteschön ist der Unterschied zwischen "Überholabsicht anzeigen" und "den Vordermann aus dem Weg haben wollen"?

Verlogen ist einzig und alleine Dein Statement => Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten ... naja, wenn Du Dich damit besser fühlst🙄

Den Unterschied macht eben der Abstand aus. Die von dir beschriebene Situation lässt sich ganz einfach auflösen, indem man den Fuß kurz vom Gas nimmt und dem Uberholer damit mehr Zeit gibt.

Wann wird denn auf der Autobahn üblicherweise die Lichthupe eingesetzt? Das passiert doch nicht bei großem Abstand und moderater Annäherungsgeschwindigkeit, sondern bei deutlich unterschrittenem Sicherheitsabstand, um dem Vordermann ganz deutlich zu zeigen, dass er verschwinden soll. Und genau diese Situation habe ich mit dem" hauchzart" beschrieben. Die darin steckende Ironie hat wohl jeder ausser dir verstanden.

Das ist meist so wie du beschreibst und absolut nicht richtig. Da hat die Lichthupe keine andere Bedeutung

Und wann setzt du die Lichthupe ein? Erzähl mir bitte nicht, dass du das ausschließlich bei riesengroßen Abstand machst.

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi


Was bitteschön ist der Unterschied zwischen "Überholabsicht anzeigen" und "den Vordermann aus dem Weg haben wollen"?

Verlogen ist einzig und alleine Dein Statement => Sicherheitsabstand hauchzart unterschreiten ... naja, wenn Du Dich damit besser fühlst🙄

Da sehe ich schon einen erheblichen Unterschied: Den Si-Abstand "hauchzart" unterschreiten heißt für mich, dass er die Fuhre im Ernstfall doch noch rechtzeitig zum Stehen bringen kann und der Vordermann es nur leichte Aufforderung zum Platzmachen auffasst.Der VT, welcher bis auf 5-10 m auffährt bei Tempo XYZ signalisiert doch ganz klar, dass er den Vordermann "aus dem Weg haben will" - da ist gehörig Druck und Zwang im Spiel - oder klar ausgedrückt: Nötigung und der Gefährdung!

Im ersten Fall räume ich gerne die Fahrbahn, beim zweiten Szenario denke ich anders😉 Kein Mensch hat es gern, wenn ein anderer ihm sprichwörtlich auf den Pelz rückt. Der Mensch hat quasi eine "Intimzone", die zu verletzen er als äußerst unangenehm verspürt. Mach doch mal den Praxistest: Nähere dich mal einem wildfremden Menschen bis 50 cm. Er wird einen Schritt zurück gehen, weichen, weil du diesen Abstand durchbrochen hast.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Und wann setzt du die Lichthupe ein? Erzähl mir bitte nicht, dass du das ausschließlich bei riesengroßen Abstand machst.

Riesengroß nicht, aber auch nicht, wenn der Si-Abstands merklich unterschritten ist.

Zum einen ist es dann keine Nötigung und zum anderen habe ich festgestellt, dass die Lichthupe dann eher akzeptiert und Platz gemacht wird. Aus zu geringem Abstand und daher einer klaren Nötigung heraus setzt dann doch bei vielen die Trotzreaktion "jetzt erst recht nicht" ein.

Bei ausreichendem Abstand ein bis zweimal kurz angeblinkt und die Meisten wachen auf. Dauerfeuer....siehe oben...

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Wann wird denn auf der Autobahn üblicherweise die Lichthupe eingesetzt? Das passiert doch nicht bei großem Abstand und moderater Annäherungsgeschwindigkeit, sondern bei deutlich unterschrittenem Sicherheitsabstand, um dem Vordermann ganz deutlich zu zeigen, dass er verschwinden soll. Und genau diese Situation habe ich mit dem" hauchzart" beschrieben. Die darin steckende Ironie hat wohl jeder ausser dir verstanden.

OK, die Ironie habe ich beim ersten Lesen nicht erkannt.

Trotzdem ändert es nicht daran, daß das Anzeigen der Überholabsicht mit Lichthupe nichts mit Drängeln oder Nötigung zu tun haben muss.

Die Lichthupe wird bei mir in der Regel sehr wohl bei großem Abstand eingesetzt.
Aber natürlich nicht, wenn ich langsam näherkomme, sondern, wenn ich von hinten mit großem Geschwindigkeitsunterschied auflaufe.
Mit der Lichthupe aus größerer Entfernung bringe ich den VT dazu, in den Rückspiegel zu blicken.
Nun kann er selbst entscheiden, ob und wann er kurz rüberzieht oder ob er mich ausbremst.
Bei letzterem Verhalten kommt es dann zum kurzzeitigen Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, um meine Überholabsicht nochmals zu untermauern.

Wenn ich mich jetzt nicht wieder mit ausreichend Sicherheitsabstand zurückfallen lassen würde und gar noch Lichthupe geben würde, dann wärs Drängeln und Nötigung.

Ich hoffe doch, daß man den Unterschied verstehen kann!

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