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Polizei bestraft Gaffer an Unfallstelle – die reagieren empört

Themenstarteram 21. Juli 2017 um 20:13

So soll es Sein:

Zitat:

Bei einem Unfall in Bayern zücken dreiste Autofahrer ihr Handy. In Schrittgeschwindigkeit fahren sie an der Unglücksstelle vorbei, um zu filmen. Die Polizei zieht die Gaffer aus dem Verkehr und verteilt Strafen.

„Möchten Sie, wenn Sie blutend am Boden liegen, sich später auf YouTube finden?“: Die Polizei bestraft Autofahrer, die extra langsam an einer Unfallstelle vorbeifahren, um zu filmen. Viele wollen das nicht einsehen.

Ein heftiger Unfall auf der Autobahn 3 in Bayern interessierte am Freitagmorgen so viele andere Autofahrer, dass sie in Schrittgeschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifuhren. Das ließ sich die Polizei nicht gefallen und schritt ein.

Bei Winkelhaid in der Nähe von Nürnberg wollte ein Niederländer in Fahrtrichtung Regensburg mit seinem Wohnmobil samt Anhänger einen Sattelzug überholen. Doch dieses Vorhaben misslang auf fast schon dramatische Weise: Denn beim Überholversuch fuhr er in den Lkw, durch den starken Aufprall wurde der gesamte Aufbau seines Wohnwagens abgerissen.

Der Grund des Unfalls ist noch nicht geklärt, der Niederländer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Allerdings verteilte sich die Einrichtung seines Wohnmobils über Hunderte Meter auf der Fahrbahn der A3.

Durch diesen Anblick wurden offenbar zahlreiche nachfolgende Autofahrer, die von der Polizei über einen Seitenstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt wurden, zu Gaffern: Sie fuhren viel zu langsam an der Absperrung vorbei. Doch damit nicht genug: Sie filmten das zerstreute Inventar mit ihrem Smartphone und behinderten damit die Bergungsarbeiten.

88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

Zwei Polizisten reagierten schnell, sie zogen während der Unfallaufnahme über 20 Autofahrer aus dem Verkehr, die ihr Handy sogar noch in der Hand hielten. Das Vergehen wird sie 88,50 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten, Fahrer aus dem Ausland durften sofort bezahlen. Viele der Bestraften sahen ihr Fehlverhalten nicht ein und diskutierten auf der Autobahn mit der Polizei.

 

Alexander Stern, Polizeihauptmeister Verkehrspolizeiinspektion Feucht, appellierte an die Einsicht der Gaffer: Man müsse sich in die Situation versetzen, wenn man selbst verletzt auf dem Boden auf der Autobahn liege, blute und Schmerzen habe. Ob man dann möchte, dass jemand vorbeifahre und ein Video mache. „Möchten Sie, wenn Sie am Boden liegen, bluten und Schmerzen haben, gefilmt werden und sich später auf YouTube finden?“

Außerdem wiederholte sich ein mittlerweile weit verbreitetes Ärgernis bei Staus und Unfällen auf deutschen Autobahnen: Eine Rettungsgasse wird gar nicht oder – wie in diesem Fall – nur sehr schlecht gebildet. Lkws standen auf der linken Spur, Pkws nicht an den äußeren Seiten der jeweiligen Spur. Dadurch hatten Helfer große Probleme, den Unfallort zu erreichen. Wahrscheinlich ein Grund, warum die Aufräumarbeiten mehrere Stunden dauerten und ein Stau über fünf Kilometer entstand.

Quelle

 

Mir persönlich viel zu wenig Strafe, aber ich fand die Aktion der Polizisten Klasse!

 

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Juli 2017 um 20:13

So soll es Sein:

Zitat:

Bei einem Unfall in Bayern zücken dreiste Autofahrer ihr Handy. In Schrittgeschwindigkeit fahren sie an der Unglücksstelle vorbei, um zu filmen. Die Polizei zieht die Gaffer aus dem Verkehr und verteilt Strafen.

„Möchten Sie, wenn Sie blutend am Boden liegen, sich später auf YouTube finden?“: Die Polizei bestraft Autofahrer, die extra langsam an einer Unfallstelle vorbeifahren, um zu filmen. Viele wollen das nicht einsehen.

Ein heftiger Unfall auf der Autobahn 3 in Bayern interessierte am Freitagmorgen so viele andere Autofahrer, dass sie in Schrittgeschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifuhren. Das ließ sich die Polizei nicht gefallen und schritt ein.

Bei Winkelhaid in der Nähe von Nürnberg wollte ein Niederländer in Fahrtrichtung Regensburg mit seinem Wohnmobil samt Anhänger einen Sattelzug überholen. Doch dieses Vorhaben misslang auf fast schon dramatische Weise: Denn beim Überholversuch fuhr er in den Lkw, durch den starken Aufprall wurde der gesamte Aufbau seines Wohnwagens abgerissen.

Der Grund des Unfalls ist noch nicht geklärt, der Niederländer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Allerdings verteilte sich die Einrichtung seines Wohnmobils über Hunderte Meter auf der Fahrbahn der A3.

Durch diesen Anblick wurden offenbar zahlreiche nachfolgende Autofahrer, die von der Polizei über einen Seitenstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt wurden, zu Gaffern: Sie fuhren viel zu langsam an der Absperrung vorbei. Doch damit nicht genug: Sie filmten das zerstreute Inventar mit ihrem Smartphone und behinderten damit die Bergungsarbeiten.

88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

Zwei Polizisten reagierten schnell, sie zogen während der Unfallaufnahme über 20 Autofahrer aus dem Verkehr, die ihr Handy sogar noch in der Hand hielten. Das Vergehen wird sie 88,50 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten, Fahrer aus dem Ausland durften sofort bezahlen. Viele der Bestraften sahen ihr Fehlverhalten nicht ein und diskutierten auf der Autobahn mit der Polizei.

 

Alexander Stern, Polizeihauptmeister Verkehrspolizeiinspektion Feucht, appellierte an die Einsicht der Gaffer: Man müsse sich in die Situation versetzen, wenn man selbst verletzt auf dem Boden auf der Autobahn liege, blute und Schmerzen habe. Ob man dann möchte, dass jemand vorbeifahre und ein Video mache. „Möchten Sie, wenn Sie am Boden liegen, bluten und Schmerzen haben, gefilmt werden und sich später auf YouTube finden?“

Außerdem wiederholte sich ein mittlerweile weit verbreitetes Ärgernis bei Staus und Unfällen auf deutschen Autobahnen: Eine Rettungsgasse wird gar nicht oder – wie in diesem Fall – nur sehr schlecht gebildet. Lkws standen auf der linken Spur, Pkws nicht an den äußeren Seiten der jeweiligen Spur. Dadurch hatten Helfer große Probleme, den Unfallort zu erreichen. Wahrscheinlich ein Grund, warum die Aufräumarbeiten mehrere Stunden dauerten und ein Stau über fünf Kilometer entstand.

Quelle

 

Mir persönlich viel zu wenig Strafe, aber ich fand die Aktion der Polizisten Klasse!

 

So long

Ghost

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98 Antworten
am 22. Juli 2017 um 15:14

Lese die BZ ,die Morgenpost und das Handelsblatt,schauhe Nachrichter ARD un d ZDF.

Un es soll mir keiner erzählen wenn da ein Unfall passiert,das er nicht rüberschaut und die Geschwindigkeit reduziert.

Watt ist daran so schlimm ?im Fersehen werden Enthauptungen,Flugzeugunfälle,schwere Verkehrunfälle genau dokumentiert und gesendet,und die Leute sehen es sich an.

Wollte einfach mal die Doppeltmoral hier aufzeigen.

B 19

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 22. Juli 2017 um 11:51:26 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2017 um 09:15:34 Uhr:

Das klingt ein bisschen so, als ob da nach der Todesstrafe gerufen wird.

Zumindest stellt sich bei den hier genannten Strafrahmen die Frage was es dann für Mord geben sollte wenn schon auf Gaffen und Filmen/Fotografieren Knast stehen würde.

Gaffen / Filmen / Fotografieren / Rettungsgasse blockieren etc. geht ineinander über und kann durchaus auch Leben kosten. Vorsätzliche Körperverletzung kann da durchaus ziehen.

Zusätzlich: Ich habe mehr oder weniger ernsthaft eine Woche selbst bezahltem Knast vorgeschlagen. Das ist eine Woche vom Jahresurlaub und nicht vergleichbar mit Knast "Lebenslang".

Bopp19, zwischen "kurz rüberschauen" und extrem langsam Fahren, den Verkehr aufhalten und dann auch noch dreist Videos drehen ist nicht nur ein kleiner Unterschied. Wo im Fernsehen Enthauptungen gezeigt werden, weiß ich auch nicht. Du beschreibst keine Doppelmoral, du gibst hier den Obermoralisten, denn wir sind ja alle Sünder, wenn es nach dir geht. Das ist allerdings auch eine bequeme Haltung, denn damit ist ja alles erlaubt. Etwas differenzierter darf die Betrachtung dann schon sein.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@uhu110 schrieb am 22. Juli 2017 um 15:51:17 Uhr:

es ist zwar schön, wenn Polizeibeamte für ihre Arbeit gelobt werden, aber das hier ist eigentlich nichts Ungewöhnliches, wird aber in der Presse hochgebauscht, weil es ja gerade so schön passt und diese Publicity war ganz sicher nicht der Grund, warum die Kollegen die Gaffer herausgezogen haben.

Moin Moin,

das ist sicher richtig, denn wir kennen unsere Presse. Ist erstmal ein Thema gefunden, wird es ausgeschlachtet. Da gibt es kurzfristige Themen wie der Busunfall auf der A9 und längerfristige, wie jetzt Gaffer (kann sich noch jemand dran erinnern, als man alle zwe-drei Tage etwas über Kampfhunde lesen konnte?).

Trotzdem ist es nicht falsch, dass über das Thema berichtet wird. Gaffer waren immer schon ein Problem, aber rumstehen und glotzen ist eine andere Hausnummer als das ganze auch noch aufzunehmen und weltweit zu verteilen.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 22. Juli 2017 um 15:51:17 Uhr:

Im Normalfall hat man an der Unfallstelle gar keine Zeit, sich um die Gaffer zu kümmern, denn es zählt in erster Linie eine ordnungsgemäße und gleichzeitig zügige Unfallaufnahme, damit die Fahrbahn schnell wieder geräumt werden kann.

Defintiv ist das wichtiger, wobei leider auch die Feuerwehr Einsatzkräfte entbehren muss, um Sichtblenden um etwaige Verletzte zu halten.

Vor ein paar Wochen habe ich gelesen, dass eine Kamera aufgestellt wurde, die die der Unfallstelle nächstgelegene Spur dauerhaft aufgenommen hat, und ausgewertet wurde später.

Gruß,

Till

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 22. Juli 2017 um 17:14:16 Uhr:

Lese die BZ ,die Morgenpost und das Handelsblatt,schauhe Nachrichter ARD un d ZDF.

Un es soll mir keiner erzählen wenn da ein Unfall passiert,das er nicht rüberschaut und die Geschwindigkeit reduziert.

Watt ist daran so schlimm ?im Fersehen werden Enthauptungen,Flugzeugunfälle,schwere Verkehrunfälle genau dokumentiert und gesendet,und die Leute sehen es sich an.

Wollte einfach mal die Doppeltmoral hier aufzeigen.

B 19

Von der Gegenseite rüberschauem ist menschlich.

Dafür reichen aber 80km/h oder 100km/h

Und nicht Stllistand oder Faststillstand dass man ja nichts versäumt.

Ich halte die Strafen fürs Filmen am Steuer für viel zu lasch, 4 Wochen Fahrpause mit anschl. MPU zur Fahrereignungsprüfung sehe ich da schon für eher angemessen an.

Bei sofortiger Ahndung wäre auch eine Wartephase von 1 Stunde, zum Abkühlen und Nachdenken, vielleicht nett. Auch gut für Raser, Rechtsüberholer, Drängler und alle anderen, die meinen, sie hätten ihre persönliche StVO.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Juli 2017 um 19:01:38 Uhr:

Bei sofortiger Ahndung wäre auch eine Wartephase von 1 Stunde, zum Abkühlen und Nachdenken, vielleicht nett. Auch gut für Raser, Rechtsüberholer, Drängler und alle anderen, die meinen, sie hätten ihre persönliche StVO.

 

Grüße vom Ostelch

Oh, dann wären die Straßen aber leer! :D :D :D

Zitat:

@Düsentrieb77 schrieb am 22. Juli 2017 um 18:18:26 Uhr:

....und ausgewertet wurde später.

Da es sich dabei um ein verdachtsunabhängiges Filmen handelt, kann man sich entspannt zurücklehenen und den eintreffenden Buß- bzw. Verwarngeldbescheid seinem Anwalt übergeben...

...denn das ist nicht zulässig - die so erstellten Bescheide nichtig! :eek:

Na, so einfach? Dann sind wohl die Abstandsmessungen auch immer "verdachtsunabhängig"?

beim Spiegel ( klick ) wird das Thema auch diskutiert , unter anderem schreibt dort jemand Zitat " 7. Rettungsgasse

Kucken wir doch mal nach Österreich: "...Das Nichtbilden der Rettungsgasse soll 726 Euro kosten, ein unerlaubtes Befahren und dadurch behindern eines Einsatzfahrzeugs wird mit bis zu 2.180 Euro Bußgeld bestraft. ...". Da wäre ein zusätzlicher Punkt in Flensburg dann nur noch das Tüpfelchen auf dem i. "

ob es stimmt wissen die User aus Östereich sicherlich besser .

Anscheinend wird ein Umdenken nur über den Geldbeutel und eine wesentlich höhere Kontrolldichte erreicht .

Zitat:

@ttru74 schrieb am 22. Juli 2017 um 19:32:47 Uhr:

Dann sind wohl die Abstandsmessungen auch immer "verdachtsunabhängig"?

Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht schon vor einigen Jahren unmissverständlich klar gestellt hat, dass das "verdachtsunabhängige" Filmen einen nicht zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt... :eek:

Deswegen wird schon lange nicht mehr einfach der fließende Verkehr bei Abstandskontrollen gefilmt, gespeichert und später ausgewertet - sondern da sitzt dann immer jemand hinter dem Monitor, der die Aufzeichnung erst dann startet, wenn ein konkreter Anfangsverdacht besteht!

Die Meldung zu Österreich stimmt: "Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden. Sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen bzw. Fahrzeugen des Straßendienstes führt, beträgt die Strafdrohung für diese Verwaltungsübertretungen zwischen 72 und 2.180 Euro." (https://www.help.gv.at/.../Seite.065000.html)

 

Grüße vom Ostelch

am 22. Juli 2017 um 18:34

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Juli 2017 um 19:57:44 Uhr:

Deswegen wird schon lange nicht mehr einfach der fließende Verkehr bei Abstandskontrollen gefilmt, gespeichert und später ausgewertet - sondern da sitzt dann immer jemand hinter dem Monitor, der die Aufzeichnung erst dann startet, wenn ein konkreter Anfangsverdacht besteht!

Wer's glaubt, wird seelig! Denn am 24. Dezember kommt der Weihnachtsmann und der Storch bringt die Kinder.....

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. Juli 2017 um 19:57:44 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 22. Juli 2017 um 19:32:47 Uhr:

Dann sind wohl die Abstandsmessungen auch immer "verdachtsunabhängig"?

Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht schon vor einigen Jahren unmissverständlich klar gestellt hat, dass das "verdachtsunabhängige" Filmen einen nicht zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt... :eek:

Deswegen wird schon lange nicht mehr einfach der fließende Verkehr bei Abstandskontrollen gefilmt, gespeichert und später ausgewertet - sondern da sitzt dann immer jemand hinter dem Monitor, der die Aufzeichnung erst dann startet, wenn ein konkreter Anfangsverdacht besteht!

OK, na dann muss halt jemand hinter der Kamera stehen, Verdachtsmomente gibt's dann ja reichlich! :D

Eine andere Lösung, in den Gafferfällen wird's einfach per Gesetz beschlossen, damit auch der allerletzte Gaffer seine gerechte Strafe bekommt, eine Aufzeichnungspflicht des kompletten Unfallumfeldes!

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