Polizei beschlagnahmt Roller
Moin Leute! Hab mal wieder neue Probleme, diesmal aber gravierender als ein kaputter Zündstecker.
Wurde von der Polizei angehalten, weil ich zu schnell war. Fahre nen Sfera 50, der ca 65km/h fährt. Die haben mich gefragt, ob ich den modifiziert habe oder warum der so schnell ist. Ich habe denen erklärt, dass ich nichts gemacht habe und den Roller aus einem Geschäft habe, der Roller also auf sowas geprüft wurde.
Das einzige, was ich geändert habe, war die Zündeinheit. Habe bei ebay eine erstanden, die ich wohl nicht verbauen durfte. Davon hatte ich WIRKLICH keine Ahnung. Habe das auch erst grade erfahren...
Was erwartet mich denn nun? Ich bin noch nie wegen irgendwas aufgefallen und hab absolut null Ahnung. Kann ich da irgendwie schlimmeres abwenden??
Roller wurde beschlagnahmt und wird nun auf Modifikationen geprüft.
Mir ist klar, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, aber gibt es da sowas wie mildernde Umstände?
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86 Antworten
Re: Polizei beschlagnahmt Roller
Zitat:
Original geschrieben von Jearone
Das einzige, was ich geändert habe, war die Zündeinheit. Habe bei ebay eine erstanden, die ich wohl nicht verbauen durfte.
War die alte Zündeinheit defekt oder warum wurde der Wechsel durchgeführt?
Ja, die alte war defekt. Der Roller sprang einfach nicht mehr an. Habe ihn im Innenhof bei einem Kumpel abgestellt, der einen Zweiradmechaniker kannte. Dieser hat dann nachgesehen und meinte, dass die Zündeinheit defekt ist und ich mir einfach ne neue bestellen sollte. Er sagte, ich solle mir eine bei ebay bestellen, da diese nicht so teuer sind. Dies habe ich getan. Nach dem Einbau ging wieder alles ganz normal. Schneller war der Roller aber nicht, er fuhr auch vorher so ca 65 km/h.
was ist das eigentlich für eine Zündeinheit die du eingebaut hast ? (Marke/Modell)
Keine Ahnung. Ist auf jeden Fall eine, die ich nicht hätte einbauen dürfen - soviel hab ich mittlerweile erfahren. In der Artikelbeschreibung steht aber nix von Tuning, Geschwindigkeitssteigerung oder sonstwas. Hätte mir das dann nicht gekauft.
Hab schon jemanden gefragt und er meinte, dass das so ein Tuningsmist ist.
Hier die Artikelbeschreibung: http://cgi.ebay.de/...egoryZ65339QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
das ist eine RMS-Nachbau CDI, mit dem Ding erreichts du garnichts in Sachen Tuning ...
das Teil entspricht dem Originalteil und ist m.E. auch zulässig da Nachbauten die den Originalteilen entsprechen ansich legal sind ... steht halt nicht Piaggio drauf und das war vermutlich das was die Cops finden wollten ... 🙄
Da bin ich ja beruhigt.
War auch grade bei den Cops und hab mit denen gesprochen. Waren sehr nett und hilfsbereit. Mitte nächster Woche bekomm ich bescheid.
Bullerei meinte, dass das Gutachten wesentlich billiger wird, da ich gesagt habe, dass ich so ein Teil verbaut habe. Habe auch extra die Artikelbeschreibung behalten, weil dort nix von Tuning usw steht. Auch habe ich Zeugen, welche belegen, dass die alte Zündspule defekt war und ich NUR aus diesem Grund diese neue verbaut habe.
Dann hoffe ich mal das beste... 😉
Re: Polizei beschlagnahmt Roller
Zitat:
Original geschrieben von Jearone
Moin Leute! Hab mal wieder neue Probleme, diesmal aber gravierender als ein kaputter Zündstecker.
Wurde von der Polizei angehalten, weil ich zu schnell war. Fahre nen Sfera 50, der ca 65km/h fährt. Die haben mich gefragt, ob ich den modifiziert habe oder warum der so schnell ist. Ich habe denen erklärt, dass ich nichts gemacht habe und den Roller aus einem Geschäft habe, der Roller also auf sowas geprüft wurde.
Das einzige, was ich geändert habe, war die Zündeinheit. Habe bei ebay eine erstanden, die ich wohl nicht verbauen durfte. Davon hatte ich WIRKLICH keine Ahnung. Habe das auch erst grade erfahren...
Was erwartet mich denn nun? Ich bin noch nie wegen irgendwas aufgefallen und hab absolut null Ahnung. Kann ich da irgendwie schlimmeres abwenden??
Roller wurde beschlagnahmt und wird nun auf Modifikationen geprüft.
Mir ist klar, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, aber gibt es da sowas wie mildernde Umstände?
Hi, Pech gehabt, daß die "Grünen" dich rausgefischt haben.
Ich an deiner Stelle wäre laut meinem Tacho nur 50 Km/h gegahren, weil es immer übereifige Cops gibt, die auf Roller scharf sind und die sich ein "Sternchen" mehr auf der Schulterklappe verdienen wollen. Wie es Speedguru geschrieben hat, sollst du einen Anwalt Konsultieren, der sagt dir was Fakten sind. Auf alle Fälle hätte ich mir von den "Grünen" eine Bescheinigung geben lassen, daß der im Roller einwandfreien zustand war und lief. Wenn der Roller durchgecheckt worden ist und nicht mehr läuft bzw. einen Mangel aufweist, kannst du den Gutachter auf Schadensersatz Verklagen. Es interessiert mich, wie der Fall hier ausgehen wird, deshalb poste unbedingt wieder.
MfG
Güni.
Die Cops waren aufeinmal hinter mir. Wenn ich gesagt hätte, ich sei nur 50 gefahren, dann hätten die auch gedacht, dass ich die verarschen will. Somit wäre ich mit Sicherheit unten durch gewesen. Also lieber das kleinere Übel in Kauf nehmen. Ein bisschen Wahrheit bringt einen bei sowas fast immer weiter, allein schon weil alles wesentlich glaubwürdiger ist.
Aber wenn ich die Zündeinheit einbauen darf, dann sollte ja nicht allzuviel passieren können.
Zitat:
Original geschrieben von Yamgüni
Auf alle Fälle hätte ich mir von den "Grünen" eine Bescheinigung geben lassen, daß der im Roller einwandfreien zustand war und lief
Das werden die nicht geben (können), weil sie keine amtlich vereidigten Sachverständigen sind. Und wenn er garantiert ok wäre, würde er nicht abgeschleppt werden.
Es ist ein unbelegtes und irrwitziges Märchen, daß 99% der Roller bei Polizei/Gutachter geschrottet werden.
Einen Anwalt würde ich (noch) nicht nehmen. Der Roller war zu schnell, der Halter und Fahrer ist in der Pflicht. Das sind wohl mal unumstößliche Fakten.
Jetzt kommt es auf den Staatsanwalt an, ob er eine Einstellung dieses vergl. harmlosen Falles gegen eine geringe Buße anbietet oder ein Exempel vor dem Amtsgericht statuieren will. Im letzteren Falle zum Anwalt!
Zitat:
Aber wenn ich die Zündeinheit einbauen darf, dann sollte ja nicht allzuviel passieren können.
Wenn der Roller zu schnell für ein Moped ist (egal warum) und Du keinen Motorradführerschein hast, greift StVG §21, immerhin eine Straftat. Du mußtest doch Verdacht haben, daß er schneller als 45/50 ist, der Tacho muß doch verdächtige Zahlen angezeigt haben. Sieht man im übrigen auch im Vergleich mit den 50km/h schnellen Pkw innerorts.
Deine kriminelle Energie freilich ist gering, Du hast die Straftat nur "nebenbei mitgenommen" und nicht aktiv darauf hin gearbeitet.
MfG
Thomas
Ja, da hast du sicherlich recht. Der Roller war einfach zu schnell. Ob das nun Modifikationen liegt oder ob das nun von Werk aus so ist - Fakt ist, dass er zu schnell fährt.
Selbstverständlich wäre ich bereit ein Bußgeld zu zahlen. Aber da müssen doch nicht noch 200-300 Euro für ein Gutachten draufkommen.
Denke, dass der Staatsanwalt erkennen wird, dass ich kein Tuner bin. Da sollte an Leuten ein Exempel statuiert werden, die wirklich tunen und willentlich verbotene Komponenten einbauen.
Was sollte denn so eine Zündeinheit bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur die Zündeinheit soviel ausmachen kann. Und andere Sachen wurden definitiv nicht geändert.
Zitat:
Original geschrieben von Jearone
Was sollte denn so eine Zündeinheit bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur die Zündeinheit soviel ausmachen kann.
Tuning-Zündeinheiten können viel ausmachen, erlauben z.B. 8000 statt 6000 U/min. Dann wird bei ausreichender Motorleistung aus 45km/h eben 60km/h.
Natürlich kann auch reiner Verschleiß (des Distanzringes in der Vario) zu einer Geschwindigkeitserhöhung führen.
Das wird der Gutachter klären.
Das Gesetz ist aber knallhart. Es gibt keine Ausrede, Fahrer und Halter sind verantwortlich.
Dem Richter obliegt dann die Abwägung und er kann als Strafe von "nix" bis 1 Jahr Freiheitsstrafe wählen.
Typisch sind aber nur 20-30 Tagessätze und Du kannst nochmals billiger davon kommen.
MfG
Thomas
Zitat:
Was sollte denn so eine Zündeinheit bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur die Zündeinheit soviel ausmachen kann.
bei div. Rollertypen wird die CDI per Drehzahlbegrenzung als Drossel genutzt, hier sind durchaus bis zu 10km/h "versteckt", die alten Piaggioroller haben aber nur einen Drezahlbegrenzer als Motorschutz (sehr hoch angesetzt) ...
Zitat:
Natürlich kann auch reiner Verschleiß (des Distanzringes in der Vario) zu einer Geschwindigkeitserhöhung führen.
das ist selten und passiert eigentlich nur bei Rollern mit extrem hoher Laufleistung, Piaggio hatte Anfang der 90er Jahre das Problem mit Distanzringen aus zu weichem Material, diese wurden aber im Rahmen der Inspektionen "heimlich" ersetzt ...
was das angeht:
Zitat:
Es ist ein unbelegtes und irrwitziges Märchen, daß 99% der Roller bei Polizei/Gutachter geschrottet werden.
bisher war noch fast jeder Roller von Bekannten und Freunden den die Cops kassiert hatten hinterher zumindest leicht beschädigt, zwei Roller waren bisher wirtschaftliche Totalschäden, Verkleidungsschäden und kapitale Motorschäden durch unsachgemäße Prüfanlagenläufe sind aber m.E. nach schon fast "normal" ...
Also an meiner Karre werden mit Sicherheit einige Teile verschlissen sein. Der Roller ist nun ca. 28000 km gelaufen, da wird das ein oder andere Verschleissteil mit Sicherheit nicht mehr in optimalem Zustand sein.
20-30 Tagessätze dürften mich als Student in der Tat halbwegs günstig aus der Sache rauskommen lassen.
Aber Freiheitsstrafe?? Denke mal, dass das nur in sehr schweren Fällen verhängt wird...
ich hab in dem Zusammenhang ja schon einiges mitbekommen, aber mir ist auch kein Fall bekannt in dem jemand wegen eines getunten Rollers in den Bau gewandert ist ...
NOCH ist es nicht so weit in D ...
Hallo
jetzt möchte ich aber auch mal meinen Senf dazu geben.😁
Als mich der Trachtenverein mal anhalten wollte, bin ich abgehauen, mit 85 KM/H (Mofa). Als sie mich dann zu HAuse einkassiert haben, haben sie denn Roller und mich mitgenommen. Als ich den Roller nach einem halben Jahr zurück bekommen habe war nichts dran. Als strafe mußte ich 250€ bezahlen. Also würde ich mal behaupten, dass bei dir so gut wie nix rauskommen wird, da ja schließlich kein Vorsatz vorlag. Es liegt aber wie immer im Ermessen des Staatsanwalts.