Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn
Guten Tag zusammen,
Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..
Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..
Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..
Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..
Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?
(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)
Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?
Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?
Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?
Vielen Dank schonmal.
147 Antworten
Zitat:
@Pati092 schrieb am 13. Oktober 2021 um 09:34:49 Uhr:
Ja ich meine es hat geregnet und war viel Verkehr da sieht man ja sowieso schlecht bei 100kmh.. Der eine hat ja auch reingeschaut hinten und da war nix.. hätten die glaube ich auch nicht dürfen ohne weiteres von außen bestimmt aber einfach die Türe aufzumachen.. und so frech und unfreundlich wie die waren..
Vielleicht, solltest du einfach mal den Ball flach halten!
Regen, dichter Verkehr, schlechte Sicht und du must dann noch mit irgend einem Elektronischen Gerät rum spielen ..!😕
Gerade die MPU geschafft wegen zu schnellem fahren, wie schnell muss man eigentlich fahren um zur MPU zu müssen .., Probezeit verlängert bis März 2022.
Offensichtlich hast du nichts gelernt und an Geistiger Reife scheint es auch noch etwas zu mangeln.
Normalerweise haben diese Zivilfahrzeuge eine Kamera und filmen dich, je nach höhe der Kamera könnte es sein, das die ein sehr schönes Video von der Nutzung des Gerätes haben.
Leg ruhig Widerspruch ein, dann sieht sich vermutlich noch einmal jemand das Video an und könnte vielleicht zu dem Schluss kommen, das du für die Umstände recht leichtsinnig gehandelt hast.
In Kombination mit deiner Vorgeschichte, könnte dann die reine Nutzung des Elektronischen Gerätes noch dein kleinstes Problem sein.
MfG Günter
Hier wird von einigen so getan, als hätte der TE am Steuer eine komplette Tageszeitung gelesen. Er hat mit einem kurzen Blick geschaut, welches sein nächster Termin ist.
Ich bin sicher, nahezu jeder hier hat schon stärker ablenkendes am Steuer getan.
Diese Moralkeule ist völlig überzogen, finde ich.
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 14. Oktober 2021 um 17:50:21 Uhr:
Vielleicht, solltest du einfach mal den Ball flach halten!Regen, dichter Verkehr, schlechte Sicht und du must dann noch mit irgend einem Elektronischen Gerät rum spielen ..!😕
Gerade die MPU geschafft wegen zu schnellem fahren, wie schnell muss man eigentlich fahren um zur MPU zu müssen .., Probezeit verlängert bis März 2022.
Offensichtlich hast du nichts gelernt und an Geistiger Reife scheint es auch noch etwas zu mangeln.Normalerweise haben diese Zivilfahrzeuge eine Kamera und filmen dich, je nach höhe der Kamera könnte es sein, das die ein sehr schönes Video von der Nutzung des Gerätes haben.
Leg ruhig Widerspruch ein, dann sieht sich vermutlich noch einmal jemand das Video an und könnte vielleicht zu dem Schluss kommen, das du für die Umstände recht leichtsinnig gehandelt hast.
In Kombination mit deiner Vorgeschichte, könnte dann die reine Nutzung des Elektronischen Gerätes noch dein kleinstes Problem sein.MfG Günter
nichts mehr hinzuzufügen.
Und was mein nächster Termin ist, das weiß ich bevor ich losfahre.
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Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 14. Oktober 2021 um 18:47:16 Uhr:
Hier wird von einigen so getan, als hätte der TE am Steuer eine komplette Tageszeitung gelesen. Er hat mit einem kurzen Blick geschaut, welches sein nächster Termin ist.
Das mache ich bevor ich losfahrer damit ich nicht in die falsche Richtung fahre ...
Wenn es bis vor's Gericht geht dann sollten sie, ob der Fahrzeugdurchsuchung, wenigstens auch eine Marke eines vorgefunden Handys benennen können.
Wenn es ein reiner Aussagenabstimmprozeß (2:1) wird wäre ich als Richter vermutlich auch näher bei den Herr*innen 😁 der Pace-Car-Garde.
Und ja, ich stimme zu: Gerade wenn man eh noch in einer MPU-Bewährungsphase steckt muß man sich gleich die ganz große Klammer an Ohrläppchen stecken. Unterm Strich wird Herr Richter auch ein altmodischen Papierterminplaner auf den gleichem Level wie ein SM heben da er evtl. gleichen Ablenkungsgrad wie beim Smartphone sieht ... halt was ganz anders wie blindlinks auf den Zigarettenanzünder drücken. Als Fahrer hat man sich nicht nennenswert ablenken zu lassen. Auch nicht von dem netten (batterielosen) Geschoß auf dem Beifahrersitz.
Eines wirst Du dem Richter sicher nicht verklickern können: Das der Terminplaner das einzige schnelle, probate Mittel war den Juckreiz zu bekämpfen.
Die MPU war wegen zu schnellem Fahren.. (in verlängerter Probezeit 25kmh außerorts)
Nein es ist ein kleines notizbüchlein Größe etwa 10x15cm schwarz..
Ja ich weiss das es nicht sinnvoll ist da draufzuschauen (ist eigentlich genauso wie telefonieren, essen oder trinken beim Auto fahren.. lenkt ab.
Werde die Stellungnahme wenn ein Bußgeldbescheid kommt genau mit dem Anwalt besprechen und evtl plausibler anpassen müssen.. aber
Zitat:
@Knergy schrieb am 13. Oktober 2021 um 12:10:52 Uhr:
Den Terminkalender wolltest du denen wohl nicht zeigen?Oder ist der Terminkalender zufällig im Handy integriert? 😉 Und die Tatsache, das dies eventuell eine zweite MPU nach sich zieht, kann jeder selbst bewerten. Weswegen war die erste? Zu der Sinnhaftigkeit, in Notizbüchern auf der Autobahn bei dichtem Verkehr zu lesen, will ich nichts sagen.
Das Gesamtbild sieht nicht so gut für dich aus ...
Macht wenn es nicht widerlegt werden kann ( wie bei mir vor ca 8 Wochen , hatte tatsächlich das phone am Ohr daher auch keine Diskussion mit der Rennleitung ) Einen Punkt für 2,5 Jahre ,
100€ Geldbuße + 25€ Gebühr + 3,50€ Auslagen , Montag überwiesen .
Na ja , Pech gehabt . Im Normalfall wird von mir auch die FSA genutzt .
Das größte Problem ist ja wohl, das dieses Notizbüchlein in Handygröße eben den betreffenden Beamten nicht gezeigt wurde, zumindest kommt es im Thread so rüber ... also im Endeffekt genauso sinnvoll wie die Aussage, man habe sich ein Wärmekissen ans Ohr gehalten oder an einer Tafel Schokolade gehorcht 😉
Gute Idee! Das Schweigen der Milka.
Ich wurde auch schon mal rausgewunken, weil die Polizei der Meinung war, daß Ich während der Fahrt telefoniert hätte.
Dabei habe Ich nur meinen Geldbeutel aus der Türablage in die Mittelkonsole gelegt und diesen von der linken Hand über das Lenkrad in die rechte Hand gereicht.
Das wurde wohl beobachtet.
Die Beamten waren felsenfest davon überzeugt, daß Ich telefoniert habe und sie haben es eindeutig gesehen, daß Ich mein Handy in der Hand hatte.
Musste erst mal kurz lachen und habe die Beamten dann gefragt, welche Farbe denn das Handy hatte ?!
"Es war schwarz" wurde mir mitgeteilt.
Hab dann erklärt, daß was Sie gesehen haben war mein Geldbeutel, den Ich woanders hingelegt habe.
"Nein, es war mein Handy !"
Darauf habe Ich gesagt, daß mein Handy in meiner Arbeitstasche im Kofferraum ist und dieses in einer pinken Schutzhülle ist.
Habe es den Beamten dann gezeigt und Sie gebeten vorne nachzuschauen ob Sie ein weiteres Handy finden.
Zähneknirschend wurde mir noch eine gute Weiterfahrt und nen schönen Tag gewünscht.
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 14. Oktober 2021 um 18:47:16 Uhr:
Hier wird von einigen so getan, als hätte der TE am Steuer eine komplette Tageszeitung gelesen. Er hat mit einem kurzen Blick geschaut, welches sein nächster Termin ist.Ich bin sicher, nahezu jeder hier hat schon stärker ablenkendes am Steuer getan.
Diese Moralkeule ist völlig überzogen, finde ich.
Nuja... "Kleine Notizbuch" = kleine Seiten, die man erst einmal aufschlagen muss. Bedeutet auch: kleine Schrift. Bis die Augen sich auf der Seite orientiert haben und man das gefunden hat, was man lesen möchte, können mehrere Sekunden vergehen. Das ist für mich das gleiche wie eine SMS schreiben oder die neuesten Katzenvideos per Whatsapp tauschen.
Mal angenommen, es sind "nur" 2 Sekunden, dann ist das jeweils eine Strecke von
- in der Stadt bei Tempo 50 ca. 28m
- auf der Landstraße bei Tempo 80 ca. 44m und
- auf der Autobahn bei Tempo 110 ca. 61m
während der man unbedingt in das wichtige Notizbuch schauen muss.
Was "stärker ablenkendes" kenne ich nicht. Was ist denn stärker als "nicht hingeguckt", analog zu "Augen zu"?
Nur weil sich andere ebenfalls nicht beherrschen können und nicht mal ein paar Minuten die ganzen ablenkenden Spielereien sein lassen können, heisst das nicht, dass es das besser macht.
Ich denke, ein jeder, der mit Absicht im Straßenverkehr im Blindflug unterwegs ist, hat sich einen Anschiss der Polizei redlich verdient. Umsonst gibt es die Regel "kein Handy am Steuer" nicht. Hat nix mit "Moralkeule" zu tun, sondern mit bitteren Erfahrungswerten aus der Unfallforschung.
Trotzdem kein Handy.
Aber darum gehts hier.
@Hueh-Brid Ich kenne, offenbar im Gegensatz zu Dir, das Büchlein des TE nicht und weiß somit leider nicht, ob es aufgeschlagen war oder nicht oder ob vielleicht ein Lesezeichen drin steckte. Auch war mir nicht bekannt, wie groß oder klein der TE schreibt.
Abgesehen davon: Wo fängt es an? Bei der Zieleingabe im bordeigenen Navi auf einem kleinen Touchscreen? Im Golf 8 die Klimaanlage einstellen?
Musik suchen im Radio?
Jede Ablenkung ist schlecht und birgt Risiken, gar keine Frage. Aber zumindest ich gebe zu, schon mal mein Navi während der Fahrt bedient zu haben und mir Musik herausgesucht zu haben.
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 17. Oktober 2021 um 11:42:04 Uhr:
Nuja... "Kleine Notizbuch" = kleine Seiten, die man erst einmal aufschlagen muss. Bedeutet auch: kleine Schrift. Bis die Augen sich auf der Seite orientiert haben und man das gefunden hat, was man lesen möchte, können mehrere Sekunden vergehen. Das ist für mich das gleiche wie eine SMS schreiben oder die neuesten Katzenvideos per Whatsapp tauschen.Mal angenommen, es sind "nur" 2 Sekunden, dann ist das jeweils eine Strecke von
- in der Stadt bei Tempo 50 ca. 28m
- auf der Landstraße bei Tempo 80 ca. 44m und
- auf der Autobahn bei Tempo 110 ca. 61mwährend der man unbedingt in das wichtige Notizbuch schauen muss.
Was "stärker ablenkendes" kenne ich nicht. Was ist denn stärker als "nicht hingeguckt", analog zu "Augen zu"?
Nur weil sich andere ebenfalls nicht beherrschen können und nicht mal ein paar Minuten die ganzen ablenkenden Spielereien sein lassen können, heisst das nicht, dass es das besser macht.
Ich denke, ein jeder, der mit Absicht im Straßenverkehr im Blindflug unterwegs ist, hat sich einen Anschiss der Polizei redlich verdient. Umsonst gibt es die Regel "kein Handy am Steuer" nicht. Hat nix mit "Moralkeule" zu tun, sondern mit bitteren Erfahrungswerten aus der Unfallforschung.
Dann können wir alle nur hoffen, daß auch Du Dich daran hältst und nicht mal für den Moment eines Augenzwinkerns den Verkehr aus den Augen lässt.
Dann aber bitte auch Finger weg vom Radio, und auch nicht aufs Navi schauen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Blick in die Rückspiegel.
Denn dafür wird der vorausfahrende Verkehr auch für 1 oder 2 Sekunden außer acht gelassen.
@Opel-BMW : es fängt für mich da an, wo man abgelenkt wird und nicht mehr auf die Straße guckt. Dann ist sowohl die Farbe des Notizbuchs und dessen Schriftgröße als auch die Dauer des per Whatsapp geteilten Katzenvideos genauso egal wie die lange Suche der Klimaanlageneinstellungen in "smarten Autos".
Ablenkung ist Ablenkung. Für manche Ablenkungen gibt's konkrete Strafen in der StVO, für manche nur indirekte (Einrede der groben Fahrlässigkeit beim Unfall).
Manchmal kann man im Blindflug über die Autobahn fahren und nichts passiert (Spurhalteassistent mit Radar-Abstandstempomat, der zuverlässig auch Notbremsungen einleitet), manchmal reicht eine einzige Sekunde für großes Unheil aus (Smartphone-Zombie läuft auf Fahrbahn und Fahrer eines E-Autos, der nur eine Sekunde auf sein Navi geguckt hat, gabelt den Fußgänger auf. Beide fahrlässig, aber einer von beiden leider tot...)
Ich kann es voll verstehen, wenn die Polizei grundsätzlich erst einmal davon ausgeht, dass alles, was wie ein Handy in der Hand aussieht, auch ein Handy ist. Klingt plausibel und ist wahrscheinlich.