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Politessen im Halteverbot - dürfen die das?

Themenstarteram 13. Februar 2006 um 13:07

Heute wieder mal was lustiges erlebt:

der ortsansässige Kontrolleur, der immer fleißig seine Strafzettel an Falschparker verteilt, hat doch tatsächlich im Halteverbot geparkt :D - darf der das??

( Eingeschränktes Halteverbot

verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.

Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.

Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist.

a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite.

c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. )

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83 Antworten
am 15. Februar 2006 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Joa, ich sag es mal direkt: Ich verstehe halt nicht, wieso man den nachfolgenden Verkehr offensichtlich durch Linksfahren behindert und sich dann noch aufregt, wenn die Polizei von ihren Sonderrechten gebraucht macht. Für mich nicht nachvollziehbar.

...

....

Für mich schon. Warum?

Da wird allseitig gepredigt -und mit scharfen Strafen belegt-, daß es außerordentlich gefährlich sei rechts zu überholen (-in den USA ist das übrigens normal). Und dann kommen unsere Freunde und Helfer und tun genau das, einfach so, ohne Horn und Blaulicht, nur, weil sie sich offenbar behindert fühlen. Also genau der Fall, der geahndet wird.

Aber nicht bei denen! Die wissen, ihnen kann ja keiner.

Das ist eindeutig Mißbrauch eines Sonderrechts und nicht, wie der Herr Polizeipräsident feinsinnig formulierte "eine etwas unglückliche Inanspruchnahme".

Was hätte denn dagegen gesprochen, den Lautsprecher einzuschalten und die Leutchen aufzufordern, das Rechtsfahrgebot einzuhalten?

MfG Walter

am 15. Februar 2006 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

Was hätte denn dagegen gesprochen, den Lautsprecher einzuschalten und die Leutchen aufzufordern, das Rechtsfahrgebot einzuhaltern?

Eigentlich sollte in so einem Fall konsequent die StVO angewendet und die Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes geahndet werden.

MfG

Lars

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Joa, ich sag es mal direkt: Ich verstehe halt nicht, wieso man den nachfolgenden Verkehr offensichtlich durch Linksfahren behindert und sich dann noch aufregt, wenn die Polizei von ihren Sonderrechten gebraucht macht. Für mich nicht nachvollziehbar.

160 km/h bei Schneetreiben und Verkehr behindern - du hast Nerven ! :D

Und selbst wenn' s so wäre - ein freundliches Zeichen mit der lichthupe hätte genügt !

Man kann sich auch in was verrennen.... :(

Gruß BBD

am 15. Februar 2006 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Das heißt also: Fahrt ihr ohne Gurt Streife, wird das dokumentiert. Wendet ihr auf einer Straße mit Sperrfläche und kreuzt diese, wird das dokumentiert?

Krasser Aufwand. Ist hier definitiv nicht so - hier werden nur Fahrten mit Wegerechten dokumentiert.

Du hast natürlich recht, diesen Aufwand kann niemand treiben!

Ich wollte damit nur sagen (reales Beispiel!) - wenn jemand zum Beispiel nicht angeschnallt ist und mit dem Gesicht in der Windschutzscheibe einrastet, wird er seinem Dienstherrn, seiner Versicherung oder der gegnerischen Versicherung ne´Menge zu erklären haben.

Fehlverhalten muss nicht immer folgenlos bleiben. Gerade einem Polizeibeamten, der in der Öffentlichkeit im wahrsten Sinne des Wortes "präsent" ist, sollte dies stets bewußt sein!

Für mich ist z.B. nicht nachvollziehbar, warum die in Rede stehenden Beamten nicht das Sondersignal ziehen, sondern rechts überholen. Dafür haben die nun mal das Teil - es sei denn, es war ein Zivilfahrzeug!

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner

Hi,

an sich nicht. StVO gilt für alle, die kein äußerlich deutlich erkennbares Sondersignal zeigen.

Aber bei uns in MD gab es vor 2 Wochen erregte Diskussionen in der Lokalpresse, weil das Ordnungsamt in schöner Regelmäßigkeit im Halteverbot stand. Der Ordnungsamtsleiter besass die Kaltschnäuzigkeit, gegenüber der Presse zu verkünden, man habe zur Erleichterung der Dienstausübung sich zu einer internen Regelung entschlossen, dass der Stadtordnungsdienst dieses generell dürfe.

Das hebt m.E. nicht gerade die Moral.

*kopfschüttelundkratz*

grüße ins JL Land :)

hab die disku mitbekommen, da ich selber schon 2 ordnungstanten drauf angesprochen hab da sie im halteverbot parkten (mit 2 autos)... das fanden se garnicht lustig irgendwie...

grüße aus OK

@J.M.G.

Zitat:

Das heißt also: Fahrt ihr ohne Gurt Streife, wird das dokumentiert. Wendet ihr auf einer Straße mit Sperrfläche und kreuzt diese, wird das dokumentiert?

Krasser Aufwand. Ist hier definitiv nicht so.......

Jede Fahrt mit Sonderrecht (§ 35 StVO) und Wegerecht (§ 38 StVO)

muss dokumentiert werden!

Die Fahrten werden wie folgt dokumentiert: Eintragung durch den Streifenführer in die sog. Einsatzübersicht, Eintragung in das Fahrtenbuch des Streifenwagens durch den Fahrer, Eintragung in die fortlaufende Funkkladde in der Leitstelle. :eek:

Was hat die Fahrt mit Sonder- und Wegerecht, mit fahren ohne Gurt,

wenden, kreuzen auf einer Strasse mit Sperrflächen, zu tun :confused:

Verstehe ich irgendwie nicht. :D

Gruß Börny53

Ganz einfach: Der §35 StVO ist die einzige Rechtsgrundlage wonach Polizisten das (Fahren ohne Gurt usw.) dürfen. Ich glaube Du meinst auch nur Wegerechte, die protokolliert werden müssen...

@J.M.G

Beides :D :D

Und Tschüss :)

Gruß Börny53

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

Was hätte denn dagegen gesprochen, den Lautsprecher einzuschalten und die Leutchen aufzufordern, das Rechtsfahrgebot einzuhalten?

Ich hab kein Problem damit, dass die Polizisten in diesem Beispiel statt Lichthupe oder Lautsprecher zu benutzen einfach rechts am Hinderniss vorbeigefahren sind. Warum, willst Du wissen? Ganz einfach. Ein Fahrer ist anhand der gültigen Straßenverkehrsordnung angehalten, den Verkehr (auch hinter sich) aktiv zu beobachten und seine Fahrstrategie entsprechend anzupassen - soll er links fahren, so lange er will, so lange er niemanden behindert.

Auf sich aufmerksam machen kann jeder - wer weiss, ob der Herr dann überhaupt zur Seite gefahren wäre...

Wenn die Polizisten nun aber einfach rechts vorbei fahren, sehe ich das ganz einfach so, dass sie ihre Sonderrechte (nicht Wegerecht) in Anspruch genommen haben, um dem Behinderer einfach einen Denkanstoß zu geben, ohne sich weiter mit dem Problemchen befassen zu müssen (Verhinderung von Papierkram :D). Wenn einen die "Grünen" rechts überholen, könnte es eine intensivere Erfahrung sein, als wenn ich als normaler Bürger rechts überhole ;)

@BBD: Bedingung zum uneingeschränkten Platzmachen ist eingeschaltetes Blaulicht - auch ohne Kravallbüchse. Da kannste Dir Dein Auto in Regenbogenfarben lackieren: ich mach Dir keinen Platz, wo es im Normalfall verkehrsbedingt nicht notwendig ist - was nicht heisst, dass ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot halte. Ich sag aber einfach mal zähflüssiger Verkehr...nach Aussagen einiger hier im gesamten Forum lassen die einen Einsatzwagen hinter sich mit Blaulich verrecken, nur weil der nicht auch noch das Martinshorn an hat. Sorry, aber sowas ist in meinen Augen einfach nur primitiv und bescheuert. Solchen Leuten gehört lebenslang der Führerschein entzogen.

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness

Ich finde die Einstellung engstirnig, dass man nur dann Platz macht, wenn Blaulicht in Kombination mit Sirene verwendet wird. Stell Dir vor, nach einer durchzechten Nacht mit viel Alkohol stehst Du Sonntag Morgens halb Acht im Bett, weil Feuerwehr oder Krankenwagen unbedingt mit Martinshorn fahren müssen, nur dass der Opa vor ihnen mal Platz macht...

wer hat denn hier geschrieben, dass er einem einsatzfahrzeug das wegerecht streitig macht, wenn es mit blaulicht im rückspiegel auftaucht?

aber zurück zum thema: das "rechts vorbeifahren" könnte man als denkanstoss sehen. nur denke ich mal, hätten sie bestimmt noch irgendwas rüber gestikuliert. es ist vielleicht auch ungefährlicher, als hinter einem zu fahren und dann plötzlich lichthupe oder martinshorn anzuschalten. der fahrer, welcher unterumständen nicht dauerhaft in den rückspiegel guckt, hätte sich ja erschrecken können und die gewalt über sein fahrzeug verlieren könne. grade bei schlechten witterungsverhältnissen. vorallen da ja kein bedarf auf sonderrecht bestand hätte das martinshorn garnicht eingesetzt werden dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von RocketRider

wer hat denn hier geschrieben, dass er einem einsatzfahrzeug das wegerecht streitig macht, wenn es mit blaulicht im rückspiegel auftaucht?

Das bezog sich auf diese Aussage:

Zitat:

Original geschrieben von RocketRider

ich weiß jetzt nicht ob folgende angaben noch stimmen, aber haben einsatzfahrzeuge nicht erst dann besonderes wegerecht, wenn blauchlicht UND martinshorn an sind? ein blauchlicht weißt mich doch nur auf eine gefahrensituation hin.

Diese Meinung ist offenbar bei vielen Fahrzeugführern verbreitet - wie erwähnt, habe ich Äusserungen solcher Art in einigen Threads auf MT lesen können, in denen Sonder- und Wegerechte behandelt wurden. Ich kann eine solche Einstellung nicht verstehen. Mag vielleicht daran liegen, dass ich in einem Land groß geworden bin, wo es gesetzlich geregelt war, dass man ohne Diskusion Platz zu machen hat, wenn auch nur ein Schimmer von Blaulicht zu erkennen war...

Wie bereits weiter oben schon geschrieben: es könnten Deine Kinder oder Freunde sein, für die jemand nur wegen einem nicht eingeschalteten Martinshorn aus Trotz keinen Platz macht...unter Umständen wertvollse Sekunden, die über Tod oder Leben entscheiden...

Für mich gibt es da einfach keine Frage. Da mache ich mir auch keine Gedanken, ob das Blaulicht nun berechtigt ist oder nicht...stellt sich Letzteres heraus, gibts ne DAB und Gut is.

@SoulOfDarkness

ich verstehe dich immer noch nicht. wo habe ich den geschrieben, dass ich dann der sturre bock bin und denen nicht platz mache?

ich habe doch nur gesagt, dass ich der meinung bin, dass es mal die regel gab, blaulicht UND martinshorn müssen an sein fürs wegerecht. und das ich mir nicht sicher bin, ob das noch stimmt.

weiß jetzt wirklich nicht, wo da was von nicht platz machen und so steht.

ausserdem gibt es auch viele autofahrer, die selbst mit dem tatütata nix anfangen können und erstmal in der spur bleiben, weil sie meinen, der kommt von vorne.

Man muß § 38 StVO genau lesen, denn er ist mehr als unglücklich formuliert. Erst spricht man in Absatz (1) von "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn", dann aber geht es zweimal im Singular weiter:

[es] darf(!) nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist ...

Es(!) ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."

In (2) wird es dann vollends wirr, denn dieser Absatz widmet sich dem blauen Blinklicht allein und schon tappt man in die Verständnisfalle: freie Bahn nur mit Einsatzhorn, was eben falsch ist.

Vielleicht sollte man sich klar machen, daß der Paragraph "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht" heißt.

Insofern ist (mir) die weitverbreitete Unsicherheit verständlich.

 

Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen: ist Politesse eine geschlechtsneutrale Beruf(ung)sbezeichnung oder "der ortsansässige Kontrolleur" ein Neutrum? :p

Zitat:

Original geschrieben von RocketRider

ich habe doch nur gesagt, dass ich der meinung bin, dass es mal die regel gab...

Ja doch, ja doch. Ich habe das auch nicht so interpretiert, dass Du das so machen würdest. Ich habe nur Deine Aussage verwendet, um anzusprechen, dass eben diese Meinung sehr verbreitet ist und von zu vielen sogar Ausgelebt wird. Bitte nicht immer gleich persönlich nehmen. Wenn ich Dir dies direkt zur Last legen wollte, wäre meine Formulierung durchaus direkter gewesen (nicht zu verwechseln mit beleidigender). Deine Aussage hat sich einfach perfekt zum Zitieren angeboten. Mehr nicht ;)

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