Poliscan Rotlichtverstoß

Liebe Leserinnen und Leser,
heute gegen halb 3 war ich das erste Mal mit einem Miles Auto in Frankfurt unterwegs.

An der Friedrich Elbert Anlage sprang die Ampel auf Gelb. Den Poliscan (3R) dahinter habe ich wahrgenommen und wollte deshalb nicht aufs Gas treten. So hielt ich das Lenkgrad gerade und fest mit der Überzeugung, dass ich die Gelbphase noch schaffe. Kaum war ich über die Haltelinie, sprang die Ampel auf rot und es blitzte.

Meines Erachtens nach, habe ich die Gelbphase gerade so noch geschafft. Ich war mit den Vorderreifen bereits über die Haltelinie, noch bevor es auf rot schaltete. Der Clou an der Sache ist jedoch dass es nur einmal geblitzt hat, statt gewöhnlich zweimal wie man überall liest.

Ist es nun so, dass man zwei Blitzerfotos braucht um einen Rotlichtverstoß nachzuweisen?

36 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. August 2024 um 15:59:28 Uhr:



Nein, dafür gibt es den Tatbestand des Gelblichtverstoßes, ahndet nur (fast) keiner weil es sich nicht rechnet für das Bußgeld aus der Karre auszusteigen.

So ist es.

Denn der Regelsatz für "Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können." beträgt gerade mal 10 Euro.

Selbst der Frühstart "Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht." ist mit 15 Euro ein Schnäppchen.

Ganz anders sieht es aber am Bahnübergang aus, da ist "bei gelb noch schnell rüber" der selbe Tatbestand mit dem selben Regelsatz wie ein 'echter' Rotlichtverstoß: "Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden.": 240 Euro, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot (A-Verstoß in der Probezeit)

Zitat:

@aussi-dingo schrieb am 20. August 2024 um 14:02:30 Uhr:


Aus 50km/h steht ein Motorrad innerhalb 5 m. Und ähnlich wird es sich auch für Autos darstellen.

Hast du das mal nachgerechnet? Physikunterricht 8. Klasse.

Um von 50km/h in 5m zum Stehen zu kommen, ist eine Beschleunigung von 19,3m/s^2 notwendig.

Ein guter, moderner Alltagswagen (35m aus 100km/h) bei optimalen Bedingungen: 11 m/s^2.

Ein Porsche 911 GT3 RS mit besonders klebrigem Michelin Pilot Sport Cup 2 N0 und entsprechender Bespoilerung hat laut Auto Motor und Sport den besten Wert unter den Supersportwagen: 13,7 m/s^2.

Bitte keine Märchen erzählen!

Die Werte zeigen aber auch, daß man innerhalb von 3 Sekunden Gelbphase sein Auto problemlos zum Stehen bekommt.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 20. August 2024 um 19:38:40 Uhr:



Zitat:

@aussi-dingo schrieb am 20. August 2024 um 14:02:30 Uhr:


Aus 50km/h steht ein Motorrad innerhalb 5 m. Und ähnlich wird es sich auch für Autos darstellen.

Um von 50km/h in 5m zum Stehen zu kommen, ist eine Beschleunigung von 19,3m/s^2 notwendig.

Ist doch gar kein Problem. 5m = 4m Bremsweg plus 1m Kofferraum des Vordermanns 😁

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. August 2024 um 19:35:44 Uhr:



Ganz anders sieht es aber am Bahnübergang aus…

…240 Euro, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot (A-Verstoß in der Probezeit)

Find ich persönlich schade, dass das im Straßenverkehr an ner „Straßen“-Ampel weniger hart bestraft wird.

Nur weil man weniger gefährdet ist bei seinem „Fehler“ selbst ums Leben zu kommen? 😕

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Der Unterschied liegt darin, das ich an einen Bahnübergang laut StVo langsam und bremsbereit heranfahren soll. Bei einer Straßenampel trifft das nicht zu. Ich möchte jedenfalls nicht das jemand bei grüner Ampel auf Schrittgeschwindigkeit bremst und über die Kreuzung tuckert, nur weil er Angst haben muss bei einem Gelbblitzer seinen Führerschein zu verlieren.

Sehe ich ganz und gar nicht so. Bei rot oder „spät“-gelb drüber fahren ist bei beiden das gleiche.

Mal schnell noch drüber macht bei beiden eigentlich keinen Unterschied. Außer dass ich am Bahnübergang eher mit einem schnellen Tod rechnen muss.

Sachschäden und noch höhere Gefahr für Radfahrer und Fußgänger an einer normalen Verkehrskreuzung.

Warum also nicht eine genauso harte Bestrafung an einer Verkehrsampel ohne Bahnübergang?

Generell, wer bei rot über eine Ampel fährt, 240.-, 2 Punkte und 1 Monat.
1 Sekundenregel? - auch Schrott.
Radfahrer und Fußgänger ebenfalls.

Ich bin mal fast über den Haufen gefahren worden. Find das seitdem nicht mehr so locker mit „nochmal schnell rüber…“

Leute, Die Frage war: "Ist es nun so, dass man zwei Blitzerfotos braucht um einen Rotlichtverstoß nachzuweisen?"
Ihr seid weit weg von der Frage. Und es interessiert niemanden ob Steven 4880 nach härteren Strafen schreit.

"Ist es nun so, dass man zwei Blitzerfotos braucht um einen Rotlichtverstoß nachzuweisen?"
Die Fotos dokumentieren nur, daß ein bestimmtes Fahrzeug mit einem Gesicht drin an Ort und Stelle war und zu schnell gefahren ist. Die Messung erfolgt unabhängig davon. Ihr Ergebnis ist nur Auslöser des Blitzers und der beiden Kameras. Es gibt immer 2 Fotos, mit 2 verschiedenen Brennweiten erzeugt.

Zitat:

@aussi-dingo schrieb am 20. August 2024 um 14:02:30 Uhr:


Hi argon,
.. Aus 50km/h steht ein Motorrad innerhalb 5 m. Und ähnlich wird es sich auch für Autos darstellen. Ich konnte das zwar auch nicht glauben, aber ich schaffe das mit meinem Roller ganz leicht.

Gruß Wolfganag

Die 5 Meter schaffst du locker wenn du 5 Meter vor einer Mauer anfängst zu bremsen. Mauern verkürzen den Bremsweg enorm, wenn man gut ist bekommt man auch weniger hin, kommt immer auf die Reaktionsfähigkeit an. 🙂😉😁

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 21. August 2024 um 15:41:14 Uhr:


Sehe ich ganz und gar nicht so. Bei rot oder „spät“-gelb drüber fahren ist bei beiden das gleiche.

Ich bin mal fast über den Haufen gefahren worden. Find das seitdem nicht mehr so locker mit „nochmal schnell rüber…“

Nein es ist nicht das gleiche ob ich bei spät gelb oder bei rot drüber fahre. Dir ist schon klar das die 240 Euro und weiteres bei der Bahn schon bei Gelb gelten? Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß bist du ja auch im Straßenverkehr mit 240 Euro dabei.

Wenn du fast über den Haufen gefahren worden bist, ist derjenige 100%ig NICHT mehr bei Gelb über die Kreuzung.

Wie willst du das denn mit Gelb handhaben wenn du nur noch im Augenwinkel sehen kannst das die Ampel auf Gelb springt? Da kannst du nicht mehr anhalten. Deshalb ist eine Strafe von 240Euro und ein Fahrverbot bei Gelb völlig übertrieben.

Und wie kann es sein bei spät gelb beinahe umgefahren worden zu sein?
Da hat der Querverkehr noch lange nicht grün,es kann demnach wohl nur voll Rot gewesen sein.
Entweder für ihn,oder für Dich.

Es würde schon mal mehr Autofahrer dazu bringen eher anzuhalten als noch weiter zu fahren. 😉 Somit auch weniger Potential was die hohe Strafe bekommt.

Spätgelb ist der Ausdruck für Vollrot, kann man auch als dunkelgrün bezeichnen. Das beschönigt einfach, dass man nicht gewillt ist, zu halten. Deswegen ist dann auch mal die Pappe weg. Und wenn ihr mich fragt, die Bußgelder sind im oberen Bereich zu niedrig. Die gehören am Einkommen bemessen. Bei dem Fahrverbot sollte man von einem halben Monatsgehalt je Monat Fahrverbot ausgehen.

Wem es nicht passt, der kann ja in die freien Länder wie die Schweiz gehen.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 25. August 2024 um 18:11:45 Uhr:


Es würde schon mal mehr Autofahrer dazu bringen eher anzuhalten als noch weiter zu fahren.

Es würde vor allem dafür sorgen das sich jeder schon bei grün an die Haltelinie rollen lassen würde, wenn es beim überfahren einer Ampel bei Gelb schon ein Fahrverbot gäbe.

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen hat noch nie geholfen,das sieht man auch an den letzten Verschärfungen im Bußgeldkatalog.
Trotzdem sehe ich regelmäßig Verkehrsteilnehmer denen der Begriff Rot nicht sehr geläufig ist.

Kurioserweise sind die meisten davon Radfahrer die einen Führerschein besitzen und auf dem Rad irgendwie die STVO vergessen haben.
Die fahren dann gerne absichtlich über die rote Ampel quer über die Kreuzung,vorher noch entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig.
Oder die Autofahrer die noch schnell über Rot sausen bevor die Fußgänger grün bekommen.
Das ist eher ein Verfall der Sitten und der nicht mehr vorhanden Kontrollen.

Was nicht kontrolliert wird kann nicht bestraft werden.

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