PoliScan-Messung | Probezeit | Einspruch sinnvoll?
Hallo zusammen,
Mir ist Ende November folgendes passiert:
Bin nichtsahnend, wie jeden Tag, gegen 19 Uhr über die Autobahn 8 von Karlsruhe nach Pforzheim gefahren. In dem Bereich gibt es ca. 1km welcher auf 100 km/h beschränkt ist wg. Auffahr-Gefahr und Reduzierung von 3 auf 2 Spuren. Und genau in diesem Bereich wurde ich geblitzt. Im Anhörungsbogen werden mir 129 km/h vorgeworfen, also 29 km/h zu schnell. Da ich die Strecke jeden Tag fahre, bin ich mir recht sicher i.d.R. nicht schneller als 120 km/h zu fahren, daher kann ich mir das Messergebnis nicht so wirklich erklären.
Nun hab ich einige Zeit im Internet recherchiert und bin auf einige Artikel gestoßen, in denen die Zuverlässigkeit des Geräts PoliScan in Frage gestellt wird bzw. auch eindeutige Messfehler durch falsche Nutzung vorkommen. Genau mit einem solchen Gerät wurde ich auf jeden Fall geblitzt.
Nach einem Blick in den Strafkatalog ist mir ziemlich schnell schwarz vor Augen geworden.
Mir drohen neben ca. 103 Euro (inkl. Verwaltungskosten) und 3 Punkten auch die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Mit den ersten zwei Teilen könnte ich leben, aber ein Aufbauseminar möchte ich nicht unbedingt machen und kann es mir ehrlich gesagt, als Azubi, auch nicht unbedingt leisten.
Meine Probezeit wäre im Juni diesen Jahres zu Ende. Verstöße gab es nur 2-3x kleinere Geschwindigkeitsverstöße (zw. 5 und 10 km/h), keine Unfälle, nichts.
Ich bin aufgrund der Infos zu PoliScan und meinem Wissen, nicht so schnell gefahren zu sein, am Überlegen einen Rechtsanwalt aufzusuchen (Rechtsschutz vorhanden) und evtl. über diesen eine mildere Strafe raushandeln.
Was denkt ihr über die Situation?
Könnte ich mit Anwalt eine Chance haben um das Aufbauseminar und/oder Probezeitverlängerung rum zu kommen?
Andere Frage in diesem Zusammenhang:
Der Vorfall war am 23. November 2010. Bisher ist der Bußgeldbescheid noch nicht eingegangen. Gibt es da auch irgendwelche zeitlichen Grenzen oder kann sich das RP Karlsruhe da unendlich Zeit lassen?
Bin über Tipps und eure Meinungen dankbar!
Gruß,
Patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Du kannst gerne immer zahlen wenn du abgezockt wirst, du bist bestimmt auch einer dieser schlauen menschen die bezahlen wenn sie einen brif bekommen sie haben sich da und da angemeldet zahlen sie, auch wenn es nicht stimmt, aber sich zu wehren wäre ja nicht der liebe brave bürger.Du bist genau der der meint auf der strasse polizist spielen zu müssen wenn du da mit 80 rum gurkst und ein normaler fahrer locker 140 fahren könnte
da will man mit 160 überholen und du ziehst rüber😁
und jetzt will ich noch mehr schlaue sprüche hören!!
Wo habe ich das geschrieben?
Meinst Du, wenn Du irgendetwas zu meiner Person ausdenkst, wird das auch der Realität entsprechen?
Da irrst Du genauso wie mit Deinen Rechtskenntnissen.
Ich habe 4 Fahrzeuge in der Garage, keines weniger als 240 PS und jedes wird ganz sicher "artgerecht" bewegt, sonst hätte ich nicht derartige Fahrzeuge.
Nur weiß ich immer wo und wann, und wenn eher nicht, was mich das dann als Zuschläge kosten kann.
Ich betrachte derartige Kosten als rein wirtschaftliche, emotionslos berechenbare Position, ich ärgere mich nicht, dass ich für die Erlangung eines persönlichen Vorteils mal was bezahlen muss, sondern freue mich, wenn ich trotz Vorteilsnahme nichts zahlen brauch.
Wie andere das handhaben, ist mir völlig egal, so lange sie sich nicht erst einen Vorteil gönnen, hier vielleicht noch damit herumprahlen aber hinterher der große Katzenjammer anfängt, wenn es um die Bezahlung dafür geht.
Ganz einfache Verfahrensweise: wer etwas haben will oder sich sogar gegönnt hat, der sollte vorher wissen, ob er sich das leisten kann oder nicht.
Wer hätte mit mir Mitleid, wenn ich mir aus vorhandenen Vorteilen einen Ferrari kaufen würde und hinterher um Hilfe bitte, weil ich mir das Ding doch nicht leisten konnte.
Hier sollte auch mal allmählich wieder auf den Boden der Realitäten zurückgefunden werden, hier geht es nicht um die Todesstrafe, die Wegnahme des Fahrzeugs oder der Fahrerlaubnis, sondern um ~250 Euro für ein Aufbauseminar.
Ja, das tut weh, wenn man es nicht hat und man muss sich bei anderen Dingen für einige Zeit einschränken, aber mehr als das Wehtun und für kurze Zeit etwas einschränken ist da nicht vorhanden.
Da muss man nicht anrücken und Straftaten begehen, um dieses "lebensbedrohende Unheil" abwenden zu müssen.
Was macht Ihr, wenn es später mal richtig heftig wird mit Arbeitslosigkeit, Scheidung, Halbierung von allem Eigentum und Vermögen und dann Kindsunterhalt - in "legaler Notwehr" mit der Kettensäge die Familienverhältnisse resetten?
Da stellt sich dann wirklich die Frage nach Mann oder Memme, aber doch nicht an so einem Aufbauseminar. Wer hier schon zusammenbricht, der hat noch nicht mal Memme erreicht.
146 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Dürfen sie, machen sie hundertfach am Tag. Und der Zeitaufwand ist genau der, die Person rauszusuchen und sich das Foto anzuschauen...dauert keine Minute...Zitat:
Original geschrieben von TenRon
ich bezweilfe auch das die polizei einfach auf diese datenbank zurückgreifen darf, geschweige denn das sich der zeitaufwand lohnt.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Mag ja sein, dass das so passiert. Aber deswegen wird es doch nicht automatisch legal?! Nur weil "alle" es tun?! 😕 Und dem TE dann solche "Tips" zu geben, obwohl man noch überhaupt gar keinen Überblick über dem kompletten Sachstand hat, finde ich schon mehr als fraglich...muss halt jeder selber wissen. Aber irgendwann kommt der Tag, an dem auch kein Papi oder keine Mami die Strafe übernimmt, irgendwann muss man auch mal lernen, selbst für seinen angestellten Mist gerade zu stehen...Zitat:
Original geschrieben von eibe10
Hier nochmal in kurz..
....
Geht so, passiert so, wird niemand getötet oder verhaftet..
Natürlich ist es schwer ihm dafür tipps zugeben aber wenn jemand in der probezeit ist und es möglichkeiten gibt daraus zukommen ob sie jetzt die feine englische art sind lass ich mal dahingestellt, dann kann ich sehr gut verstehen das man alles dafür tut.
wenn ich zu schnell fahre ist es auch mein problem und ich habe die konsequenzen, aber vllt drückt sein vater ein auge zu!
@Roadwin: wir denken uns nichts aus damit die storry klappt sie klappt einfach!
Die Vorraussetzungen damit die geschichte so einfach klappt sind natürlich wichtig!
1. klar das der Vater einverstanden sein muss und es für ihn keine weiteren konsequenzen haben darf sodass sein job gefährdet werden würde (meiner wäre es nicht)
2. es ist auch klar das das bild nicht super sein darf, es muss halt zweifel zulassen.
3. die angegebene person muss einem schon wirklich ähnlich sehen, wenn nicht und sie finden es herraus stehen sie natürlich vor der tür ab wie viel euro weiß hier niemand genau, da kann man auch glück oder pech habe!
danach kann man sich immernoch einen anwalt nehmen wobei es dann schwer werden dürfte die messung anzufechten weil es vorher ja ein kleines "geständnis" war.
Was dinge wie parkvergehen betrifft da sieht keiner akribisch hin das ist einfach im PC gespeichert und der meldet sich wenn es zu viele knollen sind!
Zu den Urteilen wolltest du übrigens noch beweise liefern!!
Wenn du mir nicht sagen kannst das du genau an diesen stellen arbeitest wo deine strafzettel nachgesehen werden dann weißt du genau so viel wie ich oder sonst jemand darüber wann die polizei kommt (selbst wenn doch gibt es bestimmt unterschiedliche beamte)
Ich kann dir absolut nicht sagen wann die Polizei kommt ab wie viel ich weiß nur das sie bei kleineren "Straftaten" seltener kommen als wenn es um fahrverbote geht.
Es hat auch niemand behauptet erst recht nicht ich das es eine 100% sache ist ich habe geschrieben man kann es versuchen wenn man glück hat klappts (es klappt oft genug) zudem ist es die einzige methode daraus zukommen wenn man sich nicht sicher ist das die messung falsch gewesen sein muss!
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
herzlichen glückwunsch du hast zwei artikel gefunden die nichts mit dem vorliegenden fall zu tun haben.
Die stimmen vollständig überein
Zitat:
wir reden hier davon das der vater einverstanden ist und selber sagt er sei gefahren, und NICHT beschuldigt wird!!!
Du hast es selber geschrieben, eibe10 schreibt es immer noch.
Zitat:
In deinen tollen Zeitungsartikeln geht es um eine beschuldigung wo der andere es nicht zugibt bzw unmöglich gefahren sein konnte!
Hatte ich auch schon hingewiesen: lies den §164 StGB, ob der Andere will oder nicht, mag dort so gewesen sein, ist aber für die Begehung/ Verurteilung kein Tatbestandsmerkmal und daher völlig unerheblich.
Zitat:
weißt du das es mir ziemlich egal ist was du dazu sagst
Es ist Dir so egal, dass Du immer wieder darauf antworten musst und immer mehr Kram verzapfst, der so nicht stimmt.
Zitat:
scheinbar hast du selber damit keine erfahrung und denkst dir irgendwas aus damit du dich wichtig tuen kannst wir wollen dem TE helfen!
Kann sein, aber ändert sich deshalb der §164 StGB, verändern sich dadurch die verlinkten Urteile?
Ihr könnt dem TE nicht helfen, denn eure "Hilfen" sind eine Anstiftung zu einer Straftat, wer Euch beide als Helfer hat, der braucht keine Feinde mehr.
Alles, was bisher von Euch gekommen ist, hat entweder keinen Nutzen, oder würden den TE so richtig in den Dreck werfen, dass PZ-Verlängerung und Seminarkosten dagegen reine Portokasse sind.
Zitat:
eibe10 und ich wissen aus eigener erfahrung das es klappt
Jau, das mit den einen anderen reinschreiben und dann sofort bezahlen war der absolute Knaller.
Zitat:
vllt haben wir uns ja auch strafbar gemacht, naund es wurde keiner verurteilt.
und wenn der TE aufgrund Eurer Tipps nun doch verurteilt wird, weil es weder unmöglich noch selten ist - achja hast Du auch gerade geschrieben: "naund", was geht Euch das an.
Zitat:
bei "geringen" strafen um 100 euro interessiert es niemanden wer den punkt bekommt oder wer zahlt hauptsache das geld ist da!
Eigensuggestion, damit Du es selber glaubst, weil es doch dann so schön wäre?
Frage mal die Jungs mit der Mütze bei copzone.de, mit welchen Beträgen bzw. Übertretungen die im Rahmen einer Personenermittlung los laufen, dann brauchst Du solchen Quatsch nicht mehr schreiben und rechtfertigen - ist falsch.
Zitat:
ich bezweilfe auch das die polizei einfach auf diese datenbank zurückgreifen darf,
Warum denn nicht, es handelt sich um eine begründete Anfrage im Rahmen eines Personen-Ermittlungsverfahren. Die dafür aus der Strafprozessordnung heranzuziehenden Rechte unterscheidet dabei nicht zwischen OWI oder Straftat.
Nur so zur Aufklärung: nicht die Polizei, sondern die Bußgeldstelle macht das.
Zitat:
geschweige denn das sich der zeitaufwand lohnt.
Das ist deren Verwaltungstätigkeit, deren einzige Existenzgrundlage, eine Fragestellung nach "lohnt" gibt es nicht, auch die Erteilung einer Baugenehmigung "lohnt" sich nicht und trotzdem wird es gemacht, weil es ihre Arbeitsaufgabe ist.
Zitat:
er wird keinen punkt bekommen haben denn auf dem bußgeld bescheid steht ein anderer name und der wird berücksichtigt
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass hier irgendjemand irgendeinen Namen eintragen kann und der bekommt dann die Flensburger?
Du bist tatsächlich der Meinung, dass ich im meinen Bußgeldbescheid nur Deinen Namen eintragen muss, das Ding an die Bußgeldstelle zurückschicke und bezahle, und dass Du dann den Punkt gutgeschrieben bekommst?
Denkst Du vor dem Schreiben auch zwischendurch mal nach, was Du da schreibst?
Zitat:
aber du bezahlst schön deine sachen und bleibst weiterhin ein musterbürger das freut mich
Komme Du erst mal in das Alter eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Bis dahin hat sich das mit der überschäumenden Fantasie auch gelegt.
---
Hier sollte ohnehin mal ein Mod überlegen, ob so manche Hilfestellungen mit den NU in Einklang stehen.
Wie albern ist das denn jetzt bitte.. Es geht hier doch nicht um einen Blödsinn oder etwas schlimmes..
Ich wurde mit etwas über 20Km/h geblitzt und der Te mit 29km/h geblitz.. Mein Gott, da kummelt man ein bischen, das hat nichts damit zu tun, das man unter Muttis Rock krabbelt.. völlig albern..
Meine Eltern haben mir das Haus auch schon überschrieben, da es dann eine Schenkung ist, und keine Erbschaftsteuer fällig ist..
Sagt mal ehrlich, wo lebt ihr?? und Roadrunner, ich muß mir das nicht ausdenken, ich habe es wenn Du richtig gelesen hast vor kurzem so gemacht..
Man muß halt abwiegen..
Wenn deine Frau ins Krankenhaus muß, fährst Du wahrscheinlich strich 50..
Ich nicht, ich fahre dann vollle Möhre..
So wißter Bescheid, ihr Experten.. ob man die Sache hier öffentlich behandeln muß, überlasse ich dem Moderator Tecci6n, der ja schon recht streng ist..
Aber hier die Realitäten zu verdrehen, nur um den Schein zu waren ist albern..
Grüße Matze..
Ach, und Jungs, könnt ihr mal das Seitenweise zitieren lassen, das ließt sich doch keiner mehr durch..
Mal ein bischen locker bleiben.. Wie Atze sagen würde, locker durch die Hose atmen..
Und entweder für den TE eine Lösung vorschlagen,
oder ihm sagen dafür mußt Du gerade stehen..!!
@ Roadwin.. Ich möchte dich nicht als PAPA haben, weder als Tochter oder als Sohn.. grusselig..
Ob Du wohl gleich mal in Bett bist..!!😁
Ich zähle bis drei.. 1.!! 2.!!! bist Du immer noch nicht IN Bett..!!!??😛😛😛
Doch jetzt.. Nacht zusammen und viel Spass noch..😁😉
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Roadwin es ist schön das du mal eine Beschäftigung bekommen hast!
verdrehe doch bitte nicht andauernd das geschriebene jeder hat hier gesagt das der Vater einverstanden sein muss!
sry aber deine beiden Artikel geben kein bisschen unseren Sachverhalt wieder da in ihnen steht das es weder um Familienangehörige geht noch das die andere Person ein möglicher Fahrer gewesen sein könnte!!
ja das muss ich weil du halt ein Mensch bist der unbedingt recht haben will auch wenn er kein recht hat du bist der Typ Mensch der die Polizei ruft weil jemand falsch parkt oder jemand der auf die linke Spur zieht wenn du überholt wirst du glaubst halt noch an den weihnachtsmann trotz deines hohen Alters aber da kann ich ja nichts für.
Du kannst gerne weiter glauben das in Deutschland alles genau geprüft wird und jede kleine Straftat bis zum bitteren ende verfolgt wird aber dann bitte ich dich mal die Augen auf zu machen.
Das was wir sagen ist nunmal Realität ob du es nun willst oder nicht, ich werde es weiter so machen genau wie alle anderen auch.
Auch wenn es eine "Straftat" ist, aber du machst ja immer alles Richtig, denk dran niemals über ne rote ampel gehen oder am steuer telefonieren usw!
Übrigens kannst du sehr gut Paragraphen raussuchen ist das dein Job?
Am besten du rufst schnell die Polizei an denn anstiftung zu einer Straftat ist auch strafbar🙂
Oh die Männer von copzone.de sry aber kenne mich mit so was nicht aus, hast du da all deine tollen Sprüche her und das Wort Suggestion gelernt?
Ich muss mir nichts vormachen denn ich weiß was ich schreibe und das es stimmt🙂
Und ja ich muss nur einen Namen drauf schreiben und zurück schicken wenn die Bußgeldstelle nichts zu meckern hat dann bekommt der andere die Punkte wenn doch kommt die Polizei klopfen!
Keine sorge ich darf Auto fahren zwar noch nicht so lange wie du aber es reicht um scheinbar mehr Erfahrung damit zu haben als du!
Und bestell deinen Kindern bitte mein Beileid ich hoffe die werden nicht so kleinkariert wie du!
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Die Vorraussetzungen damit die geschichte so einfach klappt sind natürlich wichtig!
und der Einstieg für eine, jede Vermeidungsstrategie ist bereits in der Tonne: der "vergessene" Anhörungsbogen.
Das alles hat immer etwas mit der Glaubwürdigkeit einer Aussage zu tun, den AB nicht zu beantworten und dann erst im Bußgeldbescheid einen alternativen Fahrer zu präsentieren ist Müll.
Der alternative Fahrer ist ausschließlich dazu da, dass der tatsächliche Fahrer über die Verjährungsfrist von 3 Monaten "entgleitet".
Ist die Verjährung gegenüber dem tatsächlichen Fahrer eingetreten, dann widerspricht der alternative Fahrer seinem Bußgeldbescheid und liefert den tatsächlichen Fahrer als Zeugen dafür.
Der tatsächliche Fahrer bezeugt, dass er selber gefahren ist, was völlig der Wahrheit entspricht und für ihn völlig harmlos ist, weil er über die Verjährung nicht mehr bestraft werden kann.
Der alternative Fahrer bleibt ebenso straffrei, weil er schließlich nichts gemacht hat, außer sich irrtümlich selbst im AB beschuldigt zu haben.
BEIDE bleiben straffrei und es gibt auch keine Fahrtenbuchauflage, weil der tatsächliche Fahrer ermittelt ist und das ist alles völlig legal.
Das geht aber nur über den Anhörungsbogen aber da der hier seit über einem Monat in Frieden ruht, ist die gesamte Maschinerie mit dem Bußgeldbescheid bereits vor 3 Wochen gegen den TE angelaufen und die Messe ist gesungen.
Nur im Anhörungsbogen kann sich ein "Fremder" zufällig irrtümlicherweise als Fahrer eintragen. Im Bußgeldbescheid muss der TE selber widersprechen einen anderen angeben und damit eine Straftat begehen.
Nicht nur, dass mit jedem Pups, den einer der beiden lässt (TE als wirklicher Täter oder die Bußgeldstelle) die Verjährung immer wieder aufs Neue bei null startet versaut den Tag, sondern auch die massive Glaubwürdigkeit, wenn erst im BGB ein Anderer auftaucht, der dann auch noch der Vater oder älterer Bruder sein soll.
Damit sind dann "Ausweichlösungen" sofort hochgradig auffällig und dann auch durch den Eintrag im BGB durch den tatsächlichen Fahrer (der muss den Widerspruch unterschreiben) auch eine Straftat. Da kann man sich auch gleich einen Zettel an die Stirn kleben.
Zitat:
Was dinge wie parkvergehen betrifft da sieht keiner akribisch hin das ist einfach im PC gespeichert und der meldet sich wenn es zu viele knollen sind!
Die kleine Unerheblichkeit dabei übersehen?
Knöllchen bekommt über die Kennzeichenermittlung der Fahrzeughalter, mit dem "wortlosen" Bezahlen wird das Knöllchen "so wie es ist", also auch inkl. dem Tatvorwurf an die angeschriebene Person vollständig rechtskräftig.
Und damit bekommt dann auch der Fahrzeughalter die Aufforderung zur MPU, auch das ist eine Sache, die sich Väter von eher lässigen Kindern (in der oft aus Kostengründen für die Versicherung ergebenden Verbindung aus Halter und Fahrer) sich genau durch den Kopf gehen lassen sollten.
Zitat:
Zu den Urteilen wolltest du übrigens noch beweise liefern!!
Das Urteil selber ist doch der Beweis, dass (m)eine Behauptung stimmt, dass es bei diesem Thema zu Verurteilungen wegen falscher Verdächtigung kommt.
Was muss an einem Urteil bewiesen werden?
Frage mal einen Gerichtsvollzieher, ob ein Urteil einen Beweis benötigt oder der Beweis ist.
Zitat:
Wenn du mir nicht sagen kannst das du genau an diesen stellen arbeitest wo deine strafzettel nachgesehen werden dann weißt du genau so viel wie ich oder sonst jemand darüber wann die polizei kommt (selbst wenn doch gibt es bestimmt unterschiedliche beamte)
Was verändert sich an der Tätigkeit der Bußgeldstelle und der Polizei, ob ich nun Papst oder Penner bin?
Ich verstehe die von Dir aufgeworfene Kausalität nicht?
Bin ich Papst werden die wegen 40 Euro kommen, bin ich Penner dann erst ab 200 Euro.
Wenn das so wäre, dann wäre ich weder Papst noch Penner, sondern die Innenminister/Innensenator jedes Bundeslandes in Deutschland. Polizei, wie auch Bußgeldstelle unterstehen dem jeweiligen Landesinnenmisnisterium.
Was die machen oder auch nicht und in welcher Tiefe sie es machen, kannst Du doch direkt in der copzone oder auch dem verkehrsportal nachfragen bzw. nachlesen, ist dort ein alltägliches Thema, praktisch der Job dieser Foren.
Zitat:
zudem ist es die einzige methode daraus zukommen wenn man sich nicht sicher ist das die messung falsch gewesen sein muss!
Wie Du weiter oben nachlesen kannst, gibt es eine andere und wesentlich bessere Methode.
Das Begehen von Straftaten, nur um eine Ordnungswidrigkeit zu umgehen, da kann man auch den Weltfrieden durch den Einsatz von Atomwaffen durchsetzen.
deine tolle strategie hast du gut aus einem Fofum kopiert und das auch noch 1 zu1 hast du gut gemacht. über deiner theorie steht als überschrifft für gerissene fahrer oder so etwas.
Wenn du wirklich glaubst das das besser klappt dann mei beileid und lies weiter deine komischen foren anstatt sich die realität anzu sehen!
mit deiner arbeitsstelle wollte ich dir zeigen das du nur sicher weißt wie es da abläuft wenn du auch da arbeitest!
Tja seine Kinder sollte man schon unter kontrolle haben!
Zitat:
Original geschrieben von eibe10
@ Roadwin.. Ich möchte dich nicht als PAPA haben, weder als Tochter oder als Sohn.. grusselig..
Warum?
Weil Du schon mit 16 gelernt hättest, was Verantwortung für das eigene Handeln bedeutet und ab 18 es auch hättest anwenden müssen?
Irgendwann musst Du es doch es doch ohnehin begriffen haben müssen oder ganz hart aufschlagen.
Was ist das auch für eine Logik von Dir?
Ich finanzieren meinen Kindern Ausbildung, Studium, Wohnung, Auto, ... und dann soll ich irgendwelche Strafen übernehmen, dass ich das dann nicht mehr finanzieren kann?
Du empfindest es als Selbstverständlichkeit, dass ich Deine Strafe übernehmen soll und dadurch Deiner Schwester das BF17 nicht mehr möglich ist.
Wo ist Deine soziale Verantwortung gegenüber Deinen Eltern und Geschwistern?
Für Dich wäre es also toll, wenn ich als Vater die Strafe Deines großen Bruders übernehme und dann "Dein" Auto wegnehmen muss, weil ich das Ding nicht mehr finanzieren kann?
Oder funktioniert Dein System nur, weil Du ein Einzelkind ohne jede soziale Kompetenz bist?
Deine Eltern haben Dir ihr Haus überschrieben und als Gegenleistung hat Dein Vater dann noch Deine Punkte zu schlucken, damit er nicht von Dir als "grusselig" dargestellt wird?
Ob ich jetzt schlecht schlafen werde, weil Du nicht mein Sohn sein willst - kann sein, muss aber nicht.
Ich kann dem TE nur den wirklich ernstgemeinten Rat geben, keinem der Ratschläge, die hier (womöglich auch noch gutgemeint) zu befolgen um sich nicht Strafbar zu machen. Denn leider grassiert hier mal wieder ganz gefährliches Halbwissen...
Kommen wir zu §164 StGB (falsche Verdächtigung) ... dieser ist erfüllt, da der Anhörungsbogen an den tatsächlichen Fahrer zugestellt wurde und dieser im Wissen, das er der Fahrer war, seinen Vater oder sonst wen beschuldigt. Auf wen der Paragraph nicht angewendet wird ist der Vater .... dieser kann aber nach §271 StGB belangt werden.
Ich würde da nicht so tagträumerisch rangehen, ala 'wird schon gutgehen' ... 'interessiert ja eh keinen solange gezahlt wird' usw.
An der Stelle des TE würde ich den Tatbestant der Ordnungswidrigkeit erst einmal per Anwalt in Zweifel stellen, ob das Multiscann richtig gearbeitet hat. Und wennz nicht hilft, dann investiert man eben die 400€ in ein Aufbauseminar ... das ist u.U. nicht unbedingt rausgeworfenes Geld.
Gruss...
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
deine tolle strategie hast du gut aus einem Fofum kopiert und das auch noch 1 zu1 hast du gut gemacht. über deiner theorie steht als überschrifft für gerissene fahrer oder so etwas.
Du erzählst hier einem 50jährigen Schuster, dass er in einem Forum gelesen hat, wie man Schuhe putzt 😁
Zitat:
Wenn du wirklich glaubst das das besser klappt dann mei beileid und lies weiter deine komischen foren anstatt sich die realität anzu sehen!
Wenn Du meinst, dann wird das wohl so stimmen.
Zitat:
mit deiner arbeitsstelle wollte ich dir zeigen das du nur sicher weißt wie es da abläuft wenn du auch da arbeitest!
Soso, und wo arbeitest Du, dass Du weißt, dass die nicht so arbeiten?
Zitat:
Tja seine Kinder sollte man schon unter kontrolle haben!
Da hast Du aber noch Zeit zur Vorbereitung, davor kommt erst noch die Pubertät.
Nur mache es so wie ich: erziehe sie zu Selbständigkeit und Eigenverantwortung, dann brauchst Du sie auch nicht ständig zu kontrollieren ob sie mal wieder Mist machen und Du mal wieder deinen Kopf hinhalten musst.
Eure "Punkteübertragung" hat funktioniert, weil anscheinend Ähnlichkeiten zwischen beiden Personen besteht. In weniger eindeutigen Fällen kommen die Blauen auch persönlich vorbei, um abzugleichen wer gefahren ist. Ein Spiel mit dem Feuer.
So einfach funktioniert die Exekutive nicht, da sitzen Leute, die mindestens genauso weit denken können wie ihr.
die falsche verdächtigung kann man umgehen wenn der vater sich selbst in den anhörungsbogen einträgt und unterschreibst... sich selbst zu belasten ist ( aus versehen ) ist wohl kaum eine straftat. ob der beamte der den bogen erhält mißtrauisch wird muss man abwarten...
Beruhigt Euch mal, bitte.....sind hier in einem öffentlichen Forum....😉, vor allem wieder sachlich bleiben...keiner kennt den anderen, außer in virtueller Weise.....was soll das....
Der TE ist schlicht und einfach ein Wiederholungstäter...das gesteht er selbst in seinem Erstbeitrag ein...es sind bisher, nach seinen eigenen Angaben immer Verstöße wegen zu hoher Geschwindigkeit gewesen....mit festgestellten 129 km/h sollte sein Tachometer ca. 140-145 angezeigt haben.....super toll......nun kommt der Jammer-Faktor....Probezeit, armer unschuldiger dynamischer Junge, der garnichts macht....doch macht er aber.....nun sucht er eine Möglichkeit raus zu kommen...trage die Verantwortung, Mann....und fahre zukünftig so wie es sich gehört!
5-10 km/h zu schnell....bereits abgezogene Toleranz....waren dann 10-15 km/h.....nach Tacho wieder mal noch mehr.....😠. Charakterlich geeignet ein Fahrzeug zu führen...die Frage kommt den Behörden ganz schnell..und bis zur Klärung "ob" entziehen die deine Fahrerlaubnis...bis zur Vorlage der Ergebnisse einer MPU......klar jetzt...was eigentlich kommen kann....!
Hafte für dein Verhalten und überdenke dein Fahrverhalten! So einfach ist das.....😉
Er macht ja auch nix. Nur der Gesetzgeber konstruiert was draus. Da finde ich schon verständlich, sich dem entziehen zu wollen - gejammert hat hier ohnehin keiner.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Charakterlich geeignet ein Fahrzeug zu führen...die Frage kommt den Behörden ganz schnell..und bis zur Klärung "ob" entziehen die deine Fahrerlaubnis...bis zur Vorlage der Ergebnisse einer MPU......klar jetzt...was eigentlich kommen kann....!
Meinst Du wirklich, das gravierende Fehlverhalten des TE ist mit dem Entziehen der FE und einer MPU angemessen gewürdigt. Immerhin ist er mit 129km/h über eine Autobahn gerast - dabei hat sein Tacho bestimmt schon 140km/h angezeigt. Dieses kriminelle Verhalten, das zweifellos die Grenze zur Straftat weit überschreitet, kann m.M. gar nicht hart genug geahndet werden. Teeren, Feder und Vierteilen sollte hier das Mindeste sein.