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Points of Interesst beim Navi

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Weiss jemand ob man auch beim Navi im 1er die PoI einfuegen kann?

jemand aus dem 3er Forum hats wohl geschaft! Was ist davon zu halten?

Link

38 Antworten

Na ja, das stimmt schon, dass man nur die Nutzungslizenz erwirbt, aber ich passe mir mein Windows, um bei dem Beispiel zu bleiben, ja meinen Bedürfnissen an, indem ich andere Programme / Zusätze installiere. Klar, ich greife dabei nicht ins Windows selbst ein und das wäre dann der Unterschied zur Navimanipulation, um die es hier eigentlich geht. Aber es gibt genügend Menschen, die auch Windows an sich geringfügig verändern, um es zu "optimieren".

@Drahkke

Ich bezog mich hierbei darauf, dass einerseits die Blitzer-Radiosendungen und "handgeschriebene Zettel" erlaubt sind, die POI-Zusätze im Navi jedoch nicht. Dabei erfüllt all dieses den Zweck, den Fahrer vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu warnen. Dass Navi-POI's eine komfortablere Lösung sind, steht ausser Frage, aber deswegen kann sie nicht verboten werden und der Rest nicht.
Und, ehrlich gesagt, sehe ich jetzt schon, dass diese Diskussion zu nichts führt. Auch wenn es einen Gesetzestext gibt, wo drin steht, dass solche Navi-Erweiterungen verboten sind, bleibt es für mich unlogisch. Und das Gesetz ist leider sehr oft unlogisch - schon oft genug selbst erlebt.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allzeit gute und sichere Fahrt - ob mit oder ohne Radarwarner 😉

Stimmt, es gibt Leute die Windows [Ironie On]NOCH BESSER [IRONIE OFF]
machen, aber auch dies ist nicht erlaubt.

Wir brauchen hier ja auch nicht darüber zu diskutieren, was erlaubt ist, und was manche trotzdem machen.
Dies sei jedem selbst überlassen.
Diejenigen, welche POI`s Warner nutzen, müssen sich halt nur der event. Konsequenz bewußt sein.

Nur zu Info: Wo kein Kläger, da kein Richter.

😉 So sieht's aus!

Und nochmals Zitat: von www.autobild.de
Weil schon der Kauf als sittenwidrig gilt (Landgericht Bonn, Az. 8 S 52/98), weichen viele Anbieter aufs Internet aus. Dort können passionierte Schnellfahrer die sensiblen Hightech-Geräte kinderleicht per Mausklick ordern. Dort wird sogar in Kurzfilmen gezeigt, wie die illegale Blackbox arbeitet. Die Geräte kosten zwischen 200 und 1200 Euro und werden entweder mit Saugnäpfen an die Windschutzscheibe geheftet, im Beifahrer-Fußraum oder unter einem Sitz montiert oder irgendwo sonst im Auto versteckt.

Das Gerät nimmt alle in der Luft befindlichen Signale auf und wertet sie aus. Stammen sie von einem Laser- oder anderen Tempomessgerät, wird der Autofahrer per Ton- oder Blinksignal gewarnt. Und das ist verboten. Die Gerichte gehen bei ihren Urteilen in der Regel davon aus, dass schon der Besitz der Warner den Vorsatz belegt, schneller fahren zu wollen, als die Polizei erlaubt. Die darf alle Radar- oder Laserwarner, die betriebsbereit im Auto liegen, sofort einkassieren. Später werden sie von der Behörde zerstört (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Az. 1 S 1925/01).

AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke "Fahrzeugführern ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören (§ 23 Abs. 1b StVO). Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Bei einem Verstoß drohen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg. Bei Vorsatz kann das Bußgeld bis zu 1000 Euro betragen. Außerdem darf die Polizei das Gerät einziehen, der Warner später zerstört werden (BayVerwG, Az. 24 ZS 98.1588). Betriebsbereit heißt auch, dass das Gerät im Fahrzeug mitgeführt, aber nicht an die Stromversorgung angeschlossen ist.

Noch Fragen Kienzle ?

Zitat:

Original geschrieben von Mopy69


Und was sagt man dazu? Legaler Radarwarner? Wohl kaum!

Habe Mal folgende Anfrage an den Shop gestellt:

Hallo,

Sie bieten folgenden Artikel GPS Navirad Blitzwarner Deutschland an
und schreiben auch, das dies völlig legal sei.
Laut Landgericht Bonn, Az. 8 S 52/98 zählt aber schon der Kauf als sittenwidrig und nach § 23 Abs. 1b StVO
ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Wie sieht es bei den von Ihnen angebotenen Artikel aus, zählt diese Gerät darunter ?
Bitte um kurze Rückantwort.

Gruß & Danke

Bin jetzt auf eine Antwort gespannt.

Na, ich kann dir sagen, was sie dir schreiben werden. In etwa so:

"Sehr geehrter Her XY!

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Produkten!
Die von uns angebotenen Geräte können bedenkenlos im Strassenverkehr genutzt werden, da diese nicht zum Anzeigen oder Stören der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern lediglich den Fahrer vor allgemein bekannten Gefahrenstellen warnen. Der Fahrer kann sich somit auf die bevorstehende Gefahrsituation einstellen, wodurch die passive Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht wird. ... bla bla bla...

Mit freundlichen Grüßen ...."

Kannst doch nicht im Ernst erwarten, dass Sie dir schreiben, du hättest Recht und sie nur Kohle machen wollen! Interessant wäre in diesem Fall nur deren Ausrede - was anderes ist es nicht. Denn sie sind in jedem Fall fein raus, wenn dich mal die Rennleitung anhält und dich mit so einem Gefahrenstellenwarner erwischt oder du gar in einen Unfall verwickelt wirst und dabei das Ding dabei hast. Die Aussage, dir wurde vom Verkäufer versichert, das sei 100% legal und zulässig, ist eine Null-Aussage. Der Gesetzestext ist eindeutig (siehe vorige Beiträge) und dieses Gerät gehört definitiv zur Kategorie VERBOTEN! Man, ich wäre so ein Assi, wenn ich Polizist wäre! 😉

Und das ist auch Klasse! Ein Auszug aus dem Impressum des Anbieters:

"xyshop.de übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereit gestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen xyshop24.de, welche sich auf Schäden
materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung
fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens NaviShop24.de kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
xyshop24.de behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das
gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern,
zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen."

Das ist schon eigentlich deren indirekte Antwort auf deine direkte Frage 😁

So, habe folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das ist bei Radarwarnern der Fall. Unser Gerät enthalt die GPS Daten ( heißt
Karte mit Standpunkten) und ist somit völlig legal.

Mit freundlichen Grüßen

Ich daraufhin:

Hallo,
es geht ja nicht darum, ob die Daten der Radarwarner via GPS-Daten gespeichert werden,
oder ob Signale aus der Umgebung ausgwertet werden.
Sondern laut Urteil Landgericht Bonn, Az. 8 S 52/98
ist doch Tatsache alleine Massgebend, sich vor Radarfallen elektronisch warnen zu lassen sittenwidrig.
Es würde mich freuen, wenn ich falsch liegen würde,
aber wie sieht es im Fall der Fälle aus, würden Sie dann zu Ihrer
Aussage stehen ?

Gruß & Danke

Antwort:

sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Aussage bezieht sich lediglich auf Informationen vom Hersteller es
ist keine Rechtsverbindliche Aussage.

Nichts Anderes wurde von uns erwartet.

Zitat:

Nichts Anderes wurde von erwartet.

Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von bmw320DE46


...ist keine Rechtsverbindliche Aussage...

So kann man sich natürlich am elegantesten Aus der Affäre ziehen, solange der HANDEL mit den Geräten noch zulässig ist.

Mir sch*** egal, ob der Gesetzgeber Blitzer Warner erlaubt oder nicht, ich setze sie nun erst recht ein, ständig und überall, wo ich mich net auskenne. Und Konsequenzen? Konsequenzen gibt es keine.
Erst einmal müssen die Grünen den PDA filzen, was sie wohl jetzt neuerdings dürfen, wie ich irgendwo las.
Sollen sie. Kurz Knöpsche drücke und futsch sind die Blitzer. Und wiederherstellen nach Einkassieren? Nö, is nich.
Daten aus dem RAM lassen sich schwierig wieder herstellen 😁
Übrig bleiben nur POIs von Tankstellen und McD. 😁 😁

Also, wer er geschickt anstellt, hat nix zu befürchten.

Und: ich rase nicht!

Zitat:

Daten aus dem RAM lassen sich schwierig wieder herstellen

wie die daten sind nur im ram?? wie geht das? oder sind die daten auf der speicherkarte?

Zitat:

Original geschrieben von best_friend


wie die daten sind nur im ram?? wie geht das? oder sind die daten auf der speicherkarte?

Das würde mich auch mal interessieren. Irgendwie leuchtet mir die Darstellung nicht ganz ein.

Ist doch wohl ganz einfach. Auf einem PDA kannst du Daten im Flash, auf der Speicherkarte und natürlich im flüchtige RAM speichern. Ein PDA ist doch ständig mit dem Akku versorgt. Ein Dell Axim X51v beispielsweise hat 64 MB Ram.
Ram auf einem PDA verhält sich wie Plattenspeicher. Kannst du dir so ähnlich vorstellen wie ne Ram-Disk auf dem PC.
Rechner aus>Speicherinhalt weg. "Richtig" aus macht man einen PDA ja eigentlich nie. Das Ram wird ja immer mit Strom versorgt vom Akku.

Zitat:

Das Ram wird ja immer mit Strom versorgt vom Akku.

genau, und dehalb auch nicht "flüchtig". daten sind also nicht weg.

du musst die daten ja irgendwie ins pda bekommen und auch installieren. pois müssen immer ins naviprogramm integriert werden, also lassen sich auch rekonstruieren.

es gibt immer irgendwelche log-files und inis die die proggis hinterlassen.

wenn man möchte kann man leicht rekonstruieren was du auf deinen pda drauf hattest.

p.s.: selbst die hdd´s vom wtc wurden z.t. gerettet. also sei dir da mal nicht so sicher!!!!!!!!!

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