PM 4 oder PM 5 ?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen ,
bei meinem Caddy TDI 6/2006 77kw Pdf ist weder im Fahrzeugbrief noch im Schein vermerkt welche Partikelminderungsstufe PM4 oder PM5 eingehalten werden.
Eigentlich muss er PM5 einhalten,da in der EWG- Übereinstimmungsbescheinigung ein Partikelwert von 0,001g/km bescheinigt ist. Wie kann nun zB. das Finanzamt erkennen ob ich ein Fahrzeug mit geschlossenem Partikelfiltersystem habe oder nicht, wenn die Schlüsselnummer bei allen Euro 4 Diesel Caddys die Gleiche ist , nämlich 0462 ?

Gruß
Eberhard

48 Antworten

Nachweis DPF für Steuer

Vielleicht hilft es, für´s Finanzamt beim Freundlichen die für Deinen Caddy spezifischen Fahrzeugdaten = PR-Nummern ausdrucken zu lassen, das sind ja 4 Seiten mit Fahrgestellnummer, unter 7GG steht Abgaskonzept EU4 DPF. - Mein Finanzamt hat noch nicht auf meinen Widerspruch reagiert. Loran

Re: Re: Steuer-Malus trotz DPF

Zitat:

Original geschrieben von Ebbe64


leider befindet sich dieser Zusatz wohl erst bei den neuesten Caddys im Fahrzeugschein. Meiner EZ. 06.2006 hat diesen Zusatz noch nicht im Schein und ich habe wohl deshalb eine menge Laufereien. Gibt es denn vieleicht schon einen hier im Forum der

Ich hatte VWN deshalb angemailt. Nach einer Woche kam der Rückruf. Der Händler hat eine PDF, die kann er Ihnen ausdrucken. Warum die mir der Kundendienst nicht gleich zumailen kann...? Egal, ein Anruf beim Verkäufer und ich hatte das Blatt 5 Minuten später im Fax liegen. Heute bin ich mit der Bescheinigung und meinen Papieren zur Zulassungsstelle marschiert.

Auch bei älteren Fahrzeugen mit Werks-DPF endet der Eintrag in der Zeile D,2 der Zulassungsbescheinigung auf 7GG -> DPF. Daran kann man es also abgseheen vom Fahrzeugdatenträger noch erkennen.

Hab jetzt auch "Stufe PM5 ab Tag d. 1. Zul." in den Papieren stehen. Beim ersten Versuch stand zusätzlich noch was von Nachrüstung, weil das wohl so standardmäßig von der Software gemacht wird. Also durfte der Schein gleich noch ein zweites mal ausgedruckt werden. Hab also mehr für meine Gebühren bekommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ebbe64


Hallo zusammen ,
bei meinem Caddy TDI 6/2006 77kw Pdf ist weder im Fahrzeugbrief noch im Schein vermerkt welche Partikelminderungsstufe PM4 oder PM5 eingehalten werden.
Eigentlich muss er PM5 einhalten,da in der EWG- Übereinstimmungsbescheinigung ein Partikelwert von 0,001g/km bescheinigt ist. Wie kann nun zB. das Finanzamt erkennen ob ich ein Fahrzeug mit geschlossenem Partikelfiltersystem habe oder nicht, wenn die Schlüsselnummer bei allen Euro 4 Diesel Caddys die Gleiche ist , nämlich 0462 ?

Gruß
Eberhard

wichtig ist der zusatz "ab tag der ezl" ansonsten wird es nach "ab tag der eintragung" berechnet. da hatte die bei mir leider etwas falschgemacht. hat sich aber ohne einspruch durch nen telefonat regeln lassen.

Zitat:

Alternativen gibt es
z.B. Kraftstoff aus Schnaps. In Brasilien fahren ein großteil der Fahrzeuge mit Schnaps. Kein zusätzlicher CO2 Ausstoss weil nur das ausgestossen wird was die Pflanzen zum wachsen gebraucht haben ( Zuckerrohr )

wozu soll es denn eine alternative sein? ethanol / bioethanol ist lediglich für benziner eine überlegung wert. beim diesel hilft dir das leider nichts.

zur eigentlichen frage, ob nun pm4 oder pm5. hier mal ein kleiner auszug aus dem adac dokument :
Stufe PM 4
Für Diesel-Pkw mit Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapazitäten nicht mit so genannten „geschlossenen Partikelfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90 Prozent erreichen. Durch deren Nachrüstung müssen die Fahrzeuge den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorgeschriebenen Partikelmasse-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

Stufe PM 5
Für Diesel-Pkw mit Euro-3- und Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, den von der Europäische Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorgeschriebenen Partikelmasse-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

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