Plötzlich Leistungsverlust und starker Qualm aus linkem Auspuff?!?

Kawasaki KZ 440

Hallo liebe Bikerfreunde,

hab mir heute nach 15 Jahren Pause endlich wieder ein Motorrad zugelegt eine KAWASAKI KZ440 LTD Beltdrive soweit so gut . Zur Sache: Heute bei der Überführung mit Kurzzeitkennzeichen von Osnabrück nach Krefeld(gute 200 Km) ist sie kurz vor Gelsenkirchen verreckt also nach etwa 140 km Autobahnfahrt!? Symptome plötzlicher starker Leistungsverlust und starker hellblauer Qualm kam aus dem linken Auspuff ich bin mit der Maschine max.100-120 km/h gefahren ! Dann ging sie aus und ich stand auf der Autobahn auf der Standspur. Ich versuchte sie noch mal zu starten aber sie orgelte nur sprang nicht mehr an dabei kam qualm auch aus Richtung Vergaser? Gut das ich Mitglied beim ADAC bin also ADAC angerufen die kamen gleich mit Schlepper und haben mich nach Hause gebracht. Zu Hause angekommen wunderte sich der ADAC Mann und ich das unter der KAWA auf der Ladefläche eine kleine Ölpfütze war. Beim genauen betrachten stellten wir fest das auch der rechte Zylinder von außen verölt war ,darauf meinte der ADAC Mann es sieht so aus als wäre es die Kopfdichtung die kaputt gegangen ist, war ja sehr heiss heute und die 440 LTD Beltdrive hat ja nur Luftkühlung .Ich muss noch dazu sagen das die Maschine 5 Jahre gestanden (abgemeldet war). Der Verkäufer hat vor dem Verkauf neues Motoröl incl. Filter gemacht ,neue Zündkerzen,neue Membranen im Vergaser eingebaut diesen gereinigt und synchronisiert. Bremsflüssigkeit wurde ebenfalls erneuert und die Batterie.Ach ja,was mir noch aufgefallen ist wenn ich manchmal beim beschleunigen den Gashahn voll auf gedreht habe vibrierte und rasselte die Maschine sehr stark?

Also liebe Biker Freunde jetzt bin gespannt was ihr zu der Geschichte meint? Ist nur die Kopfdichtung hin oder könnte noch was anderes kaputt sein? bin über jede Antwort dankbar .Wenns nur die Kopfdichtung ist was kostet so ne Reparatur ? Tolle Wurst Bike noch nicht mal angemeldet und schon Reparatur!

LG Poloblackdragon

Zylinderkopf-kz-440-defekt
16 Antworten

Ich glaube, wir reden gerade anneinander vorbei!

Mal ein Beispiel: "Ich sage, ich verkaufe ein neues Motorrad!" Wenn nun daran ein Schaden ist, dann bin ich verpflichtet, da nachzubessern, auch wenn ich die Gewährleistung, Garantie, etc. ausgeschlossen habe. Aber, weil ich eine Aussage getroffen habe, die auch zu stimmen hat.

Wenn ich aber jetzt sage: "Ich verkaufe ein gebrauchtes Motorrad, ohne mir bekannte Mängel!" Ist das nicht mehr der Fall. Dann müsste mir nun Nachgewiesen werden, das der Fehler, der aufgetreten ist, mir wirklich bekannt war. Denn wenn nicht...
Das gleiche ist, bei der Probefahrt. Da hätte dem Käufer auch auffallen können, dass der Motor einen Schaden hat. Sofern er einen Schaden hatte vorher und man diesen auch wirklich erhören konnte. Man kann ja schließlich nicht erwarten, dass jeder sein Motorrad ausseinander nimmt, nur um diese Stellen dann auch kontrolliert zu haben. Da würde ich mehr Geld in den Verkauf reinstecken, als ich raushole.
Bei diesem Beispiel ist klar, der Käufer hat kein Recht auf Rückgabe.
Und was nun hier der Fall ist, wird der Käufer wissen und muss entsprechend handeln. Aber Grundlegend muss es nicht so sein, dass er die Maschine zurückgeben kann oder halt eine Gewährleistung drauf hat. Es kommt auf den Vertrag und auf das zugesicherte an. Dieses steht übrigens auch in deinen Links genauso drin. Also bitte nochmal lesen oder mir einfach so glauben.

Grüße

Forster

Zitat:

Original geschrieben von foxafrica


und nach 140 km Motorschaden ist eindeutig... Der wollte das ding einfach nur loswerden.

Nein, muss nicht eindeutig sein. Im Nachhinhein kann man solch eine Aussage immer schnell bringen. Aber beweise nun den Verkäufer erstmal, dass der das auch wirklich wusste. Vorallem wenn er von der Materie gar keine Ahnung hat etc.

Grüße

Forster

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