PKW Import aus England
Hallo
Bin am überlegen mir einen Oldtimer aus England zu importieren.Habe aber ein paar offene Frage und vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw hat das selber mal gemacht.
Der Wagen ist Fahrbereit und ich will ihn auf eigender Achse überführen.Werde mit einem Flugzeug hin und mit dem Auto wieder zurück.Wer kennt eine günstige Möglichkeit von England nach Deutschland zu kommen.Dachte an eine Fähre aber habe nichts brauchbares im www gefunden vielleicht hat ja jemand einen Tip.Wie sieht es da mit "Exportkennzeichen" aus?Wie/wo bekomme ich die da und was kosten diese? Welche Papiere brauche ich von dem Auto? Kaufvertrag! Haben die sowas wie einen Kfz-Brief? Möchte nur vorsorgen und nicht umsonst auf die Insel fahren und dann mit leeren Händen wieder zurück zu fahren.Zoll und Märchensteuer fallen in Deutschland nicht mehr an da der Wagen in GB schon gefahren wurde.Wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte. Wenn ich das richtig verstanden habe ist MOT sowas wie TÜV da,oder?Weiß jemand auf was die da achten?Ist das ähnlich wie bei "uns"? In welche abständen müssen die Engländer da hin?
Beste Antwort im Thema
Hier meine Erfahrungen, sollte es noch immer Fragen zu dem Thema geben.
Ich habe in den letzten 2 Jahren über 10 Jaguars von der Insel nach Deutschland gebracht. Hier meine Erfahrungen.
Nachdem Du Dich für ein Fahrzeug entschieden hast; so funktioniert's:
1) Laß' Dir vom Vorbesitzer eine Kopie oder einen Scan des V5C-Dokumentes senden.
2) Mit diesem Dokument fährst Du zu einer ADAC Geschäftsstelle und kaufst Dir eine Grenzversicherung. Diese kostet für PKW 105 Euronen/ Monat. Die Grenzversicherung wird auf die englischen Kennzeichen ausgestellt. Hinweis: In England verbleiben die Kennzeichen immer am Fahrzeug, werden bei einem Eigentümerwechsel also nicht verändert, wie in Deutschland üblich.
3) Fahr oder flieg nach England, hol' Deinen Wagen ab und mach Dich auf den Heimweg. Laß Die in jedem Fall das komplette V5A Dokument aushändigen und mach einen Kaufvertrag. Diesen benötigst Du für die Punkte 4) und 6). Die Unterlagen der Grenzversicherung solltest Du bei der Abholung dabei haben. Ich wurde 1x am Hafen Dover kontrolliert. Habe die Versicherungsunterlagen, Kaufvertrag und V5A Dokument vorgezeigt, und alles war paletti. Du zahlst übrigens keinerlei Steuer beim Kauf eines Gebrauchten, weil England der EU angehört.
4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.
5) Fahr zum TÜV oder einer anderen Prüfstelle und laß die Vollabnahme machen. Ggfs musst Du Scheinwerfer tauschen, sollten die am Wagen befindlichen nicht original sein oder keine E-Kennzeichnung aufweisen.
6) Mit erfolgreicher Hauptuntersuchung, dem englischen Brief und dem Kaufvertrag gehst Du zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Diese macht ggfs. eine Anfrage in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestolen gemeldet ist.
6 Punkte, reichlich Text aber es ist weniger dramatisch, als viele denken.
Meine Erfahrung ist, daß sich in Deutschland keiner interessiert, ob das Fahrzeug eine aktuell gültige MOT hat oder in England versteuert ist.
Richtig ist, daß die MOT jährlich erfolgt, aber sie entspricht eher unserem 2-Jahrestüv, als der AU. Die AU ist in England bis heute nicht verbindlich. Eine MOT bekommt man sich in England genauso leicht oder schwer wie eine TÜV-Plakette in Deutschland.
Wir wissen alle, daß eine neue TÜV-Plakette kein Persilschein ist, ein fehlerfreies Fahrzeug zu betreiben.....
Gruß zum Wochenende
Ralf
138 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Toll wer holt denn so einen alten Tread aus dem MT Keller ?
Und für was soll dieser Beitrag sein?? Der Ausgräber hat sich doch bereits entschuldigt...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugtransport England - Deutschland / Kostenpunkt?' überführt.]
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch).
Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran
Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
Zitat:
Original geschrieben von pcassel
Kurzzeitkennzeichen im AuslandDa die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch).
Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
IranQuelle: http://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
Hi,
die Quelle wiederspricht sich selbst, einerseits sollen KZK nicht im Ausland zulässig sein,aber seit 2007 müssen sie anerkannt werden 😉
Fakt ist es ist erlaub mit den KZK von Deutschland ins Ausland zu fahren und zurück. Wobei man probleme im Ausland wegen der seltsamen Kennzeichen nicht ausschließen kann.
Was ausdrücklich verboten ist,ist das anbringen der Kennzeichen an ein Fahrzeug im Ausland,eben weil es wie oben beschrieben ein nationaler Verwaltungsakt ist der nur auf deutschem Boden erfolgen darf.
Ist dort vielleicht etwas ungünstig formuiert.
Also ins Ausland fahren ja,im Ausland an ein Auto schrauben um es nach Deutschland zu überführen,nein.
Gruß Tobias
Lange her, aber vllt wichtig für Euch:
ADAC Grenzversicherung, läßt zumindestens ein Fahrzeug aus UK zu holen zu.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Arawn schrieb am 13. Juni 2006 um 09:40:31 Uhr:
du willst die karre aber hoffentlich nicht über irgend ein dubioses inserat bei moblie/autoscout o.ä. kaufen?
du hast dort eine seriöse adresse oder suchst dir den wagen direkt vor ort aus?!!!
Achtung: Habe auch ein Oldtimer (MG B) in England bei CROYDON CLASSICS in UK gekauft, Wagen sollte
restauriert sein, angekommen ist nur eine Ruine, die absolut nicht der Beschreibung und dem Vertrag entsprach. Prozess läuft. Also Augen auf und IMMER persönlich das Objekt mit einem Experten besichtigen, der Aufwand wird sich immer lohnen.
Oldtimer Import aus England / Vintage car Import from England
Achtung: Habe auch ein Oldtimer (MG B) in England bei CROYDON CLASSICS in UK gekauft, Wagen sollte
restauriert sein, angekommen ist nur eine Ruine, die absolut nicht der Beschreibung und dem Vertrag entsprach. Prozess läuft. Also Augen auf und IMMER persönlich das Objekt mit einem Experten besichtigen, der Aufwand wird sich immer lohnen.
Hallo,
ich habe mir fast alle Beiträge durchgelesen....und noch immer ein paar Fragen.
Gesetzt den Fall, dass Auto hat noch MOT bis Mai. Dann ist ja eigentlich in einem EU-Land auch Steuer bezahlt.
Wenn ich die Grenzversicherung habe (was kostet die jetzt eigentlich) und ich werde auf meiner Fahrt durch Deutschland angehalten, bekomm ich dann ein Steuerhinterziehungsverfahren ? Bzw. wie kann ich das überhaupt umgehen ?
2.Bsp. das Auto hat private Plates, MOT ist aber abgelaufen. Ich mache MOT neu drauf und bezahle das auch. Gesetzt den Fall er besteht das. Funktioniert das (als deutscher) ?
Vielen Dank
Du bringst MOT (ähnllich wie TÜV) und Tax (Steuer, nachgewiesen durch die "Tax Disk" an der Frontscheibe) durcheinander. Wenn Du auf eigenenn Rädern importieren willst, muss BEIDES für die Fahrt durch das UK aktuell sein.
Wenn Du auch in Deutschland alles 100% richtig machen willst, hältst Du an der deutschen Grenze kurz an und zahlst beim Zoll die KFZ-Steuer für ein Jahr zum Höchstsatz im Voraus. Der dabei (z.B. gemäß Deiner Schadstoffklasse oder Deines H-Kennzeichens) zuviel gezahlte Betrag wird Dir für den Zeitraum ab Zulassung in Deutschland dann später wieder erstattet. Ob diese Vorauszahlung überhaupt nötig ist, ist strittig - da es eigentlich eine unzulässige Doppelbesteuerung darstellt.
Informationen über die Grenzversicherung bekommst Du bei jeder ADAC-Dienststelle. Lass Dir dort nicht erzählen, dass die Überführung mit Grenzversicherung nicht geht, denn England stellt hierbei einen Sonderfall dar.
sollte das Fz. noch zugelassen sein, der Händler kann es auch auf sich zulassen, kannst man damit nach
Deutschland einreisen.
MOT ist für Fahrzeuge vor Bj. 1960 nicht mehr notwendig - auch sind diese Fz. steuerbefreit!
Ein TAX Disc an der Windschutzscheibe gibt es nicht mehr - die Engländer sind so überwacht das der Bobby
mit einem Smartphone ählichem Gerät die Zulassungsnummer scannt und ein bruchteilen von Secunden
den Halter und den Status MOT. Versicherung und KFZ Steuer erkennen kann - Big Brother is Wathing You!
Ich rate dir beim ADAC diese Grenzversicherung abzuschließen, denn die englische Versicherung könnte
nur für persönlich auf den Verkäufer gelten.
Gruß aus dem wahren Norden
Carl
vielen Dank für die Antworten
Zitat:
@cdrolshagen schrieb am 7. Februar 2016 um 10:11:52 Uhr:
MOT ist für Fahrzeuge vor Bj. 1960 nicht mehr notwendig - auch sind diese Fz. steuerbefreit!
Ein TAX Disc an der Windschutzscheibe gibt es nicht mehr...
Wenn bestimmte Oldies in UK steuerbefreit sind, ist der Zwischenstopp beim Deutschen Zoll natürlich umso wichtiger - da die Befreiung in Deutschland nicht gilt.
Ich habe mal nachgelesen: Die Tax-Disk wurde tatsächlich im Herbst 2014 abgeschafft. Trotzdem muss die britische Steuer für Fahrzeuge ab 1960 natürlich bezahlt sein. Offenbar war ich nicht auf dem neuesten Stand, da mein letzter Import schon 5 Jahre zurückliegt...
oft wird ja auch erwähnt dass man umgehend zurückfahren soll, da der Verkäufer das V5/2 sofort dem Amt meldet.
Ist das dann echt ein Problem noch ein Tag dran zuhängen ?
Wenn man in Dover auf die Fähre will, stehen da Bobbies die Kfz Papiere und Personalausweis checken ?
Gruß
Zitat:
@RockyFranco schrieb am 7. Februar 2016 um 16:51:57 Uhr:
oft wird ja auch erwähnt dass man umgehend zurückfahren soll, da der Verkäufer das V5/2 sofort dem Amt meldet.
Ist das dann echt ein Problem noch ein Tag dran zuhängen ?Wenn man in Dover auf die Fähre will, stehen da Bobbies die Kfz Papiere und Personalausweis checken ?
Gruß
Zumindest
könntedas passieren. Man kann das Thema aber auch mit dem Vorbesitzer offen besprechen - vielleicht wartet er dann einen Tag damit, die "notification of permanent export" abzuschicken.
By the way: Als ich mich dem Fährterminal näherte, wurde ich am Schalter sofort mit Namen begrüßt. Erst später fiel mir ein, dass der Mitarbeiter schon von Ferne das Kennzeichen abgelesen und meine Reservierung gecheckt hatte...
Zitat:
@sprintasport schrieb am 7. Februar 2016 um 12:45:24 Uhr:
Ich habe mal nachgelesen: Die Tax-Disk wurde tatsächlich im Herbst 2014 abgeschafft. Trotzdem muss die britische Steuer für Fahrzeuge ab 1960 natürlich bezahlt sein. Offenbar war ich nicht auf dem neuesten Stand, da mein letzter Import schon 5 Jahre zurückliegt...
Es ist so, dass inzwischen eine rollierende Baujahresgrenze von 40 Jahren in UK festgelegt wurde. Ab 40 Jahren entfällt die Steuerpflicht. Auf den Steuerplaketten, die in der Tat neulich abgeschafft wurden, stand dann "NIL" in dem Feld, in dem der Steuerbetrag eingetragen wurde. An meinem Oldie hab ich noch eine solche Plakette von 2008.
Vor 2015 gab es für viele Jahre eine starre Baujahresgrenze bei 1973 (nicht 1960). Alles bis 1973 war steuerfrei, alles ab 1974 steuerpflichtig. Diese Regelung galt unter anderem, als ich 2008 meinen Wagen aus UK geholt habe - daher auch die oben erwähnte Steuerplakette.
Grüße
SpyderRyder
Aus aktuellem Anlass, hat jemand zufällig nen Kontakt zu nem Mercedes Händler in England der mir nen Linkslenker bestellt und verkauft?