PKW Import aus England

Hallo
Bin am überlegen mir einen Oldtimer aus England zu importieren.Habe aber ein paar offene Frage und vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw hat das selber mal gemacht.
Der Wagen ist Fahrbereit und ich will ihn auf eigender Achse überführen.Werde mit einem Flugzeug hin und mit dem Auto wieder zurück.Wer kennt eine günstige Möglichkeit von England nach Deutschland zu kommen.Dachte an eine Fähre aber habe nichts brauchbares im www gefunden vielleicht hat ja jemand einen Tip.Wie sieht es da mit "Exportkennzeichen" aus?Wie/wo bekomme ich die da und was kosten diese? Welche Papiere brauche ich von dem Auto? Kaufvertrag! Haben die sowas wie einen Kfz-Brief? Möchte nur vorsorgen und nicht umsonst auf die Insel fahren und dann mit leeren Händen wieder zurück zu fahren.Zoll und Märchensteuer fallen in Deutschland nicht mehr an da der Wagen in GB schon gefahren wurde.Wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte. Wenn ich das richtig verstanden habe ist MOT sowas wie TÜV da,oder?Weiß jemand auf was die da achten?Ist das ähnlich wie bei "uns"? In welche abständen müssen die Engländer da hin?

Beste Antwort im Thema

Hier meine Erfahrungen, sollte es noch immer Fragen zu dem Thema geben.

Ich habe in den letzten 2 Jahren über 10 Jaguars von der Insel nach Deutschland gebracht. Hier meine Erfahrungen.

Nachdem Du Dich für ein Fahrzeug entschieden hast; so funktioniert's:

1) Laß' Dir vom Vorbesitzer eine Kopie oder einen Scan des V5C-Dokumentes senden.

2) Mit diesem Dokument fährst Du zu einer ADAC Geschäftsstelle und kaufst Dir eine Grenzversicherung. Diese kostet für PKW 105 Euronen/ Monat. Die Grenzversicherung wird auf die englischen Kennzeichen ausgestellt. Hinweis: In England verbleiben die Kennzeichen immer am Fahrzeug, werden bei einem Eigentümerwechsel also nicht verändert, wie in Deutschland üblich.

3) Fahr oder flieg nach England, hol' Deinen Wagen ab und mach Dich auf den Heimweg. Laß Die in jedem Fall das komplette V5A Dokument aushändigen und mach einen Kaufvertrag. Diesen benötigst Du für die Punkte 4) und 6). Die Unterlagen der Grenzversicherung solltest Du bei der Abholung dabei haben. Ich wurde 1x am Hafen Dover kontrolliert. Habe die Versicherungsunterlagen, Kaufvertrag und V5A Dokument vorgezeigt, und alles war paletti. Du zahlst übrigens keinerlei Steuer beim Kauf eines Gebrauchten, weil England der EU angehört.

4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.

5) Fahr zum TÜV oder einer anderen Prüfstelle und laß die Vollabnahme machen. Ggfs musst Du Scheinwerfer tauschen, sollten die am Wagen befindlichen nicht original sein oder keine E-Kennzeichnung aufweisen.

6) Mit erfolgreicher Hauptuntersuchung, dem englischen Brief und dem Kaufvertrag gehst Du zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Diese macht ggfs. eine Anfrage in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestolen gemeldet ist.

6 Punkte, reichlich Text aber es ist weniger dramatisch, als viele denken.

Meine Erfahrung ist, daß sich in Deutschland keiner interessiert, ob das Fahrzeug eine aktuell gültige MOT hat oder in England versteuert ist.

Richtig ist, daß die MOT jährlich erfolgt, aber sie entspricht eher unserem 2-Jahrestüv, als der AU. Die AU ist in England bis heute nicht verbindlich. Eine MOT bekommt man sich in England genauso leicht oder schwer wie eine TÜV-Plakette in Deutschland.

Wir wissen alle, daß eine neue TÜV-Plakette kein Persilschein ist, ein fehlerfreies Fahrzeug zu betreiben.....

Gruß zum Wochenende

Ralf

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Hallo,

habe selber auch schon zwei Autos aus England geholt, immer mit der ADAC Grenzverkehrversicherung und hatte nie irgendwelche Probleme.

Da ich vorhabe im nächsten Jahr ein etwas teuereres Auto in England zu kaufen würde mich aber interessieren, ob es auch eine Möglichkeit gibt das Auto für die Überführung Vollkasko zu versichern.

Gruß
Tobi

der Begriff Vollkasko ist den Engländern nicht bekannt, ähnliche full coverage collision insurance decken je nach Vertrag mehr als die Deutschen Versicherungen ab, aber sind extrem teuer und ich weiß nicht ob es sich lohnt für dein Auto sowas abzuschließen. Zudem bekommt man nicht für alle Fahrzeuge diesen Schutz.

grob über den Daumen würde ich sagen bei einem Auto unter 100t Pfund lass es. Also wenn es nicht irgend ein Lotus Rennwagen ist der unersetzlich ist mit besonderer Rennhistorie, dann wäre der Hänger die beste Wahl.

Falls du in Deutschland auf ein kurzzeitkennzeichen eine Vollkasko, bedenke bitte,dass die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

So mag sich keiner in der Praxis drüber aufregen, aber wenn nun auf die Versicherung hohe kosten zu kommen mag die vielleicht da genau forschen und sich raus reden.

Besser und sicher ist. Vorsichtig fahren 🙂

Hallo,

ich habe mir einen Wohnwagen gebraucht in England gekauft und möchte diesen
im Dezember holen.

Der Wagen stand lange Zeit als Dauercamper auf einem Platz und hat keine Papiere.
Ob in England Wohnwagen überhaupt registriert/zugelassen werden, ist mir unklar....

Ich habe nun 2 Optionen, einmal ich fahre mit meinem Auto hin und fahre mit dem
WoWa zurück oder ich fliege hin, kaufe mir einen PKW, dann zum Wohnwagen und
dann zurück. Sowohl Auto als auch WoWa sollten dann später in Deutschland
zugelassen werden.

Fragen :
1) Wenn ich den WoWa mit meinem deutschen Auto ziehen will,
wie ist da die korrekte Vorgehensweise ?
Zur Not würde ich ein deutsches Kurzzeitkennzeichen dran hängen,
auch wenn das so nicht so gaaanz richtig ist.

2) Wenn ich hinfliege, ein englisches Auto kaufe (bei dem MOT und Tax bezahlt sind),
kann ich ja eigentlich mit englischen Kennzeichen und ADAC Grenzversicherung
rechtlich korrekt das Auto überführen. Darf ich dann auch einfach den Wohnwagen dranhängen
(mit derselben britischen Nummer ?? ) oder wie geht das ?

Gruss

Ralf

hätte auch ne frage, geht auch wirklich schnell:

ich will einen in england zugelassenen bmw gekaufen, er hat mot bis mitte 2012, jedoch keine roadtax.

ein engl. kauvertrag wird gemacht. mitgeben lasse ich mir den v5,mot,kaufvertrag

ich bin händler und habe rote überführungskennzeichen.

zu den fragen:
1.brauche ich für die überführungsversicherung bei der adac nur die fahrgestellnummer vom v5 (ist ja der fahrzeugbrief in england)

2.darf ich mit den engl. kennzeichen in allen eu-ländern nun fahren und in D benutze ich meine roten kennzeichen

3.wen kann ich noch fragen um exakte abläufe und informationen zum export aus engl. zu bekommen

schonmal danke im voraus 😉

matze

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Zitat:

Original geschrieben von nerdberger


hätte auch ne frage, geht auch wirklich schnell:

ich will einen in england zugelassenen bmw gekaufen, er hat mot bis mitte 2012, jedoch keine roadtax.

ein engl. kauvertrag wird gemacht. mitgeben lasse ich mir den v5,mot,kaufvertrag

ich bin händler und habe rote überführungskennzeichen.

zu den fragen:
1.brauche ich für die überführungsversicherung bei der adac nur die fahrgestellnummer vom v5 (ist ja der fahrzeugbrief in england)

2.darf ich mit den engl. kennzeichen in allen eu-ländern nun fahren und in D benutze ich meine roten kennzeichen

3.wen kann ich noch fragen um exakte abläufe und informationen zum export aus engl. zu bekommen

schonmal danke im voraus 😉

matze

Hallo Matze,

wenn du den Thread liest, wird dir auffallen, daß das Thema TAX in England anscheinend sehr ernst genommen wird. Keine Tax.... könnte Probleme bei der Überführung im Falle einer Kontrolle geben....

ADAC will Fahrgestellnummer und Kennzeichen sehen oder wissen ( hatte Fax des V5 vorgelegt! Darauf wird dann die Grenzversicherung ausgestellt! Für die Überführung kannst du dann, soweit ich weiss, dich in allen EU Ländern bewegen.

Wenn du noch genaueres wissen willst, nimm Dir die Zeit und lese diesen Thread durch. Da ist alles sehr sehr gut und mehrmals erklärt!

VG

Roland

Hallo Leute,

hoffe jemand verfolgt diesen threat noch und ich schreibe hier nicht ins leere. :-)

Welche Dokumente muss ich nun als Käufer vom Verkäufer anfordern und wie sollen diese Richtig ausgefüllrt werden.

Wenn ich den Export nicht gleich machen kann sondern erst nach 2 Monaten, dann kann ich ja nicht den Abschnit "Export" Ausfüllen (MOT&TAX erlischen) sondern eigentlich als normaler UK-Käufer auftretten, aber ohne erneute Anmeldung.
Aber dann könnte es sein das der Verkäufer den c5V an den DLV versendet und ich das Auto nicht ummelden kann, weil ich kein UK-Resident bin.

Zitat:
Registration certificate V5C
The person selling the vehicle must complete section 6 'new keeper or new name/new address details' of the V5C. Both you and the seller need to sign the declaration in section 8. It is the responsibility of the person selling the vehicle to send it in to DVLA. They should then hand you the V5C/2 section appropriately filled in. The DVLA must be notified as soon as the vehicle changes hands.

Meine Bekannte lebt dort und ich könnte das auto dort abstellen und später abholen. Aber wie mache ich das nun richtig mit dem c5V
ADAC- Grenzversicherung wird verwendet für die Versicherungsschutz um später das Auto auf eigener Achse nach DE zu bringen.

Hoffe mir kann einer eine Antwort geben.

Gruß
Chris

achsoo

Zitat:

Original geschrieben von cuda74


habe die ganzen antworten jetzt nicht gelesen, kann dir aber bißchen was sagen, da ich das schon gemacht hab (auf die spontane ungeplante tour):

also:

die britischen kennzeichen sind anders als die deutschen endgültig fahrzeugbezogen, d.h.: das fahrzeug bekommt bei seiner ersten inbetriebnahme ein kennzeichen, welches es bis zu seiner verschrottung behält. das fahrzeug hat also, wenn du es kaufst und es jemals in england zugelassen war ein kennzeichen!

die road tax (vgl kfz steuer hier) wird jährlich im voraus bezahlt, man bekommt im falle einer ab/ummeldung soweit ich weiß auch nix zurück...
d.h.: wenn die road tax bezahlt wurde (erkennst du oft an nem aufkleber an der scheibe in dem die aktuelle bescheinigung plaziert ist, oder im handschuhfach o.ä.), kannst du fahren (kannst du auch sonst, außer du kommst in ne kontrolle in der genau das geprüft wird: sieht aus wie ne radarkontrolle, nur erfasst das system dein kennzeichen und gleicht ab, ob gezahlt wurde, wenn nicht wirst du direkt rausgewunken, hab ich aber erst 2 mal erlebt (in drei monaten nonstop auf achse in ganz england, kleintouren nicht mitgerechnet..)
würde mir hierüber also auch keine allzu großen sorgen machen, und wenn du aus england raus bist, kanns eh keiner überprüfen und interessiert auch weder in frankreich , noch hier irgendwen, denn wer kennt sich schließlich mit zulassugnsregeln im ausland aus... im zweifelsfall hilft ne überzeugend vorgetragene eben ausgedachte geschichte immer weiter, wenn der wagen ok ist..!)
PS: oldies sind soweit ich weiß von der road tax befreit oder stark vergünstigt, haben also meist ne aktuelle bestätigung...!

MOT: brit TÜV, sollte der wagen haben, ist aber bei weitem nicht auf deutschem niveau.. mit nem wagen mit frischer MOT kommt man nicht zwangsläufig direkt durch den tüv...!

fahrstrecke:

ich bin immer über dover-calais gefahren, völlig unkompliziert: du kommst aufs hafengelände, kaufst dir ein ticket am eingang und ne stunde später stehst du auf der fähre... wie ubahnfahren nur auf dem wasser und mit nem auto dabei...!

kurz und gut: das einzige was ein echtes prob sein könnte, ist ggf die versicherung, weil mancher brite ohne versicherung und road-tax rumfährt... dann heißts entweder mutig und vorsichtig heimfahren, oder im zweifelsfall einfach deutsche kennzeichen mitnehmen, bzw dir in deutschland von deiner versicherung schon ne bestätigung/deckungszusage o.ä. mitgeben lassen, in england bekommste auf die schnelle kein auto versichert ohne wohnsitz, engl führerschein etc... außer du hast glück, ich hatte keins bzw habs dann einfach drauf ankommen lassen.... ;-)

just my 2 cents ;-)
marc

das hier bei "biete oldtimer" eben hochgeschobene cabrio hab ich übrigens auf die art hergeholt... ;-)

guten morgen

thema versicherung: ich selber lebe in spanien und fahre ein in england zugelassen jaguar, allerdings auf meinen namen versichert, ohne als eigentuemer im logbuch ( C5V) eingetragen zu sein und ohne einen wohnsitz in england zu haben. allerdings habe ich auch alle papiere nebst kaufvertrag stetig am mann

The purpose of a V5 C certificate is to register a nominated keeper to a vehicle, the registered keeper of a vehicle does not have to be the person who owns the vehicle, but just the person nominated for the responsibility of that vehicle

das ist UEBERHAUPT KEIN problem, da versicherungen, ueber einige versicherer moeglich sind. diese versicherer, hinter denen die englische LOYD steht, hat sich auf diese gebiete spezialisiert:
schaut bitte zb hier:

Ibex Versicherung

diese ist auch ueber deutschland kein problem!
es ist bereits mein 2ter wagen, den ich ueber ibex versichert habe, vorher eine s-klasse aus dem jahr 1983, (spanisch registriert) da die ueber spanische versicherer nicht zu versichern sind, da aelter als 20 jahre und da wirds dann finanziel brutal, wenn ueberhaupt.........

da allerdings hat NICHTS mit dem in der EU verfassten gesetze zu tun, die da sagen, max ein halbes jahr ueber ein kalenderjahr, im jeweiligen land.........fahrt versichert ohne stress auch in dland, bis.......

gruesse aus dem regen

Hallo,

Ich hol diesen alten Thread nochmal hoch und wollte bezüglich des V5C nochmal wegen dem Abschnitt des "permanent exports" nachfragen.
Stimmt das jetzt, wenn man den Abschnitt ausfüllt und abreißt keine MOT und Tax mehr hat und somit nicht mehr fahren darf?
Falls ich den Zettel fertig ausfülle und erst in Deutschland abreiße und zur DVLA schicke geht das dann auch so? Oder ist das illegal? Was bekomme ich von der DVLA dann zurück? Eine Bestätigung zur Abmeldung für die Zulassung in Deutschland dann?

Danke!

richtig. kein mot und tax nur interessiert es keinen in dland.

hast du den wagen versichert? wenn nein, ist es eh unrelevant, da du ja sicherlich nicht fahren wirst 🙂🙂😉 wenn ja, dann schicke es erst nach UK, wenn du die umschreibungen taetigen wirst.

oder du faehrst mit der adac grenz vs, auch dann ist es unrelevant.

du bekommst von der dvla alle noetigen bestaetigungen zugeschickt, nur bedenke bitte, dass der fruehere bestizer, diesen abschnitt unterschrieben haben muss.

wenn nicht, tu du es und fertig. 😁

liess dir nochmals auf der 2ten seite den beitrag von slider666 durch!

was hast du fuer einen wagen ???

liebe gruesse aus dem noch sueden

Hallo Leute,

trifft sich ganz gut:
Gerade gestern habe ich wieder einen Englandimport zugelassen.

Was die Zulassungsstelle (Bad Homburg, Hessen) interessierte war:

Seite 1 und 2 des V5C-Dokumentes
Kaufvertrag
Deutsche Hauptuntersuchgung nebst AU Prüfung
Datenblatt (entweder COC vom Hersteller/ Importeur oder vom TÜV oder einem anderen Prüfinstituts bspw. DEKRA, GÜK,....)

und natürlich das Übliche, sprich den Versicherungsnachweis, Perso, Bargeld, dt. Schilder.

Die englischen Schilder kannst Du behalten, wenn Du das möchtest, das V5C Dokument wird 6 Monate gelagert, kann danach abgeholt werden (wohl eher für Sammler interessant, denn es wird als Ungültig gekennzeichnet.

Wie gesagt, dies ist das Vorgehen einer Zulassungsstelle in Hessen, sollte aber andernorts ähnlich ablaufen.

Hallo Leute,

Also mein Thema ist es ein Vauxhall aus England zu holen. Ich will den Wagen auf eigener achse überführen.
Ich werde mir dazu die ADAC GV holen für 105€. Wie sieht es da aus? was bekomme ich von denen? Nur einen Schein wo ich dann das Auto mit Fahrgestellnummer etc eintragen muss? Benötige ich meine eigene Versicherung dazu oder ist das dann eine die von der ADAC vermittelt wird?

Soweit ich weiß muss ich ja nur meinen Namen in dem V5C eintragen im Bereich "New Keeper" (was muss noch ausgefüllt werden?) und das mit dem "permanent export" vom Verkäufer unterschreiben lassen, den Abschnitt "permanent export" (nur diesen Abschnitt oder noch eine Kopie des V5C beilegen? abreißen und das dann der DVLA zusenden richtig? Kann ich das auch als neuer "keeper" selber unterschreiben oder geht das nicht? Nachdem einsenden ist das Fahrzeug dann in England abgemeldet oder? das ist dann für die Deutsche Zulassungsstelle wichtig nehme ich an.
Wäre super wenn mir jemand anhand des V5C Bildes (auf der Homepage ein paar Seiten vorher im Thread) genau sagen kann auf was ich achten, unterschreiben und abschicken muss.

Was ich von dem Verkäufer also brauche ist:
- V5C (neuen namen von mir eingetragen)
- Abschnitt "permanent export" ausgefüllt und erst nach der Überfahrt der DVLA zusenden um die Abmeldung bestätigen zu lassen
- MOT bescheinigung
- TAX bescheinigung oder aufkleber hinter der scheibe
(MOT und TAX wichtig wegen der ADAC GV)
- Kaufvertrag in english und deutsch

Ist das dann der vollkommen legale weg und auch versichert zumindest Haftpflicht?
Vielen dank!

Noch was: Ist die MOT und Tax dennoch gültig obwohl der Bereich "permanent export" abgetrennt aber noch NICHT an die DVLA abgeschickt worden ist??

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